Wem gehören die Daten?

motoguzzi

macht Rennlizenz
Registriert
16 Februar 2014
Ort
Mahlow
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Ich möchte eine Diskussion zum Thema Datenschutz/-Weitergabe im Auto anregen. Ein Thema, das m.E. viel zu wenig in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.
Moderne Autos funken Daten ohne Ende an die jeweiligen Hersteller, und niemand weiss wirklich, was da über die Leitung geht. Möglich ist alles: Fahrverhalten: Gaspedalstellung, Bremsen, Schaltvorgänge, etc. pp. Ich für meinen Teil erwarte, dass ich Herr der meiner Daten bin und selektiv festlege, welche übermittelt werden dürfen. Und ein wenig Wunschdenken: wenn der Hersteller mehr will, darf er mich dafür gerne bezahlen ...
Natürlich kann man das heute schon selektiv im BMW Portal festlegen, aber dies betrifft nur einen ganz kleinen Teil der erzeugten Daten. Und was passiert dann mit meinen Daten? Sind diese ausreichend geschützt und anonymisiert, wer hat Zugriff darauf, welche müssen bei einem Unfall rausgegeben werden, etc.?

Zur Anregung mal zwei Artikel, vielleicht findet Ihr ja noch weitere:



In diesem Sinne, fröhliches und friedliches Diskutieren.
 
...man kann im G29 die Datenübermittlung im Fahrzeug deaktivieren und auch in der ConnectedApp individuell einstellen oder ganz deaktivieren. Zugleich kann man ebenfalls die an BMW übermittelten Daten einsehen und als Bericht abrufen. Dem Datenschutz muss man selbstredend auch separat zustimmen (wenngleich vermutlich die Wenigsten die detaillierte Datenschutzverpflichtung seitens BMW wirklich durchgelesen haben dürften.

Somit wäre - theoretisch - die Datenübermittlung quasi zu 99,9% gesichert. Deshalb keine 100%, weil ja beim Kundendienst auch Daten vom Fahrzeug an den Servicepartner und damit auch indirekt an BMW übermittelt werden.

Wenn man nun die Datenübermittlung unterbindet (im Fahrzeug und in der App), dann muss man aber auch hinnehmen, dass sämtliche Komfortfunktionen massiv eingeschränkt sind, bzw. gar nicht funktionieren. ;)
 
Da bin ich bei Dir-dies betrifft die "sichtbaren" Daten; was passiert aber mit den ganzen Motorsteuerungen, Gaspedal, etc.? Es werden deutlich mehr Daten erzeugt-in dem Artikel schreiben sie 25GB/h (auch wenn ich für arg übertrieben halte; soviel Daten kann man nicht mobil übertragen) Aber die Q-Damm Raser in Berlin wurden überführt und verurteilt weil man feststellte, dass ein Fahrer kurz vor einer Kreuzung noch den Gasfuss etwa lupfte-dies kann man nur wissen, wenn man die Stellung des Gaspedals permanent protokolliert und auch speichert (im Auto? auf externen Servern?) Um diese "unsichtbaren" Daten, die zweifelsohne vorhanden sind, geht es mir in der Diskussion.
 
Da bin ich bei Dir-dies betrifft die "sichtbaren" Daten; was passiert aber mit den ganzen Motorsteuerungen, Gaspedal, etc.? Es werden deutlich mehr Daten erzeugt-in dem Artikel schreiben sie 25GB/h (auch wenn ich für arg übertrieben halte; soviel Daten kann man nicht mobil übertragen) Aber die Q-Damm Raser in Berlin wurden überführt und verurteilt weil man feststellte, dass ein Fahrer kurz vor einer Kreuzung noch den Gasfuss etwa lupfte-dies kann man nur wissen, wenn man die Stellung des Gaspedals permanent protokolliert und auch speichert (im Auto? auf externen Servern?) Um diese "unsichtbaren" Daten, die zweifelsohne vorhanden sind, geht es mir in der Diskussion.

...die Daten des Fahrzeuges, also Gasstellung, Motordaten, usw. werden im Fahrzeug gespeichert und verlassen dieses auch nicht, wenn hier der Datenschutzvereinbarung nicht zugestimmt wurde.

Im Fall der Fälle kann die Justiz sicherlich über einen richterlichen Bescheid diese Daten den Ermittlungsbehörden freigeben. Die juristischen Hürden liegen da sicherlich sehr hoch, aber wenn die Begründung der anfragenden Ermittlungsbehörden ausreichend und der unterstellte Tatbestand schwerwiegend genug ist, dürfte dies kein Thema sein.

Es ist durchaus wichtig und sinnvoll, sich dessen bewusst zu sein und darüber nachgedacht zu haben.

Auch ist es wichtig, solche Zustimmungen zu hinterfragen und kurz darüber nachzudenken.

Aber man darf auch nicht ausser acht lassen, dass man im www, bzw. im Browser, bei Verwendung seiner EC oder Kreditkarte, bei der Mobiltelefonnutzung, bei Online-Überweisungen, , Flugbuchungen, Hotelbuchungen, an Mautstationen, usw. eine gut sichtbare digitale Spur hinterlässt, welche jeder mit krimineller Energie nutzen kann.

Kaum Einer will auf den damit verbundenen Komfort verzichten - somit halte ich dies im Bewusstsein, nutze den Komfort, mache mir maximal kurz darüber Gedanken und konzentriere mich viel lieber auf das fahren, fahren, fahren und freue mich schon jetzt darauf, ab März mein Spaßmobil wieder richtig "auszuführen". ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
...die Daten des Fahrzeuges, also Gasstellung, Motordaten, usw. werden im Fahrzeug gespeichert und verlassen dieses auch nicht, wenn hier der Datenschutzvereinbarung nicht zugestimmt wurde. ...
In Bezug auf BMW bezweifle ich, dass das so stimmt. Bei anderen Automobilherstellern weiß ich konkret, dass es deutlich anders ist - nämlich eher so: ;)
... Es werden deutlich mehr Daten erzeugt ... Um diese "unsichtbaren" Daten, die zweifelsohne vorhanden sind, geht es mir in der Diskussion.

Natürlich lässt sich schwer über Dinge diskutieren, die durch die Hersteller sehr vertraulich gehandhabt werden. Der eine oder andere weiß sicher Bescheid, wird aber kaum Interna ausplaudern (mich eingeschlossen). Die Hersteller sind diesbezüglich in einem schwierigen Konflikt zwischen der - immensen - Wichtigkeit der Daten und den datenschutzgesetzlichen Grenzen.

Für die Diskussion würde es m. E. Sinn machen, wenn wir uns auf den folgenden Sachverhalt „einigen“:
- In modernen Fahrzeugen werden (auch) personenbezogene Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet.
- Teilweise gehen die Hersteller mit dieser Datenerfassung im gesetzlichen Sinne offen um, d.h. der Besitzer des Fahrzeugs kann in einem gewissen Rahmen die Datenerfassung und -verarbeitung mitgestalten und zudem Auskunft über die eigenen Daten erhalten.
- Es werden weitere (auch Personen-) Daten erhoben - insbesondere über fahrzeuginterne Systeme sowie über Apps und (weitere) Connected Services. Diese Daten verlassen das Fahrzeug unter diversen Umständen, können z. B. bei Bedarf oder regelmäßig durch den Händler und/oder Hersteller abgerufen werden.
 
Zu den „... unsichtbaren Daten ...“ m. E. lesenswert:
 
In Bezug auf BMW bezweifle ich, dass das so stimmt. Bei anderen Automobilherstellern weiß ich konkret, dass es deutlich anders ist - nämlich eher so: ;)


Natürlich lässt sich schwer über Dinge diskutieren, die durch die Hersteller sehr vertraulich gehandhabt werden. Der eine oder andere weiß sicher Bescheid, wird aber kaum Interna ausplaudern (mich eingeschlossen). Die Hersteller sind diesbezüglich in einem schwierigen Konflikt zwischen der - immensen - Wichtigkeit der Daten und den datenschutzgesetzlichen Grenzen.

Für die Diskussion würde es m. E. Sinn machen, wenn wir uns auf den folgenden Sachverhalt „einigen“:
- In modernen Fahrzeugen werden (auch) personenbezogene Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet.
- Teilweise gehen die Hersteller mit dieser Datenerfassung im gesetzlichen Sinne offen um, d.h. der Besitzer des Fahrzeugs kann in einem gewissen Rahmen die Datenerfassung und -verarbeitung mitgestalten und zudem Auskunft über die eigenen Daten erhalten.
- Es werden weitere (auch Personen-) Daten erhoben - insbesondere über fahrzeuginterne Systeme sowie über Apps und (weitere) Connected Services. Diese Daten verlassen das Fahrzeug unter diversen Umständen, können z. B. bei Bedarf oder regelmäßig durch den Händler und/oder Hersteller abgerufen werden.

...und, was soll uns dieses "Wissen" nutzen?

So lange man dies faktisch nicht zu 100% weiß, bzw. nachweisen kann, sind dies alles nur Vermutungen / Mutmaßungen.
Alles andere unterstellt, dass Hersteller wie BMW und viele andere auch, bewusst gegen aktuelle Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Auch wenn ich da vermutlich zu naiv eingestellt bin - dennoch "vertraue" ich darauf, dass diese auch eingehalten werden. Wenn nicht, kann ich dies weder beweisen, noch etwas ändern. Also, ich bin mir um den theoretischen Umstand bewusst, erfreue mich aber dennoch am vordergründigen Nutzen und Komfort und genieße die Nutzung modernem Equipments (egal ob Fahrzeug, Computer, SmartPhone, usw.). ;)
 
...und, was soll uns dieses "Wissen" nutzen?
So lange man dies faktisch nicht zu 100% weiß, bzw. nachweisen kann, sind dies alles nur Vermutungen / Mutmaßungen. ...
Nein, es ist konkrete Kenntnis. Nicht nur von mir. Solche Fakten sich nicht ignorieren, wenn man über das Thema diskutieren möchte.
... Alles andere unterstellt, dass Hersteller wie BMW und viele andere auch, bewusst gegen aktuelle Datenschutzbestimmungen verstoßen. ...

Auch hier: Nein (!), das ist ein Missverständnis. Es ist gar nicht so, dass diese weitergehenden Datenverarbeitungen zwingend rechtswidrig sind. Sondern die Rechtslage dazu ist relativ kompliziert - und beileibe nicht immer eindeutig.

Wenn ich eine sehr starke Vereinfachung versuche, dann lassen sich die datenschutzgesetzlichen Grundlagen vielleicht so erläutern:

1. Innerhalb der EU geht die Rechtslage dahin, dass personenbezogene Daten nur insoweit erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen (zusammenfassend „Verarbeitung“ genannt), als dass es hierzu entweder
(a) eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung („Erlaubnisnorm“) gibt oder
(b) die betreffende Person in die Verarbeitung rechtswirksam eingewilligt hat.

Im Rahmen ausdrücklicher gesetzlicher Erlaubnisnormen dürfen Personendaten mitunter z. B. dann verarbeitet werden, wenn hieran ein berechtigtes Interesse des Verarbeiters besteht und berechtigte Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen.

Insofern kann es also durchaus verschiedentlich so sein, dass die Verarbeitung der „... unsichtbaren Daten ...“ (wenn man das mal weiterhin so nennen möchte) dem Autohersteller durch eine solche Erlaubnisnorm gestattet wird. Ob das jeweils so ist, ist häufig eine kontrovers diskutierbare Rechtsfrage. Ähnliches gilt auch in Bezug auf die Versuche der Datenverarbeiter, rechtsrelevante Zustimmungen zu erwirken.

2. Außerhalb der EU sind in sehr vielen Gesetzgebungen Vorschriften zum Schutz von Personendaten nicht oder nur marginal vorhanden. In diesen Staaten sind Personendaten-Verarbeitungen damit schon per se sehr weitgehend erlaubt.

Mithin bedeutet die Behauptung der weitergehenden Datenverarbeitung nicht per se die Unterstellung eines Verstoßes der Hersteller gegen den gesetzlichen Datenschutz. Man darf allerdings auch glauben, dass sich die (auch Automobil-) Hersteller hinsichtlich vieler Datenverarbeitungen durchaus in einem rechtlich „heiklen“ Bereich bewegen.
 
Hier möchte ich mich auch beteiligen...

...
1. Innerhalb der EU geht die Rechtslage dahin, dass personenbezogene Daten nur insoweit erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen (zusammenfassend „Verarbeitung“ genannt), als dass es hierzu entweder
(a) eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung („Erlaubnisnorm“) gibt oder
(b) die betreffende Person in die Verarbeitung rechtswirksam eingewilligt hat.

Im Rahmen ausdrücklicher gesetzlicher Erlaubnisnormen dürfen Personendaten mitunter z. B. dann verarbeitet werden, wenn hieran ein berechtigtes Interesse des Verarbeiters besteht und berechtigte Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen.

Insofern kann es also durchaus verschiedentlich so sein, dass die Verarbeitung der „... unsichtbaren Daten ...“ (wenn man das mal weiterhin so nennen möchte) dem Autohersteller durch eine solche Erlaubnisnorm gestattet wird. Ob das jeweils so ist, ist häufig eine kontrovers diskutierbare Rechtsfrage. Ähnliches gilt auch in Bezug auf die Versuche der Datenverarbeiter, rechtsrelevante Zustimmungen zu erwirken.
...

Bin völlig bei dir @Brummm
Gehe auch stark davon aus, dass wen man ein Fahrzeug mit solchen Funktionen neu oder gebraucht beim Händler, vielleicht nicht unbedingt bei denen mit dem Kiesplatz, kauft oder least irgendwo im ganzen Vertragswerk auch die Einwilligung zur Datenverarbeitung für Connected Drive o.ä. eingeholt wird.

Interessant wird es aus meiner Sicht, wenn so ein Fahrzeug irgendwann z.B. privat verkauft wird. Der private Verkäufer wird den Käufer vermutlich nicht darüber informieren, dass das Fahrzeug bzw. der Fahrzeughersteller Daten erhebt. Der Hersteller bekommt von dem Verkauf ggf. ja auch nichts mit. Im Endeffekt gibt es keine Einwilligung des neuen Fahrzeugbesitzers. Dieser Fall wirkt für mich problematisch...

Unabhängig davon sollte man auch einen Gedanken an die Kontakte, die zwischen Smartphone und Autotelefon ausgetauscht werden verschwenden. Diese sollten insbesondere bei gewerblicher Nutzung bei einem Verkauf oder der Rückgabe des Fahrzeugs gelöscht werden.
 
... Gehe auch stark davon aus, dass wen man ein Fahrzeug mit solchen Funktionen neu oder gebraucht beim Händler, vielleicht nicht unbedingt bei denen mit dem Kiesplatz, kauft oder least irgendwo im ganzen Vertragswerk auch die Einwilligung zur Datenverarbeitung für Connected Drive o.ä. eingeholt wird.

Interessant wird es aus meiner Sicht, wenn so ein Fahrzeug irgendwann z.B. privat verkauft wird. Der private Verkäufer wird den Käufer vermutlich nicht darüber informieren, dass das Fahrzeug bzw. der Fahrzeughersteller Daten erhebt. Der Hersteller bekommt von dem Verkauf ggf. ja auch nichts mit. Im Endeffekt gibt es keine Einwilligung des neuen Fahrzeugbesitzers. Dieser Fall wirkt für mich problematisch...
Gute Überlegungen. :t

Stark vereinfacht gesagt ist es zum einen schon so, dass die Einholung einer rechtswirksamen Einwilligung zur Datenverarbeitung nicht leicht machbar ist. Denn - ebenfalls vereinfacht erläutert - kann eine solche Einwilligung, wenn der Nutzer sie überhaupt erteilt, nur dann rechtswirksam sein, wenn sie wirklich aus freien Stücken und in Kenntnis aller relevanten Umstände erteilt wird. Schon hieran scheitern viele Einwilligungserklärungen.

Zum anderen kann man eine Einwilligung allenfalls in Bezug auf die eigenen Personendaten wirksam erteilen. Häufig erfasst eine Datenverarbeitung aber auch fremde Daten. Das beste Beispiel dafür hast du schon genannt: Das Adressbuch des Mobiltelefons bzw. des Fahrzeugs. Ganz sicher haben die Menschen, deren Kontaktdaten dort gespeichert sind, keine Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten durch irgendwelche App-Anbieter oder Automobilhersteller erteilt.

Ähnlich problematisch ist es, wenn weitere Personen im Auto sitzen und die u.U. durch fahrzeuginterne Technologien identifizierbar sind.

Und ja: Wenn ein Fahrzeug den Besitzer wechselt (dazu muss es ja sogar nicht einmal verkauft werden) und der neue Besitzer keine (erneute) Einwilligung erteilt, dann können dessen Daten nur schwer rechtmäßig verarbeitet werden.
 
Nochmals - was nutzt einem dieses Wissen?

Richtig, wenig bis gar nichts...
 
Jeder kann mit seinen Daten natürlich machen was er will. Ich für meinen Teil halte viel von Datenschutz und Wissen darüber, wer was mit meinen Daten macht. Welche Konsequenzen ich daraus ziehe, ist ein anderes Thema.
Und dass Datenbanken gehackt und geleakt werden, ist ja bereits ausreichend oft geschehen. Ich für meinen Teil möchte beispielsweise nicht, dass meine Telemetriedaten (vulgo : Bewegungsprofile) öffentlich wären.
 
Die EU fordert in Zukunft eh, dass der reale Spritverbrauch/Stromverbrauch sowie das Fahrverhalten übermittelt wird. Zur Kontrolle der angegebenen Verbrauchswerte.
Daher wird man um die essentiellen Daten, wie Fahrverhalten/Geschwindigkeit eh nicht rumkommen.
 
Ich für meinen Teil hätte auch damit keine großen Probleme, wenn dies ausreichend anonymisiert ist und keine Rückschlüsse erlaubt. Aber dazu muss ich wissen, wer, was macht und zukünftig damit umgeht...
 
Ganz einfach: Die dargestellten Tatsachen sind ein elementarer Bestandteil des Themas, wie es von @motoguzzi angestoßen wurde.

Mir ist deine Haltung dazu kaum verständlich, ich will darauf aber nun auch nicht herumreiten. :O_oo:

...ich glaube, ich habe meine Meinung dazu eingehend dargestellt - nur was nutzt mir diese? Nichts, weil ich weder Einfuss darauf (welche Daten wo und wie gesammelt und wie diese dann legal oder illegal verwendet werden) habe, noch etwas ändern (dass Daten überhaupt gesammelt werden) kann.

Da kann ich mich darüber - berechtigt übrigens, das stelle ich ja gar nicht in Abrede - echauffieren, wie ich will. Ich kann es weder belegen, noch prüfen, noch irgend etwas mangels "Beweise" oder gar eindeutiger Rechtslage irgendwie ändern.

Es ist wie die Diskussion direkt im schwarzen Loch - jegliche Substanz verschwindet im Nirwana und zurück bleibt die graue Theorie. Auch wenn Du selbstredend durchaus recht hast.

Nochmals - wie ich Eingangs schon einmal angemerkt hatte (man muss es nur lesen wollen) - wer diese Möglichkeit der Datensammlung und vor allem auch die mögliche Datenverwertung über ein modernes Fahrzeug nicht will, darf sich kein modernes Fahrzeug mehr kaufen. Die Diskussion ist ähnlich, wie wenn hier im Forum jemand sagt, "...ich weiß aber aus gesicherter BMW interner Quelle, dass xy zum Zeitpunkt xy kommt/geändert wird". Jetzt kann man dies glauben, oder man hat Zweifel. Ähnlich verhält es sich bei den im Fahrzeug sicherlich gesammelten Daten in Verknüpfung mit meinen persönlichen Daten und die rechtlich nicht einwandfrei abgegrenzte Nutzung derselben. Klar ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, dass diese Daten erhoben werden. Welcher Art und was damit passiert ist für uns alle weder belegbar, nachweisbar, noch zu 100% prüfbar. Folglich ist dies für MICH, nochmals: NUR FÜR MICH, zwar wichtig dies zur Kenntnis zu nehmen, aber ansonsten bringt mir dieses Wissen absolut NICHTS.

Sorry, ist halt so - oder kannst Du mir darlegen, was ich mit diesem Wissen irgendwie ändern könnte, oder vor allem, wie ich die beeinflussen könnte?

Entschuldige, wenn ich anscheinend zu naiv, oder zu blöd bin, zu erkennen, was mir diese Annahme/dieses Wissen in irgend einer Weise nutzt - und selbst, wenn zu 100% gesichert und rechtlich für ALLE künftigen Belange (Weiterverkauf, usw.) geregelt wäre, käme immer noch das Problem krimineller Nutzung dieser Daten und der Nachweis, dass diese Daten rechtlich nicht zulässig verwendet wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber vieles von dem, das ihr hier sagt hat nicht direkt etwas mit Datenschutz zu tun. Denn dabei geht es um Daten mit denen direkt oder indirekt eine Person identifiziert werden kann - und genau das dürfte bei fast keinen der Daten der Fall sein. Oder erkennt ihr mich anhand der Gaspedalstellung? Außerdem wird hier bei der Erhebung nur von der Einwilligung als Erlaubnisnorm gesprochen - es gibt da insgesamt 6. Eine weitere wäre das berechtigte Interesse (von BMW in diesem Fall). Die müssten dann zwar eine Interessensabwägung durchführen um Nachweisen zu können, dass ihr Interesse die „Gefahr“ für den Betroffen überwiegt. Aber auch das geht. Nichts desdo trotz sehe ich es auch so, dass die Daten von mir produziert wurden und daher sollte BMW nur mit meiner Zustimmung darüber verfügen können - auch wenn ich es nicht unter dem Tenor „Datenschutz“ sehe
 
... oder kannst Du mir darlegen, was ich mit diesem Wissen irgendwie ändern könnte, oder vor allem, wie ich die beeinflussen könnte? ...
Weil du danach gefragt hast (auch wenn es etwas vom eigentlichen Thema abschweift): Man kann durchaus einiges gegen eine unerwünschte Erfassung eigener Daten tun, z. B.

- Datenschutzeinstellungein (z. B. innerhalb von Apps oder Webseiten) prüfen und bei Bedarf ändern (Nutzung des „privacy by design“, das ist mittlerweile sogar Bestandteil unserer Datenschutzgesetze),
- die Nutzung datenschutzfeindlicher Technologien unterlassen (doch, das geht weithin ziemlich gut),
- bei den Unternehmen die gesetzlichen Rechte wie Auskunft und Datenlöschung einfordern (doch, das kappt, und sogar die großen Konzerne nehmen so etwas nicht locker), und
- Eingaben bei den Aufsichtsbehörden machen (die meisten Bußgelder resultieren aus solchen Hinweisen von Privatpersonen - z. B. die Deutsche Wohnen hat es jüngst mit fast 15 Millionen Euro erwischt).
 
Aber vieles von dem, das ihr hier sagt hat nicht direkt etwas mit Datenschutz zu tun. Denn dabei geht es um Daten mit denen direkt oder indirekt eine Person identifiziert werden kann - und genau das dürfte bei fast keinen der Daten der Fall sein. Oder erkennt ihr mich anhand der Gaspedalstellung? ...
Kurz und einfach gesagt: Ja. ;)

Etwas ausführlicher: Die im Rahmen des Fahrzeugbetriebs erhobenen Daten sind in der Regel mit der VIN (bzw. FIN; Vehicle Identification Number bzw. Fahrzeigidentifikationsnummer) des Fahrzeugs verknüpft bzw. lassen sich damit verknüpfen. Damit ist das Fahrzeug eindeutig identifizierbar - und damit in der Regel auch der Fahrer, jedenfalls soweit der Fahrer auch der rechtmäßige Eigentümer (beim Kauf) bzw. Besitzer (beim Leasing) ist.

Daher gelten die VIN/FIN und die damit verknüpften Daten in der Regel als Personendaten - und unterliegen damit dem gesetzlichen Datenschutz. Es gibt zudem in modernen Fahrzeugen noch weitere Möglichkeiten der Personenidentifikation (z. B. über die Stimme).

Aus 2016:
 
Die Frage war ja, wem gehören die Daten. Unabhängig davon, dass die Frage nicht konkret genug gestellt ist, da unklar ist welche Daten gemeint sind, gehören zumindest die Fahrzeugdaten dem Hersteller. Beim Service werden die Fehlerspeicher ohne Zustimmung des Besitzers ausgelesen und im Zweifel zum Vorteil des Herstellers verwendet. Ohne Bereitstellung des Fehlerspeichers wird meist keine Diagnose durchgeführt. Ob die Daten nun zweckgebunden genutzt werden oder erforderlich sind hat mit dem wem die Daten gehören nichts zu tun. Auch kann der Benutzer eines Fahrzeugs die Daten nicht löschen, ein Zugriff ist nicht vorgesehen.
 
Die Frage war ja, wem gehören die Daten. Unabhängig davon, dass die Frage nicht konkret genug gestellt ist, da unklar ist welche Daten gemeint sind, gehören zumindest die Fahrzeugdaten dem Hersteller. ...
M. E. ist die Themeneröffnung von @motoguzzi dahingehend zu verstehen, dass es nicht um das Eigentum an den Daten geht - jedenfalls unser deutsches Recht kennt (kurz gesagt) ein Dateneigentum gar nicht -, sondern um die Frage, wem die Rechte an den eigenen Daten zustehen. Dabei können nach Sinn des Freds eigentlich nur Personendaten gemeint sein, also Daten im Schutzbereich der Datenschutzgesetze (vgl. auch Beiträge #15 u. #18).

Falls man wider Erwarten doch diskutieren wollte, ob ein Fahrzeugeigentümer auch Rechte auf Maschinendaten seines Fahrzeugs haben sollte, dürfte die Diskussion nochmal deutlich anspruchsvoller werden. ;)
 
Aber vieles von dem, das ihr hier sagt hat nicht direkt etwas mit Datenschutz zu tun. Denn dabei geht es um Daten mit denen direkt oder indirekt eine Person identifiziert werden kann - und genau das dürfte bei fast keinen der Daten der Fall sein. Oder erkennt ihr mich anhand der Gaspedalstellung? Außerdem wird hier bei der Erhebung nur von der Einwilligung als Erlaubnisnorm gesprochen - es gibt da insgesamt 6. Eine weitere wäre das berechtigte Interesse (von BMW in diesem Fall). Die müssten dann zwar eine Interessensabwägung durchführen um Nachweisen zu können, dass ihr Interesse die „Gefahr“ für den Betroffen überwiegt. Aber auch das geht. Nichts desdo trotz sehe ich es auch so, dass die Daten von mir produziert wurden und daher sollte BMW nur mit meiner Zustimmung darüber verfügen können - auch wenn ich es nicht unter dem Tenor „Datenschutz“ sehe

...selbstverständlich sollte BMW problemlos (theoretisch) beim Leasing-Fahrzeug, bzw. beim bekannten Erstkäufer (im Weiterverkauf sieht es dann sicherlich etwas schwieriger aus - ausser die Connected Services wurden ordentlich umgemeldet) über die Fahrzeug-FIN verknüpfen können - dann ist die Verbindung zu den Personendaten schnell hergestellt. Technisch ist dies sicherlich kein Problem - ob dies so erfolgt, entzieht sich unserer Kenntnis. Ich "hoffe" darauf, dass dem nicht so ist und sich ein Unternehmen an die Vorgaben bzgl. Datenschutz hält.
 
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