Wem gehören die Daten?

Und kein Wort darüber, ob jemand ein Schaden entstanden ist, wie ein solcher Schaden kompensiert würde und ob "Datenverlust" überhaupt einen Schaden darstellt.
Kann man nix machen - Softwarefehler von der KI...
Warum sollte der Artikel dazu eine Aussage treffen? Du thematisierst rechtliche Fragen.

Kurz und einfach gesagt ist es in der Regel so, dass durch derartige Datenschutzverstöße den betroffenen (natürlichen) Personen kein bezifferbarer monetärer Schaden entsteht. Ohne kompensationsfähigen Schaden kann es aber auch keine Kompensation / keinen Schadensersatz geben. Ein „Schmerzensgeld“ für Datenschutzverstöße sieht das hiesige Recht nicht vor.

Anders könnte es z. B. sein, wenn aufgrund der Offenlegung der Personendaten Einbrecher wissen, wo man sich befindet und dann bei Abwesenheit das Haus ausräumen. Dann wäre ein bezifferbarer Schaden vorhanden. Auch dann dürfte aber die Beweisführung - also der Beweis, dass der Datenschutzverstoß ursächlich für den Einbruch war - schwierig werden.

Prima wäre es aber, wenn VW für den Datenschutzverstoß ein ordentliches Bußgeld aufgedrückt bekäme. Das wird aber wohl ein frommer Wunsch bleiben.
 
Warum sollte der Artikel dazu eine Aussage treffen? Du thematisierst rechtliche Fragen.

Kurz und einfach gesagt ist es in der Regel so, dass durch derartige Datenschutzverstöße den betroffenen (natürlichen) Personen kein bezifferbarer monetärer Schaden entsteht. Ohne kompensationsfähigen Schaden kann es aber auch keine Kompensation / keinen Schadensersatz geben. Ein „Schmerzensgeld“ für Datenschutzverstöße sieht das hiesige Recht nicht vor.

Anders könnte es z. B. sein, wenn aufgrund der Offenlegung der Personendaten Einbrecher wissen, wo man sich befindet und dann bei Abwesenheit das Haus ausräumen. Dann wäre ein bezifferbarer Schaden vorhanden. Auch dann dürfte aber die Beweisführung - also der Beweis, dass der Datenschutzverstoß ursächlich für den Einbruch war - schwierig werden.

Prima wäre es aber, wenn VW für den Datenschutzverstoß ein ordentliches Bußgeld aufgedrückt bekäme. Das wird aber wohl ein frommer Wunsch bleiben.
Das würde ich nach dem aktuellen BGH-Urteil gegen Facebook so generell nicht mehr unterschreiben.

„Der Anspruch des Klägers auf Ersatz immateriellen Schadens lässt sich mit der Begründung des Berufungsgerichts nicht verneinen. Nach der für die Auslegung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH kann auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein. Weder muss insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sein noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen.“

Ich vermute, dass relevante Datenschutzverstöße größerer Konzerne zukünftig regelmäßig Schadensersatzansprüche nach sich ziehen werden.
 
Und kein Wort darüber, ob jemand ein Schaden entstanden ist…,

Naja, welcher Schaden soll entstehen, wenn lediglich die Bewegungsdaten von Fahrzeugen einsehbar waren? Welche Personen zu dieser Zeit in den Fahrzeugen gesessen haben, kann man dadurch ja nicht nachvollziehen…. also waren hier auch keine personenbezogenen Daten einsehbar. Wer soll dann einen „Schaden“ davon haben???
 
Darunter sind Privat-Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge werden teilweise nur von einer Person gefahren. Laut Artikel sind teilweise Bordell-Besuche protokolliert.
Aber auch Bewegungsdaten. Anhand der Orte ist leicht erkennbar, um wen es sich handelt.
Mal ganz davon abgesehen, ob so etwas nun Privat sein sollte oder nicht: Laut DSGVO sind ja sogar Email Adressen oder Telefonnummern "privat". Also klarer Verstoß, außer die Daten wurde Anonymisiert - NICHT pseudonymisiert.

Und davon unabhängig: sind somit alle Daten außer Personalausweisnummer, Kreditkartennummer und eventuell Kontoverbindung schützenswert?

Anhand der Bewegungsdaten - und auch der Fahrzeugdaten ließe sich zum Beispiel rekonstruieren wie eine Person fährt.
Wenn das die Versicherung mitkriegt, stuft sie den jeweiligen Fahrer im schlimmsten Falle intern einfach höher ein. Wenn diese Daten nicht schützenswert sind, dann dürfte die Versicherung das machen.

Bin ich LKW-Fahrer in einer kleinen Firma, dann denkt mein Chef eventuell ich bin ein Gefahrenpotential. Und so weiter.

Auch Politiker waren betroffen, deren Bewegungsprofile sind anscheind noch schützenswerter...

Klingt vlt alles an den Haaren herbeigezogen, aber es gibt nicht umsonst Data Analysts. Und wenn das alles kein Problem ist, warum dann nicht alles von Anfang an offen ins Netz stellen.

Unklar ist, ob auch Sprachaufzeichnungen/ -befehle gespeichert und zugänglich waren.
 
… Anhand der Bewegungsdaten - und auch der Fahrzeugdaten ließe sich zum Beispiel rekonstruieren wie eine Person fährt.
Wenn das die Versicherung mitkriegt, stuft sie den jeweiligen Fahrer im schlimmsten Falle intern einfach höher ein. Wenn diese Daten nicht schützenswert sind, dann dürfte die Versicherung das machen.

Bin ich LKW-Fahrer in einer kleinen Firma, dann denkt mein Chef eventuell ich bin ein Gefahrenpotential. Und so weiter.

Auch Politiker waren betroffen, deren Bewegungsprofile sind anscheind noch schützenswerter...

Klingt vlt alles an den Haaren herbeigezogen, aber …
Ist alles gar nicht fernliegend. In der Tat haben solche Bewegungsdaten und sonstige Fahrzeugdaten häufig Personenbezug, weil die Fahrzeuge ja häufig konkreten Personen zugeordnet werden können. Und die stattliche Anzahl und Detailtiefe der Bewegungsdaten verrät dann zumeist sehr viel über diese Personen - viel mehr als nur deren Bewegungsprofil.
 
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