Brummm
... nur zufällig hier
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- 16 August 2004
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- anderer Wagen
Warum sollte der Artikel dazu eine Aussage treffen? Du thematisierst rechtliche Fragen.Und kein Wort darüber, ob jemand ein Schaden entstanden ist, wie ein solcher Schaden kompensiert würde und ob "Datenverlust" überhaupt einen Schaden darstellt.
Kann man nix machen - Softwarefehler von der KI...
Kurz und einfach gesagt ist es in der Regel so, dass durch derartige Datenschutzverstöße den betroffenen (natürlichen) Personen kein bezifferbarer monetärer Schaden entsteht. Ohne kompensationsfähigen Schaden kann es aber auch keine Kompensation / keinen Schadensersatz geben. Ein „Schmerzensgeld“ für Datenschutzverstöße sieht das hiesige Recht nicht vor.
Anders könnte es z. B. sein, wenn aufgrund der Offenlegung der Personendaten Einbrecher wissen, wo man sich befindet und dann bei Abwesenheit das Haus ausräumen. Dann wäre ein bezifferbarer Schaden vorhanden. Auch dann dürfte aber die Beweisführung - also der Beweis, dass der Datenschutzverstoß ursächlich für den Einbruch war - schwierig werden.
Prima wäre es aber, wenn VW für den Datenschutzverstoß ein ordentliches Bußgeld aufgedrückt bekäme. Das wird aber wohl ein frommer Wunsch bleiben.