Möglicherweise Anhängelast überschritten - Welche Strafe?

A

Andreazzz

Guest
Unser Forum weiß alles ;) und deshalb möchte ich auch das hier mal fragen:

Meine Schwägerin möchte ihre Pferde in einem geliehenen Anhänger transportieren, wobei evt. die Anhängelast ihres PKW etwas überschritten werden könnte.
Ihr Audi Quattro darf 2000 kg ziehen bis zu einer Steigung von 8% und bei einer Stützlast von 80kg.
Der Anhänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 2,4 to und eine Stützlast von 100 kg.
Nach meinem Verständnis dürfte sie also 2080 kg anhängen, da die Stützlast in diesem Fall dem PKW zugeschlagen wird und der Anhänger abgehängt nicht zu schwer ist.
Nun könnte der Anhänger aber möglicherweise 2100-2150 kg wiegen.
Unterschieden wird laut Bussgeldkatalog zwischen Anhängern bis 2 to und darüber.
Oder waere das nun rechtlich eine Ueberladung des PKW_

Wie würde die "Anklage" wegen eines solchen Vergehens ggf. lauten und welche Toleranzen würden noch geduldet werden?

Danke vorab fuer eine moeglicherweise hilfreiche Info / Andreas






Hilfe * Meine uehs, aehs und oehs sind ploetylich alle weg, wo sind die- :eek: :o
 
Zu deinem "Schreibproblem": Du bist wohl auf englischer Tastatur. Da ist z. B. auch Z und Y vertauscht ;)

EDIT Wie weit müssen die Pferde transportiert werden? Bei "lebender Fracht" würde ich so oder so kein Risiko beim Zugfahrzeug eingehen.
 
Richtig, ist auch vertauscht! ;)
Wie mache ich das rueckgaengig

Wenige Kilometer, von einer Weide yur anderen.
Ein anderes Fahryeug ist in der Planung, dauert aber noch etwas
 
Klappt nicht, muss ich halt warten, bis der Junior heute Nachmittag da ist,
nicht lachen, ich bin yu doof dafuer


Beim KBA bin ich jetyt auch fuendig geworden, da wird das deutlicher formuliert >

ab 5% ueberschreitung der max. erlaubten Anhaengelast kostet das Strafe bei Anh'ngern ueber 2to,
bei Anh'ngern bis 2 to erst ab 20%,

Bussgeld/Katalognummer 198 ff.
 
Ohne es zu wissen schätze ich, dass die mögliche Knolle bei so einer geringen Überladung recht milde ausfallen würde und ich sogar eher davon ausgehe, dass die Rennleitung in so einem Fall bei einem Ersttäter auch mal ein Auge zudrückt. Ausserdem wenn der Anhänger optisch zum Zugfahrzeug passt, wird sowieso in den wenigsten Fällen kontrolliert. Sähe also anders aus, wenn z.b. ein Fiat Cinquecento mit einem Tandem Pferdeanhänger durch die Gegend gurkt.
 
Ja, ich glaube auch, dass das wohl eher auf der Autobahn die Wohnwagen und LKW, sowie optisch unpassende Gespanne treffen wird.
In einer ländlischen Gegend wird vermutlich kein Auto mit Pferdeanhänger kontrolliert werden, aber man ist ja gerne auf der sicheren Seite und will keinen Ärger.
Zudem ist das ein freundlicherweise zur Verfügung gestellter Anhänger eines befreundeten Landwirt und es wäre sehr ärgerlich,
wenn der Fahrzeughalter auch noch Strafe zahlen und Punkte bekommen würde.

Als ich vor vielen Jahren schon mal ausnahmsweise mit dem ZQP und großem Anhänger (6,30 L x 2,50 B x 2,90 H) unterwegs war,
wurde ich grundsätzlich von jeder Polizeistreife angehalten.
Besonders interessant war das, als mir ein mürrischer Polizist die Weiterfahrt verbieten wollte und zulässiges mit tatsächlichem Gesamtgewicht des Anhängers verwechselt hatte.
Wäre er etwas freundlicher gewesen, hätte ich ihn ja auch auf seinen Fehler aufmerksam gemacht, so hat er sich blamiert bis auf die Knochen, sorry, aber jedem, was er verdient!
In allen anderen Fällen wurden dann auch nur immer die Papiere kontrolliert und eine gute Weiterfahrt gewünscht!
1x musste ich die Plane vom Anhänger öffnen (und 1x die Motorhaube :D ) , aber auch dann war alles gut.
 
...was mir viel mehr Gedanken, als eine mögliche Strafe machen würde, wäre die tatsächliche Überschreitung der Anhängelast und die zumindest theoretische Möglichkeit eines Unfalls - da kann der "Schuss" böse nach hinten losgehen, wegen "nur" 80 kg drüber...?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns werden Hänger mit grünem Kennzeichen (häufig Pferdehänger) regelmäßig angehalten und kontrolliert, tatsächlich weniger wegen Überladung sondern aus steuerlichen Gründen. Wir haben daher auf unserem ein schwarzes Kennzeichen drauf, um zwischendurch auch mal Möbel etc. fahren zu können. Hier gibt es z. B. regelmäßig Ärger bei Papiersammlungen mittels landwirtschaftlichem Gerät.
 
...was mir viel mehr Gedanken, als eine mögliche Strafe machen würde, wäre die tatsächliche Überschreitung der Anhängelast und die zumindest theoretische Möglichkeit eines Unfalls - da kann der "Schuss" böse nach hinten losgehen, wegen "nur" 80 kg drüber...?

Ja, das habe ich ihr auch schon gesagt...
 
:t Und genau deshalb ist da auch kein grünes Kennzeichen drauf.

Der Besitzer fährt alles Mögliche damit, auch Umzüge.
Das z.B. würde dann ggf. ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen.
 
Unser Forum weiß alles ;) und deshalb möchte ich auch das hier mal fragen:

Meine Schwägerin möchte ihre Pferde in einem geliehenen Anhänger transportieren, wobei evt. die Anhängelast ihres PKW etwas überschritten werden könnte.
Ihr Audi Quattro darf 2000 kg ziehen bis zu einer Steigung von 8% und bei einer Stützlast von 80kg.
Der Anhänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 2,4 to und eine Stützlast von 100 kg.
Nach meinem Verständnis dürfte sie also 2080 kg anhängen, da die Stützlast in diesem Fall dem PKW zugeschlagen wird und der Anhänger abgehängt nicht zu schwer ist.
Nun könnte der Anhänger aber möglicherweise 2100-2150 kg wiegen.
Unterschieden wird laut Bussgeldkatalog zwischen Anhängern bis 2 to und darüber.
Oder waere das nun rechtlich eine Ueberladung des PKW_

Wie würde die "Anklage" wegen eines solchen Vergehens ggf. lauten und welche Toleranzen würden noch geduldet werden?

Danke vorab fuer eine moeglicherweise hilfreiche Info / Andreas






Hilfe * Meine uehs, aehs und oehs sind ploetylich alle weg, wo sind die- :eek: :o
Zu deiner Frage...die Stützlast wird bei Überladung des Hängers der zulässigen Anhängelast angerechnet..also ist deinen Annahme richtig..2080 kg....so weit ich weiss werden dann bis max 5% Überladung toleriert, ab 5% und mehr gibts Bussgeld. Also theoretisch 2183 kg mit dem Fahrzeug gehen (ohne Gewähr) .....aber wie immer..passiert was dann gehen die Diskussionen los wenn mann die zulässige Anhängelast überschritten hat.

Ich steh vor gleichem Problem....mein neuer 3er 330 xdrive Touring darf 1800 kg ziehen....das ist wenig für den Pferdetransport..mit einem gehts..mit 2 habe ich ein Problem....deshalb werde ich mir einen LKW nun zulegen.
 
Geplant ist ein Ford Rancher... zeitnah!

Und bevor jetzt wieder der Kommentar mit LKW und Sonntagsfahrverbot kommt:
Das ist seit 2017 für alle nicht gewerbsmäßigen Transporte aufgehoben.
 
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