Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

... und ein Betreiber einer Gaststätte, Bar ... hat mit Konsequenzen zu rechnen wenn er einen offensichtlich Betrunkenen weiter Alkohol ausschenkt ;)
(Analog würde ich gerne Verfahren sehen, wenn einem im Straßenverkehr Auffälligen ein nicht dem Status (Jahre ohne Vorkommnisse etc) entsprechendes Auto verfügbar gemacht wird - wenn sich die Klientel nur einen klein motorosierten Polo, Peugeot, .... leihen kann ist der Poser- und Ampelrennen-Faktor wohl sehr gering :D - deswegen mein Vorschlag mit dem Stufenführerschein) Es ist für Anfänger bestimmt von Vorteil nicht gleich mit hochmotorisierten Autos rumfahren zu können, da sollte Erfahrung auf deutschen Straßen her.

@Brummm und jetzt stelle dir die von dir beobachtete Klientel vor, wenn die "plopp" in einem Aygo sitzen müssten, evtl auch weil sie ein downgrade bekommen haben wegen entsprechender Vorfälle mit Gefährdung des Verkehrs o.ä :D - vollkommen diskriminierungsfrei wäre das zudem auch.
 
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Was ist eigentlich mit Trunkenheitsfahrten?
Bisher habe ich noch nicht gehört, dass da Jemand wegen Mord angeklagt wurde, es sei denn, er/sie/es hat ein Rennen mit sich selbst oder anderen gefahren.

Ich bin kein Rechtsexperte, meine aber im Rahmen eines tödlichen Unfalls in Südtirol gehört zu haben, dass bspw. in Italien - im Unterschied zu Deutschland - Alkohol als strafverschärfend - und nicht als strafmildernd - angesehen wird. Das wäre meiner Ansicht nach auch in Deutschland zu begrüßen :thumbsup:
 
Ich bin kein Rechtsexperte, meine aber im Rahmen eines tödlichen Unfalls in Südtirol gehört zu haben, dass bspw. in Italien - im Unterschied zu Deutschland - Alkohol als strafverschärfend - und nicht als strafmildernd - angesehen wird. Das wäre meiner Ansicht nach auch in Deutschland zu begrüßen :thumbsup:

Quelle: fragdenstaat
Demnach ist i.d.R. Alkohol (selbst herbeigeführter, also vorsätzlicher Rausch) zumindest nicht mehr strafmildernd.

Geht es um die Schuldunfähigkeit (z.B. bei einer Alkoholkrankheit) drohen andere Konsequenzen, möglicherweise die Einweisung in die (forensische) Psychiatrie.
Hier kann der Aufenthalt im Einzelfall länger dauern auf Grund einer möglicherweise negativer Prognose, als dies im normalen Strafvollzug der Fall gewesen wäre.
 

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Sehr kurz und vereinfacht gesagt ist es mit dem Alkohol so, dass ab einem gewissen, hohen Grad der Trunkenheit der Betrunkene - bekanntlich - keine Kontrolle mehr hat. Insofern kann er auch nicht mehr schuldfähig sein, mithin nicht für seine Straftat bestraft werden.

Man knüpft daher für die Strafbarkeit an das vorsätzliche herbeiführen des Rauschzustandes an (er trinkt ja nicht aus Versehen). Dafür - und nur dafür - wird er dann bestraft. Das ist sicherlich häufig unbefriedigend.

Besser ist es z. B. hier beschrieben:
 
Zu den absoluten Zahlen kann ich wenig sagen, aber ich durchforste jeden morgen routinemäßig die Nachrichten in verschiedenen Medien (meist FAZ, Spiegel und BILD), und von illegalen Straßenrennen bzw. beschlagnahmten KFZ etc. lese ich beinah täglich. Zu 90% sind die Fahrer jung, männlich, oft (nicht immer) mit Migrationshintergrund (damit meine ich, anders als hier suggeriert wird, nicht nur arabisch-türkischstämmige, sondern bspw. auch Personen aus Osteuropa), Autos mit deutlich über 300PS. Dass nicht jedes Mal eine Person stirbt ist klar, das stellt in meinen Augen jedoch kein Grund dar, solche Dinge zu bagatellisieren und auf die leichte Schulter zu nehmen.

... und wieder einmal: Illegales Rennen endet nach nur 200 Metern in Haltestelle – Raser (20) verletzt
 
Sehr kurz und vereinfacht gesagt ist es mit dem Alkohol so, dass ab einem gewissen, hohen Grad der Trunkenheit der Betrunkene - bekanntlich - keine Kontrolle mehr hat. Insofern kann er auch nicht mehr schuldfähig sein, mithin nicht für seine Straftat bestraft werden.

Man knüpft daher für die Strafbarkeit an das vorsätzliche herbeiführen des Rauschzustandes an (er trinkt ja nicht aus Versehen). Dafür - und nur dafür - wird er dann bestraft. Das ist sicherlich häufig unbefriedigend.

Besser ist es z. B. hier beschrieben:
Ja, hatte ich auch gelesen, ist dort detailreicher beschrieben.

Allerdings kommt der von mir genannte Aspekt der forensischen Pschiatrie hier dennoch zu kurz.

Eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt oder ein psychiatrisches Krankenhaus trifft den Sachverhalt nur bedingt, wenn es sich um eine gravierende Straftat mit erheblichen Folgen handelt, die auf Grund der Schuldunfähigkeit nicht strafrechtlich geahndet werden kann.

Dann kann die Einweisung in die Forensik erfolgen. Das ist ein psychiatrisches Krankenhaus unter Gefängnisbedingungen - mit Mauern, hohen Zäunen, Stacheldraht, Kameras, Eingangsschleuse usw. (Diese Info ist nicht für den RA, der das weiß, sondern für andere Mitleser gedacht 😉)

Und hier kann der Aufenthalt hinter Gefängnismauern in der psychiatrischen Klinik mit allen Freiheitsbeschränkungen länger dauern, wenn trotz der hier vorgegebenen Therapie keine positive Prognose möglich ist, also weitere Straftaten unter (hier: Alkohol) zu erwarten sind, wenn Krankheitseinsicht als auch belastbare Verhaltensänderung nicht erreicht wurden.

Die Therapie steht im Vordergrund (nicht die Strafe wie im Regelvollzug) - der Erfolg der Therapie und der Schutz der Gesellschaft müssen in Einklang gebracht sein - schwieriges und möglicherweise langwieriges Unterfangen im Einzelfall, ehe es zu einer Entlassung kommt.
 
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ich glaube solche Sachen gibt es in Berlin ständig...

Vor ca. einer Woche:

Gestern:
 
Ich bin kein Rechtsexperte, meine aber im Rahmen eines tödlichen Unfalls in Südtirol gehört zu haben, dass bspw. in Italien - im Unterschied zu Deutschland - Alkohol als strafverschärfend - und nicht als strafmildernd - angesehen wird. Das wäre meiner Ansicht nach auch in Deutschland zu begrüßen :thumbsup:
Wie beginnen die größten Dummheiten,

halt mal mein Bier

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Bei mir in Hörnahe ist ein großer Kreisel.
Der wird nachts von Spackos als Driftstrecke mit der entsprechenden Lärmbelästigung genutzt.
Das sind alles migrationslose Jungs! Meist aus dem eigenen Ort, meist BMW.
Die fahren schon mit entsprechender Lärmkulisse durch den Ort an. Das ist definitiv jenseits der erlaubten 50 kmh.
Unschlau sind die nicht: bevor man mal mit dem Fotoapparat da sein kann sind die wieder weg.
 
Ich finde, auch das kann man hier ruhig mal hineinpacken:
Warum? Wer mal erlebt hat, mit welcher Geschwindigkeit und Rücksichtslosigkeit die Limousinen der oberen Politiker häufig unterwegs sind, der könnte glatt auf die Idee kommen, dass auch hier unangepasste Geschwindigkeit im Spiel war. :cautious:
 
Ich finde, auch das kann man hier ruhig mal hineinpacken:
Warum? Wer mal erlebt hat, mit welcher Geschwindigkeit und Rücksichtslosigkeit die Limousinen der oberen Politiker häufig unterwegs sind, der könnte glatt auf die Idee kommen, dass auch hier unangepasste Geschwindigkeit im Spiel war. :cautious:

Gerne auch mal mit überhöhter Geschwindigkeit im begrenzten Bereich...
 
Muss man die Sonderrechte aber auch wirklich nutzen?
2019 selbst erlebt...
Ich arbeite auf der Lindauer Insel in der Altstadt. Verkehrsberuhigter Bereich. Eng und unübersichtlich.
Warum unser Herr Söder mit seinem Konvoi mit 50-70km/h und quietschenden Reifen um die Kurve muss, habe ich bis heute nicht verstanden.
Eine Mutter mit Kinderwagen sprang auf die Seite und konnte nur noch schreiend den Vogel zeigen...
 
Das kann man als Außenstehender kaum beurteilen, ob, wann und in welchem Umfang von den Sonderrechten Gebrauch zu machen ist.

Im Gegenzug zu deinem Beispiel gibt es auch vielfach die umgekehrte Situation. Da fährt dem Konvoi schon ein Fahrzeug voraus, dass die polizeiliche Anweisung gibt, dem Straßen-/Fahrbahnbereich fern zu bleiben und trotzdem latschen oder fahren dann noch irgendwelche Leute in diesen Bereichen rum und wundern sich anschließend, dass die Stimmungslage kippt.

Und auch bei dem nunmehr diskutierten Unfall wird sicherlich genau ermittelt, wie dieser zustande kam. Die Öffentlichkeit wird die Ergebnisse dagegen wohl kaum (in Gänze) erfahren.
 
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