Versicherung bei Touristenfahrten / Trackdays

Dr. b.c.

Fahrer
Registriert
18 November 2012
Ort
Hannover
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35is
Hallo Zusammen,

Ich habe dieses Jahr mal ein paar Runden auf der Nordschleife gedreht und hatte echt Spass dabei. Ich würde künftig gern öfter an Touristenfahrten oder Trackdays teilnehmen, habe aber leider überhaupt keine Ahnung wie sowas versicherungstechnisch aussieht.
Meine Versicherung (WWK) schließt jegliche Fahrten auf Rennstrecken aus, d.h. auf meinen NS Runden war ich wohl nicht versichert…

Welche Regelungen greifen denn wenn was passiert?
- Zahlt jeder seinen Schaden? ==> Wäre ja immerhin noch kalkulierbar… Aber was ist bei Personen Schäden?
- Zahlt der „Schuldige“ alles? ==> Wer ermittelt das?

Wie macht Ihr das, wenn Ihr auf Rennstrecken unterwegs seid? Schließt ihr dafür temporär Versicherungen ab?

Freue mich auf Feedback,

Gruß
Stephan
 
Für Track-Themen gibt es ein eigenes Unterforum... :) :-)


In Bezug auf das Thema der Versicherung gibt es beispielsweise im PFF einige fundierte Informationen. Kurz und vereinfacht gesagt wäre der erste Schritt derjenige, dass du dir die betreffende Klausel deines KFZ-Versicherungsvertrags mal genau anschaust. Denn häufig werden "lediglich" solche "... behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen ..." vom Versicherungsschutz ausgenommen, "... bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt ...". In solchen Fällen besteht durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung im Rahmen einer Touristenfahrt (z. B.) über die Nordschleife (dort gilt die StVO) für einen etwaigen Schaden an deinem Fahrzeug eintreten muss.

Auch wenn die Klausel in den Versicherungsbedingungen derart gestaltet sein sollte, dann gibt es in der Praxis deutliche Unterschiede in den Bereitschaften der Versicherungen zur Schadensübernahme. Im Ergebnis wird man damit wohl immer eine nicht unerhebliche Unsicherheit dahingehend haben, ob und inwieweit man sich im Schadensfall mit der Versicherung wird streiten müssen.

Was Fremdschäden betrifft, so wird die Versicherung dafür sehr wahrscheinlich eintreten müssen. Danach besteht ein gewisses Risiko, dass sie dieses Geld von dir erstattet haben möchte ("Regress"). Ob sie damit durchkommt, ist wieder eine andere Frage.

Dass man nach einem Track-Schadensfall die Kündigung des Versicherungsgebers erwarten darf und die nächste Versicherung dann deutlich teurer wird, das dürfte auf der Hand liegen.

Es wird dir nicht gefallen, aber ein vielleicht nicht ganz unschlauer Rat wäre: Wer Rennstrecke fährt, der sollte emotional bereit und finanziell in der Lage sein, das eigene Auto zu verlieren und danach aus eigener Kraft zu ersetzen.
 
Bei Trackdays unterschreibst du einen Haftungsausschluss. Das heißt, bei einem Unfall zahlst du . Beim fahren über die Nordschleife gibt es noch einige Versicherungen die es noch
nicht ausgeschlossen haben . Bin selber 3,5 Jahre auf diverse Rennstrecken unterwegs gewesen .
 
Habe noch nie gehört das eine Versicherung sich geweigert hätte bei Touristenfahrten zu zahlen.
Hier handelt es sich um eine mautpflichtige Einbahnstraße. Anders wäre es wenn dir grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte.
Also bei Touristenfahrten schön an die Regeln halten (Rechtsfahrgebot, nur links Überholen etc.)

Anders ist das bei Trackdays, sowas schließen einige Versicherungen explizit aus. Dazu muss aber die Klausel im Vertrag auch geschrieben stehen. Steht da nichts, ist dein Auto versichert solange die Veranstaltung nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht oder den Anschein eines Rennen erweckt. Ansonsten hat Brummm schon alles geschrieben. Diese Frage taucht ja in regelmäßigen Abständen auf...
 
Hi,
Danke für die Infos.

Ich hatte mit "meinem" Vertreter der WWK direkt zu diesem Thema gesprochen und es wurde mir explizit erklärt, dass auch Touristenfahrten ausgeschlossen sind. Da ich die Versicherung nicht (aus diesem Grund) wechseln möchte meine Frage an Euch wie Ihr das macht.

Für Track-Themen gibt es ein eigenes Unterforum... :) :-)

Danke! Werde ich mich mal durchwühlen.

Es wird dir nicht gefallen, aber ein vielleicht nicht ganz unschlauer Rat wäre: Wer Rennstrecke fährt, der sollte emotional bereit und finanziell in der Lage sein, das eigene Auto zu verlieren und danach aus eigener Kraft zu ersetzen.
Dem stimme ich absolut zu! Aber das ist halt "nur" der kalkulierbare Teil. Meine größere Sorge ist halt wie der Schaden zu regeln ist, wenn ich z.B. in einen Ferrari krache oder es im schlimmsten Fall zu Personenschäden kommt.

Gruß Stephan
 
Du darfst die Kasko nicht mit der Haftpflicht verwechseln, ein Unfallgegner bekommt den Schaden immer von der Haftpflicht bezahlt. Die Kasko kann sich aber weigern dein Auto zu bezahlen.
 
Es wird dir nicht gefallen, aber ein vielleicht nicht ganz unschlauer Rat wäre: Wer Rennstrecke fährt, der sollte emotional bereit und finanziell in der Lage sein, das eigene Auto zu verlieren und danach aus eigener Kraft zu ersetzen.
Das ist eine sehr vernünftige Grundeinstellung!

Hilft auch für den "normalen" Straßenverkehr.

Oryx
 
Es gibt schon Gerichtsurteile bezüglich der Klausel "nicht auf Rennstrecken" (ask me how I know). Damit sind auch die Touristenfahrten gemeint, d.h. man hat dort bei dieser Klausel KEINEN Kaskoschutz. Einen Haftpflichtschutz hat man aber immer, d.h. Fremdschäden sind versichert. In meinem Fall wurde also die Leitplanke durch die Versicherung gezahlt, das (eigene) Auto durch mich.

Daher gibt es auch eine gute Nachricht: wenn dich jemand abschießt, bekommst du Geld von dessen Versicherung.

Ich wurde aus Schaden klug und habe mir eine andere Versicherung gesucht. Bei der Allianz zahle ich zwar jetzt den doppelten Beitrag, aber dort sind Fahrten auf Rennstrecken explizit erlaubt. Allerdings nicht die berühmten "Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten". Das heißt, Fahrertrainings, Trackdays, Touristenfahrten sind alle versichert, Rennen sind nicht versichert.
 
Es gibt schon Gerichtsurteile bezüglich der Klausel "nicht auf Rennstrecken" (ask me how I know). Damit sind auch die Touristenfahrten gemeint, d.h. man hat dort bei dieser Klausel KEINEN Kaskoschutz. ...schwindigkeiten". ...
Auch hierzu wieder, damit es nicht etwa falsch verstanden wird: Die bisherigen Gerichtsentscheidungen zu dem Thema sind stark geprägt vom jeweiligen Sachverhalt und daher nicht oder nur mit erhöhter Vorsicht auf andere Fälle übertragbar oder gar verallgemeinerungsfähig.

Als Tendenz ableiten lässt sich vielleicht, dass es stark darauf ankommt, ob in den Versicherungsbedingungen lediglich die Fahrten zur „Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit“ ausgeschlossen sind, oder darüber hinaus alle Fahrten (oder ausdrücklich: Touristenfahrten) auf Rennstrecken. Mindestens im letzteren Fall hat man sehr wahrscheinlich schlechte Karten (siehe vorangehend).


@dwz8 - falls der Fredersteller einverstanden ist, willst du den Fred vielleicht ins Track-Unterforum verschieben?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Landy, sind das hier ...


... die Vertragsbedingungen zu deiner Kfz-Versicherung bei der Allianz? Dann findet sich dort in der Tat „nur“ (auf Seite 2) die oben bereits erwähnte „Höchstgeschwindigkeits-Klausel“:

„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.“
 
Es gibt schon Gerichtsurteile bezüglich der Klausel "nicht auf Rennstrecken" (ask me how I know). Damit sind auch die Touristenfahrten gemeint, d.h. man hat dort bei dieser Klausel KEINEN Kaskoschutz. Einen Haftpflichtschutz hat man aber immer, d.h. Fremdschäden sind versichert. In meinem Fall wurde also die Leitplanke durch die Versicherung gezahlt, das (eigene) Auto durch mich.

Daher gibt es auch eine gute Nachricht: wenn dich jemand abschießt, bekommst du Geld von dessen Versicherung.

Ich wurde aus Schaden klug und habe mir eine andere Versicherung gesucht. Bei der Allianz zahle ich zwar jetzt den doppelten Beitrag, aber dort sind Fahrten auf Rennstrecken explizit erlaubt. Allerdings nicht die berühmten "Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten". Das heißt, Fahrertrainings, Trackdays, Touristenfahrten sind alle versichert, Rennen sind nicht versichert.
Bei der Allianz hatte ich auch mein Tracktool versichert.
 
Hallo und Frohes Fest!

Also, zusammengefasst verstehe ich es so, dass das alles nicht so einfach ist und Entscheidungen von Fall zu Fall getroffen werden. ;)

Werden nur Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgeschlossen sind Touristenfahrten und Trackdays versichert
==> bei mir leider nicht der Fall...

Werden jegliche Fahrten auf Rennstrecken ausgeschlossen (wie bei mir), dann ist Kasko auf jeden Fall raus, und über die HPF wird man sich von Fall zu Fall streiten... Da mir das Befahren von Rennstrecken von der Versicherung bereits offiziell untersagt wurde, habe ich im Schadensfall hier sicherlich keine Aussicht auf Zahlung zu erwarten...

Bleibt also nur der Wechsel der Versicherung? Oder weiss jemand ob es spezielle Versicherungen gibt die zusätzlich (tageweise?) das Befahren von Rennstrecken versichern?

Danke Euch und weiterhin schöne Feiertage.

@brumm und Dieter: klar, wenn möglich bitte in's Track Forum verschieben.

Gruß
Stephan
 
Zurück
Oben Unten