Änderungen für Autofahrer 2021: Gesetze & Regeln

Ich werde noch bis 2033 warten und dann umtauschen. Bei der Gültigkeitsdauer wäre der dann bis 2048 gültig und ob ich dann mit 98 Jahren noch fahren werde, wage ich zu bezweifeln.
 
Ich werde noch bis 2033 warten und dann umtauschen. Bei der Gültigkeitsdauer wäre der dann bis 2048 gültig und ob ich dann mit 98 Jahren noch fahren werde, wage ich zu bezweifeln.
Du wirst dann nicht fahren, weil es dann niemand mehr darf. :D
 
Ich werde noch bis 2033 warten und dann umtauschen. Bei der Gültigkeitsdauer wäre der dann bis 2048 gültig und ob ich dann mit 98 Jahren noch fahren werde, wage ich zu bezweifeln.

Solltest du aber ins Ausland fahren, würde ich Dir, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden auf alle Fälle empfehlen dies hier mal genauer durchzulesen und eventuell die erforderlichen Ergänzungen bzw. Übersetzungen mitzuführen.


Auszug aus dem Text:
Probleme gab es immer wieder im EU-Ausland. Eigentlich sollen die Führerscheine dort ebenfalls noch bis zu den Stichtagen gültig sein. Polizisten wissen das aber offenbar nicht immer.
 
Solltest du aber ins Ausland fahren, würde ich Dir, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden auf alle Fälle empfehlen dies hier mal genauer durchzulesen und eventuell die erforderlichen Ergänzungen bzw. Übersetzungen mitzuführen.


Auszug aus dem Text:
Probleme gab es immer wieder im EU-Ausland. Eigentlich sollen die Führerscheine dort ebenfalls noch bis zu den Stichtagen gültig sein. Polizisten wissen das aber offenbar nicht immer.
Das war mir nicht neu und das habe ich schon längst in der Brieftasche dabei
Du wirst dann nicht fahren, weil es dann niemand mehr darf. :D
Wieso sollte man ab 2048 nicht mehr fahren dürfen ......
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In Österreich kommt heuer das sogenannte "Raserpaket" (schönes Wort, kommt mir vor wie eine Flatrate oder so ;) )
Da sind sogar Beschlagnahmungen des Fahrzeuges in schweren Fällen enthalten (Details müssen aber noch ausgearbeitet werden).

Das Raserpaket im Detail
 
Wer es nicht rechtzeitig macht, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.
Das stimmt so nicht ganz. Fahrerlaubnis =/= Führerschein.

Wenn du die Erlaubnis erworben hast, ein Fahrzeug der Klasse B zu führen erlischt diese nicht, nur weil du keinen (gültigen) Führerschein hast (z. B. nach Verlust). Erstmal kannst du deine Erlaubnis nur nicht mehr so einfach nachweisen. Du kannst jedoch jederzeit aufs Amt gehen und dir wieder einen Führerschein ausstellen lassen.
 
In Österreich kommt heuer das sogenannte "Raserpaket" (schönes Wort, kommt mir vor wie eine Flatrate oder so ;) )
Da sind sogar Beschlagnahmungen des Fahrzeuges in schweren Fällen enthalten (Details müssen aber noch ausgearbeitet werden).

Das Raserpaket im Detail
Eine eventuelle Beschlagnahme und Versteigerung eines Fahrzeugs bei Geschwindigkeits- oder Alkoholübertretungen gibt es in Italien schon seit fast 10 Jahren.
 
Eine eventuelle Beschlagnahme und Versteigerung eines Fahrzeugs bei Geschwindigkeits- oder Alkoholübertretungen gibt es in Italien schon seit fast 10 Jahren.

...und dito auch in der Schweiz (dort sogar gegenüber Ausländern) - hinzu kommt in der CH, dass man als Autofahrer sowieso immer nur knapp dem "Teeren & Federn" entkommt, weil man sogar als regelkonformer Autofahrer zu den "Bösen" gehört. :whistle: :b
 
Umso wichtiger ist es, nicht mit Autos herumzufahren, die auf einen selbst zugelassen sind.
 
Dann ist es trotzdem weg. Du schuldest dem Besitzer dann ein Auto.
So zumindest wird es gerade diskutiert (Wie gesagt, Details sind in A noch nicht fix). Wie das in Italien oder CH läuft, weiß ich leider nicht.
 
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