Chris_1977
macht Rennlizenz
Ob's solche Verfolgungsjagden tatsächlich immer braucht? Wegen eines Rotlichverstoßes setzt man das Leben des Fahrers, der Polizisten und unbeteiligter Passanten aufs Spiel.
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Und, was wäre die Alternative, keinen mehr verfolgen, der flüchtet?Ob's solche Verfolgungsjagden tatsächlich immer braucht? Wegen eines Rotlichverstoßes setzt man das Leben des Fahrers, der Polizisten und unbeteiligter Passanten aufs Spiel.
Das ist schon eine recht freche Argumentation in dem Fall. Da fährt jemand ohne Führerschein mit überhöhter Geschwindigkeit über rote Ampeln innerorts, und dann wird argumentiert, die Polizei setze hier das Leben anderer aufs Spiel?Ob's solche Verfolgungsjagden tatsächlich immer braucht? Wegen eines Rotlichverstoßes setzt man das Leben des Fahrers, der Polizisten und unbeteiligter Passanten aufs Spiel.
Nein, sicher der falsche Weg. Eine grundsätzliche Aussage gibt’s da eher nicht.Und, was wäre die Alternative, keinen mehr verfolgen, der flüchtet?
Sie hätten ja nach deiner Logik auch noch auf ihn schießen können als er davon fuhr, oder?Das ist schon eine recht freche Argumentation in dem Fall. Da fährt jemand ohne Führerschein mit überhöhter Geschwindigkeit über rote Ampeln innerorts, und dann wird argumentiert, die Polizei setze hier das Leben anderer aufs Spiel?
Ich habe mich ja gar nicht zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes geäußert, das sehe ich übrigens ähnlich wie du. Mir hat an deiner Aussage nur missfallen dass hier meiner Ansicht nach der Eindruck entsteht, den Täter zum Opfer zu machen. Gerade wenn jemand - wie du oben geschrieben hast - unter Alkohol und/oder Drogen zu schnell über rote Ampeln fährt, dann stellt diese Person ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, und zwar weniger für sich selbst als insbesondere für Radfahrer und Fußgänger, und sollte deshalb falls irgendwie möglich gestoppt werden.Sie hätten ja nach deiner Logik auch noch auf ihn schießen können als er davon fuhr, oder?
Da täuschst Dich aber gewaltig, gibt einige Blitzer, die nur von hinten Aufnahmen machen.Das Foto im Bericht zeigt ja auch die Fahrzeuge von hinten. Das ist keine Perspektive für Blitzer
und irgendwann ist der Respekt vor unserer Polizei gänzlich dahin.
Da bin ich auch bei dir! Aber halt immer unter Abwägung der Gefahren. Wird ja, so viel ich weiß, auch des Öfteren so praktiziert.Ich habe mich ja gar nicht zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes geäußert, das sehe ich übrigens ähnlich wie du. Mir hat an deiner Aussage nur missfallen dass hier meiner Ansicht nach der Eindruck entsteht, den Täter zum Opfer zu machen. Gerade wenn jemand - wie du oben geschrieben hast - unter Alkohol und/oder Drogen zu schnell über rote Ampeln fährt, dann stellt diese Person ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, und zwar weniger für sich selbst als insbesondere für Radfahrer und Fußgänger, und sollte deshalb falls irgendwie möglich gestoppt werden.
Und das macht er ja auch nur einmalig. Wenn er unbehelligt zu Hause(oder wo er auch immer hinwollte)angekommen wäre hätte er sich vorgenommen ein besserer Mensch zu werden, seinen Führerschein gemacht und den Wagen versichert.Vielleicht war er voll Drogen oder betrunken, dann ist eine solche Jagd extrem risikoreich!
Das ist sicherlich ein trauriger Fall, aber auch hier liegt die Schuld nicht primär bei der Polizei, das muss man einfach mal nüchtern feststellen.Da bin ich auch bei dir! Aber halt immer unter Abwägung der Gefahren. Wird ja, so viel ich weiß, auch des Öfteren so praktiziert.
In meinem Ort ist ein Jugendlicher zu meiner Zeit nach dem Kiffen im Auto vor der Polizei geflohen. Die Polizei hatte nach kurzem deren Auto aufs Dach gelegt, der Jungendliche hat das wohl zu spät gemerkt, das Licht ausgeschaltet und ist in einer Kurve an einem Baum tödlich verunglückt. Er war keine 20. Ich fahre fast täglich an dem seitdem dort stehenden Kreuz vorbei.
Nicht in Deutschland, denn die wären dann nichts wert, da nach deutschem Recht nur der Fahrer belangt wird und nicht der Halter. Bei einem Foto von hinten könnte man den Fahrer nicht erkennen und jeder Halter würde zurecht Einspruch einlegen.Da täuschst Dich aber gewaltig, gibt einige Blitzer, die nur von hinten Aufnahmen machen.
Ja, auf die Reifen des Fluchtfahrzeuges, aber vermutlich war er zu schnell.Sie hätten ja nach deiner Logik auch noch auf ihn schießen können als er davon fuhr, oder?
Stimmt nicht, auch in D und als Halter bist Du verpflichtet, den Fahrer bekannt zu geben.Nicht in Deutschland, denn die wären dann nichts wert, da nach deutschem Recht nur der Fahrer belangt wird und nicht der Halter. Bei einem Foto von hinten könnte man den Fahrer nicht erkennen und jeder Halter würde zurecht Einspruch einlegen.
Alle Blitzer in D blitzen von vorne. Manche auch von vorne und von hinten, um Motorradfahrer zu erwischen, aber niemals nur von hinten.
Da täuschst Dich aber gewaltig, gibt einige Blitzer, die nur von hinten Aufnahmen machen.
Doch, nur von hinten geblitzt worden!Für Deutschland trifft das nicht zu. Es muss immer die Möglichkeit gegeben sein, den Fahrer zu identifizieren. Deshalb gibt es keine reinen "von-hinten-Blitzer".
Und ja, man ist als Halter verpflichtet, den Fahrer bekannt zu geben - wenn man den kennt. Es wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass das vor allem für einen Zeitraum von 2 Wochen gilt, danach darf muss man sich nicht zwingend erinnern und kann gegen ein mögliches Fahrtenbuch klagen. Das Fahrtenbuch selbst ist ja auch ein zahnloser Tiger - es geht meistens auf das Tatfahrzeug. Das kann man auch schnell wechseln... Alles schon durch, und nicht nur bei Geschwindigkeitsverstößen.,
Und ein kleiner Nachtrag: der Halter könnte ja auch selbst gefahren sein. Oder ein naher Verwandter - in beiden Fällen könnte er die Aussage verweigern und der Staat könnte mit dem "von-hinten-Foto" gar nichts machen.
Auf einem Motorrad?Doch, nur von hinten geblitzt worden!
Dann kommt es noch auf das Fahrzeug an, es gibt halt Situationen, da kommt man nicht aus der Nummer raus.
Doch, nur von hinten geblitzt worden!
Dann kommt es noch auf das Fahrzeug an, es gibt halt Situationen, da kommt man nicht aus der Nummer raus.
Dieses „lass den mal machen, wenn wir eingreifen könnte es ja noch schlimmer werden“ finde ich ganz schlimm, da es zum weiteren Respektsverfall der Polizei gegenüber führt.
Firmenwagen mit Vertraglicher Überlassung, angemietete Mietwagen, Probefahrten, Privatwagen überlassen an nicht Familienangehörige, Fahrten in Fahrzeugen mit digitalen Fahrtenschreiber, das sind nur 5 Fälle, da ist man als Fahrzeugführer ganz schnell dran.Ok, ja. Es gibt einige wenige Verstöße, bei denen es eine Halterhaftung gibt. Das ist aber eine ganz große Ausnahme.
Ja, da kann man offenbar auch anderer Meinung sein:
Warum Schweizer Polizisten im Dienst geblitzt werden
Sind eidgenössische Polizisten während ihrer Einsatzfahrt zu schnell unterwegs, drohen ihnen Haftstrafen. Ist das in Ordnung?www.sueddeutsche.de
Na denn: Viel Spaß auf der Flucht vor der Polizei in der Schweiz!Beste Voraussetzungen um sich einer Verkehrskontrolle durch Flucht zu entziehen.