Z4 M40 Passus Kaufvertrag

Hallo,
danke erstmal für eure Antworten. Nach nochmaliger bitte den passus zu streichen kam nun die Antwort vom Verkäufer.
Keine Möglichkeit den Passus zu streichen.
Bin jetzt hin und hergerissen. Hätte das Fahrzeug gerne gekauft da sonst alles für mich passt, habe aber nun kein gutes Gefühl mehr.
Auf der anderen Seite ein großes BMW Autohaus mit etlichen zweigstellen mit zig hunderten guten Bewertungen...







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Hallo,
danke erstmal für eure Antworten. Nach nochmaliger bitte den passus zu streichen kam nun die Antwort vom Verkäufer.
Keine Möglichkeit den Passus zu streichen.
Bin jetzt hin und hergerissen. Hätte das Fahrzeug gerne gekauft da sonst alles für mich passt, habe aber nun kein gutes Gefühl mehr.
Ich würde es an deiner Stelle sausen lassen. Wenn er den Passus nicht streichen will, hätte ich auch kein gutes Gefühl.
Auf der anderen Seite ein großes BMW Autohaus mit etlichen zweigstellen mit zig hunderten guten Bewertungen...
Etliche Zweigstellen bedeutet nicht gleichzeitig „gut“. BMW will nur noch wenige (dafür große) Händler betreuen. Die kleinen Händler bei uns sind entweder verschwunden, oder wurden von den 2-3 großen Playern geschluckt.

//Madcon
 
Mein Zetti ist nicht unfallfrei, das hat mir die Niederlassung in MA direkt gesagt und mir den Schaden der repariert wurde und die Kosten auf den Euro ausgewiesen.
Es wurde ein Frontschaden repariert, Stoßfänger vorne, 1 Scheinwerfer Xenon erneuert und der Kotflügel rechts lackiert. Also nur Weichteile, nix gravierendes gewesen.
Damit kann ich leben.
 
Die Erfahrung habe ich auch schon mal machen müssen. Und auch bei einem BMW Vertragshändler.

Als unfallfrei wurde der Wagen angepriesen, im Kaufvertrag stand das dann mit den Nachlackierungen. In meinem Fall beide Türen auf der linken Seite.

Und unfallfrei stand dann auch nicht mehr im Kaufvertrag, weil eine bestimmte Schadenshöhe überschritten wurde. So die Auskunft des Verkäufers.
 
Hallo,
danke erstmal für eure Antworten. Nach nochmaliger bitte den passus zu streichen kam nun die Antwort vom Verkäufer.
Keine Möglichkeit den Passus zu streichen.
Bin jetzt hin und hergerissen. Hätte das Fahrzeug gerne gekauft da sonst alles für mich passt, habe aber nun kein gutes Gefühl mehr.
Auf der anderen Seite ein großes BMW Autohaus mit etlichen zweigstellen mit zig hunderten guten Bewertungen...


Anhang anzeigen 533828
Dem Grunde nach darf man Antwort und Verhalten des Autohauses durchaus als Frechheit verstehen - und sich fragen, ob man sich derart behandeln lassen möchte.

Allerdings: Mit der o.a. Aussage bestätigt der Verkäufer - m. E. durchaus rechtlich relevant -, dass es sich um eine standardisiert verwendete Klausel handelt, ohne echte Aussagekraft für den konkreten Fall. Mithin lässt sich kaum noch vorstellen, dass das Autohaus im Konfliktfall aus dieser Klausel irgendeine Rechtswirkung herleiten kann.

Wenn das Fahrzeug unbedingt gekauft werden will, lässt sich also die o.a. E-Mail gemeinsam mit dem Kaufvertrag archivieren - und später im Bedarfsfall als Argument verwenden.
 
Hallo,
danke erstmal für eure Antworten. Nach nochmaliger bitte den passus zu streichen kam nun die Antwort vom Verkäufer.
Keine Möglichkeit den Passus zu streichen.
Bin jetzt hin und hergerissen. Hätte das Fahrzeug gerne gekauft da sonst alles für mich passt, habe aber nun kein gutes Gefühl mehr.
Auf der anderen Seite ein großes BMW Autohaus mit etlichen zweigstellen mit zig hunderten guten Bewertungen...







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Dann frag den Verkäufer doch mal, ob du das Fahrzeug vor der Unterschrift des Kaufvertrages auf eigene Kosten zur Gebrauchtewagenbewertung bei einer unabhängigen Prüfstelle vorführen kannst. Das kostet z.B. beim TÜV 79 Euro. Ist angesichts des Kaufpreises eher zu vernachlässigen und aus meiner Sicht eine gute Investition. Wenn er das auch ablehnt, dann wäre ich zumindest sehr skeptisch.
 
Dumme Frage:

Ist der Dir angebotene Z4 denn so günstig oder einmalig dass Du ihn unbedingt nehmen mußt/willst ?

Natürlich kann ein Passus aus einem Kaufvertrag gestrichen werden, welche Problematik besteht denn wenn der Händler ihn als unfallfrei angekauft oder in Zahlung genommen hat. Insbesondere wenn er auf die Historie hinweist die er ja auch kennt durch das Auslesen des Schlüssels. Und für ein eventuelles Risiko, dass er vielleicht nicht weis ob der vorherige Besitzer ihn doch irgendwo "gelinkt" hat, läßt er sich ja im Regelfall fürstlich mit seinem Verkaufspreis ggü. seinem Ankaufspreis entlohnen.

Frei nach dem Sprichwort:

Auch andere Mütter haben hübsche.........

Und es sind genug Z4 auf dem Markt, wenn auch teilweise wirklich überteuert.
 
Dem Grunde nach darf man Antwort und Verhalten des Autohauses durchaus als Frechheit verstehen - und sich fragen, ob man sich derart behandeln lassen möchte.

Allerdings: Mit der o.a. Aussage bestätigt der Verkäufer - m. E. durchaus rechtlich relevant -, dass es sich um eine standardisiert verwendete Klausel handelt, ohne echte Aussagekraft für den konkreten Fall. Mithin lässt sich kaum noch vorstellen, dass das Autohaus im Konfliktfall aus dieser Klausel irgendeine Rechtswirkung herleiten kann.

Wenn das Fahrzeug unbedingt gekauft werden will, lässt sich also die o.a. E-Mail gemeinsam mit dem Kaufvertrag archivieren - und später im Bedarfsfall als Argument verwenden.

Nette Idee aber wer muss es dann nötigenfalls einklagen ?

Richtig der Käufer ggü. dem verkaufenden Händler, das Ganze dann in einem Zivilgerichtsprozess mit Gutachter und und und. Jede Menge Kosten, lange Wartezeit und ungewisser Ausgang. Selbst mit Rechtschutzversicherung wäre es mir definitiv zu wage.
 
Was steht denn in der vorvertraglichen Information?
Die ist ab ersten Januar Pflicht und dort muss der Händler jeden einzigen Mangel und Gebrauchsspuren genau auflisten.
 
Wenn Du das Auto unbedingt haben willst, würde ich den Verkäufer nach der Fahrzeugnummer fragen und würde mich dann direkt an BMW wenden, um abzuklären, welche Unfallschäden das Auto hatte. Wenn es ein Standard-Pasus in seinen Verträgen ist, sollte der Händler nichts dagegen haben.

Grundsätzlich: Wenn Dein Bauchgefühl nein sagt, lass es. Ich würde mich nicht darauf ein lassen.
 
Nette Idee aber wer muss es dann nötigenfalls einklagen ? …
Es geht weder um eine nette Idee, noch um eine Klage. Sondern die Frage ist ja diejenige, ob dem Käufer aus der Akzeptanz dieser Formulierung unter den hier dargestellten Umständen ein Nachteil entstehen kann.
 
Kauf dir über Amazon ein Lackmessgerät für 100€ und messe dir Lackstärke am gesamten Fahrzeug. Es kann sein, dass die Heck- oder Frontschürze lackiert wurden, aber damit könnte man leben...
 
Der Käufer braucht mMn auf jeden Fall eine Dokumentation des behobenen Schadens.

Im Falle des Wiederverkaufes muss er den ja auch dokumentieren können, da in seinem Kaufvertrag "nicht unfallfrei" steht.
 
Da haben anscheinend viele BMW Autohäuser so ihre Probleme.
Mein ehemaliger E89 war auch als Unfallfrei ausgewiesen. Bei der Besichtigung dann eine offensichtlich nachlackierte Heckstoßstange entdeckt die dermaßen gepfuscht war .....
Haben aber auf Unfallfrei bestanden. :)
Habe mir das Fahrzeug dann sehr genau angesehen. War wohl ein wirklich nur die Heckstoßstange mal wogegen gefahren.
Aber dieses Autohaus, südwestlich von München, war eh sagen wir seltsam. Haben mir den Wagen mit dem damaligen Handbremsdefekt (Steuergerät) und zwei Rücklichtern voll Wasser bei denen die Blinker nicht mehr funktionierten zur Probefahrt gegeben als 1A Zustand.
Mußte dann erstmal ein Stunde nachverhandeln über den Preis und dass ich den Wagen nur übernehme wenn das alles behoben ist. Erstmal wurde behauptet das mit der Handbremse würde sich geben wenn die Batterie geladen ist und die Rücklichter würden doch auch wieder trocknen. Die haben gedacht ich wäre so dumm.
Man sollte gebrauchte Autos nie alleine ansehen und jemand dabeihaben der sich auskennt wenn man das selbst nicht kann. Da is leider auch ein großes Autohaus sonst keine Garantie das man nicht über den Tisch gezogen wird.
 
Hallo,
danke erstmal für eure Antworten. Nach nochmaliger bitte den passus zu streichen kam nun die Antwort vom Verkäufer.
Keine Möglichkeit den Passus zu streichen.
Bin jetzt hin und hergerissen. Hätte das Fahrzeug gerne gekauft da sonst alles für mich passt, habe aber nun kein gutes Gefühl mehr.
Auf der anderen Seite ein großes BMW Autohaus mit etlichen zweigstellen mit zig hunderten guten Bewertungen...







Anhang anzeigen 533828
Ich finde den Passus schon merkwürdig. Als nächstes kommt: es handelt sich um einen Neuwagen, von wenigen (1.000) Kilometern und einem Baujahr vor 2020 mal abgesehen. Setz doch mal einen Kaufvertrag auf, dass du nach Übergabe des Wagens bezahlst, es sei denn du zahlst nicht oder nicht vollständig.
 
Man sollte gebrauchte Autos nie alleine ansehen und jemand dabeihaben der sich auskennt wenn man das selbst nicht kann. Da is leider auch ein großes Autohaus sonst keine Garantie das man nicht über den Tisch gezogen wird.
100% Agree :thumbsup:

//Madcon
 
Das was Rainer schreibt ist auch meine Meinung. Wenn man selbst nicht den Sachverstand hat sollte man jemanden mitnehmen der ihn hat. Auch manche Prüfer die ein Gebrauchtwagen Gutachten machen, kennen sich mit den unterschiedlichen Fz Typen nicht 100% oh aus.
Nur ein Beispiel, mein damaliger Käufer des E 89 Z 4 bestand auf ein Gutachten von so einer Organisation ( ich will jetzt den Namen nicht nennen) Der Prüfer machte nicht mal das Dach auf und zu, was bei so einem Auto unbedingt notwendig gewesen wäre.
Aber ich konnte den Käufer versichern das die Dachfunktion i. O. war. Wir testen es auch noch vor der Übernahme.

Also ich würde dieses Auto nicht kaufen, es sei den, es würde zweifelsfrei nachgewiesen dass das Fz unfallfrei ist.
 
100% Agree :thumbsup:

//Madcon
Dito,

ich hatte umgekehrt mit der großen NL hier gerade wegen Lackierungsausbesserung (Fehler ab Werk bei Neuwagen / Fremdfabrikat) auf Garantie bei BMW bei der Inzahlungnahme großes Theater, da die Lackdichte …., war alles nachweisbar, kein Unfall.

Witzigerweise war der Verkäufer, der zusammen mit der überregionalen Stelle (da kam einer aus Köln ins Saarland) die Nachlackierung an der Tür auf Garantie geregelt hatte, zu BMW gewechselt und konnte alles zusätzlich zu den Unterlagen bestätigen.
BMW bestand auf das Wort „Unfallwagen“, da die Lackdichte, …, die Garantie, die sie jetzt geben müssten…,

Wie @Walter1962 schrieb, beim Wiederverkauf kann das Theater geben.
Deswegen muss der Nachweis korrekt nachvollziehbar geführt sein, sonst würde ich es lassen.
 
Witzigerweise war der Verkäufer, der zusammen mit der überregionalen Stelle (da kam einer aus Köln ins Saarland) die Nachlackierung an der Tür auf Garantie geregelt hatte, zu BMW gewechselt und konnte alles zusätzlich zu den Unterlagen bestätigen.
Für gewöhnlich gut informierte saarländische Greise (@Burns) könnten dir da 1-2 gute Autohäuser/Werkstätten im Umkreis von Saarbrücken empfehlen :D;). Eines davon macht immer die Kundendienste an meinem zukünftigen Sonntags-Youngtimer :p :P .

//Madcon
 
Das was Rainer schreibt ist auch meine Meinung. Wenn man selbst nicht den Sachverstand hat sollte man jemanden mitnehmen der ihn hat. Auch manche Prüfer die ein Gebrauchtwagen Gutachten machen, kennen sich mit den unterschiedlichen Fz Typen nicht 100% oh aus.
Nur ein Beispiel, mein damaliger Käufer des E 89 Z 4 bestand auf ein Gutachten von so einer Organisation ( ich will jetzt den Namen nicht nennen) Der Prüfer machte nicht mal das Dach auf und zu, was bei so einem Auto unbedingt notwendig gewesen wäre.
Aber ich konnte den Käufer versichern das die Dachfunktion i. O. war. Wir testen es auch noch vor der Übernahme.

Also ich würde dieses Auto nicht kaufen, es sei den, es würde zweifelsfrei nachgewiesen dass das Fz unfallfrei ist.
Naja, für Mängel haftet der gewerbliche Verkäufer ja im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Reparierte Unfallschäden und auch Nachlackierungen sind nicht Hersteller- oder typspezifisch. Die sollte eine Prüfstelle immer erkennen und in ihrem Bewertungsgutachten aufführen.
 
Für gewöhnlich gut informierte saarländische Greise (@Burns) könnten dir da 1-2 gute Autohäuser/Werkstätten im Umkreis von Saarbrücken empfehlen :D;). Eines davon macht immer die Kundendienste an meinem zukünftigen Sonntags-Youngtimer :p :P .

//Madcon
Bin seit Jahren in guten Händen - die NL betrete ich nur, wenn ich genau weiß, was ich will.
Wobei: die Leute an der Front (Werkstattannahme, Verkäufer) waren/sind ok. Die Probleme liegen woanders, ist aber hier nicht das Thema.
Ich kann dir hier auch einen guten renommierten Friseur empfehlen 😘

@Mamaja01 - leichte Lackierungsfehler werden schon im Werk, wenn bei Qualitätskontrolle festgestellt, durch Nachlackierung behoben, ebenso leichte Transportschäden, dies alles führt ggf. zu unterschiedlichen Lackierungsdicken.
Diese Arbeiten müssen nicht und werden oft nicht angegeben.

Wenn dann aber später jemand mit einem Lackschicht-Messgerät darüber geht, geht das Gespräch los.
 
@Mamaja01 - leichte Lackierungsfehler werden schon im Werk, wenn bei Qualitätskontrolle festgestellt, durch Nachlackierung behoben, ebenso leichte Transportschäden, dies alles führt ggf. zu unterschiedlichen Lackierungsdicken.
Diese Arbeiten müssen nicht und werden oft nicht angegeben.

Wenn dann aber später jemand mit einem Lackschicht-Messgerät darüber geht, geht das Gespräch los.
Das ist richtig. Unfallschäden und nachträgliche Lackierungen lassen sich aber häufig auch noch an anderen Indizien als nur an der Lackdicke feststellen, wie z.B. Spuren an Schrauben und Mutter, Abklebekanten u.ä. erkennen. Das hast du bei Nachbesserungen ab Werk nicht.
 
Aber wem kann man eigentlich trauen. Meinen ersten Z4 habe ich in der BMW Welt abgeholt und als ich ihn nach 3 Jahren an das Autohaus verkauft habe kam durch den TÜV-Gutachter ans Licht, dass die rechte hintere Seite komplett lackiert wurde. Ich hatte daraufhin massive Probleme beim Verkauf. Das bedeutet - BMW musste es beim Verkauf nicht angeben, aber danach ist es mein Schaden.

Wenn ich einen Kratzer feststelle, dann bekomme ich auch mit, dass dies aus dem Grund nachlackiert wurde - im oben geschilderten Fall aber nicht. Ich bin in der Beweispflicht, kann aber nichts beweisen…
 
Aber wem kann man eigentlich trauen. Meinen ersten Z4 habe ich in der BMW Welt abgeholt und als ich ihn nach 3 Jahren an das Autohaus verkauft habe kam durch den TÜV-Gutachter ans Licht, dass die rechte hintere Seite komplett lackiert wurde. Ich hatte daraufhin massive Probleme beim Verkauf. Das bedeutet - BMW musste es beim Verkauf nicht angeben, aber danach ist es mein Schaden.
Wenn ich das hier so lese und Erzählungen von Werks-Mitarbeitern Glauben schenken darf, kommt das wohl schon ab und zu vor, dass das Auto schon "nachgebessert" das Werk verlässt. Vielleicht ist durch solche nachträglichen Diskussionen mit dem Neukäufer beim Weiterverkauf auch der Passus im Kaufvertrag zur Absicherung entstanden. Fair dem Kunden gegenüber (der sich auf sein neues (unbeschädigtes) Schmuckstück freut) ist das natürlich nicht.

//Madcon
 
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