Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Für alle die auf dem laufenen bleiben wollen:

 
Unfall verursachen und keine Verantwortung dafür übernehmen......

Durch die eigenen oder von den Anwälten vorgetragenen Einlassungen wurde deutlich, dass die Angeklagten die Vorwürfe der Anklageschrift bestreiten.

So ein Verhalten finde ich ekelhaft..... 🤬 🤮


Greetz

Cap
 
@PNNRZ4
Da magst du recht haben......allerdings lasse ich es bei mir schon garnicht so weit kommen,als das ich mir darüber Gedanken machen müßte.....
Ich hab mit 24 schon nen Bock geschossen,der mich damals bereits DEUTLICH wachgerüttelt hat.....

Coupe2.JPG

Ich war hierbei der EINZIGE Geschädigte.....und darüber bin ich bis heute heilfroh......

Keine der beiden angeklagten Personen hatte solch einen Moment.......bis letztes Jahr zum Unfallzeitpunkt.....
Ob man solch einen zwingend benötigt?


Greetz

Cap
 
@CF01 Wenn man den Berichten glaubt, dann ist die Frau kein unbeschriebenes Blatt.
Sie musste wohl bereits den Führerschein abgeben, war als untauglich für das Führen von Kfz eingestuft, hat dann ein ausländisches Dokument erst letztes Jahr in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen und wurde nach diesem Unfall, nachdem Sie deswegen ihren Führerschein abgegeben musste, wohl beim Führen eines anderen Kfz beobachtet. Wenn das alles stimmt...
 
Einfach schrecklich solche Unfälle, mir ist nur nicht klar, warum in obigem Fall das Mordmerkmal erfüllt ist und diese Woche in Nürnberg in einem ähnlichen Fall nicht.
 
So ein Verhalten finde ich ekelhaft..... 🤬 🤮

Es ist absolut legitim - und überdies strafprozessualer Alltag -, dass Angeklagte die angeklagten Vorwürfe bestreiten und diesen entgegentreten. Das ist auch deren verfassungsmäßiges Recht.

Deswegen sind solche Bewertungen - losgelöst von der Dramatik des Einzelfalls - leider eher fragwürdig zu betrachten.

Einfach schrecklich solche Unfälle, mir ist nur nicht klar, warum in obigem Fall das Mordmerkmal erfüllt ist und diese Woche in Nürnberg in einem ähnlichen Fall nicht.

Bei dem Nürnberger Fall wird es weniger um ein Mordmerkmal gegangen sein, denn um den Tötungsvorsatz. Hätte die Staatsanwaltschaft diesen erkannt, hätte sie nicht vor dem Schöffengericht angeklagt.

Und der etwaige Tötungsvorsatz wird auch im anderen Verfahren wohl von wesentliche Bedeutung sein. Hierbei wäre es etwaig nicht minder legitim, dem Anklagevorwurf entgegenzutreten, sodass letztlich ein Fahrlässigkeitsvorwurf verbliebe.

Das Mordmerkmal wird hingegen inzwischen durch die Rechtsprechung bei einem solchen Tatgeschehen durchaus des Öfteren erkannt.
 
Ich verstehe es trotzdem nicht, für mich ist Mord das schlimmste aller Verbrechen, wenn ich also zielgerichtet und mit Absicht jemand töte, aber ich muss nicht alles verstehen.
 
… für mich ist Mord das schlimmste aller Verbrechen, wenn ich also zielgerichtet und mit Absicht jemand töte, aber ich muss nicht alles verstehen.
Gerade die Frage, wann man durch Rasen im Straßenverkehr jemanden „gezielt und mit Absicht“ tötet, ist extrem schwer zu beantworten. Zumal im Strafprozess auch die Beweissituation verkomplizierend hinzukommt.
 
Ich verstehe es trotzdem nicht, für mich ist Mord das schlimmste aller Verbrechen, wenn ich also zielgerichtet und mit Absicht jemand töte, aber ich muss nicht alles verstehen.

So einfach ist es leider nicht, Heinz.

Grundsätzlich ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ein Totschlag (§ 212 StGB). Sind dabei gewisse (Mord-) Merkmale gegeben, ist es ein Mord (§ 211 StGB). (So lässt es sich für Laien wohl etwas verständlicher darstellen, da eigentlich der Totschlag dann gegeben ist, wenn jemanden getötet hat, ohne Mörder zu sein. Ist halt noch ein Überbleibsel aus unschönen Zeiten - auch für die Justiz -, an das sich letztlich niemand so recht heranwagen mag.)

Zudem gibt es auch unter Juristen etliche Streitigkeiten hierum. Für die einen ist Mord eine Qualifikation zum Totschlag (Literatur), während die Rechtsprechung hier "eigenständige" Delikte erkennt.

Beiden gemein ist jedoch, dass es grds. keiner Absicht (dol. dir. I; zielgerichtet auf den Taterfolg hinwirkend) bedarf, sondern Eventualvorsatz (dol. ev.), mithin die "billigende Inkaufnahme" (salopp: "Wenn's passiert, dann ist's halt so.") genügt.

Hier wiederum knüpft dann auch die Abgrenzung zur (groben) Fahrlässigkeit (salopp: "Es wird nicht schiefgehen...ging ja immer gut.") an.

[Alles äußerst verknappt dargestellt, da das ganze Buchregale füllt und allein Mord/Totschlag ein halbes Semester Strafrechtsvorlesung umfasst.]
 
@STP2
Ich habe mir die verlinkten Berichte vollumfänglich durchgelesen,danke.

@keulejr
Ich habe meine MEINUNG geäußert und kein richterliches URTEIL gefällt......bemerke den Unterschied.....so intelligent bist du.
Und eine MEINUNG lasse ich mir NICHT verbieten,danke.Du darfst das kritisieren und fragwürdig finden,ich darf den Tod zweier unschuldiger Kinder auf brutalste Art und Weise aber ebenso ekelhaft finden und emotional kommentieren.


Greetz

Cap
 
@CF01
Deine Meinung will ich dir keinesfalls nehmen. Ich will nur dazu anregen, diese zu überdenken. Natürlich ist der Tod zweier Kinder besonders emotional. Aber es ist halt nicht immer ratsam, sich von seinen Emotionen leiten und dadurch unsere gesellschaftlichen Grundwerte in Frage stellen zu lassen.
 
@keulejr
Hääääää?

WO stelle ich bitte "gesellschaftliche Grundwerte" in Frage?

Gehören 180km/h in einer unübersichtlichen Kurve auf ner LANDstrasse inzwischen auch dazu?
Oder der unglaublich gewaltsame Tod zweier Kinder,die erstaunlicherweise NICHT in Stück zerfetzt wurden ob der Wucht des Aufpralls?

Ich sehe nicht,was ich hier hinsichtlich meiner Meinung überdenken müßte....

Ich fahre keine halsbrecherischen Geschwindigkeiten,weil mir mein Ego gekränkt wurde und ich es dem anderen "zeigen" muß,komme was wolle.....und das dies passiert ist geht eindeutig aus den Zeugenaussagen hervor.

Road Rage ist inzwischen auch in Deutschland trauriger Alltag,das es nicht häufiger kracht ist ein absolutes Wunder....

Wer hier gesellschaftliche Grundwerte mit Füßen tritt,sollte MEHR als eindeutig sein.....ICH bin es hier sicher nicht.....

Die StVO sieht ganz KLAR und UNMIßVERSTÄBDLICH eine MITEINANDER im Straßenverkehr als OBERSTE Regel!
DAS ist gesellschaftlicher Grundwert!
Nicht um die Position auf der Landstraße mit 180km/h kämpfen,komme was wolle.....

Wer sowas braucht,soll sich ne Rennstrecke mieten und sich dort austoben....


Greetz

Cap
 
Im ersten Moment fand ich die Strafe auch erstmal aus persönlicher, nicht gesetzlicher Sicht, zu hart. Für einen Mord muss für mein Empfinden immer eine gewisse Absicht dahinterstehen, was man beim Autounfall schwer unterstellen kann. Wenn man dann jedoch liest das 180km/h bei erlaubten 70km/h gefahren wurde und die Frau zudem kein unbeschriebenes Blatt zu sein scheint, dann ist die Strafe schon wieder gerechtfertigt.
Werde nie verstehen, wie man so verantwortungslos handeln kann, zudem noch in dem Alter ohne irgendwelche Substanzen und sich dann auch noch über die Folgen wundert.
 
Es geht mir allein um diesen Beitrag:

Unfall verursachen und keine Verantwortung dafür übernehmen......



So ein Verhalten finde ich ekelhaft..... 🤬 🤮


Greetz

Cap

Darin zitierst du folgende Passage:

„Durch die eigenen oder von den Anwälten vorgetragenen Einlassungen wurde deutlich, dass die Angeklagten die Vorwürfe der Anklageschrift bestreiten.“

Dies gefolgt von „So ein Verhalten finde ich ekelhaft“.

Entweder drückst du dich äußerst unglücklich aus oder aber du stellst gesellschaftliche Grundsätze in Frage, indem du die Wahrnehmung und Ausübung verfassungsmäßiger Rechte als ekelhaftes Verhalten bewertest.

Um das konkrete Unfallgeschehen ging es hingegen bei diesem Beitrag und meinen Anmerkungen schlichtweg nicht. Darüber zu urteilen obliegt schlichtweg dem Gericht und sonst niemandem.
 
Strafe?
Noch ist kein Urteilsspruch gesprochen worden, oder hab ich was verpasst?
Mein Fehler, habe mich mit meiner Aussage nur auf den "Mord" der im Raum steht mit lebenslanger Haft bezogen. Strafe war hier natürlich das falsche Wort, meinte nur die diskutierte mögliche Strafe. Ein Urteil steht in der Tat noch aus.
 
Also ich weiß gar nicht was ich hier sagen soll, aber weil mich der Fall so bewegt, möchte ich trotzdem etwas schreiben:

Dass bei diesem Unfall Kinder gestorben sind und die Eltern überlebt haben ist eine menschliche Tragödie, die unermesslich ist, und die auch durch kein Urteil in irgendeiner Weise auszugleichen ist. Das vorab, insofern ist offensichtlich, dass es in dieser Geschichte nur Verlierer gibt. Das Unfallvideo war auf einigen Websites zu sehen, ich habe es mir absichtlich erst gar nicht angeschaut.

Ich komme für mich immer mehr zu dem Urteil, dass das Strafrecht solche Fälle gar nicht "gerecht" ahnden kann. Da ist eine Frau, die anscheinend gerne schnell (und riskant) fährt, und dadurch einen - diesen - tödlichen Unfall verursacht hat. Ich bin kein Jurist und verwende die Begriffe deshalb nicht trennscharf und differenziert... für mich ist das erst einmal keine "Mörderin" im klassischen Sinn - schwere Schuld hat sie aber zweifelsohne auf sich geladen. Was wäre da für eine Strafe gerecht? Ich weiß es nicht, Ich sehe auch (z.B. in Dashcam-YouTube-Channels), dass solche Situationen anscheinend täglich vorkommen, ohne dass es zu schweren Unfällen kommt, sicherlich Glück. Soll eine Person deshalb lebenslänglich ins Gefängnis, und würde das den Opferfamilien helfen? Sicherlich nicht... auf der anderen Seite stünde wohl (bei fahrlässiger Tötung) eine Bewährungsstrafe... wäre das gerecht und angemessen? Für mich sicher nicht!

Ach... manchmal ist das Leben einfach scheisse!
 
Der vorstehende Beitrag ist m. E. ein gutes Beispiel dafür, wie man mit gesundem Menschenverstand und gesunden Moralvorstellungen (ich nenne das beides jetzt einfach mal so) auch als juristischer Laie genau auf diejenigen Probleme stößt, mit welchen - gerade in Fällen wie dem vorliegenden - auch die Rechtsprechung zu kämpfen hat. Und das über viele Jahre der Rechtsentwicklungen hinweg. ;)

M. E. ist es jedenfalls gut, dass unser Rechtssystem tendenziell eher auf Prävention und Resozialisierung ausgelegt ist denn auf harte Bestrafung (wie es z. B. in den USA der Fall ist). Auch wenn das manchmal, gerade in solchen Fällen, wenig zufriedenstellend anmuten mag.
 
Zuletzt bearbeitet:
@heyho
Das ist halt die allgemeine Problematik zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit". Eine "gerechte" Strafe kann es nicht wirklich geben. Deswegen muss sich die (Straf-)Justiz auf eine der Tat und Schuld angemessenen Strafe beschränken.

Soll eine Person deshalb lebenslänglich ins Gefängnis, und würde das den Opferfamilien helfen? Sicherlich nicht... auf der anderen Seite stünde wohl (bei fahrlässiger Tötung) eine Bewährungsstrafe... wäre das gerecht und angemessen? Für mich sicher nicht!

Auch bei einer fahrlässigen Tötung sieht das Gesetz bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vor. Dafür kann es auch keine Aussetzung zur Bewährung geben (nur bis 2 Jahre Freiheitsstrafe überhaupt möglich; vgl. § 56 Abs. 2 StGB).

Die Problematik in solchen Tatgeschehen hat der Gesetzgeber erkannt und entsprechend in § 315d Abs. 5 StGB geregelt und eine Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.

Für die Tatopfer (und auch deren Angehörige) hilft das alles nicht, weil keine Strafe - auch keine Todesstrafe - ein getötetes Opfer wieder zum Leben erwecken kann.
 
@heyho
Das ist halt die allgemeine Problematik zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit". Eine "gerechte" Strafe kann es nicht wirklich geben. Deswegen muss sich die (Straf-)Justiz auf eine der Tat und Schuld angemessenen Strafe beschränken.



Auch bei einer fahrlässigen Tötung sieht das Gesetz bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vor. Dafür kann es auch keine Aussetzung zur Bewährung geben (nur bis 2 Jahre Freiheitsstrafe überhaupt möglich; vgl. § 56 Abs. 2 StGB).

Die Problematik in solchen Tatgeschehen hat der Gesetzgeber erkannt und entsprechend in § 315d Abs. 5 StGB geregelt und eine Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.

Für die Tatopfer (und auch deren Angehörige) hilft das alles nicht, weil keine Strafe - auch keine Todesstrafe - ein getötetes Opfer wieder zum Leben erwecken kann.
Was vielleicht eine Idee wäre - wobei ich nicht weiß, ob das überhaupt rechtlich/verfassungsmäßig durchzusetzen wäre - solchen Menschen, die vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung/Totschlag/Mord im Rahmen eines Verkehrsunfalls verurteilt wurden, die Führerschein auf Lebenszeit zu entziehen. So wäre wenigstens gewährleistet, dass von diesen Person keine erneute Gefahr im Rahmen des Straßenverkehrs ausgeht.

Ich würde das auch deshalb für vertretbar halten, weil man in Deutschland auch gut ohne eigenes Auto leben kann.

Auch hier könnte man wieder etliche Einwände anbringen, aber das wäre für mich auf den ersten Blick eine vernünftige Sache.
 
Ja genau, wer im Strassenverkehr am Tod eines Menschen verantwortlich ist, lernt bestimmt nix draus, schüttelt sich zweimal und rast weiter.
Zum Glück sind hier nur Ministranten unterwegs.
Ich wär für den Scheiterhaufen
 
Ja genau, wer im Strassenverkehr am Tod eines Menschen verantwortlich ist, lernt bestimmt nix draus, schüttelt sich zweimal und rast weiter.
Zum Glück sind hier nur Ministranten unterwegs.
Ich wär für den Scheiterhaufen
... achso, der geht also jede Woche zur Beichte und bittet um Vergebung?
 
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