Gelöscht wird bei einer Ordnungswidrigkeit und einem Punkt nach 2 1/2 Jahren - aber auch der gelöschte Punkt unterliegt noch 1 Jahr lang einer Speicherung, der sogenannten Überliegefrist.
Hintergrund ist z.B. die Möglichkeit, dass kurz vor Löschung ein weiteres punktebewertetes Vergehen dazukommt, aber noch nicht verarbeitet ist.
Beispiel: mit dem neuen Punkt würde die Grenze überschritten werden, was aber noch nicht eingetragen ist.
Jemand hat z.B. 7 Punkte, 2 würden in wenigen Tagen gelöscht, aber jetzt kommt einer dazu, der aber noch nicht registriert ist.
→ Was ist die Überliegefrist? → Warum gelöschte Punkte in Flensburg weiterhin gespeichert werden und für wie lange, lesen Sie auf bussgeldkatalog.net
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