Fernabsatzvertrag Erfahrung

Marci1978

Fahrer
Registriert
20 September 2024
Ort
Hamburg City
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Moin zusammen.

ich habe mal eine Frage bezüglich Fernabsatzvertrag / Geschäfte.
Hat hier jemand im Forum Erfahrungen damit gemacht? Egal ob positive als auch negative?

Der letzte Eintrag ist hier von 2008/ 09 und nicht gerade tagesaktuell;)

Ach ja und nicht hauen :13whipz:wenn es eine doofe Frage ist


lieben Gruß
 
Moin zusammen.

ich habe mal eine Frage bezüglich Fernabsatzvertrag / Geschäfte.
Hat hier jemand im Forum Erfahrungen damit gemacht? Egal ob positive als auch negative?

Der letzte Eintrag ist hier von 2008/ 09 und nicht gerade tagesaktuell;)

Ach ja und nicht hauen :13whipz:wenn es eine doofe Frage ist


lieben Gruß
Hi, du bist hier im G29 Unterforum, den gab es ja zu deiner angegebenen Zeit nicht, da schreibt auch niemand was Aktuelles.
Aber es geht um eine Kaufberatung zum G29, richtig?
 
Ich habe damals unsere Grand Cherokee ebenfalls als Fernabsatzgeschäft gekauft. ...war problemlos.
 
Was für ein Geschäft genau meinst du denn?
Meinen Z4 habe ich als Fernabsatzvertrag gekauft und es lief alles reibungslos.
JA genau ich überlege auch einen Z4 Online zu kaufen und laut Verkäufer ist das wohl eine gängige Methode ( auch bei Autos) ich bin ja eher vorsichtig was sowas angeht, daher die Frage nach Erfahrungswerten. Meistens zeichnen sich die Probleme erst dann ab wenn es um den Widerruf geht.
 
JA genau ich überlege auch einen Z4 Online zu kaufen und laut Verkäufer ist das wohl eine gängige Methode ( auch bei Autos) ich bin ja eher vorsichtig was sowas angeht, daher die Frage nach Erfahrungswerten. Meistens zeichnen sich die Probleme erst dann ab wenn es um den Widerruf geht.
Naja, so hast du wenigstens ein Widerrufsrecht und kannst den Wagen in Ruhe testen. Jedenfalls besser als bei einer einzigen Probefahrt. Ist der Vertragspartner solvent, kann kaum etwas passieren. Du brauchst ja keinen Grund für einen Widerruf. Gestritten wird manchmal natürlich um einen Wertersatz. Das sind aber eher kleinere Beträge.
Würde mir den Verkäufer aber genau ansehen. Bei mir war es ein größerer BMW Händler (Euler Group). Außerdem habe ich auch zwei Jahre Garantie von BMW bekommen.
 
Männer, wenn man im Internet einen konfigurierten, also nach eigenen Wünschen erstellten Z4 bestellt, oder ein anderes Auto, gibt's kein Widerruf!
 
Männer, wenn man im Internet einen konfigurierten, also nach eigenen Wünschen erstellten Z4 bestellt, oder ein anderes Auto, gibt's kein Widerruf!
Doch. Wäre nur etwas anderes, wenn keine Standard-Auswahl erfolgt und z.B. etwas behindertengerecht angefertigt wird. Aber das Konfigurieren von angebotener Sonderausstattung ist keine „Maßanfertigung“ bei der das Widerrufsrecht nicht greift. Beim Auto gibt es das wohl eher selten, weil die meisten zum Händler gehen und vor Ort unterschreiben, aber zum konfigurierten PC kenne ich einige vergleichbare Urteile.
 
Doch. Wäre nur etwas anderes, wenn keine Standard-Auswahl erfolgt und z.B. etwas behindertengerecht angefertigt wird. Aber das Konfigurieren von angebotener Sonderausstattung ist keine „Maßanfertigung“ bei der das Widerrufsrecht nicht greift. Beim Auto gibt es das wohl eher selten, weil die meisten zum Händler gehen und vor Ort unterschreiben, aber zum konfigurierten PC kenne ich einige vergleichbare Urteile.
Ich erinnere mich an einen Fall von meinem Vater der damals die erste Mercedes M- Klasse bestellt hatte, kurz vor Produktionsbeginn wollte man die Kundschaft informieren ob die Konfiguration so bleiben soll, das fand allerdings nicht statt. Daher konnte man vom Kaufvertrag zurücktreten da u.a. die Farbe geändert wurde, ist aber auch alles ewig her und ggf,. nicht zu vergleichen oder nicht mehr *state of the art*.
 
Naja, so hast du wenigstens ein Widerrufsrecht und kannst den Wagen in Ruhe testen. Jedenfalls besser als bei einer einzigen Probefahrt. Ist der Vertragspartner solvent, kann kaum etwas passieren. Du brauchst ja keinen Grund für einen Widerruf. Gestritten wird manchmal natürlich um einen Wertersatz. Das sind aber eher kleinere Beträge.
Würde mir den Verkäufer aber genau ansehen. Bei mir war es ein größerer BMW Händler (Euler Group). Außerdem habe ich auch zwei Jahre Garantie von BMW bekommen.
Bei mir ist es BMW Riedel
 
Doch. Wäre nur etwas anderes, wenn keine Standard-Auswahl erfolgt und z.B. etwas behindertengerecht angefertigt wird. Aber das Konfigurieren von angebotener Sonderausstattung ist keine „Maßanfertigung“ bei der das Widerrufsrecht nicht greift. Beim Auto gibt es das wohl eher selten, weil die meisten zum Händler gehen und vor Ort unterschreiben, aber zum konfigurierten PC kenne ich einige vergleichbare Urteile.

Bitte mal Quellenangabe
 
Ich habe zwei Mal ein Motorrad online gekauft, bei einem und demselben Händler. Inzahlungnahme der Alten war auch dabei, es lief alles Problemlos, die Bezahlung erfolgte bei Übergabe des Fahrzeugs. Geliefert wurde das Fahrzeug bis vor die Haustür und die Inzahlungnahme wurde abgeholt.
 
Ich habe zwei Mal ein Motorrad online gekauft, bei einem und demselben Händler. Inzahlungnahme der Alten war auch dabei, es lief alles Problemlos, die Bezahlung erfolgte bei Übergabe des Fahrzeugs. Geliefert wurde das Fahrzeug bis vor die Haustür und die Inzahlungnahme wurde abgeholt.
Sry, aber das ist ein Elfmeter 🫣😅

… der alten Motorrad …? (wäre der Bezug, aber so kann‘s nicht gemeint sein)
… der alten Maschine …? (wahrscheinlich gemeint)
… der Alten … ? 🤦‍♂️(Nein, das führe ich nicht aus)
 
Bitte mal Quellenangabe
Gerne. Das Oberlandesgericht München schreibt dazu:

„Das Widerrufsrecht ist nicht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht besteht danach nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Gemeint sind Fälle, in denen die Angaben des Verbrauchers, nach denen die Ware angefertigt wird, die Sache so individualisieren, dass diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme wirtschaftlich wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzen kann (Wendehorst in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 312 g BGB Rn. 15). Davon kann bei einem Kraftfahrzeug, das nur über eine gängige Sonderausstattung mit vorgefertigten Serienbauteilen verfügt, nicht ausgegangen werden (Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Auflage 2020, § 312 g BGB Rn. 4). Es besteht ein Gebrauchtwagenmarkt, auf dem eine Verwertung des Fahrzeugs problemlos möglich ist.“

OLG München, Endurteil vom 18.06.2020, Az. 32 U 7119/19, zu finden z.B. hier: openJur
 
Sry, aber das ist ein Elfmeter 🫣😅

… der alten Motorrad …? (wäre der Bezug, aber so kann‘s nicht gemeint sein)
… der alten Maschine …? (wahrscheinlich gemeint)
… der Alten … ? 🤦‍♂️(Nein, das führe ich nicht aus)
Wer immer es so lesen möchte......ALT bezog sich auf Maschine
 
Habe meinen Z4 vor4 Jahren auch übers Netz gekauft, alles verlief einwandfrei.
Würde es wieder so machen 😉👍
 
Gerne. Das Oberlandesgericht München schreibt dazu:

„Das Widerrufsrecht ist nicht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht besteht danach nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Gemeint sind Fälle, in denen die Angaben des Verbrauchers, nach denen die Ware angefertigt wird, die Sache so individualisieren, dass diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme wirtschaftlich wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzen kann (Wendehorst in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 312 g BGB Rn. 15). Davon kann bei einem Kraftfahrzeug, das nur über eine gängige Sonderausstattung mit vorgefertigten Serienbauteilen verfügt, nicht ausgegangen werden (Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Auflage 2020, § 312 g BGB Rn. 4). Es besteht ein Gebrauchtwagenmarkt, auf dem eine Verwertung des Fahrzeugs problemlos möglich ist.“

OLG München, Endurteil vom 18.06.2020, Az. 32 U 7119/19, zu finden z.B. hier: openJur

Sehr geil!
Das heißt ich lass mir das Auto bauen und kann es nach Übergabe theoretisch 14 Tage lang zurück geben, aber abzgl. Wertminderungen?
 
Doch. Wäre nur etwas anderes, wenn keine Standard-Auswahl erfolgt und z.B. etwas behindertengerecht angefertigt wird. Aber das Konfigurieren von angebotener Sonderausstattung ist keine „Maßanfertigung“ bei der das Widerrufsrecht nicht greift. Beim Auto gibt es das wohl eher selten, weil die meisten zum Händler gehen und vor Ort unterschreiben, aber zum konfigurierten PC kenne ich einige vergleichbare Urteile.

Ich hab nochmal nachrecherchiert. Anbieter wie APL oder meinauto.de schließen das in Ihren AGB dann aus. Ob das gerichtfest ist, keine Ahnung, aber so einfach wie bei Amazon rückabwickeln wirds wohl nicht.
Zum Beispiel:
 
Ich hab nochmal nachrecherchiert. Anbieter wie APL oder meinauto.de schließen das in Ihren AGB dann aus. Ob das gerichtfest ist, keine Ahnung, aber so einfach wie bei Amazon rückabwickeln wirds wohl nicht.
Zum Beispiel:
Äpfel und Birnen.
Am Ende des Tages hast Du Dein Auto nicht bei „meinauto.de“ gekauft, sondern bei einem Händler.

§ 2 Vermittlungsauftrag​

(1) MeinAuto.de wird vom Kunden beauftragt, einen Kaufvertrag zwischen dem Kunden und einem Händler zu vermitteln.
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(3) Der Vermittlungsauftrag ist mit seiner Übermittlung durch MeinAuto.de an den Händler erfüllt.

§ 6 Kauf-, Finanzierungs-, Leasingverträge und Zahlung​

„MeinAuto.de ist ausschließlich Vermittler und wird nicht Bestandteil der vermittelten Verträge. MeinAuto.de trägt keine Verantwortung für Inhalt und Ausführung der jeweiligen Verträge.“



Die können nicht zurücknehmen, was sie dir nicht verkauft haben.

Die schließen also nur den Rücktritt vom Vermittlungsauftrag aus, für das Fahrzeug selbst kommt es drauf an, was in den vermittelten Kauf- oder Finanzierungsverträgen drin steht.
 
Sehr geil!
Das heißt ich lass mir das Auto bauen und kann es nach Übergabe theoretisch 14 Tage lang zurück geben, aber abzgl. Wertminderungen?
Im Prinzip, ja. Man muss aber sehr aufpassen, dass es sich wirklich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Wenn nur die Bestellung online erfolgt, im Vertrag aber geregelt ist, dass die Annahme durch den Händler durch Übergabe des Fahrzeugs bei ihm vor Ort erfolgt, dann ist es schon kein reines Fernabsatzgeschäft mehr. Sicher wäre man nur, wenn der Händler das Fahrzeug auch liefert.

Die Wertminderung musst du nicht ersetzen, aber einen Nutzungsersatz. Das wird im Bereich der Kosten eines Mietwagens liegen, wobei es dann nur nach Kilometern geht. Von daher kann man eigentlich keinen großen Nutzen daraus ziehen. Es sei denn, du willst dir ein geiles Auto einfach mal eine Zeit lang vor die Tür stellen. 😎
 
Ich hab nochmal nachrecherchiert. Anbieter wie APL oder meinauto.de schließen das in Ihren AGB dann aus. Ob das gerichtfest ist, keine Ahnung, aber so einfach wie bei Amazon rückabwickeln wirds wohl nicht.
Zum Beispiel:
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Es ist gegenüber Verbrauchern nicht möglich, das Widerrufsrecht auszuschließen. Weder im Vertrag noch in allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wie Lakarando bereits richtig geschrieben hat, liegt der Fall bei meinauto de etwas anders.
 
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