Ausliefersperre G29

Particulum

Testfahrer
Registriert
10 Dezember 2025
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Hallo liebe Roadster-Gemeinde,

als bisher stiller, unregistrierter Mitleser sollte meine Premiere in diesem Forum ursprünglich mit der Vorstellung meines neuen Vehikels erfreulicher ausfallen, doch der Autogott hatte offensichtlich andere Pläne. Kurz zu mir: Männlich, ledig, beginnende Midlife-Crisis, M40i Pure Impulse im Zulauf.

Worum es geht: Die Übergabe/Auslieferung meines Z4 wurde vergangene Woche im Autohaus seitens BMW kurzfristig vor Ort gestoppt. Aktuell sei die Baureihe G29 in Deutschland aufgrund einer fehlerhaften/alten Typgenehmigung in den CoC-Dokumenten betroffen.
Der KFZ-Brief samt CoC soll jetzt zurück nach München geschickt und dort neu ausgestellt werden. Der Verkäufer prognostiziert eine Verzögerung bis ins neue Jahr für den ganzen Prozess inklusive erneuter Zulassung im Anschluss. Das Fahrzeug ist zwar zugelassen und technisch einwandfrei, darf aber dennoch nicht ausgeliefert werden. Hier bestünde meinerseits auch noch Klärungsbedarf, wie es sich mit dem Beginn der Gewährleistung verhält sowie wer für die Kosten der bereits laufenden Versicherung und Steuer aufkommt, auch wenn diese im direkten Vergleich zum Preis des Z4 sicherlich überschaubar und sekundär sind.

Womöglich steht hier jemand vor der gleichen Enttäuschung und kann seine Erfahrungen teilen oder ggf. Tipps zum weiteren Vorgehen in dieser frustranen Situation geben. Vermutlich heißt die Lösung aber: Warten. Leider.

Liebe Grüße
 
Erstmal ein herzliches Willkommen ;) und Gratulation zum M40i - ja schade, dass der erste Beitrag keinen positiveren Anlass hat, aber es kommen bessere Zeiten und allzu lange läuft das Jahr 2025 ja nun nicht mehr. Vielleicht ist es am Ende sogar sinnvoll, eine Erstzulassung 1/2026 statt 12/2025 zu haben.

Klingt seltsam, wenn das die Auskunft des Händlers ist, was sagt denn BMW selbst dazu? Vielleicht sinnvoll, als Käufer direkt BMW zu kontaktieren und nachzufragen, was Sache ist? Vielleicht kann man die Angelegenheit seitens BMW ja noch vor den Feiertagen beschleunigen. Oder es gibt gar ein goodie wegen der unerwarteten Verzögerung.
 
Verrückte Welt... wer braucht schon real gesehen den CoC-Schein (auch, wenn da natürlich wichtige Sachen drinstehen, aber so ein Auto, das bis gestern zugelassen war, wird ja nicht plötzlich zur umweltvernichtenden Giftgasschleuder oder völlig verkehrsuntauglich).

Herzlich willkommen im Forum und in der Z4-Welt.
Und mein Beileid zu den Schmerzen der Wartezeit. Vorfreude soll ja die schönste Freude sein. Aber ich muss sagen: Ich genieße den Z4 nach anderthalb Jahren immer noch fast so sehr wie im Vorfeld und Vorfreude entsteht bei mir schon wieder, wenn ich mal ein Wochenende nicht mit dem Auto fahren kann.
 
Erst mal herzlich Willkommen. Blöde Sache sowas :(

@Drako
Gibt's da was im Hintergrund was nicht öffentlich werden soll?
Noch ein Starterproblem? Nun für die 6-Zylinder :b
 
Solange der Wagen bis zum Frühjahr ausgeliefert wird, wäre MIR das völlig egal.
Aktuell ist eh kein ideales Zetti-Wetter. 🤷🏻‍♂️

Bezgl. der laufenden Kosten für Steuern und Versicherung bis dahin würde ich mich mit dem
Händler unterhalten…. evtl. ist da ja ein kleiner Service-Gutschein o.ä. drin?
Alles kein Drama…
 
Das ist alles ein bisschen undurchsichtig! Da wird der Wagen angemeldet, da fällt es nicht auf, sondern erst später, sehr komisch.
Sollte es sich rausstellen, das die Geschichte wahr ist, würde es es so machen wie „ torlok „ schreibt, nämlich eine kostenlose Wartung aushandeln.
 
Hallo liebe Roadster-Gemeinde,

als bisher stiller, unregistrierter Mitleser sollte meine Premiere in diesem Forum ursprünglich mit der Vorstellung meines neuen Vehikels erfreulicher ausfallen, doch der Autogott hatte offensichtlich andere Pläne. Kurz zu mir: Männlich, ledig, beginnende Midlife-Crisis, M40i Pure Impulse im Zulauf.

Worum es geht: Die Übergabe/Auslieferung meines Z4 wurde vergangene Woche im Autohaus seitens BMW kurzfristig vor Ort gestoppt. Aktuell sei die Baureihe G29 in Deutschland aufgrund einer fehlerhaften/alten Typgenehmigung in den CoC-Dokumenten betroffen.
Der KFZ-Brief samt CoC soll jetzt zurück nach München geschickt und dort neu ausgestellt werden. Der Verkäufer prognostiziert eine Verzögerung bis ins neue Jahr für den ganzen Prozess inklusive erneuter Zulassung im Anschluss. Das Fahrzeug ist zwar zugelassen und technisch einwandfrei, darf aber dennoch nicht ausgeliefert werden. Hier bestünde meinerseits auch noch Klärungsbedarf, wie es sich mit dem Beginn der Gewährleistung verhält sowie wer für die Kosten der bereits laufenden Versicherung und Steuer aufkommt, auch wenn diese im direkten Vergleich zum Preis des Z4 sicherlich überschaubar und sekundär sind.

Womöglich steht hier jemand vor der gleichen Enttäuschung und kann seine Erfahrungen teilen oder ggf. Tipps zum weiteren Vorgehen in dieser frustranen Situation geben. Vermutlich heißt die Lösung aber: Warten. Leider.

Liebe Grüße

Ich vermute, dass es sich bei Deinem Zetti um einen Re-Import handelt, richtig?

CoC-Papiere (Certificate of Conformity oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung) sind für die Zulassung eines Fahrzeugs in der EU unerlässlich, da sie bestätigen, dass das Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht. Sie werden benötigt, um ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land zu importieren oder anzumelden und enthalten detaillierte technische Daten, wie Maße, Gewichte, Abgas- und Geräuschwerte sowie zulässige Reifengrößen.

Denn dann würde ein CoC nach meinem Wissen nach benötigt werden - denn dass ein Fahrzeughersteller bei einem Neuwagen (ist seit 2005 Pflicht) ein falsches CoC-Papier beilegt, ist irgendwie nicht logisch. &:
 
Hallo zusammen,
die Aussage des Händlers ist absolut korrekt. Auch sein Vorgehen ist absolut korrekt. Ziemlich beschissene Situation.
Ausliefersperren sind gesetzlich sehr streng geregelt und leider immer ärgerlich für alle Betroffenen. Es gibt hohe Hürden für die Auslieferung eines Fahrzeuges. Wenn etwas sicherheitstechnisch nicht in Ordnung ist, oder - wie im vorliegenden Fall - ein Wert in der Typengenehmigung nicht korrekt ist, darf das Fahrzeug rechtlich nicht "in Verkehr" gebracht werden. Bei Verstoß drohen extrem hohe Strafen. Es gibt Fälle, da sind die Kunden mit dem Zug von weit her angereist und eine Stunde vor Auslieferung wurde eine Ausliefersperre verhängt. So unglaublich sich das anhört, aber dann bleibt dem Kunden nichts weiteres, als sich unverrichteter Dinge wieder in den Zug nach Hause zu setzen.

Hier bestünde meinerseits auch noch Klärungsbedarf, wie es sich mit dem Beginn der Gewährleistung verhält sowie wer für die Kosten der bereits laufenden Versicherung und Steuer aufkommt, auch wenn diese im direkten Vergleich zum Preis des Z4 sicherlich überschaubar und sekundär sind.

Womöglich steht hier jemand vor der gleichen Enttäuschung und kann seine Erfahrungen teilen oder ggf. Tipps zum weiteren Vorgehen in dieser frustranen Situation geben. Vermutlich heißt die Lösung aber: Warten. Leider.
Ich würde dir gerne etwas anderes sagen, aber: Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Erstzulassung. Auch Steuer und Versicherung wirst du leider bezahlen müssen, diese Kosten kann niemand direkt übernehmen. Wenn dann nur indirekt über eine "Wiedergutmachung". Dir bleibt tatsächlich nichts anderes, als abzuwarten.

Das ist alles ein bisschen undurchsichtig! Da wird der Wagen angemeldet, da fällt es nicht auf, sondern erst später, sehr komisch.
Sollte es sich rausstellen, das die Geschichte wahr ist, würde es es so machen wie „ torlok „ schreibt, nämlich eine kostenlose Wartung aushandeln.
Komisch: wie konnte das Fahrzeug zugelassen werden, wenn die Dokumentation dazu nicht aktuell gewesen wäre? Ich meine, die erzählen da nicht ganz die Wahrheit. Ich würde da an deiner Stelle nochmals nachfassen.
In den Papieren, die zur Zulassung verwendet wurden, steht ein falscher Wert. Das fällt natürlich in dem ganzen Zulassungsprozess niemandem auf. Das Problem ist irgendwann bei BMW selbst aufgefallen und man musste entsprechend darauf reagieren.

@Drako
Gibt's da was im Hintergrund was nicht öffentlich werden soll?
Noch ein Starterproblem? Nun für die 6-Zylinder :b
Nope. Simpler Papierfehler, große Wirkung.

Denn dann würde ein CoC nach meinem Wissen nach benötigt werden - denn dass ein Fahrzeughersteller bei einem Neuwagen (ist seit 2005 Pflicht) ein falsches CoC-Papier beilegt, ist irgendwie nicht logisch. &:
@RainerW Logisch nicht, aber hier tatsächlich so passiert. Das Fahrzeug ist vermutlich kein Re-Import. Die CoC-Papiere müssen nur deswegen zurück, weil sie auch falsch sind. Die Zulassung selbst erfolgt mit dem Fahrzeugbrief, der aber ja auch falsch ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
die Aussage des Händlers ist absolut korrekt. Auch sein Vorgehen ist absolut korrekt. Ziemlich beschissene Situation.
Ausliefersperren sind gesetzlich sehr streng geregelt und leider immer ärgerlich für alle Betroffenen. Es gibt hohe Hürden für die Auslieferung eines Fahrzeuges. Wenn etwas sicherheitstechnisch nicht in Ordnung ist, oder - wie im vorliegenden Fall - ein Wert in der Typengenehmigung nicht korrekt ist, darf das Fahrzeug rechtlich nicht "in Verkehr" gebracht werden. Bei Verstoß drohen extrem hohe Strafen. Es gibt Fälle, da sind die Kunden mit dem Zug von weit her angereist und eine Stunde vor Auslieferung wurde eine Ausliefersperre verhängt. So unglaublich sich das anhört, aber dann bleibt dem Kunden nichts weiteres, als sich unverrichteter Dinge wieder in den Zug nach Hause zu setzen.


Ich würde dir gerne etwas anderes sagen, aber: Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Erstzulassung. Auch Steuer und Versicherung wirst du leider bezahlen müssen, diese Kosten kann niemand direkt übernehmen. Wenn dann nur indirekt über eine "Wiedergutmachung". Dir bleibt tatsächlich nichts anderes, als abzuwarten.



In den Papieren, die zur Zulassung verwendet wurden, steht ein falscher Wert. Das fällt natürlich in dem ganzen Zulassungsprozess niemandem auf. Das Problem ist irgendwann bei BMW selbst aufgefallen und man musste entsprechend darauf reagieren.


Nope. Simpler Papierfehler, große Wirkung.


@RainerW Logisch nicht, aber hier tatsächlich so passiert. Das Fahrzeug ist vermutlich kein Re-Import. Die CoC-Papiere müssen nur deswegen zurück, weil sie auch falsch sind. Die Zulassung selbst erfolgt mit dem Fahrzeugbrief, der aber ja auch falsch ist...

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung :t
 
Klingt ja interessant. Würde mich ja mal interessieren, wieviele Autos dann widerrechtlich in den Verkehr gebracht wurden…

Kann mir ja nicht vorstellen, dass die Typengenehmigung „ständig“ geändert wird bzw. für jedes Fahrzeug individuell erstellt wird. &:
 
Klingt ja interessant. Würde mich ja mal interessieren, wieviele Autos dann widerrechtlich in den Verkehr gebracht wurden…

Kann mir ja nicht vorstellen, dass die Typengenehmigung „ständig“ geändert wird bzw. für jedes Fahrzeug individuell erstellt wird. &:
Würde mich auch interessieren, wie das dann mit den zuletzt zugelassenen über die Bühne gegangen ist. Müssen die jetzt alle neu zugelassen werden:huh2:
 
Klingt ja interessant. Würde mich ja mal interessieren, wieviele Autos dann widerrechtlich in den Verkehr gebracht wurden…

Kann mir ja nicht vorstellen, dass die Typengenehmigung „ständig“ geändert wird bzw. für jedes Fahrzeug individuell erstellt wird. &:
Hmmm, die letzten Änderungen könnten am Pure Impulse erfolgt sein, wo man vielleicht papiermäßig etwas übersehen hat.
Wenn die alle betroffen sind, gibt es eine unschöne Weihnachtsüberraschung für die letzten Käufer. :13wingsz:
 
  • Like
Reaktionen: HR8
Und wenn die Neuzulassung ganz blöd läuft, haste gleich einen Vorbesitzer eingetragen :roflmao: :b
 
Vielen Dank für den warmen Empfang und die beruhigenden Worte. Da fühlt man(n) sich direkt heimelig aufgehoben.
Insbesondere die detaillierte Aufdröselung von @Drako hat mich heruntergefahren, die zudem ziemlich zutreffend ist. Und richtig, es ist kein Re-Import, regulär beim deutschen BMW-Händler bestellt.

Über zwei Ecken gab es ein klitzekleines Update: Bei den fehlerhaften CoC-Dokumenten ist offenbar ein veralteter Stand gedruckt worden, in der sich die Nachtragsnummer der Typgenehmigung in einer simplen Ziffer unterscheidet.
Und dies scheint tatsächlich auch schon die irrwitzige Magie hinter dem Problem zu sein. Der Fehler soll sich über mehrere Wochen Produktion erstrecken, dementsprechend sind etliche G29 betroffen - meiner ist von Ende Oktober.

Die Bilanz also: Wieder im Wartezimmer Platz nehmen.

Lieben Dank an alle für das rege Interesse.
 
Meiner ist am 16.09.2025 gebaut worden und wird in den nächsten Tagen umgemeldet. Da bin ich mal gespannt ob es Probleme gibt.
 
Würde mich auch interessieren, welcher Zeitraum betroffen ist und wann es BMW aufgefallen ist. So wie ich das verstanden habe, ist es BMW halt "irgendwann" aufgefallen und sie selbst haben reagiert. Auch wenn meiner (aus September) bereits zugelassen ist: man möchte ja nicht "irgendwann" bei einem Verkauf - und wenn es dann auch schnell gehen muss - Ärger haben.
 
So etwas fällt nicht sofort ins Auge. Ich arbeite beim größten deutschen TWK-Hersteller und habe bereits unzählige CoCs für Triebwerke für die Auslieferung und Kundennachweise erstellt. Ein einfacher Tippfehler bleibt da manchmal unbemerkt, besonders bei der hohen Stückzahl in der Autoindustrie. Sobald sich dieser Fehler einschleicht, muss das Zertifikat aus rechtlichen Gründen neu erstellt werden – mit den korrigierten Werten. Ansonsten kann eine Abweichung den Hersteller recht teuer zu stehen kommen.

Gruß Volker
 
Klingt ja interessant. Würde mich ja mal interessieren, wieviele Autos dann widerrechtlich in den Verkehr gebracht wurden…

Kann mir ja nicht vorstellen, dass die Typengenehmigung „ständig“ geändert wird bzw. für jedes Fahrzeug individuell erstellt wird. &:
Es ist generell nur eine niedrige dreistellige Anzahl betroffen. Wenn überhaupt schon Fahrzeuge in Verkehr gebracht wurden, dann kann das nur eine Handvoll sein. Die Überwachung der Prozesse bei BMW ist da ziemlich eng.

@Particulum gerne :)

Würde mich auch interessieren, welcher Zeitraum betroffen ist und wann es BMW aufgefallen ist. So wie ich das verstanden habe, ist es BMW halt "irgendwann" aufgefallen und sie selbst haben reagiert. Auch wenn meiner (aus September) bereits zugelassen ist: man möchte ja nicht "irgendwann" bei einem Verkauf - und wenn es dann auch schnell gehen muss - Ärger haben.
Ich kann es dir nicht genau sagen, bin mir aber zu 99% sicher, dass das im September noch kein Problem war. Das müsste eher ein Thema der letzten ca. 4-6 Wochen sein. Käufer von Fahrzeugen, die bereits in Verkehr gebracht wurden, werden zeitnah informiert. Wie gesagt, die Kontrolle ist da sehr eng. Dass es "irgendwann" auffällt heißt nicht, dass das schon 2 Jahre lief. Das wäre ja eine Katastrophe und kann so nicht passieren.
 
Zurück
Oben Unten