Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.


Naja,Danke für eure Sorgfaltspflicht.
Ich glaube nicht, dass das bei den ganzen Tannenbäumen da draußen direkt auffällt.
Zumindest wenns dezent ist, nach Serie aussieht und nicht leuchtet wie ein Fussballplatz!

Batman Ohren?Wir haben hier im Forum ja auch einen, der den Blinkern das Laufen lernt, das interessiert auch keinen.
@masige, wenn dir das gefällt, bestell es und bau es ein und beim nächsten Treffen können wir dann gemeinsam darüber lästern oder dich beneiden.
P.S. Die Batman Ohren an meinem G29 gefallen auch den wenigsten hier, ist mir aber egal.


Mir nicht......ich hab mir die Öhrchen extra für die Anderen gekauftP.S. Die Batman Ohren an meinem G29 gefallen auch den wenigsten hier, ist mir aber egal.


Früher hatten manche Modelle auch noch charakteristische Designelemente die in's Auge vielen, dass übernehmen halt heute die Lichtsignaturen.Ich mag das auch nicht, dennoch muss man sich fragen, wenn die Nachrüstteile im Bereich der StVZO nicht zulässig sind, warum die E-Karren heutzutage vorne und hinten und überall extra Leuchten zugelassen bekommen. Das macht für mich keinen Sinn. Mir fällt das mehr und mehr auf, dass nur noch Lichtbänder, ob weiß oder rot, auf den Straßen rumfahren. Früher durfte außer den serienmäßigen Scheinwerfern und Rückleuchten nichts weiter am Auto leuchten.![]()
Ich mag das auch nicht, dennoch muss man sich fragen, wenn die Nachrüstteile im Bereich der StVZO nicht zulässig sind, warum die E-Karren heutzutage vorne und hinten und überall extra Leuchten zugelassen bekommen. Das macht für mich keinen Sinn. Mir fällt das mehr und mehr auf, dass nur noch Lichtbänder, ob weiß oder rot, auf den Straßen rumfahren. Früher durfte außer den serienmäßigen Scheinwerfern und Rückleuchten nichts weiter am Auto leuchten.![]()
Den die erste beleuchtet Niere gabs 2019 beim X6 G06, dann kam 5er, 7er und der XM, wenig später 1er, X2- „Iconic Glow“ ist also ursprünglich ein Verbrenner-Feature.Ich mag das auch nicht, dennoch muss man sich fragen, wenn die Nachrüstteile im Bereich der StVZO nicht zulässig sind, warum die E-Karren heutzutage vorne und hinten und überall extra Leuchten zugelassen bekommen. Das macht für mich keinen Sinn. Mir fällt das mehr und mehr auf, dass nur noch Lichtbänder, ob weiß oder rot, auf den Straßen rumfahren. Früher durfte außer den serienmäßigen Scheinwerfern und Rückleuchten nichts weiter am Auto leuchten.![]()
Ganz einfach: Weil ein OEM das Geld hat, eine entsprechende Zulassung einzuholen. Es geht nicht darum, dass diese LEDs technisch schlimm oder grundsätzlich nicht genehmigungsfähig wären (anders als z.B. die roten Standlichter vorn). Beides kann ich so aus dem Stand nicht bewerten, wäre aber bei Elektronik von Ali skeptisch. Kann jeder halten wie er mag. Zur Genehmigungsfähigkeit gehts um Lichtstärke, Lichtfarbe, leuchtende Fläche, Schaltung, mögliche Blendwirkung usw.Ich mag das auch nicht, dennoch muss man sich fragen, wenn die Nachrüstteile im Bereich der StVZO nicht zulässig sind, warum die E-Karren heutzutage vorne und hinten und überall extra Leuchten zugelassen bekommen. Das macht für mich keinen Sinn. Mir fällt das mehr und mehr auf, dass nur noch Lichtbänder, ob weiß oder rot, auf den Straßen rumfahren. Früher durfte außer den serienmäßigen Scheinwerfern und Rückleuchten nichts weiter am Auto leuchten.![]()
Die lichttechnischen Anlagen an den heutigen Future-Autos sind aber gegenüber den Früheren mächtig verändert worden. Darum geht es mir, nicht darum, dass ich das auch haben wollen würde. Mir gefällt das nämlich gar nicht.Veränderung der lichttechnischen Anlage, und das ist eher ungern gesehen. .
Ich zitiere Mal die KI....
Zitat Anfang:
Dass plötzlich so viele Autos mit leuchtenden Mustern, durchgehenden LED-Bändern oder illuminierten Logos im Kühlergrill auf den Straßen zu sehen sind, liegt an einer Änderung der europäischen Zulassungsvorschriften (UN-ECE-Regelungen R48 und R148) Anfang 2023.
Zuvor galten solche Lichtelemente in Europa im fahrbereiten Zustand als unzulässige „Leuchtreklame“ oder Störung des gesetzlich definierten Signalbildes. Durch die Gesetzesanpassung wurde der rechtliche Rahmen modernisiert, sodass Automobilhersteller diese Designs nun legal ab Werk integrieren können
Zitat
Ende...
Ohne da jetzt zu tief einsteigen zu wollen, aber die Antwort darauf hast du ja selbst zitiert: Die Änderung einer abgenommenen, zugelassenen Lichtanlage am Fahrzeug ist generell schwierig. Früher noch etwas leichter (man denke nur mal an die unzähligen Tuning-Scheinwerfer für z.B. Golf IV, oder Nachrüst-TFL), mittlerweile sind diese auch technisch oft so ins Gesamtsystem integriert, dass es wenig Spaß macht, da als Zubehör-Hersteller dranzugehen. Natürlich ändern sich Fahrzeuge, wenn eine neue Serie rauskommt. Würde der E46 genauso aussehen wie der E36, würde ein fundamentales Marketing-Argument wegbrechen. Es ist aber nunmal ein Unterschied, ob ein Automobilkonzern eine Anlage homologiert, oder ob irgendjemand in der Garage ein LED-Band an sein Auto klebt. Unabhängig von der Genehmigungsfähigkeit. @AIC-Peter hats ja bereits geschrieben, es ist wie mit den Laufblinkern mit der Zeit ermöglicht worden, Logos, Schriftzüge oder Leuchtbänder einzuführen. Auch da gibts einen Haufen Anforderungen dran (nicht jeder Schriftzug ist erlaubt, es gibt Maximalflächen, Leuchtstärkenbegrenzungen etc), die ein Hersteller auf dem Schirm haben muss und die ein Technischer Dienst abprüft bzw. deren Einhaltung bestätigt. Wenn das jemand mit den AliExpress-Lichtern machen will, ist das wahrscheinlich sogar möglich - da aber viel der Elektronik über diese Portale schon an EC scheitert und ganz gern mal in Flammen aufgeht, habe ich Zweifel.Die lichttechnischen Anlagen an den heutigen Future-Autos sind aber gegenüber den Früheren mächtig verändert worden. Darum geht es mir, nicht darum, dass ich das auch haben wollen würde. Mir gefällt das nämlich gar nicht.
Absolut. Auch wenn ichs nicht mag (vllt war ich da anfangs ein bisschen harsch). Meine Aussage bezog sich lediglich darauf, dass man bei einem Volumenmodell eventuell noch eine Chance hätte, alte Serien auf "neue Optik" nachzurüsten, weil man da Hoffnung auf entsprechende Stückzahlen haben kann. Nur ist die Genehmigung zu bekommen nicht billig, und bei Licht schon gar nicht. Deshalb sind solche Nachrüstlösungen nicht zu empfehlen, weil (s.o.) auffällig, nicht eintragbar und im Zweifel auch schlecht für Versicherungsschutz. Im Fall eines Unfalls mit nicht genehmigten Leuchten kann das durchaus ein Thema sein (Ablenkung, Blendung).Und dann ist es ja nur recht und billig wenn sich verschiedene Fahrzeughalter über eine Nachrüstung Gedanken machen. Kann man nachvollziehen.