HenryT
macht Rennlizenz
- Registriert
- 4 Oktober 2006
Einige Fahrzeuge werden mit so genannten RFT-Reifen ausgeliefert, d.h. auch ohne Ersatz-, Notrad, Pannenset und Wagenheber.
Meine Fragen
1. Ist es gesetzlich zulässig diese durch konventionelle zu ersetzen (z.B. Winterreifen) ?
2. Wenn zulässig, ist das Mitführen eines Pannen-Sets o.ä. gesetzlich vorgeschrieben ?
prompte Antwort vom TÜV Rheinland (Vielen Dank):
..laut den gesetzlichen Bestimmungen ist weder ein Ersatzrad vorgeschrieben noch die Mitnahme von Pannensets. Bei der Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften wird in der Regel ein Reifendruckkontrollsystem verwendet. Werden Winterreifen ohne diese Kontrollsysteme verwendet kann es zu Fehlermeldungen im System führen. Grundsätzlich können aber Reifen ohne Notlaufeigenschaften auf den Fahrzeugen verwendet werden. Bitte beachten Sie bei dem Reifenwechsel die Fahrzeugherstellerangaben, die Sie in der Betriebsanleitung finden.
MfG Henry
Meine Fragen
1. Ist es gesetzlich zulässig diese durch konventionelle zu ersetzen (z.B. Winterreifen) ?
2. Wenn zulässig, ist das Mitführen eines Pannen-Sets o.ä. gesetzlich vorgeschrieben ?
prompte Antwort vom TÜV Rheinland (Vielen Dank):
..laut den gesetzlichen Bestimmungen ist weder ein Ersatzrad vorgeschrieben noch die Mitnahme von Pannensets. Bei der Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften wird in der Regel ein Reifendruckkontrollsystem verwendet. Werden Winterreifen ohne diese Kontrollsysteme verwendet kann es zu Fehlermeldungen im System führen. Grundsätzlich können aber Reifen ohne Notlaufeigenschaften auf den Fahrzeugen verwendet werden. Bitte beachten Sie bei dem Reifenwechsel die Fahrzeugherstellerangaben, die Sie in der Betriebsanleitung finden.
MfG Henry




