Ersatz RFT Reifen, gesetzl. Bestimmungen

HenryT

macht Rennlizenz
Registriert
4 Oktober 2006
Einige Fahrzeuge werden mit so genannten RFT-Reifen ausgeliefert, d.h. auch ohne Ersatz-, Notrad, Pannenset und Wagenheber.
Meine Fragen
1. Ist es gesetzlich zulässig diese durch konventionelle zu ersetzen (z.B. Winterreifen) ?
2. Wenn zulässig, ist das Mitführen eines Pannen-Sets o.ä. gesetzlich vorgeschrieben ?


prompte Antwort vom TÜV Rheinland (Vielen Dank):

..laut den gesetzlichen Bestimmungen ist weder ein Ersatzrad vorgeschrieben noch die Mitnahme von Pannensets. Bei der Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften wird in der Regel ein Reifendruckkontrollsystem verwendet. Werden Winterreifen ohne diese Kontrollsysteme verwendet kann es zu Fehlermeldungen im System führen. Grundsätzlich können aber Reifen ohne Notlaufeigenschaften auf den Fahrzeugen verwendet werden. Bitte beachten Sie bei dem Reifenwechsel die Fahrzeugherstellerangaben, die Sie in der Betriebsanleitung finden.

MfG Henry
 
AW: Ersatz RFT Reifen, gesetzl. Bestimmungen


Einige Fahrzeuge werden mit so genannten RFT-Reifen ausgeliefert, d.h. auch ohne Ersatz-, Notrad, Pannenset und Wagenheber.
Meine Fragen
1. Ist es gesetzlich zulässig diese durch konventionelle zu ersetzen (z.B. Winterreifen) ?
2. Wenn zulässig, ist das Mitführen eines Pannen-Sets o.ä. gesetzlich vorgeschrieben ?


1. JA
2. NEIN


mfg

uuppss - edith meint noch: ...die fragen hättest du auch
hier beantwortet haben können. das ist lange bekannt.
 
AW: Ersatz RFT Reifen, gesetzl. Bestimmungen

Na ja, so richtig konkret und fundiert waren viele Antworten nicht. In den Anworten war oft "man könnte,sollte, meiner Meinung nach" zu lesen.
Schadet ja nix.
MfG Henry
 
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Das witzige dabei ist nur, dass der :) bei diesbezüglichen Fragen meinerseits glatt antwortet:

"Und wenn sie dann mit einem Reifenschaden liegen blieben und weder Pannenset, Runflat, oder Reserverad haben und die Polizei erwischt sie. Dann müssen sie Strafe zahlen!"

:d
 
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Na ja, so richtig konkret und fundiert waren viele Antworten nicht.
Ja, aber was es nicht gibt, kann man auch nicht fundiert belegen :w

Wenn ich eine Reifenpanne habe, kann ich sicher nach Kommen der Anzeige noch aus dem Gefahrenbereich in eine Nothaltebucht fahren - oder ich schaffe es bis zur nächsten Tankstelle.

Sollte ich einen Reifenplatzer haben, der einen sofortigen Stopp zur Folge hat, dann wird mich das Pannenset auch nicht weiter bringen. Und ein RFT kann ebenso platzen.

Die meisten Reifenplatzer sind die Folge von zu geringem Luftdruck. Ich kontrolliere meinen Luftdruck regelmäßig, also sinkt mein Pannenrisiko immens!
 
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Jokin, was ich wissen wollte ist eigentlich ganz einfach: Ist der Verbandskasten gesetzlich vorgeschrieben? und nicht: Hilft er im Ernstfall bei Genickbruch.

MfG Henry
 
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Jokin, was ich wissen wollte ist eigentlich ganz einfach: Ist der Verbandskasten gesetzlich vorgeschrieben? und nicht: Hilft er im Ernstfall bei Genickbruch.

MfG Henry
Jaws hat Dir bereits die Antwort gegeben ... wieso fragst Du noch einmal?
 
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Hmm, ich hab Henrys Beitrag nicht als Frage verstanden, sondern als Darstellung einer "offiziellen" Antwort auf eine Frage, die doch recht unterschiedlich von Privatleuten beantwortet worden ist &:

Als Beispiel nenne ich nur die Diskussion darüber, ob Uni-Lack nun eine Klarlackschicht drauf hat oder nicht.....da gibt`s ja auch nur persönliche Meinungen oder Aussagen von Händlern, die einem `nen Metalliclack andrehen wollen :s
 
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Eine überraschende "Diskussion"...

Der Beitrag von Henry ist doch wirklich gut und hilfreich. Das gilt insbesondere dann, wenn man sich in Erinnerung ruft, wie viele falsche, unbelegte und/oder inhaltsleere Antworten es hier zu diesen Fragen in der Vergangenheit schon gab. Übrigens sind reine "ja/nein"-Antworten wie die Jaws auch nicht soooo hilfreich, weil man ohne Beleg bzw. Begründung nicht alles glauben sollte was so behauptet wird. :X

Henry dagegen hat klare Fragen formuliert und eine erschöpfende Antwort erhalten, und diese hier weitergegeben. Was will man mehr? :)

Viele Grüße
Jan
 
AW: Ersatz RFT Reifen, gesetzl. Bestimmungen

Der Beitrag von Henry ist doch wirklich gut und hilfreich. Das gilt insbesondere dann, wenn man sich in Erinnerung ruft, wie viele falsche, unbelegte und/oder inhaltsleere Antworten es hier zu diesen Fragen in der Vergangenheit schon gab. Übrigens sind reine "ja/nein"-Antworten wie die Jaws auch nicht soooo hilfreich, weil man ohne Beleg bzw. Begründung nicht alles glauben sollte was so behauptet wird. :X
Naja, ich hab sein erstes Posting eher als Frage verstanden ... zumal die Antwort vom Tüv teilweise nicht auf den Z4 zutrifft.

prompte Antwort vom TÜV Rheinland (Vielen Dank):

..laut den gesetzlichen Bestimmungen ist weder ein Ersatzrad vorgeschrieben noch die Mitnahme von Pannensets. Bei der Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften wird in der Regel ein Reifendruckkontrollsystem verwendet. Werden Winterreifen ohne diese Kontrollsysteme verwendet kann es zu Fehlermeldungen im System führen. Grundsätzlich können aber Reifen ohne Notlaufeigenschaften auf den Fahrzeugen verwendet werden. Bitte beachten Sie bei dem Reifenwechsel die Fahrzeugherstellerangaben, die Sie in der Betriebsanleitung finden.
Die RFT-Reifen für den Z4 haben kein Kontrollsystem, die Reifenpannenanzeige funktioniert über die Raddrehzahlsensoren des ABS. Somit auch bei allen anderen Reifen.

Und auch den Angaben des Tüv's kann man nicht immer glauben schenken, weil der eine es so behauptet, der andere wieder anders.

Fakt ist nur, dass bisher noch niemand eine Stelle in der StVZO gefunden hat, dass ein Ersatzrad oder ein Pannensystem notwendig wäre.

Das Verwarngeld beträgt max. 30 Euro.
 
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Jokin,

die Antwort des Tüffies war natürlich entsprechend der Ausgangsfrage allgemein gehalten, und er schrieb ja auch nur ein "kann". Insofern also aus meiner Sicht völlig richtig und in Ordnung. :) Beim Z4 haben wir halt "Glück", dass die Luftdruckanzeige unabhängig vom gewählten Reifen funktioniert.

Die Sache mit dem Verwarngeld ist m. E. wieder etwas anderes, das hat nichts mit einer (eben nicht vorhandenen) "Ersatzreifen- bzw. Pannensetmitführpflicht" zu tun, sondern begründet sich aus anderen Vorschriften - die ich im Einzelnen auch nicht kenne. Wobei es natürlich immer eine Frage des Einzelfalls ist, wann eine vermeidbare Verkehrsbehinderung vorliegt, die bußgeldrelevant ist. Da sind manche Einzelfallentscheidungen der Rennleitung auch sicherlich fragwürdig.

Viele Grüße
Jan
 
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... Übrigens sind reine "ja/nein"-Antworten wie die Jaws auch nicht soooo hilfreich, weil man ohne Beleg bzw. Begründung nicht alles glauben sollte was so behauptet wird. :X

ich dachte nur frauen hätten ein problem mit klaren
JA/NEIN-antworten und brauchen liebevollen sülz drumrum...?! :M


mfg
 
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ich dachte nur frauen hätten ein problem mit klaren
JA/NEIN-antworten und brauchen liebevollen sülz drumrum...?! :M


mfg

Nee, nicht nur Frauen. Auch Rechtsanwälte. %:

So ihr Süßen, jetzt geh' ich mir erstmal die Nägel feilen und die Dauerwelle auffrischen. :+

Viele Grüße
Janina
 
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interessant, interessant:

telefonat mit dem TÜV-Hessen heute morgen:

Es ist zwingend vorgeschrieben bei Fahrzeugen, die NICHT mit RFT bereift sind, entweder ein Ersatzrad oder ein Pannenset mitzuführen. Dies würde ggfs überprüft bei der HU !!!!

Ups....TÜV Aussage gegen TÜV Aussage !!! :X

es grüßt euch.....tanino q:
 
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