Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

ZettiZetZet

Fahrer
Registriert
8 November 2006
Hallo liebe Community,

vllt. werden sich einige von euch an meinen Willkommens-Thread erinnern. Leider habe ich folgendes Problem und zwar war ich heute bei der Zulassungsstelle und wollte meinen neuen Zetti ummelden. Die Dame dort teilte mir mit, dass dieses nicht möglich sei da das Fahrzeug stillgelegt ist. Auf meine Antwort, dass das unmöglich sei weil ich das Fahrzeug bereits zugelassen gekauft habe erhielt ich die Rückanwort das Fahrzeug ist zur Fahndung ausgeschrieben sei. Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten und den gesamten Kaufpreis zurückfordern ? Ich werd den Zetti vorerst nicht mehr bewegen !

Bitte um Rat !

Gruß
ZettiZetZet
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

ZettiZetZet schrieb:
Hallo liebe Community,

vllt. werden sich einige von euch an meinen Willkommens-Thread erinnern. Leider habe ich folgendes Problem und zwar war ich heute bei der Zulassungsstelle und wollte meinen neuen Zetti ummelden. Die Dame dort teilte mir mit, dass dieses nicht möglich sei da das Fahrzeug stillgelegt ist. Auf meine Antwort, dass das unmöglich sei weil ich das Fahrzeug bereits zugelassen gekauft habe erhielt ich die Rückanwort das Fahrzeug ist zur Fahndung ausgeschrieben sei. Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten und den gesamten Kaufpreis zurückfordern ? Ich werd den Zetti vorerst nicht mehr bewegen !

Bitte um Rat !

Gruß
ZettiZetZet

also ich kenn mich mit sowas nicht aus... aber würde dir raten einen anwalt aufzusuchen!
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Hallo liebe Community,

vllt. werden sich einige von euch an meinen Willkommens-Thread erinnern. Leider habe ich folgendes Problem und zwar war ich heute bei der Zulassungsstelle und wollte meinen neuen Zetti ummelden. Die Dame dort teilte mir mit, dass dieses nicht möglich sei da das Fahrzeug stillgelegt ist. Auf meine Antwort, dass das unmöglich sei weil ich das Fahrzeug bereits zugelassen gekauft habe erhielt ich die Rückanwort das Fahrzeug ist zur Fahndung ausgeschrieben sei. Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten und den gesamten Kaufpreis zurückfordern ? Ich werd den Zetti vorerst nicht mehr bewegen !

Bitte um Rat !

Gruß
ZettiZetZet

Warum ist der Wagen denn zur Fahndung ausgeschrieben?
Weil er gestohlen war?
Hast du den Fahrzeugbrief?

Wo hast du den Wagen gekauft?

Falls der Wagen tatsächlich gestohlen gewesen sein sollte hast du überhaupt kein Eigentum erworben, der Kaufvertrag ist nicht gültig.

Wenn der Wagen von einem Fahrzeughändler kommt kommt vielleicht der Gutglaubenserwerb in Betracht. Oder auch nicht? &:

Schreib doch einfach einmal ein paar mehr Fakten.

Willst du den Wagen unbedingt zurückgeben oder würdest du ihn auch behalten wollen?
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

nein, um einen Bananenbaum in Nicaragua &: lies doch den Beitrag nochmals genau.

achso der herr kann also wieder mal gedanken lesen, dass es nen Z3 ist auch wenn mit keinem einizigen wort im text steht.......
und in seinem profil jedoch ein z3 auftaucht fragt man nach um unklarkeiten aus der welt zu schaffen.

ach ich sag nix mehr.....
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Au, backe ... wenn der Wagen tatsächlich geklaut ist, wird der Typ mit der Kohle schon über alle Berge sein.

Mit etwas Glück steht im Kaufvertrag dessen Personalausweisnummer drin, aber ich denke eher nicht.

Leider ist's wohl mit jedem Diebesgut - es wird von der Polizei sichergestellt. Das Geld ist futsch.
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Hallo jungs,

ja es handelt sich um den Zetti ;) den Wagen habe ich von einem Bekannten gekauft.

Erworben am 02.11.06
zur Fahndung ausgestellt am 08.11.2006

leider konnte mir die Dame nicht sagen, warum und weshalb der Wagen nun zur Fahndung ausgestellt ist. Werde aber am Montag das Straßenverkehrsamt aufsuchen und nachfragen.

Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, AU + HU Bescheinigung usw. liegen vor !

Gruß
ZettiZetZet
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Uff ... na, ein Glück - wenn er nicht von einem Fremden gekauft ist, wird sich das sicher schnell als ein Missverständnis irgendwo auflösen :M
 
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Also drücke Dir die Daumen und hoffe Du kannst den Zetti behalten und anmelden.:t

Gruss

Martin
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Villeicht hat dein Bekannter "vergessen", die KFZ Steuer zu zahlen? :w
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Hm, dann kann immer noch eine Verwechselung vorliegen... Wir wissen ja, wie unsere Behörden arbeiten :d

:D ich hoffe es..ich werde am Montag weiteres berichten, wenn Interesse besteht ;)

Gruß
ZettiZetZet,

dem dieses Wochenende kein Zetti zur Verfügung steht b:
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Falls der Wagen tatsächlich gestohlen gewesen sein sollte hast du überhaupt kein Eigentum erworben, der Kaufvertrag ist nicht gültig.
Hab ich damals an der Uni etwas anders gelernt - ist aber auch schon ein paar Jahre her: &:

Wenn Du Diebesgut kaufst ohne zu wissen, dass es sich um Diebesgut handelt, d.h. in der Annahme der Verkaufer sei der rechtmäßige Eigentümer, so hast Du im "guten Glauben Eigentum erworben!"

D.h. du bist nun der rechtmäßige Eigentümer des Sache - der Verkäufer ist dem originären Eigentümer nun zu Schadensersatz verpflichtet.

Anwaltssuche

Wenn obiges nicht klappt:

Alternativ kannst Du den Z3 noch 30 Jahre in eine Scheune stellen - sobald sich eine Sache nämlich mehr als 30 Jahre in Deinem Besitz befindet - bist Du der rechtmäßige Eigentümer durch Ersitzung:

Ersitzung - Wikipedia

Also Leute - niemals dem Nachbarn den Zetti leihen - ist er länger als 30 Jahre in dessen Besitz, so gehört er ihm... :M
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Hab ich damals an der Uni etwas anders gelernt - ist aber auch schon ein paar Jahre her: &:

Wenn Du Diebesgut kaufst ohne zu wissen, dass es sich um Diebesgut handelt, d.h. in der Annahme der Verkaufer sei der rechtmäßige Eigentümer, so hast Du im "guten Glauben Eigentum erworben!"


Der § 935 BGB spricht da recht eindeutig...
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Mmmhhh, er wird den Zetti nach dem Verkauf doch nicht als gestohlen gemeldet haben???
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Erworben am 02.11.06
zur Fahndung ausgestellt am 08.11.2006

Das ist schon etws eigenartig.&: Liegt immerhin fast eine ganze Woche dazwischen... Aber ohne mehr Details wird sich das nicht lösen lassen.
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Hallo liebe Community,

vllt. werden sich einige von euch an meinen Willkommens-Thread erinnern. Leider habe ich folgendes Problem und zwar war ich heute bei der Zulassungsstelle und wollte meinen neuen Zetti ummelden. Die Dame dort teilte mir mit, dass dieses nicht möglich sei da das Fahrzeug stillgelegt ist. Auf meine Antwort, dass das unmöglich sei weil ich das Fahrzeug bereits zugelassen gekauft habe erhielt ich die Rückanwort das Fahrzeug ist zur Fahndung ausgeschrieben sei. Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten und den gesamten Kaufpreis zurückfordern ? Ich werd den Zetti vorerst nicht mehr bewegen !

Bitte um Rat !

Gruß
ZettiZetZet


Nur mal so eine Vermutung:
Was Hast Du denn im Kaufvertrag vereinbart, bis wann Du in ummeldest?
Üblicherweise steht da 3 Werktage, oder?
Wenn der Verkäufer - was mann wohl eigentlich tun sollte - den Kaufvertrag seiner Zulassungsstelle geschickt hat, wird diese dann nicht aktiv, wenn das Auto nicht umgemeldet wird?
Ich meine, 2.11. gekauft und erst am 17.11. umzumelden versucht, ist das nicht ein wenig lang?
Na, das wird sich schon aufklären.

Gruss
Wuchtl
 
AW: Hilfe ! Zetti zur Fahndung ausgeschrieben...

Hab ich damals an der Uni etwas anders gelernt - ist aber auch schon ein paar Jahre her: &:

Wenn Du Diebesgut kaufst ohne zu wissen, dass es sich um Diebesgut handelt, d.h. in der Annahme der Verkaufer sei der rechtmäßige Eigentümer, so hast Du im "guten Glauben Eigentum erworben!"

D.h. du bist nun der rechtmäßige Eigentümer des Sache - der Verkäufer ist dem originären Eigentümer nun zu Schadensersatz verpflichtet.

Da ich kein Experte für soetwas bin (muss das beim BW Studium nur nebenbei machen) habe ich in der Hoffnung auf jemanden der sich richtig auskennt nicht weiter ausgeführt.

So einfach wie du es schreibst ist es aber nicht. Dann könnte ja jeder sagen, daß er dachte er kauft vom Eigentümer.

Für den gutgläubigen Eigentumserwerb müssen noch andere Merkmale vorliegen als nur "man glaubt man kaufts von Eigentümer".

Z.B. muss der Verkäufer Vertrauensmann sein (kann ein KFZ Händler schon sein - bei einem "Bekannten" könnte es schon wieder schwierig werden.
 
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