Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Oeche

Fahrer
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13 Mai 2006
Nun ist es passiert. Mir ist eben leider jemand in meinen parkenden ZZZZ gefahren. Gott sei Dank war er so fair und hat sich bei mir gemeldet. Der linke vordere Kotflügel ist total zerbeult, die Fahrertür und die Motorhaube scheinen ebenso verzogen zu sein :# . Erwischt wurde mein ZZZZ genau auf dem seitlichen Blinker. Der ist nun im Kotflügel auf nimmer Wiedersehen verschwunden. Darf ich eigentlich so fahren oder hält mich dann die Rennleitung an? Der vordere und hintere Blinker funktionieren ja noch.
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Nun ist es passiert. Mir ist eben leider jemand in meinen parkenden ZZZZ gefahren. Gott sei Dank war er so fair und hat sich bei mir gemeldet. Der linke vordere Kotflügel ist total zerbeult, die Fahrertür und die Motorhaube scheinen ebenso verzogen zu sein :# . Erwischt wurde mein ZZZZ genau auf dem seitlichen Blinker. Der ist nun im Kotflügel auf nimmer Wiedersehen verschwunden. Darf ich eigentlich so fahren oder hält mich dann die Rennleitung an? Der vordere und hintere Blinker funktionieren ja noch.

Ich weiss nicht viel, aber würde sagen, dass du auch ohne den seitlichen Blinker fahren darfst.
Warten wir also den Abend und weitere Kommentare ab.
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Ich glaube auch das das nicht zu Problemen führen dürfte allerdings wirst Du Ihn doch als Bald reparieren lassen wollen oder?
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

warum soll dich die bullerei anhalten? es ist doch offensichtlich dass du einen unfall hattest bzw. dir jemand rein gefahren ist?
abgesehen davon solltest du halt trotzdem so schnell wie möglich in die werkstatt und reparieren lassen, weil
1. sieht nämlich bestimmt auch s******e aus :X
2. ein zerknitterter zetti kein schöner anblick ist :#
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Fahren darfst du bestimmt ohne den seitlichen Blinker.
Ich würde das aber nicht machen mit dem Schaden, solange es nicht repariert wird.

Unter Umständen kannst du mit der Versicherung des Gegners Probleme bekommen...
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Das ist Richtig mit dem Unfall.....aber Alles was am Fzg. ist muß auch fkt. und das macht der Blinker ja mit Sicherheit nicht mehr......:--(
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

warum soll dich die bullerei anhalten? es ist doch offensichtlich dass du einen unfall hattest bzw. dir jemand rein gefahren ist?
abgesehen davon solltest du halt trotzdem so schnell wie möglich in die werkstatt und reparieren lassen, weil
1. sieht nämlich bestimmt auch s******e aus :X
2. ein zerknitterter zetti kein schöner anblick ist :#

Was ist denn das für eine Argumentation, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist darfste keinen Meter mehr fahren, Unfall hin oder her, aus basta, dafür gibts Abschleppwagen :j

Seitenblinker ist aber glaub ich kein Grund, gibts nicht sogar einen Tuner der den Seitenblinker durch irgend so einen Zierrat ersetzt hat &:
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Seitenblinker ist aber glaub ich kein Grund, gibts nicht sogar einen Tuner der den Seitenblinker durch irgend so einen Zierrat ersetzt hat &:</SPAN>

da sind aber auch blinker drin, nur anderes design halt
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

da sind aber auch blinker drin, nur anderes design halt

Mhhm, keine Ahnung &:

Aber heisst es nicht so: was an einem Wagen montiert ist MUSS auch funktionieren :s

Sprich: z.B Nebelscheinwerfer sind keine Pflicht, sind sie aber installiert MÜSSEN sie funktionieren :B

Also lass den Wagen stehn ;)

Mein Beileid übrigens, zum Glück hat der Verursacher sich gemeldet !

EDIT: Jungerstar hat ja oben schon dasselbe geschrieben...
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Also, ich würde schon aus dem Grund keinen Meter mehr damit fahren, weil ich damit rechnen würde, dass der im Kotflügel verschwundene Blinker vielleicht in Verbindung mit Spritzwasser noch einen elektrischen ,weiteren Schaden verursachen könnte. Könnte mir vorstellen, dass da so ein paar Drähte "blank" liegen...

Gruß
Jörg
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Mein Beileid übrigens, zum Glück hat der Verursacher sich gemeldet !

Ja, da bin ich auch echt froh drum. Ist mir schon mehrmals passiert. Diesmal ist allerdings das erste Mal, dass sich der Verursacher bei mir gemeldet hat. Sonst bin ich immer auf dem Schaden sitzen geblieben.

Also, ich würde schon aus dem Grund keinen Meter mehr damit fahren, weil ich damit rechnen würde, dass der im Kotflügel verschwundene Blinker vielleicht in Verbindung mit Spritzwasser noch einen elektrischen ,weiteren Schaden verursachen könnte. Könnte mir vorstellen, dass da so ein paar Drähte "blank" liegen...

Da habe ich noch garnicht drüber nachgedacht. Momentan """" es auch noch. Durch das Loch im Kotflügel, dürfte der Blinker mitsamt Kontakten schon schwimmen :-( .

Du Ihn doch als Bald reparieren lassen wollen oder?

Will / Muß ich auf jeden Fall, da ich auf den Wagen angewiesen bin. Morgen früh kommt er direkt zum :) . Ggf. halt auf'm Schlepper :a . Der Schaden wird wohl nicht unerheblich sein. Ich hoffe an die Rahmenstruktur ist nichts drangekommen :# . Mal schauen, was die gegnerische Versicherung sagt. Die Karte bekomme ich gleich noch - muß er erst noch raussuchen - immerhin wohnt er nur 3 Häuser weiter. Wenn's die Würtembergische ist, setzt ich eh direkt einen Anwalt und Gutachter drauf an. Da habe ich bei meinem alten Wagen schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht - u.a. auch mit deutschen Gerichten. Da kann man einfach nur noch den Kopf schütteln :j . Hoffentlich geht's diesmal problemloser.

P.S.: Jetzt geht es erstmal auf den Weihnachtsmarkt einen Glühwein auf den Schock trinken...
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Wir trinken nen "kalten" Glühwein für DICH mit....

p.s Du kannst auch Fiktiv (nicht was Ihr wieder denkt....)abrechnen.......
 
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Da Dir ja als "Geschädigter" ein RA zusteht, würde ich bei diesem Schadenumfang das auch in Anspruch nehmen.

Das beschleunigt i.d.R auch die Abwicklung.

Gruss

Martin
 
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So, Wagen steht nun beim Gutachter :# . Anscheinend ist der Schaden größer, als er auf den ersten Blick ersichtlich gewesen ist. Die Fahrertür und die A-Säule haben wohl was abbekommen. Evtl. auch noch ein Träger :g .
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

So, Wagen steht nun beim Gutachter :# . Anscheinend ist der Schaden größer, als er auf den ersten Blick ersichtlich gewesen ist. Die Fahrertür und die A-Säule haben wohl was abbekommen. Evtl. auch noch ein Träger :g .

Schei**!!!!!!!!!!!!! Tut mir echt leid....

Gruss

Bert

P.S.: Bei mir ist uebrigens seit einigen Tagen der rechte Seitenblinker defekt... Links OK, nur rechts blinkt nichts... Kam bisher nicht dazu, das Laempchen zu wechseln und werd' jetzt sicher auch noch bis zumindest heute oder morgen Abend so weiterfahren... Interessant ist, das der Ausfall des Seitenblinkers vom Fahrzeug nicht "gemeldet" wird. Wenn z.B. vorne oder hinten ein Blinker ausfaellt, so zeigt's das doch akustisch/optisch im Inneren durch ein schnelleres blinken an, oder? Ich geh' mal kurz das Handbuch studieren.... :2bookz:

Muss dann irgendwo an der Tankstelle ein neues 5-W-Laempchen in Orange besorgen.... Bin ich jetzt eigentlich "illegal" unterwegs.... ?
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Aus der Strassenverkehrszulassungsordnung

"Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)


(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
  1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein."
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein."

:t
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Schei**!!!!!!!!!!!!! Tut mir echt leid....

Gruss

Bert

P.S.: Bei mir ist uebrigens seit einigen Tagen der rechte Seitenblinker defekt... Links OK, nur rechts blinkt nichts... Kam bisher nicht dazu, das Laempchen zu wechseln und werd' jetzt sicher auch noch bis zumindest heute oder morgen Abend so weiterfahren... Interessant ist, das der Ausfall des Seitenblinkers vom Fahrzeug nicht "gemeldet" wird. Wenn z.B. vorne oder hinten ein Blinker ausfaellt, so zeigt's das doch akustisch/optisch im Inneren durch ein schnelleres blinken an, oder? Ich geh' mal kurz das Handbuch studieren.... :2bookz:

Muss dann irgendwo an der Tankstelle ein neues 5-W-Laempchen in Orange besorgen.... Bin ich jetzt eigentlich "illegal" unterwegs.... ?


Das mit dem ausgefallenen Seitenblinker - den man nicht akustisch oder sonstwie gemeldet bekommt - hatte ich auch. Bin nur zufällig drauf gekommen, weil ich im Motorraum ein Kabelpaar gefunden habe wo sauber abgetrennt 20 cm fehlten. Die danach gefunden Fressspuren an Weichplastikteilen und der Spritzwanddämmung ergaben den Täter: "Käptn, wir hamm an Marrderschaden".

Das Vieh ging geradezu chirurgisch vor, hab sowas noch nie erlebt. Der muss dass ratzeputz aufgefressen haben, weil kein Kabel mehr zu finden war, die Kunstoffteile haben im nicht so geschmeckt.
Schau lieber mal nach ob das Kabel zum Seitenblinker noch existiert.

Grüsse Marko
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Gutachten ist da und nächste Woche wird der Wagen wieder hergerichtet. Der Träger ist heile geblieben :) und die A-Säule kann gerichtet werden.
 
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Interessant ist, das der Ausfall des Seitenblinkers vom Fahrzeug nicht "gemeldet" wird

die stromaufnahme des seitenblinkers ist zu gering. das system "merkt" nicht, das der blinker nicht geht. es könnte ja nämlich auch nur eine "stromschwankung" sein.

soweit mir bekannt ist, wird das bei keinem fahrzeug gemeldet, weil 1. laut stvzo nicht notwendig, 2. siehe oben.
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Das mit dem ausgefallenen Seitenblinker - den man nicht akustisch oder sonstwie gemeldet bekommt - hatte ich auch. Bin nur zufällig drauf gekommen, weil ich im Motorraum ein Kabelpaar gefunden habe wo sauber abgetrennt 20 cm fehlten. Die danach gefunden Fressspuren an Weichplastikteilen und der Spritzwanddämmung ergaben den Täter: "Käptn, wir hamm an Marrderschaden".

Das Vieh ging geradezu chirurgisch vor, hab sowas noch nie erlebt. Der muss dass ratzeputz aufgefressen haben, weil kein Kabel mehr zu finden war, die Kunstoffteile haben im nicht so geschmeckt.
Schau lieber mal nach ob das Kabel zum Seitenblinker noch existiert.

Grüsse Marko

@ Marko:

So, Lagebericht: Genau so wie von Dir beschrieben iss es! :O :O :O Ich habe beim :) das Laempchen gekauft, ausgetauscht, Warnblinker an um zu pruefen - geht nicht.... Mit der Hand rein in den Kotfluegel-Hohlraum - loses Kabelende in der Hand... Motorraum auf - anderes Kabelelnde liegt blank... Bloss hat der :) zu mir nicht gesagt "Kaept'n wir hamm an Marderschaden" sondern "Scheisse, da hat sich ein Marder ausgetobt!"...

Wie Du geschildert hast: ca. 20 cm Kabel fehlen, fein saeuberlich abgetrennt.... Und an der Gummi-Durchfuehrung in der Spritzwand hat er sich auch noch ausgetobt... Das Vieh hat mich im September/Oktober einige Wochen lang geaergert, da es prinzipiell auf dem frisch gewaschenen Auto rumgeturnt ist und auch fallweise auf's Dach gekackt hat - jetzt weiss ich, dass er/sie offensichtlich auch unter der Motorhaube Spass gehabt hat...:rifle:

Marko: Wie lief das bei Dir? Hat der :) das Kabel (mit Lampenfassung) komplett ersetzt? Wie lange hat's gedauert und was hat das gekostet? Danke im voraus fuer due Info.

Gruss

Bert
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Ich könnte ko**en!!! :a Wie oben beschrieben, ist mir Anfang des Monats ja jemand in den parkenden Wagen gefahren. Vor ca. 2 Wochen ist Alles nach Gutachten wieder repariert worden. Und was ist? Nun fährt mit heute wieder jemand in die gleiche Stelle rein. Auch ins parkende Auto genau auf die A-Säule. :g :g :g Den Kampf A-Säule vs. Geländewagen hat der ZZZZ definitiv verloren...

Der Wagen steht jetzt beim :) , da die Tür nicht mehr richtig aufgeht. Die Türscharniere haben sich schön durch das Blech der Tür gedrückt. Außerdem steht die Tür total schief, das Fenster dichtet nicht mehr und der Wagen hat leichte Vibrationen in der Lenkung. Wenn man die Tür einen Spalt öffnet, sieht man auch, dass die A-Säule deformiert ist :g :g :g . Kotflügel, Schweller, Tür und Blinker sind eh hin.

Schei**e!!!
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Meine Fresse - Du hast aber einen "Lauf"

Sowas ist echt zum verrückt werden...

Parkst Du eigentlich immer an der selben Stelle ? Falls ja, würde ich mir mal einen anderen Parkplatz suchen &:

Gruß
Jörg
 
AW: Fahren ohne seitlichen Blinker erlaubt?

Das gibts doch nicht :O

So ein Pech aber auch, pass bloss auf dass alles dicht ist danach, das ist ne sensible Stelle :a
 
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