GPS-Navigationsgeräte (Radarwarngeräte)

AW: GPS-Navigationsgeräte (Radarwarngeräte)

Geht im Moment durch sämtliche Foren und keiner weiss, was denn nun offiziell gilt und was nicht. Die ******* vom ASTRA schiessen mal wieder fröhlich ins Blaue hinaus, ohne dass dabei irgendwas Hand und Fuss hätte...

Verdammte Abzockversuche überall. ;x :g
 
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Dieser Bericht ist von heute und es sieht leider so aus das die es ernst meinen
:g :g :j
 
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Warum auch nicht? Ist in Deutschland schon lange verboten - ist ja auch nur logisch und konsequent. :t

Wie der Wachtmeister dann jedoch die Passwortsperre meines PDA's umgehen will um zu sehen, ob in der installierten Navisoftware entsprechende POI's drin sind möchte ich dagegen gerne sehen... :d
 
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Warum auch nicht? Ist in Deutschland schon lange verboten - ist ja auch nur logisch und konsequent. :t

Wie der Wachtmeister dann jedoch die Passwortsperre meines PDA's umgehen will um zu sehen, ob in der installierten Navisoftware entsprechende POI's drin sind möchte ich dagegen gerne sehen... :d

also auch Tom Tom verboten !


TomTom GO 510 - Merkmale

Einfach zu bedienen:
  • Echtzeit-Wetterberichte: Sie können sich vor Ihrer Abreise einen Überblick über das aktuelle Wetter verschaffen, einschließlich 5-Tage-Vorhersage für den Zielort Ihrer Fahrt.
Freisprechen und HiFi-Ton:
  • Deutlich gesprochene und klare visuelle Anweisungen: Leicht verständliche, rechtzeitige, mit entspannter Stimme gegebene Anweisungen, sodass Sie sich auf Ihre Fahrt konzentrieren können.
  • Einschalten und losfahren: Funktioniert direkt nach Anschluss. Installationsfilm ansehen
  • Tragbar: Leicht von Auto zu Auto zu transportieren.
  • Touchscreen: Leicht zu bedienen, ohne fummelige Knöpfe.
  • Extrabreites LCD-Display: Hochwertiges 4-Zoll-Display mit kristallklaren 3D-Grafiken, 480x272 Pixeln und 64.000 Farben. Bietet optimale Ablesbarkeit.
  • Orte von Interesse: Café, Parkplatz, Kino oder Tankstelle. Tausende OVIs sind vorinstalliert. Suche kann in der Nähe des jetzigen Standortes, auf Ihrer Route, in der Nähe einer bestimmten Stadt usw. erfolgen.
  • Echtzeit-Verkehrsinfos: Minutengenaue Verkehrsinformationen, Stauwarnungen und Meldungen über die Straßenverhältnisse. 1 Monat kostenlos testen, Informationen zum Angebot und zur Verfügbarkeit finden Sie hier.
  • Radarkameras: Ihr GO empfängt und meldet Warnungen vor Radarkameras, sowohl vor fest installierten als auch vor mobilen Geräten.
Die besten Routen:
  • Die aktuellsten und vollständigsten Karten: Detailliertes Kartenmaterial Ihrer Region und der Hauptverkehrsstraßen in Europa, vorinstalliert auf einer SD-Karte. Ermöglicht die Navigation von Haustür zu Haustür in Ihrer Region und die grenzüberschreitende Navigation zu jeder Stadt in Europa.
  • Auswahl von Routen: Planen Sie Ihre Route Ihren Ansprüchen entsprechend: schnellste Route, kürzeste Route, Vermeidung von Mautgebühren und gebührenpflichtigen Zonen, Angabe der gewünschten Ankunftszeit, usw.
Deutliche Anweisungen:
  • Große Auswahl: TomTom GO 510 spricht ca. 36 Sprachen in mehr als 50 verschiedenen Stimmen.
Intelligente Extras:
  • iPod®-Steuerung: Verbinden Sie Ihren iPod® mit Ihrem GO 510* und steuern Sie ihn über den Touchscreen des GO. Genießen Sie Ihre mp3-Dateien oder Podcasts über den hochwertigen internen Lautsprecher oder über Ihre Autostereoanlage. TomTom GO 510 unterstützt iPods® der 3. Generation und höher (außer iPod® Shuffle).
TomTom, tragbare GPS-Fahrzeugnavigationssysteme - TomTom GO 510 - Merkmale
 
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Dieser Bericht ist von heute und es sieht leider so aus das die es ernst meinen
:g :g :j
Das .pdf ist schon seit ca. zwei Wochen im Umlauf ;)
Die meinen es schon ernst, fragt sich nur, worauf das abgestützt sein soll. Dabei handelt es sich einfach um eine Neuauslegung des Art. 57b1 SVG des ASTRA, inwiefern so ein Vorgehen des ASTRA jedoch Gesetzeskonform ist, steht derzeit noch im Raum. An Frechheit und Abzockerei sind sie jedenfalls kaum mehr zu überbieten...
 
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also auch Tom Tom verboten !
TomTom GO 510 - Merkmale
Ich weiß nicht wie das genau beim Go funktioniert - aber wenn es nicht abschaltbar ist - ist das Gerät verboten. Bei der TomTom PDA-Variante bleibt es dem User aber selbst überlassen, ob er die POI's hinzuinstallieren möchte oder nicht. Somit ist es mal erlaubt, mal verboten.

In letzterem Fall darf der :8policema natürlich das Gerät (sowie andere Radarwarner auch) ersatzlos beschlagnamen.

Das Gesetz ist natürlich schon lustig - vor allem weil die früheren Argumente gegen die alten piependen Radarwarngeräte sowie Blitzreflektorfolien usw. hier nicht mehr gültig sind - immerhin greift hier keiner "aktiv in die Ermittlungen der Behörden und das Verkehrsgeschehen" ein - eher passiv!? &:

Wie dem auch sei - diese POI's gibt's nun schon seit über 4 Jahren - solange hat es gedauert bis die Exekutive nun auch davon Wind bekommen hat. :t :X

Aber ich bezweifle trotzdem sehr stark, dass z.B. ein Straßen-:2bobby2z: bei einer Kontrolle alle im Fahrzeug befindlichen Handy's kontrolliert, dabei genau dieses unscheinbare GPS-fähige Windows Mobile 5 Gerät herausfinden kann:

Asus P535: Aus PDA wird Handy - Netzwelt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

und anschließend auch noch so versiert ist in der Menüstruktur des installierten Navigationsprogramms (davon gibt es immerhin reichlich) die entsprechenden Blitzerpois zu finden... &:

Ganz zu schweigen von der Tatsache, das diese POI's zu diesem Zeitpunkt auch noch existent sein sollten - schließlich könnten diese mit einem Tastendruck problemlos gelöscht werden... &:

Demnach ist das Gesetz eine hilflose Farce - nützen würde hier nur ein gundsätzliches Verbot aller Navis + Handy's im Fahrzeug, und das geht aber auch nicht, weil das die Sicherheit stärker gefährden würde, als ein Blitzerwarner...

Zudem ist auch die neue Argumentation in obigem PDF auch ziemlich hinfällig - immerhin fahren gerade Einheimische auf ihrer Hausstrecke meistens zu schnell - und die wissen schließlich genau wo der Starenkasten steht - nur bei den dummen Auswärtigen wird da gerne mal abkassiert!
 
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Das PDF ist doch ein Idiotentest, oder? Dieselbe Frage immer neu und anders formuliert, führt immer wieder auf dieselbe Antwort ...

Ich finde die Dinger absolut ok. Denn die Radarfallen, die ich immer selber sehe darf ich also nicht abspeichern und nicht mit anderen Austauschen. Ich darf also eigentlich niemandem weitererzählen, wo sich eine Radarfalle befindet.
Genaugenommen müsste ich sie auch aus meinem Gedächtnis löschen, nachdem ich sie gesehen habe.

Eigentlich muss man sich die ja auch gar nicht merken, weil man doch sowieso immer mit der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist !?!

Die Radarwarnungen im Radio sind jedoch vollkommen legal - ein Widerspruch in sich. Eigentlich wollen sich die Radioleute aber auch nur durch ihre 01805-Anrufe selbst bereichern.Ist ja auch ok so, bleiben uns noch mehr Schwachsinnsspiele erspart ... selbst pebbi fängt nun schon an 10-Euro-Scheine zu sammeln, um 200.000 Euro zu gewinnen, wenn ihre Seriennummer im Radio durchgesagt wird. :j
 
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Eigentlich wollen sich die Radioleute aber auch nur durch ihre 01805-Anrufe selbst bereichern.Ist ja auch ok so, bleiben uns noch mehr Schwachsinnsspiele erspart ... selbst pebbi fängt nun schon an 10-Euro-Scheine zu sammeln, um 200.000 Euro zu gewinnen, wenn ihre Seriennummer im Radio durchgesagt wird. :j
Ne oder, das war bei uns im November, ein Arbeitskolege hat sich wegen Antenne Bayern 5000€ in 10er angelegt... :j , und natürlich nichts gewonnen
 
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Eigentlich wollen sich die Radioleute aber auch nur durch ihre 01805-Anrufe selbst bereichern.Ist ja auch ok so, bleiben uns noch mehr Schwachsinnsspiele erspart ... selbst pebbi fängt nun schon an 10-Euro-Scheine zu sammeln, um 200.000 Euro zu gewinnen, wenn ihre Seriennummer im Radio durchgesagt wird. :j


Bei unserem Lokalradio sind die Radarwarneranrufe kostenlos sogar vom Handy aus.
 
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