Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Joshi

Fahrer
Registriert
11 Januar 2007
Folgender Sachverhalt:
Hab gestern Abend meinen derzeitigen Wagen in meine Seat-Vertragswerkstatt gebracht. Als Leihwagen wurde mir ein Astra GTC "Steinmetz" zur Verfügung gestellt. Im Mietvertrag habe ich die "ordnungsgemäße" Übernahme bestätigt. (Ordnungsgemäß heisst für mich: Verkehrssicher, Fahrtüchtig, ... und nicht frei von jeglichen Beschädigungen oder Kratzern)
Der Wagen wurde mir gestern Abend auf hastig wegen des Ladenschlusses zwischen Tür- und Angel auf einem nicht beleuchteten Betriebsgelände bereitgestellt.

Nun stellt sich heute bei der Rückgabe heraus, dass das Fahrzeug eine ca. 1 cm große im Dunkeln definitiv nicht sichtbare Macke an der hinteren Felge hat. Die Werkstatt behauptet nun, dass ich innerhalb meiner gefahrenen 80 km die Macke verursacht habe.

Bin ziemlich stinkig und werde morgen weitere Gespräche mit dem Autohaus führen, da heute die zuständigen Mitarbeiter nicht mehr im Hause waren.

Ein Übergabeprotokoll wurde nicht aufgenommen.

Ich stell mir folgende Fragen:
Kann man von mir Schadensersatz fordern ?
Kann man von mir erwarten, dass ich das Fahrzeug vor der Übernahme an Felgen nach 1-cm großen Kratzern untersuche ?
Kann man von mir überhaupt von mir verlangen, dass ich das Fahrzeug detailliert kontrolliere wenn ich lediglich eine "ordnunsggemäße" Übernahme quittiere ?
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

normalerweise solltest du das auto kontrollieren, genau wegen sowas.
andererseits: ohne übergabeprotokoll können die dir gar nichts. sag einfach der händler hat dir gesagt der is schadenfrei und du ahst das geglaubt. wer soll dir das gegenteil beweisen ohne protokoll
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Gut das Auto kontrollieren sehe ich schon und habe ich auch getan. Aber ich wäre bis heute nicht auf die Idee gekommen dabei die Felgen eines Leihwagen auf einen 1-cm großen Kratzer zu kontrollieren. Schon gar nicht im Dunkeln wo quasi hinter mir die Eingangstür verschlossen wurde.

Genau auf das fehlende Übergabeprotokoll baue ich. Dieses wurde weder heute noch gestern aufgenommen.

Lediglich eine Unterschrift auf dem Mietvertrag hat das AH von mir, wo ich halt wie schon erwähnt die "ordnunsggemäße Übernahme" quittiere. Fraglich ist vielleicht, wie man diese Übernahme auszulegen hat.

Vielleicht noch als Zusatz. Das Fahrzeug wurde aus der Außen-Verkaufs-Fläche an einer öffentlichen Straße, einen Bürgersteig runter über eine Hauptstrasse komplett um das Betriebsgelände von dem MA bewegt.
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Ich würde erstmal das Gespräch morgen abwarten. Dort solltest Du freundlich, aber bestimmt auftreten, bloß nicht unfreundlich werden!
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Ne, unfreundlich zu werden bringt in der Tag in solchen Situationen nicht viel. Denke denen ist heute klar geworden, dass ich tatsächlich sichtlich geschockt war. Morgen werde ich denen meinen Standpunkt erklären. Dann wird sich weiteres ergeben. Ärgerlich ist die ganze Angelegenheit aus Beidersicht. Zumal ich vorab überlegt habe anstatt des Leihwagen das Wägelchen meiner Frau zu nehmen. Da wird man für Bequemlichkeit mal wieder bestraft :(
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Ruhig und sachlich erklären, dass Du den Wagen nicht inspiziert hast und bei den Lichtverhältnissen auch nicht hättest können.
Überdies würde ein solcher minimaler Kratzer zu den Gebrauchsspuren zählen, die ein solcher Mietwagen ohnehin haben könnte und deshalb wäre er von Dir auch wenn Du den PKW kontrolliert hättest nicht als besonderer Mangel vermerkt worden, Du hättest ihn an jenem Ort ohnehin nicht von einer Verschmutzung unterscheiden können.
Ebenso ist durch die Hast bei der Übergabe eine genaue in Augenscheinnahme des Opels vom Händler bewußt versucht worden zu behindern und Du wurdest deutlich dazu gedrängt, trotz Wissen um Dein diesem widersprechenden Handeln, eine solche Inaugenscheinnahme schriftlich zu bestätigen.

Oder wurde Dir erst die Unterschrift unter dem Mietvertrag abverlangt und dann der Wagen übergeben?
Dann würde ich mal nachfragen, ob es gängige Geschäftspraxis sei, den Kunden wissend um eine ausbleibende Inaugenscheinnahme, jene zuvor schriftlich von ihm bestätigen zu lassen... :M
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Jawohl, die Unterschrift wurde natürlich bereits vorab von mir abverlangt. Ich werde morgen versuchen mit den genannten Argumenten die Angelegenheit sachlich aus der Welt zu schaffen.

Hoffe es klappt.
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

vor ca. 2 jahren ist mir das selbe passiert mit ner e-klasse - riss in der windschutzscheibe, den ich angeblich verursacht haben soll.
übergabe ist genauso wie bei dir abgelaufen.
die dinger sind zwar versichert aber mit 500,- euro selbstbeteiligung, der schaden betrug 489,- (was für ein zufall)
hatte ne heftige diskusion mit dem sachbearbeiter,
das ganze ging dann vor gericht,
zuerst sollte ich alles bezahlen,
dann nur noch die hälfte,
und am ende hab ich nix bezahlt!

alles betrüger:X
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Jawohl, die Unterschrift wurde natürlich bereits vorab von mir abverlangt. Ich werde morgen versuchen mit den genannten Argumenten die Angelegenheit sachlich aus der Welt zu schaffen.

Hoffe es klappt.


Die Beweisführung ist hier natürlich das schwierige, aber wenn das der Richter glaubt, baut er das bestimmt nett in sein Urteil ein :M
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Bin grad beim AH gewesen und nichts Neues. Der zuständige Herr hat bisher "Wichtigerere" Angelegenheiten zu regeln gehabt, als sich das Ganze überhaupt mal anzusehen. b:

Werde auf deren Rückruf warten.

An einem Rechtsstreit habe ich ehrlich gesagt gar kein Interesse. Hab ja noch die Hoffnung, dass die Angelegenheit so aus der Welt geschafft wird.
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Im Mietvertrag habe ich die "ordnungsgemäße" Übernahme bestätigt.

Hier ein Gedanke zu § 309 BGB Ziffer 12 b (BGB - Einzelnorm): Ist die Klausel zumindest optisch abgesetzt und gesondert unterschrieben?

Hier z.B. ein NJW-Leitsatz eines Urteils zu einem Möbelkauf (§ 11 AGBG entspricht dem heutigen § 309 BGB):
Die Klausel „Ware in einwandfreiem Zustand erhalten“, die der Kunde unterschreiben muß, verstößt gegen § 11 Nr. 15b S. 2 AGBG, weil dem Kunden insofern nicht lediglich ein gesondert unterschriebenes Empfangsbekenntnis im Sinne der Quittung des BGB abverlangt wird, sondern zugleich eine Erklärung zur Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes.
OLG Koblenz, Urteil vom 22-09-1995 - 2 U 620/94 (Fundstelle NJW 1995, 3392)

Bei gewerblicher Miete gilt der Grundsatz u.U. auch wegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 und § 310 Abs. 1 BGB.

Ansonsten gilt: Der Vermieter muss darlegen und beweisen, dass der Schaden nicht bereits zu Beginn des Mietverhältnisses bei Überlassung an den Mieter vorhanden war.

An einem Rechtsstreit habe ich ehrlich gesagt gar kein Interesse.

Das würde ich mir aber bei einem Gespräch mit dem Vermieter nicht anmerken lassen! :s
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Hier ein Gedanke zu § 309 BGB Ziffer 12 b (BGB - Einzelnorm): Ist die Klausel zumindest optisch abgesetzt und gesondert unterschrieben?

Hier z.B. ein NJW-Leitsatz eines Urteils zu einem Möbelkauf (§ 11 AGBG entspricht dem heutigen § 309 BGB):
Die Klausel „Ware in einwandfreiem Zustand erhalten“, die der Kunde unterschreiben muß, verstößt gegen § 11 Nr. 15b S. 2 AGBG, weil dem Kunden insofern nicht lediglich ein gesondert unterschriebenes Empfangsbekenntnis im Sinne der Quittung des BGB abverlangt wird, sondern zugleich eine Erklärung zur Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes.
OLG Koblenz, Urteil vom 22-09-1995 - 2 U 620/94 (Fundstelle NJW 1995, 3392)

Bei gewerblicher Miete gilt der Grundsatz u.U. auch wegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 und § 310 Abs. 1 BGB.

Ansonsten gilt: Der Vermieter muss darlegen und beweisen, dass der Schaden nicht bereits zu Beginn des Mietverhältnisses bei Überlassung an den Mieter vorhanden war.



Das würde ich mir aber bei einem Gespräch mit dem Vermieter nicht anmerken lassen! :s


Ist es nicht ein Problem, wenn er den Zustand bei der Fahrzeugübernahme mit seiner Unterschrift als mangelfrei bestätigen soll, aber das Fahrzeug aufgrund von schlechten Lichtverhältnissen nicht besichtigen konnte und der Vermieter weiß, dass eine Besichtigung noch nicht erfolgt ist?

Ich meine damit, dass der § 307 Abs. 1 BGB hier als der AGB "Notanker" greifen könnte. Hat der Vermieter nicht auch eine gewisse Aufklärungspflicht?

Ich weiß es nicht, aber werfe das mal in den Raum.

Es erinnert mich an Banken, die einen auch gerne unterschreiben lassen, dass man über Anlagerisiken aufgeklärt hat und eigentlich da auch oft nur sehr spärliche Worte drüber verloren werden.

Vielleicht hilft auch dieses Urteil weiter:

"Mietwagen: Autovermieter haftet bei Bedienungsfehlern

Autovermieter müssen den vollen Schaden tragen, der durch einen Bedienungsfehler des Mieters entstanden ist. Die vertragliche Haftungsfreistellung "nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung" greife nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die einem Mieter gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung gewährte Haftungsfreistellung erfasse auch Schäden durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, insbesondere durch Schaltfehler (BGH, XII ZR 107/01).
Beachten Sie: Wie der BGH hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschieden. Dort ging es um einen Fehler beim Betanken des Mietfahrzeugs (OLG Rostock, 3 U 85/03)."

Quelle
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

immer diese juristen.... :P
also nochmal: die ordnungsgemäße übergabe beinhaltet das erstellen eines übergabe protokolls, in dem mieter und vermieter, also du und dein ah hansel das auto inspizieren und mögliche vorschäden festhalten.
wenn du das auto nicht besichtigen konntest, und der händler dann auch noch meint das brauchts nich, dann is das sein problem, dann is nämlich nach deiner ansicht (und nur die zält dann hier) das auto komplett schadenfrei.
der ah hansi kann dir hier einfach nur gar nichts.
sag ihm einfach bestimmt was du davon hältst und dass du bestimmt nichts zahlen wirst für den schaden, der zudem noch ein gebrauchsschaden ist. ich glaub dem händler isses eh auch zu teuer n anwalt einzuschalten, und wenn doch, dann meld dich wieder hier :P dann machma des mal ausführlich
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Es erinnert mich an Banken, die einen auch gerne unterschreiben lassen, dass man über Anlagerisiken aufgeklärt hat und eigentlich da auch oft nur sehr spärliche Worte drüber verloren werden.

Der Vergleich gefällt mir. :t

Der Vermieter hat natürlich dafür Sorge zu tragen, dass eine Besichtigung überhaupt möglich ist. Andererseits ist der Mieter ja auch nicht gezwungen, eine "ordnungsgemäße" Übernahme zu bestätigen, wenn er sich das Fahrzeug nicht einmal angesehen hat. Da hätte im Falle eines Rechtsstreits der Mieter echte Mühe zu argumentieren. Hätte man den Kratzer sehen können, wenn man den Wagen unter eine Laterne stellt? Hätte der Vermieter sich geweigert, den Wagen mit dem Mieter zusammen mit einer Lampe über längere Zeit zu inspizieren? Fragen über Fragen ... :T

Hilft der "Notanker" nicht, ist eine Beweislastumkehr wirksam vereinbart. Dann müsste der Mieter beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe nicht "ordnungsgemäß" war. "Notanker" können manchmal recht praktisch sein. :M

Joshi stellt dann aber schon die richtige Frag: Was heißt "ordnungsgemäß"? Ich weiß es nicht, der Richter hoffentlich auch nicht. Bestehen Zweifel, gehen diese zu Lasten des Verwenders der AGB, hier also des Vermieters.

Meint der Richter dagegen, es sei klar, was gemeint ist, nämlich etwa eine Mangel- bzw. Schadenfreiheit, dann hat man als Mieter gelitten.

Hier ist Platz für eine endlose Diskussion ... :T
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Der Vergleich gefällt mir. :t

Der Vermieter hat natürlich dafür Sorge zu tragen, dass eine Besichtigung überhaupt möglich ist. Andererseits ist der Mieter ja auch nicht gezwungen, eine "ordnungsgemäße" Übernahme zu bestätigen, wenn er sich das Fahrzeug nicht einmal angesehen hat. Da hätte im Falle eines Rechtsstreits der Mieter echte Mühe zu argumentieren. Hätte man den Kratzer sehen können, wenn man den Wagen unter eine Laterne stellt? Hätte der Vermieter sich geweigert, den Wagen mit dem Mieter zusammen mit einer Lampe über längere Zeit zu inspizieren? Fragen über Fragen ... :T

Hilft der "Notanker" nicht, ist eine Beweislastumkehr wirksam vereinbart. Dann müsste der Mieter beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe nicht "ordnungsgemäß" war. "Notanker" können manchmal recht praktisch sein. :M

Joshi stellt dann aber schon die richtige Frag: Was heißt "ordnungsgemäß"? Ich weiß es nicht, der Richter hoffentlich auch nicht. Bestehen Zweifel, gehen diese zu Lasten des Verwenders der AGB, hier also des Vermieters.

Meint der Richter dagegen, es sei klar, was gemeint ist, nämlich etwa eine Mangel- bzw. Schadenfreiheit, dann hat man als Mieter gelitten.

Hier ist Platz für eine endlose Diskussion ... :T

Naja, mal abwarten, ob er sich mit dem Vermieter nicht doch einigen kann. Die Vermeidung eines Rechtsstreits liegt wohl ohnehin in beiderseitigem Interesse.
Denn ob der Vermieter eine Rechtsschutzversicherung hat? Könnte gut sein, dass nicht, soweit ich weiß, ist sowas recht teuer.

Jedenfalls mal schauen, vielleicht ist es auch so aus der Welt zu schaffen.
 
AW: Immernoch kein Z4 und jetzt auch noch Ärger wegen einem Leihwagen

Wie Andreas schon sagte, erst einmal abwarten was weiter geschieht.

Ich war heute in dem Autohaus und habe meinen Standpunkt vertreten und die von Euch bereits angeführten Argumente wunderbar nutzen können.
Das Autohaus schließt nach weiterer interner Recherchen eine vor meinem Mietzeitraum entstandene Beschädigung der Felge durch einen ihrer Mechaniker nicht aus. Weiter sind ihnen die schlechten Lichtverhältnisse und der Ablauf der Übergabe ebenfalls klar geworen.

Die Forderung gegen mich wurde daher zurückgezogen.

Ich habe mich mit dem Autohaus letzendlich im Guten einigen können. Das zeigt mir mal wieder, dass eine offene und vernünftige Klärung eines solchen Ärgers in manchen Fällen weitere Probleme und Unannehmlichkeiten verhindern kann. :)

Ich möchte an dieser Stelle einen rieeeeeesen Dank für Eure Hilfe aussprechen ! ! ! Finde die Wortbeiträge mal wieder erstklassig. Habe selten solch gute Stellungnahmen / Meinungen in einem Forum erfahren können ... :t Für mich noch ein Grund nen ZZZZ zu kaufen ;)

Gruß Thomas
 
Zurück
Oben Unten