@dpunkt zum Thema Moral und Anwaltshonorar- vielleicht mal umgekehrt:
Es kommt ein Mandant zum Anwalt. Er sagt schon gar nicht "Guten Tag", sondern beginnt die Besprechung mit den Worten: "Ich habe hier einen Beratungshilfeschein vom Gericht. Sie müssen mich jetzt beraten. Ich hab' mich erkundigt."
Hintergrund: Damit der Anwalt auch bedürftige Mandanten berät, ist er dazu tatsächlich gesetzlich verpflichtet. Bei einer grundlosen Ablehnung würde er standeswidrig handeln.
Der Anwalt berät in einer komplizierten Angelegenheit - vielleicht über Stunden - und rechnet mit dem Mandanten 10,00 € netto ab. Die Staatskasse zahlt 30,00 € netto. Das war's. Es handelt sich dabei um Festgebühren.
Die "Moral" von der Geschicht: Gönne dem hiesigen Anwalt doch das Honorar von über 2 Millionen. Du weißt nicht, wie viele Beratungshilfemandate er schon hat annehmen müssen.