Th25j
macht Rennlizenz
- Registriert
- 28 März 2004
- Wagen
- BMW Z3 coupé 2,8i
Hallo,
folgendes ist mir heute um ca. 15 Uhr passiert: Ich war natürlich bei dem schönen Wetter mit dem Roadster unterwegs, als ich hinter mir ein Polizeifahrzeug bemerkte, die Beamten fuhren ca. 3 km hinter mir her und dann kam das Licht, Bitte Halten oder so ähnlich, ich bin also rechts rangefahren und die beiden Beamten kamen zu mir: Allgemeine Verkehrskontrolle, bitte Ihren Führerschein und Fahrzeugpapiere, soweit so gut, als die beiden Herrschaften nach einiger Zeit wiederkamen, meinte der eine Beamte, ich wäre Slalom gefahren und ich sollte einen Alkoholtest ( pusten ) vornehmen ( ich hatte kein Alkoholgeruch oder so was und natürlich auch nichts getrunken!).
Ich habe versucht, den einen Beamten zu erklären, das ich mit dem tiefergelegten Z3 nicht zu 100% die Spur halten kann, aber sein Kommentar war: Wenn wir das können, dann müssen Sie das auch können!
Um es kurz zu machen, ich habe mich zuerst geweigert zu pusten, weil ich diese Begründung nicht eingesehen habe, aber als der eine Beamte meinte, wir können auch anders, habe ich doch gepustet und es kam 0,00 Promille raus, was auch klar war.
Nun meine eigentliche Frage: Was wäre eigentlich passiert, wenn ich mich absolut geweigert hätte ins Röhrchen zu blasen, hätten die Beamten das Recht mich ins Krankenhaus zu schleppen, um dort per Blutprobe einen Alkoholtest vorzunehmen?
Hat die Polizei eigentlich das Recht, bei jeder Kontrolle auch eine Alkoholkontrolle durchzuführen, obwohl keinerlei Verdacht auf Allkohl vorliegt?
Wie ist eure Meining zu diesem Thema?
Gruss
Norbert
folgendes ist mir heute um ca. 15 Uhr passiert: Ich war natürlich bei dem schönen Wetter mit dem Roadster unterwegs, als ich hinter mir ein Polizeifahrzeug bemerkte, die Beamten fuhren ca. 3 km hinter mir her und dann kam das Licht, Bitte Halten oder so ähnlich, ich bin also rechts rangefahren und die beiden Beamten kamen zu mir: Allgemeine Verkehrskontrolle, bitte Ihren Führerschein und Fahrzeugpapiere, soweit so gut, als die beiden Herrschaften nach einiger Zeit wiederkamen, meinte der eine Beamte, ich wäre Slalom gefahren und ich sollte einen Alkoholtest ( pusten ) vornehmen ( ich hatte kein Alkoholgeruch oder so was und natürlich auch nichts getrunken!).
Ich habe versucht, den einen Beamten zu erklären, das ich mit dem tiefergelegten Z3 nicht zu 100% die Spur halten kann, aber sein Kommentar war: Wenn wir das können, dann müssen Sie das auch können!
Um es kurz zu machen, ich habe mich zuerst geweigert zu pusten, weil ich diese Begründung nicht eingesehen habe, aber als der eine Beamte meinte, wir können auch anders, habe ich doch gepustet und es kam 0,00 Promille raus, was auch klar war.
Nun meine eigentliche Frage: Was wäre eigentlich passiert, wenn ich mich absolut geweigert hätte ins Röhrchen zu blasen, hätten die Beamten das Recht mich ins Krankenhaus zu schleppen, um dort per Blutprobe einen Alkoholtest vorzunehmen?
Hat die Polizei eigentlich das Recht, bei jeder Kontrolle auch eine Alkoholkontrolle durchzuführen, obwohl keinerlei Verdacht auf Allkohl vorliegt?
Wie ist eure Meining zu diesem Thema?
Gruss
Norbert