AW: Polizeikontrolle/Alkoholkontrolle ????
Bitte erklärt mir das mal ein wenig genauer.. Hier wird dauernd von Körperverletzung gesprochen, aber ich kann beim besten Willen keinen Grund dafür finden..
Bin nicht so besonders erfahren, im Juristendeutsch- vielleicht liegt es daran.
LG
Didi
Na das Einstechen der Nadel, über die das Blut für den Blutalkoholtest entnommen wird, stellt natürlich - vereinfacht erklärt - einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und erfüllt damit den objektiven Tatbestand der Körperverletzung.
Ich wurde in meinem bisherigen Leben nur zweimal von der Polizei angehalten... einmal bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, bei der jedes Auto kurz angehalten und der Fahrer beäugt wurde, und einmal Nachts nach einem Discobesuch. Bei letzterer Kontrolle leuchtete bei langsamer Fahrt einer der beiden Beamten mit einem Suchscheinwerfer derart stark ins Auto, dass ich nichts mehr sehen konnte und darauf hin fast den Beamten Nr. 2 umgefahren hätte, hätte dieser nicht gebrüllt wie am Spieß. Mein Hinweis auf das doch etwas ungünstige Blenden des Suchscheinwerfers gab dann auch aber keine Grundlage für eine Gegenargumentation.
Es folgte dann ein Schnuppen des Beamten Nr. 1 ins Wageninnere und der Kommentar "na hier riecht es doch nach Alkohol, haben Sie etwas getrunken"? Nachdem beide im Auto anwesenden Leistungssportler und Abstinenzler mit einem bestimmten "Nein" geantwortet hatten, durften wir die Fahrt dann aber fortsetzen.
Was mich nun auf die Eingangsfrage bringt: zum Einen ist Polizeirecht ja Landesrecht, weshalb es je Bundesland Unterschiede in der Reichweite der polizeilichen Befugnisse geben mag. Soweit ich weiß "braucht" die Polizei für eine Alkoholkontrolle zumindest einen begründeten Anfangsverdacht - also z. B. ein Schlangenlinienfahren oder ein Eingeständnis des Fahrers. Letzteres versuchte seinerzeit Beamte Nr. 1 mit seinem Hinweis auf einen - freilich nicht vorhandenen - Alkoholgeruch im Auto zu provozieren. Auch das bekannte "Laufen auf dem Strich" dient sicherlich der Schaffung eines Anfangsverdachts.
Das "braucht" steht in Anführungszeichen, weil - das ist eine reine Vermutung - wohl auch ohne Anfangsverdacht kontrolliert werden darf, nur dann stellen sich eben ggf. die Fragen nach Kosten, Berechtigung zur Blutentnahme, Straftatbeständen usw.
Letztlich sehe ich keinen Grund, sich einer Alkoholkontrolle per Pusten zu verwehren - das alkoholfreie Fahren unterstellt. Schließlich sind Alkoholkontrollen sinnvoll und leider auch notwendig. Und so ganz insgesamt kann man eigentlich nur heilfroh sein, solange es Menschen gibt, die bereit sind, den Job des Polizisten zu übernehmen!
Viele Grüße
Jan