Abwicklung Gebrauchtwagenverkauf

Andreas0816

Fahrer
Registriert
11 Mai 2004
Hey,

wie einigen von Euch bekannt ist, möchte ich ja mein heiß geliebtes ZZZ QP abgeben und würde gerne dafür etwas Offenes kaufen.

Was den Gebrauchtwagenverkauf angeht, habe ich zumindest einen Interessenten (eine Dame!), der den perfekten Originalzustand meines QPs zu schätzen weiß :) und dem Auto wohl erstmal weder Spoiler noch schwarze Rammschutzleisten verpassen wird. ;)

Auch wenn sie am Telefon eine absolut sympathischen Eindruck machte, sollte man ja nicht vorsichtig genug sein - und da mache ich mir auch schon Gedanken über die Bezahlweise, falls es denn zum Kauf kommt. Von daher meine Frage:

Wie würdet Ihr als Verkäufer die Bezahlung abwickeln?
Ist es übertrieben, den Käufer zu bitten, den Betrag gemeinsam in der Bank einzuzahlen, um dann dort den KFZ-Brief auszuhändigen?
Was für sichere Alternativen gibt es?

Vielen Dank fürs Nachdenken & Grüße,
Andreas
 
AW: Abwicklung Gebrauchtwagenverkauf

Das ist eigentlich 'ne sichere Methode und Du weißt genau, dass Du kein "Falschgeld" o.ä. bekommst.
Ansonsten ist eine Überweisung und anschließend der Wechsel der Papiere (persönlich) vollkommen ausreichend.
Kaufverträge gibt es im Netz genügend, die man sich ziehen und drucken kann.
ADAC etc.
 
AW: Abwicklung Gebrauchtwagenverkauf

also ich habe das immer so gehandhabt:


Auto/Moppeds sowie Übergabe der Papiere erst wenn der Betrag auf meinem Konto war bzw. das Geld in meinen Händen.

Es bleiben dem Käufer dann 3 Tage das Auto umzumelden.

Ich habe meinen Versicherern stets nach Verkauf unverzüglich Meldung gemacht. In einigen gemeinden Deutschlands will auch noch das KVA einen Verkäufermeldung haben... kannste direkt bei Deinem KVA telefonisch erfragen ...

Für den Kaufvertrag gibt es hier auch schon im I-net Vordrucke, sollstes Dir diese ergooglen.

Da gibt es danmn den Passus " Übergabe des Fahrzeugs erst bei vollständiger Bezahlung" ... da würde ich auch eine Frist setzen ...

Ich würde nie ein Fahrzeug/Brief und Schein übergeben ohne dass die Kohle auf meinem Konto wäre ...

Viel Erfolg beim Verkauf ...

Marion


P.S. auch wenn die Madame noch so rumcirced am Telefon ... nicht belneden lassen ... ist hier kein Freundschaftsdienst, sondern ein normales Geldgeschäft ..
 
AW: Abwicklung Gebrauchtwagenverkauf

Hey, danke für Eure schnellen Anworten!!

Da würde ich gerne noch 2 Fragen dranhängen:

1. Eine Überweisung wäre mir natürlich am liebsten - nur wird man als Käufer doch nicht das Riskio eingehen und dem Verkäufer das Geld überweisen, ohne das Auto / den Brief in der Hand zu haben, oder?

2. Die Dame möchte sich temporäre Nummerschilder holen und braucht dafür angeblich die Fahrgestellnummer meines ZZZ...? Kann ich die Fahrgestellnummer bedenkenlos rausgeben?

Viele Grüße,
Andreas
 
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Mein erster Gebrauchtwagenverkauf(Ebayverkauf) war witzig :d. Der Käufer hatte 1/3 vom Geld dabei und meinte er würde mir den Rest in ca 2-3 Wochen Persönlich bringen :j. Ich solle ihm vertrauen und ihm alles aushändigen. Er bräuchte sofort das Auto :d. Als ich damit nicht einverstanden war wurde er sehr sauer und kam nach 2 Wochen mit dem kompletten Betrag:y.
 
AW: Abwicklung Gebrauchtwagenverkauf

also, wenn ich vorher einen Kaufvertrag mit dir abschließen würde und dort würde stehen, dass die Übergabe der Papiere erst nach vollständiger Bezahlung geht... was soll das? dann habe ich doch einen schriftlichen Beweis... und ausserdem kann man bei der Bank immer noch die Option hinterlegen das das Geld zurückgezogen werden kann... und wenn ihr das nicht reicht, dann fragt nach ob es eine Art Treuhändler gibt... (wie bei Ebay weißt was ich meine???)
 
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Auto und Papiere nur gegen Bargeld, kurz bei Bank prüfen lassen und gut ist.
Bei Kaufzusage und bitte um FGST.Nr. Anzahlung erbitten.
Rest schon beschrieben.
Viel Erfolg:t
 
AW: Abwicklung Gebrauchtwagenverkauf

also, wenn ich vorher einen Kaufvertrag mit dir abschließen würde und dort würde stehen, dass die Übergabe der Papiere erst nach vollständiger Bezahlung geht... was soll das? dann habe ich doch einen schriftlichen Beweis... und ausserdem kann man bei der Bank immer noch die Option hinterlegen das das Geld zurückgezogen werden kann... und wenn ihr das nicht reicht, dann fragt nach ob es eine Art Treuhändler gibt... (wie bei Ebay weißt was ich meine???)


bei Überweisungen hast Du leider keine Möglichkeit innerhalb von 6 Wo zu widerrufen ... das geht nur bei Einzugsermächtigungen ... und hier im Regelfall für wiederkehrende Zahlungen (miete usw. ...)

ich denke bevor ich solcjhen Aufwabd betreiben würde wie einen Treuhände, oder eine Bankbürgschaft zu organisieren ist doch die simple

" Übergabe der Ware und der Papiere bei vollständiger Bezahlung" wohl einfacher, oder ;) ...

zumal man seinem Geld hinterher u.U. nicht hinterherrennen muss ...

also den Spruch " oh, da hat die Bank wohl einen Fehler gemacht" höre ich zu oft, wenn andere auf Ihre Kohle warten.

LG Marion
 
AW: Abwicklung Gebrauchtwagenverkauf

Oh, echt nicht??? ich dachte immer...mmmmh

Naja, stimtt schon, am simplesten ist dann halt Übergabe...

und --> oh, da hat die Bank wohl einen Fehler gemacht <--
ist halt für viele ne beq7ueme Ausrede...
 
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