hilfe...schon wieder ein unfall

olgeh

Fahrer
Registriert
12 November 2004
unglaublich aber wahr...zum dritten mal hat es jemand geschafft, mein parkendes auto zu rammen.
das alleine ist schon doof. aber derjenige ist mal wieder weitergefahren ohne die polizei zu rufen. ich war zu diesem zeitpunkt im urlaub. der unfall wurde von einer nachbarin beobachtet und der täter sogar zur rede gestellt (er wohnt in der gleichen strasse wie ich).
naja, weg ist weg. bei der erstattung der anzeige stellte sich heraus, dass sein auto in der fahndung ist, wegen fehlender versicherung (in der fahndung ab 19.11. und der unfall passierte am 20.11.).

so, jetzt zu meiner frage. wie lange haftet die letzte versicherung?
kennt sich damit jemand aus?
im oktober wurde eine versicherung abgeschlossen mit aachen und münchner versicherung. die soll aber storniert worden sein...gibt´s da eine möglichkeit, dass sie trotzdem haftet?
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

Soweit ich das weiß, haftet die Versicherung dann nicht, sondern er muss privat für den Schaden aufkommen.
Wenn du Nachweisen kannst, das er es war, kannst du ihn Zivilrechtlich (glaube so heißt das) anzeigen/verklagen...
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

Wende Dich mal an den Verband der KFZ-Versicherer. Solltest dann Kennzeichen und Namen vorliegen haben. Bekommst dort Auskunft über die Versicherung des Unfallgegners
Viel Glück:t

Tel: 0180-25026
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

rechtschutzversichert?
dann sofort ab zum anwalt.
rechtschutz (beruf/verkehr) gehört finde ich zur grundversicherung
 
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Wenn der keinen Versicherungsschutz hat, weil er nicht zahlen konnte, wird nicht viel zu holen sein!
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

Wenn der keinen Versicherungsschutz hat, weil er nicht zahlen konnte, wird nicht viel zu holen sein!
So ist das. Ist einem Freund von mir auch passiert. Dem ist in der Haustiefgarage der Nachbar dreimal vor das Auto gefahren. da er sein Motorrad noch vor dem Auto stehen hatte, ist das wie ein zweiter Dominostein ebenfallsumgefallen (natürlich auf sein eigenes Auto. Dreimal! Und der Typ hatte auch keine Versicherung, war blank wie eine Kirchenmaus. Schden musste auch aus eigener Tasche bezahlt werden. Verfahren läuft, er bekommt wahrscheinlich dann Platz 38-41 in der Gläubigerliste. Sieht ja eher schlecht aus.
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

Die Haftflichtversicherung ist das letzte was an Versicherungen
nicht gezahlt wird, sprich da ist nichts zu holen.
Der Mann wird bis zur Unterkante pleite sein.
Meistens holst du dir durch nen Titel nur zusätzliche Kosten
ins Haus, ergo wirst du wahrscheinlich den Schaden selber
tragen müssen. Besser wahrscheinlich für die Nerven und
den Geldbeutel.

Deswegen bin ich auch dafür, das Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz
SOFORT stillgelegt werden.......wenn man denn das Fahrzeug
auch sicherstellen kann!:#
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall


Deswegen bin ich auch dafür, das Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz
SOFORT stillgelegt werden.......wenn man denn das Fahrzeug
auch sicherstellen kann!:#

Eben! Wenn sichergestellt werden kann.

Wenn er den Erstbeitrag schon nicht gezahlt hatte, dann wird es schlecht für Dich aussehen. Wurden Folgebeiträge nicht gezahlt, dann könnte die Haftpflicht Dich entschädigen und die Vers. würde dann ihren "Versicherten" in Regreß nehmen. Ich denke so könnte es sein.
 
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Ich dachte immer, die Haftpflicht ist der Schutz für den Unfallgegner, daß auch gezahlt wird. &: Von der Versicherung versteht sich.
Hab ich hier was falsch verstanden?
 
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Deshalb besteht ja auch die gesetzliche "Zwangs"versicherung. Aber wenn unversichert gefahren wird, dann steht derjenige in der alleinigen Gesamtschuld. Das ist natürlich schlecht für den Unfallgegner.

Edit: Ohne Vers.schutz zu fahren ist im übrigen eine Straftat.
 
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Na klasse mein Beileid würd mich da einfach mal unverbindlich bei deiner Versicherung informieren wie in so einem Fall verfahren wird den die kann dir da sicher weiterhelfen ansonsten einfach mal einen Anwalt befragen.

Tut mir echt leid um deinen Zetti oder wars nen T-Car?
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

Geh zu ihm hin und sag das er sein Auto mit Haftpflicht versichern soll. Dann wird der Schaden eben am 12.12.2007 stattfinden. ihm kann es egal sein, da er sie ja dann danach sowieso wieder abmeldet (bekommt fast sein ganzes Geld zurück). Im Ernstfall, falls der Schaden größer ist als der Versicherungsbeitrag, dann zahlsz du halt die Versicherungsprämie. Erfordert halt die Mitarbeit des Unfallverursachers. Ist ja alles keine Absicht gewesen, oder?

Was ich mich noch frage, gibt es nicht so einen Geldpool für Autofahrer die Unfälle hatten mit Autos die nicht versichert waren? Sowas kenne ich zumindest aus dem Ausland.
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

Ersteinmal: Mein Beileid, eine ganz miese Nummerb:

Vorsicht mit der rumdatiererei bzw. Rückdatierung, die Anzeige ist ja eh schon erstattet.
Ein Zeuge ist vorhanden.
Eine Verkehrsstraftat gem. StGB liegt vor, hier Unererlaubtes Entfernen.....
Desweiteren durch den Unfallfahrer noch hinzu; Fahren ohne Pflichtversicherung
und vermutlich auch ein steuerrechtliche Verstoß (vermute die Kfz-Steuer wurde auch nicht bezahlt).

Ich würde mir einen guten Verkehrs-RA suchen ggf. über eine Rechtsschutzversicherung oder über einen Automobilclub.
In wie weit eine Nachversicherungspflicht durch den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers besteht sollte durch diesen ermittelt werden.
Dein Gegner in diesem Streit ist die gegnerische Versicherung. Die kann und wird dann natürlich versuchen ihren Kunden (das ist nun mal das Risiko der Versicherungen) diesen in Regress zu nehmen.

Wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Nachversicherungspflicht:
Wann wurden die Beitragszahlungen durch den Versicherungsnehmer eingestellt, was hat die Versicherung (und vor allem wann) unternommen um die Entstempelung durch die Ordnungsbehörden durchführen zu lassen?
Bis ein Fz. endlich mal in die Fahndung kommt, muß der Außendienst der Versicherung schon mal ein paar Versuche der Entstempelung unternommen haben.

Zum Thema "Sicherstellung von nicht zugelassenen Fahrzeugen"
Die rechtliche Problematik besteht hier in der "Enteigung", der Verhältnismäßigkeit sowie der entstehenden Kosten.
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. D.h. der Auftraggeber für den Plateau-Wagen und die Standkosten auf dem Sicherstellungsgelände bezahlt dann erst mal das Amt. Die Kosten läppern sich dann sehr schnell. Dem gegenüber steht ggf. die Verwertung des Fz. über die Versteigerung. Was also nichts wert ist, bringt auch nicht die Kosten wieder rein.
Der Gerichtsvollzieher hat ja auch hoffentlich nie das Glück mal einen "Z" versteigern zu dürfen.:D

Gruß
FanCa
 
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Bis ein Fz. endlich mal in die Fahndung kommt, muß der Außendienst der Versicherung schon mal ein paar Versuche der Entstempelung unternommen haben.



Gruß
FanCa

Das glaube ich nicht. Die Versicherungen fackeln bei solchen Sachverhalten nicht lange und es wird unverzüglich eine Meldung ans Verkehrsamt abgegeben (Verstoß gegen die Versicherungspflicht).
 
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erst mal vielen lieben dank für die vielen anregungen.

ich habe soweit raubekommen, dass er der verursacher pleite sein dürfte und der zivilrechtliche weg bei ihm mir nur weitere kosten verursachen würde.

meine frage bezog sich daher auf den haftungsrahmen der versicherung.

als halter ist eine gmbh eingetragen. weiss jemand in wie weit der halter, also sprich die gmbh, in anspruch genommen werden kann?
 
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achso...es hat nicht mein t-car getroffen, das ist nämlich ein fahrrad, sondern mal wieder mein zetti.

von allen seiten höre ich jetzt mal wieder, dass ich ihn endlich verkaufen soll, da ich so viel pech mit ihm habe...kommt natürlich nicht in frage!
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

Das glaube ich nicht. Die Versicherungen fackeln bei solchen Sachverhalten nicht lange und es wird unverzüglich eine Meldung ans Verkehrsamt abgegeben (Verstoß gegen die Versicherungspflicht).

N'abend!
Natürlich fakelt die Versicherung nicht lange. Aber ersteinmal gibts ein paar Zahlungsaufforderungen und dann eine Mahnung. Erst wenn die Mahnungsfrist abgelaufen ist beginnt das Verfahren der Entstempelung. Da geht schon mal ein wenig Zeit ins Land.

Ich würde erst einmal über die Versicherung versuchen ans Geld zu kommen. Der zivilrechtliche Weg ist teuer und langwierig. Dann stehts du wirklich irgendwann mal auf Platz 40 in der Gläubigerliste mit nem Titel der 30 Jahre hält. Dabei ist es dann egal ob du gegen eine Privatperson oder eine GmbH klagst.

Viel Glück
FranCa
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

N'abend!
Natürlich fakelt die Versicherung nicht lange. Aber ersteinmal gibts ein paar Zahlungsaufforderungen und dann eine Mahnung. Erst wenn die Mahnungsfrist abgelaufen ist beginnt das Verfahren der Entstempelung. Da geht schon mal ein wenig Zeit ins Land.

Ich würde erst einmal über die Versicherung versuchen ans Geld zu kommen. Der zivilrechtliche Weg ist teuer und langwierig. Dann stehts du wirklich irgendwann mal auf Platz 40 in der Gläubigerliste mit nem Titel der 30 Jahre hält. Dabei ist es dann egal ob du gegen eine Privatperson oder eine GmbH klagst.

Viel Glück
FranCa

Wenn bereits der Erstbeitrag nicht gezahlt wurde, dann ist die Zahlungsaufforderung = Mahnung mit Schilderung der rechtlichen Konsequenzen. Nach Ablauf deren Frist ergeht sofort Meldung an das Verkehrsamt. Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf die Entstempelung an! Edit: Weil dann kein Vertrag zustande kam.

Auch wenn es um Folgebeiträge handeln sollte, mit den Meldungen wird nicht lange gewartet von den Versicherungen. Das spart den Versicherungen Geld, daher das schnelle reagieren. Die Entstempelung ist dazu nicht wichtig!
 
AW: hilfe...schon wieder ein unfall

Morgen!
Die zulassungsrechtlichen Bedingungen habe ich ja auch nur am Rande erwähnt. Wichtiger ist es doch für olgeh, dass evtl. eine Nachversichungspflicht oder überhaupt eine Möglichkeit besteht von der gegnerischen Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen.
Natürlich wurde der Vertrag mit dem Nichtbezahlen des Erstbetrages erst gar nicht rechtswirksam. Trotzdem kann sich die Vers. nicht aus der Verantwortung entziehen, da sie ja das Risiko eingeht, die Doppelkarte ausstellt hat und damit die Zusage der vorläufigen Haftung eingeht. Dies kann dem VU-Geschädigten olegh dann ja nicht zum Nachteil gereicht werden, wenn die Vers. keine "vorläufigen" Beiträge mit der Herausgabe der Doppelkarte erhebt.
Wichtig bliebt einzig für olegh, ob eine Nachversicherungspflicht besteht und olegh seinen Anspruch gegenüber der Vers. geltend machen kann.
Je schludriger die Vers. mit "ihrem" Neukunden umgeht und je zögerlicher diese dann die Entstempelung vorantreibt, desdo schwieriger wird es für die Vers. sich aus der Verantwortung für ihren Vertragsabschluß aus der Verantwortung zu ziehen.
Deshalb bliebt ihm wohl nur der Weg zum Fachanwalt.

Gruß
FranCa
 
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