Und noch ein Dumping Angebot

AW: Und noch ein Dumping Angebot

Einziger Haken, wie bei jedem Leasing, dass man am Ende für eventuelle Schäden zu kräftig zur Kasse gebeten wird.

nur ne frage der aufbereitung vorab.
wir geben unsere firmenleasingfahrzeuge bei einem lackierbetrieb ab, der eng mit bmw zusammenarbeitet.
der macht die komplette aufbereitung, evtl. kleine reparaturen (dellen, etc.) und schlägt sich mit bmw rum.
das ganze für einen sehr fairen kurs, rückgabekosten bei bmw gehen seitdem gegen 0 :t
 
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Habe mal eine Vertrag aus dem laufenden "Schleuderprogramm"
gesehen. (M-Roadster)
War meiner Meinung nach absolut in Ordnung. Ganz normaler Leasing-Vertrag mit der BMW-Bank, inkl. GAP und KM-Preise.
Auslieferung über BMW-Händler in Deiner Nähe.

Habe keinen "Hasenfuss" gefunden. Wo könnte denn ein Risiko liegen??

Das einzige Risiko liegt in der Rückgabe.

Habe da schon Schauermärchen gehört, wobei da die Niederlassungen schlimmer sein sollen als die Händler.

Da kostet ein Steinschlag schon mal Geld!

Persönlich habe ich diese Erfahrungen aber noch nicht gemacht, ist nur "hörensagen"!


P.S.
War wohl ganz schön laaaangsaaam! :d
 
AW: Und noch ein Dumping Angebot

nur ne frage der aufbereitung vorab.
wir geben unsere firmenleasingfahrzeuge bei einem lackierbetrieb ab, der eng mit bmw zusammenarbeitet.
der macht die komplette aufbereitung, evtl. kleine reparaturen (dellen, etc.) und schlägt sich mit bmw rum.
das ganze für einen sehr fairen kurs, rückgabekosten bei bmw gehen seitdem gegen 0 :t
So ist es, hatten bisher auch keine Probleme, alles im Rahmen.
Und falls ein Anschlußvertrag vorliegt, wird auchmal ein Auge zugedrückt:w

Aber gewisse Schäden müßen natürlich in Rechnung gestellt oder vorher (meist günstiger) behoben werden. Die normalen Gebrauchsspuren sind ja mittlerweile durch unzählige "Streitigkeiten" relativ klar umrissen.:t
 
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Also entweder extrem stark subventioniert oder ein Haken. Geld verdiene kann man mit solchen Preisen nicht. Und um Geld zu drehen arbeitet niemand. Bei Sixt kann man sich für den Betrag ein Z4 Coupe gerade mal einen Tag lang mieten.
 
AW: Und noch ein Dumping Angebot

Also entweder extrem stark subventioniert oder ein Haken. Geld verdiene kann man mit solchen Preisen nicht. Und um Geld zu drehen arbeitet niemand. Bei Sixt kann man sich für den Betrag ein Z4 Coupe gerade mal einen Tag lang mieten.
"extrem stark subventioniert":t:t:t............jetzt gehen die Zettis aber auch weg, zu diesem :j:jPreis:j:j
 
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Mhh, und was bringt es, wenn die Wagen nun Verlustreich auf der Strasse sind? Das Geschäft eines Auslaufmodells kann man damit wohl nicht mehr ankurbeln.
Aber gut zuwissen, dass all Fahrer anderer BMW Fahrzeuge solche Dumping Angebote mitfinanzieren:D
 
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Besser wenn Sie überhaupt etwas in die Kasse bringen als nur so rumzustehen !
 
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Wenn man bedenkt, welchen Preis BMW in den USA für den Z4 aufruft, dann sind 300€ Leasing auch noch kein Verlustgeschäft.
 
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Ich denke man sollte bei der ganzen Leasing-Hysterie auch mal bedenken, dass es die Fahrzeuge bei bmw.de als Gebrauchtwagen schon ab knapp über 40.000 euro zu bekommen gibt, was sich für manchen Privatmann mit fehlendem steuerlichem Vorteil in meinen Augen auch wieder relativiert. Zumal hier eine langfristigere Bindung einfacher möglich ist.
 
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Ihr macht Euch da zuviele Gedanken. Das ist:


WSV

Schlussverkauf, die neue Kollektion ist im Anrollen!

Erhebt sich nur die Frage:

mit Blechdeckel?
:d:d:d:d:d
 
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Das für die Leasing-Rückgabe Memmen :+

Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Auch das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.

Erstattung des Minderwerts

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Leasingnehmer für einen Minderwert am Fahrzeug haften, der auf einer Abnutzung beruht, die über eine gewöhnliche, alters- und laufzeitbedingte Abnutzung hinausgeht.
Problematisch ist, dass es keine objektiven Bewertungskriterien für die Feststellung einer vertragsgemäßen Abnutzung im Gegensatz zu einer nicht mehr vertragsgemäßen – übermäßigen Abnutzung gibt. Diese Minderwertfeststellung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Mangels objektiver Bewertungsmaßstäbe können hier auch Sachverständige sehr unterschiedlicher Meinung sein. Außergerichtliche Sachverständigengutachten sind nur Parteibehauptungen der jeweiligen Vertragspartei, die sie benutzt. Sie sind also nicht bindend. Sogenannte Schiedsgutachten, wie sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft zu Gunsten der Leasinggesellschaft vereinbart werden, sind regelmäßig unwirksam, weil sie dem Leasingnehmer die Möglichkeit des Gegenbeweises abschneiden. Die Beweislast für eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeuges trägt nämlich der Leasinggeber.

Berechnung des Minderwerts

Bei der Berechnung des Minderwerts ist zu beachten, dass Minderwert nicht automatisch gleichzusetzen ist mit der Summe der Reparaturkosten, die für die Beseitigung jeder einzelnen übermäßigen Beschädigung oder Abnutzungserscheinung anfallen würde. Vielmehr muss im Wege einer Gesamtbeurteilung der Minderwert des Fahrzeuges mit für einen neutralen Beobachter nachvollziehbaren Kriterien kalkuliert werden.
 
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Das für die Leasing-Rückgabe Memmen :+

Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Auch das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.

Erstattung des Minderwerts

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Leasingnehmer für einen Minderwert am Fahrzeug haften, der auf einer Abnutzung beruht, die über eine gewöhnliche, alters- und laufzeitbedingte Abnutzung hinausgeht.
Problematisch ist, dass es keine objektiven Bewertungskriterien für die Feststellung einer vertragsgemäßen Abnutzung im Gegensatz zu einer nicht mehr vertragsgemäßen – übermäßigen Abnutzung gibt. Diese Minderwertfeststellung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Mangels objektiver Bewertungsmaßstäbe können hier auch Sachverständige sehr unterschiedlicher Meinung sein. Außergerichtliche Sachverständigengutachten sind nur Parteibehauptungen der jeweiligen Vertragspartei, die sie benutzt. Sie sind also nicht bindend. Sogenannte Schiedsgutachten, wie sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft zu Gunsten der Leasinggesellschaft vereinbart werden, sind regelmäßig unwirksam, weil sie dem Leasingnehmer die Möglichkeit des Gegenbeweises abschneiden. Die Beweislast für eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeuges trägt nämlich der Leasinggeber.

Berechnung des Minderwerts

Bei der Berechnung des Minderwerts ist zu beachten, dass Minderwert nicht automatisch gleichzusetzen ist mit der Summe der Reparaturkosten, die für die Beseitigung jeder einzelnen übermäßigen Beschädigung oder Abnutzungserscheinung anfallen würde. Vielmehr muss im Wege einer Gesamtbeurteilung der Minderwert des Fahrzeuges mit für einen neutralen Beobachter nachvollziehbaren Kriterien kalkuliert werden.

Merci für den Klasse-Beitrag:t:t:t:t:t
 
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Ich denke man sollte bei der ganzen Leasing-Hysterie auch mal bedenken, dass es die Fahrzeuge bei bmw.de als Gebrauchtwagen schon ab knapp über 40.000 euro zu bekommen gibt, was sich für manchen Privatmann mit fehlendem steuerlichem Vorteil in meinen Augen auch wieder relativiert. Zumal hier eine langfristigere Bindung einfacher möglich ist.

der privatmann hat zwar keinen steuerlichen vorteil, muss aber den wertverlust beim verkauf tragen.
bei einer rate von 300 eur im monat auf 36 monate zahlst du ca. 10k. über die laufzeit.
falls du jetzt nach 3 jahren verkaufen willst könnte das der wertverlust deines 40k autos sein... da lege ich doch lieber die 40k als festgeld für 3-4% an und fahre günstiger. ;)

falls du das auto bis zum h kennzeichen fahren willst macht leasing natürlich keinen sinn.

pauschale aussagen "privatleasing macht keinen sinn" halte ich für schlichtweg falsch (hast du jetzt zwar nicht gesagt, höre ich aber öfter).
einfach mal rechnen...
 
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Mhh, und was bringt es, wenn die Wagen nun Verlustreich auf der Strasse sind? Das Geschäft eines Auslaufmodells kann man damit wohl nicht mehr ankurbeln.
Aber gut zuwissen, dass all Fahrer anderer BMW Fahrzeuge solche Dumping Angebote mitfinanzieren:D

Ganz einfach: ansonsten bleiben die Kisten stehen und das kostet richtig, richtig Geld(Standkosten, Aufbereitungskosten, Zinskosten, etc), da die Nachfrage für einen "normalen" Abverkauf nicht vorhanden ist. Es geht hier nicht um 1 oder 2 Auslaufmodelle, das Thema könnte man aussitzen, hier geht es um hunderte von Fahrzeugen und die Kapitalbindung geht in die Millionen.

Daher heisst es bei schlechtgehenden Auslaufmodellen, raus damit, auch zu Schweinekursen.

Logisch haben die "regulären" Kunden das mitbezahlt (Schwund wird einkalkuliert). Für den Restwert ist das natürlich auch nicht gerade positiv, da man davon ausgehen kann, dass auch die Leasingrückläufer zu normalen Gebrauchtwagenpreisen keine Nachfrage finden werden. Daher bin ich froh, keinen QP zu fahren (auch wenn ihn wirklich nicht schlecht finde), denn bei einem anstehenden Verkauf werden denjenigen, die "normale" Preise gezahlt haben, die Tränen in den Augen stehen. Beim Roadster auch, aber wohl nicht ganz so schlimm.
 
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Nur mal so zu mitschreiben.

Im Frühjahr 2005 gab es schon mal so eine Aktion von BMW bei den Roadstern. Da haben die Händler von den Münchnern massenweise Zettis zu Sonderkonditionen aufs Auge gedrückt bekommen. Im Herbst 2006 gab es sowas bei den X3 und letztens auch mal bei den X5.

Grund hierfür sind halt schlechte Abverkaufszahlen.

Für BMW ist es zuuuuuu teuer das Band in Spartanburg einfach abzustellen. Die Anlage muss laufen. Wenn keine Nachfrage da ist, dann versuchen sie andere Modelle zu produzieren. Ist das auch nicht möglich, dann werden halt ohne bestehende Kundenaufträge einfach "gängige" Ausstattungstypen produziert und auf den Hof gestellt um sie dann zu Sonderkonditionen anzubieten.

Sprich, mein 2.2 den ich 04/2005 zu Sonderkonditionen bekommen habe war ein Zetti der in 10/2004 produziert wurde. Ich habe den so vom Hof des Händlers gekauft.

Das wichtige ist, die Preise schaden dem händler nicht. Der Händler bekommt von BMW den vereinbarten Fahrzeugpreis cash ausbezahlt. Die ganzen Sonderkonditionen und Leasinggebühren sind ein vertrag zwischen dir und der BMW - Bank. Die legt die Sonderzinsen, Konditionen usw fest.

Wenn man es schlau anstellt, dann fährt man einen Neuwagen günstiger als einen gebrauchten.
 
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Ach ja zum Thema Fahrzeugrückgabe:

Die wird ja durch einen Sachverständigen (nicht BMW - Mitarbeiter) durchgeführt.

Ich habe meinen zetti vorher nochmal schön sauber gemacht.

Der Prüfer hat mich fast umarmt. Er meinte, solch ein Fahrzeugzustand (wie die Masse hier im Forum) sei die Ausnahme. Die haben tagtäglich massig Firmenwagenrückläufer zu bewerten, da hauts einem den vogel raus. Da ist die gesamte Mittelkonsole ein Aschenbecher geworden (unausgeleert), bis hin zu reinen Müllkippen mit vergammeltem Obst im Kofferraum, nicht gemeldete Unfälle, Parkschaden ala Frankreich, falsche Reifen und Felgen, Fehlende Bauteile und Ausstattungen, komplett verbogene Fahrwerke, kein Öl, abgfeahrene Reifen und Bremsscheiben die faktisch nicht existieren (trotz leuchtender Warnlampen), 2 cm Dreckschicht, Fahrzeuge die nie gewaschen Wurden (schwarze Felgen vom eingebrannten Bremsstaub),...

Da sind unsere Autos wahre Perlen...
 
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...alle Coupés verkauft ;) Mal gucken ob die in München noch mal welche nachschießen...

Gruzzz
Joker
 
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Was ist los hier, hab immernoch kein Angebot von einem Roadster 3.0 aufwärts im PN Fach:7
Achja schwarz wäre toll und rotes oder beiges :o
 
AW: Und noch ein Dumping Angebot

Ich habe auch zugeschlagen.

Ein feiner kleiner Z4M Roadster :-) in 14 Tagen ist es soweit.

Ich habe es mal durchgerechnet und was ich an Leasing zahle ist ja nicht mal der Wertverlust den nächsten drei Jahren.

Und die Spritpreise so weiter steigen werden es sowieso immer mehr Ladenhüter.

Ist schon Irre einen Z4 M mit einem NP von über 75k.
 
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Ich habe auch zugeschlagen.

Ein feiner kleiner Z4M Roadster :-) in 14 Tagen ist es soweit.

Ich habe es mal durchgerechnet und was ich an Leasing zahle ist ja nicht mal der Wertverlust den nächsten drei Jahren.

Und die Spritpreise so weiter steigen werden es sowieso immer mehr Ladenhüter.

Ist schon Irre einen Z4 M mit einem NP von über 75k.

Gratuliere :t

Haste die 250 Euro für die Einfahrkontrolle schon weggespart :b
 
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