Punkte Flensburg Überliegefrist

tomx992

macht Rennlizenz
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27 März 2006
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo,
ich habe mir mal die Beispiele durchgesehen hier in der Suche, aber irgendwie komme ich auf keinen Nenner.
Ich habe mir mal meine "Punkte" aus Flensburg zukommen lassen.

Hier die Fakten:
18.06.2005 - Geblitzt ausser Ort mit 38km/h --> 3 Punkte
23.08.2005 - Datum der Entscheidung
22.11.2005 - Datum der Rechtskraft
22.11.2007 - Datum der Tilgung

So jetzt heißt es bei mir "Eintragung in der Überliegefrist" mit 1 Jahr. Sprich ich soll noch 3 Punkte haben! &:

Kann mir das jemand erklären? Ich habe seit diesem Vorfall keinen Punkt mehr bekommen, bzw. wurde nicht mehr geblitzt.
Ich hoffe jemand kann da "Licht ins Dunkel" bringen.
Danke!

Gruß,

Tom
 
AW: Punkte Flensburg Überliegefrist

Hi Tom,

ich habe mal gegoogelt.
Das erste Ergebnis lautet:
Überliegefrist

Ich würde an Deiner Stelle mal beim KBA anfragen warum... Anders wirst Du an keine Antwort kommen.
 
AW: Punkte Flensburg Überliegefrist

Wie im Link erklärt, soll das nur sicherstellen, daß ein noch im "Gültigkeitszeitraum" angefallenes Vergehen, das auf dem Rechtsweg einfach noch unterwegs ist,eine erneute Laufzeit mit allen Punkten auslöst.
Die Frist war früher deutlich kürzer, so konnte man mit geschickter Ausnutzung aller Rechtmittel die Rechtskraft soweit verschieben, daß die alten Punkte schon weg waren, das wird jetzt mit einem Jahr Liegefrist verhindert. Es gilt nämlich für die erneute Laufzeit das Datum des Vergehens, nicht der Rechtskraft und früher waren halt die Altpunkte schon gelöscht.
Ein Vergehen am 15.11.2007 das erst im Juli 2008 Rechtskraft erlangt, würde bei dir alle Punkte aktivieren.
Ein Vergehen am 23.11.2007 hingegen würde nur mit der neuen Punktzahl starten, auch wenn die alten Pukte noch bis 22.11.2008 "liegen" !
 
AW: Punkte Flensburg Überliegefrist

Das hieße dann, dass ich 0 Punkte hätte richtig?
 
AW: Punkte Flensburg Überliegefrist

Das hieße dann, dass ich 0 Punkte hätte richtig?

Ja. Außer, Du hast vor dem 22.11. Dir auf irgendeine Weise neue geholt und das Verfahren hierzu läuft noch.
Wirst Du jetzt mit Punkten gestraft, hättest Du nur diese auf Deinem Punktekonto, nicht aber die alten 3.
 
AW: Punkte Flensburg Überliegefrist

Ja. Außer, Du hast vor dem 22.11. Dir auf irgendeine Weise neue geholt und das Verfahren hierzu läuft noch.
Wirst Du jetzt mit Punkten gestraft, hättest Du nur diese auf Deinem Punktekonto, nicht aber die alten 3.

Also ich hatte keine Verstöße vor dem 22.11.07, erst vor 2 wochen am 14.03.08 ein bußgeld.

sprich ich sollte dann NULL Punkte haben &:
 
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