ENDE: Beleidigung im Straßenverkehr

AW: ENDE: Beleidigung im Straßenverkehr

Das bessere Vorgehen ist, den Betrag zu überweisen und eine Kopie des Überweisungsbeleges an die Staatsanwaltschaft schicken - wenn für Dich schon ein Anwalt tätig war, natürlich über ihn! weil er noch das entsprechend formulierte Schreiben dazufügt. Ich glaube der Hinweis von Wolf mit den wirtschaftlichen Erwägungen ist Perfekt!
 
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Einer meiner Profs pflegte zu sagen: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung!", also bitte:

http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html


Um nichts anderes dreht es sich hier, wie schon richtig aufgeführt, Arbeitserleichterung für überlastete Staatsanwälte und Gerichte......:j
 
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Das bessere Vorgehen ist, den Betrag zu überweisen und eine Kopie des Überweisungsbeleges an die Staatsanwaltschaft schicken - wenn für Dich schon ein Anwalt tätig war, natürlich über ihn! weil er noch das entsprechend formulierte Schreiben dazufügt. Ich glaube der Hinweis von Wolf mit den wirtschaftlichen Erwägungen ist Perfekt!

Würdest Du als Unschuldiger bezahlen?
 
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Würdest Du als Unschuldiger bezahlen?

Gegenfrage: Glaubst Du als erwachsener Mensch ernstlich daran, dass bei Straßenverkehrsdelikten eine Verurteilung Unschuldiger nicht oder nur höchst selten vorkommt?

Um Dich nicht weiter in Verlegenheit zu bringen: Es kann in der Tat angeraten sein, Angebote der StA anzunehmen. Die Nachweissituation bei Straßenverkehrsdelikten ist oftmals hoch problematisch, und Gerichte neigen mitunter dazu, recht weitgehend aus dem Bauch heraus zu entscheiden.

Damit ist keine pauschale Abwertung richterlicher Entscheidungen gemeint. Aber bei der rechtlichen Bewertung von Straßenverkehrsdelikten erschöpft sich die Beweissituation nunmal recht oft in Zeugenaussagen. Da kann es einfach recht schnell passieren, dass die Wahrheit nicht vollständig ermittelt wird.

Viele grüße
Jan
 
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Gegenfrage: Glaubst Du als erwachsener Mensch ernstlich daran, dass bei Straßenverkehrsdelikten eine Verurteilung Unschuldiger nicht oder nur höchst selten vorkommt?

Um Dich nicht weiter in Verlegenheit zu bringen: Es kann in der Tat angeraten sein, Angebote der StA anzunehmen. Die Nachweissituation bei Straßenverkehrsdelikten ist oftmals hoch problematisch, und Gerichte neigen mitunter dazu, recht weitgehend aus dem Bauch heraus zu entscheiden.

Damit ist keine pauschale Abwertung richterlicher Entscheidungen gemeint. Aber bei der rechtlichen Bewertung von Straßenverkehrsdelikten erschöpft sich die Beweissituation nunmal recht oft in Zeugenaussagen. Da kann es einfach recht schnell passieren, dass die Wahrheit nicht vollständig ermittelt wird.

Viele grüße
Jan

Für mich gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Ich habe die Tat begangen, und bezahle.
2.) Ich habe die Tat nicht begangen, und bezahle nicht.
 
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Für mich gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Ich habe die Tat begangen, und bezahle.
2.) Ich habe die Tat nicht begangen, und bezahle nicht.

Dann ist das konsequent, aber - das sage ich nicht aus persönlichen Motiven heraus - unter Umständen nicht gerade intelligent. Jedenfalls wird Dir jeder in Straßenverkehrsrechtsfragen erfahrene Rechtsanwalt bestätigen, dass in diesen Dingen der Glaube an die Gerechtigkeit mitunter erheblich nach hinten losgehen kann.

Was nicht heißen soll dass es mir nicht völlig egal wäre, welche Einstellung Du zu diesen Dingen hast...
 
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Dann ist das konsequent, aber - das sage ich nicht aus persönlichen Motiven heraus - unter Umständen nicht gerade intelligent. Jedenfalls wird Dir jeder in Straßenverkehrsrechtsfragen erfahrene Rechtsanwalt bestätigen, dass in diesen Dingen der Glaube an die Gerechtigkeit mitunter erheblich nach hinten losgehen kann.

Was nicht heißen soll dass es mir nicht völlig egal wäre, welche Einstellung Du zu diesen Dingen hast...

Bsp:
Du kratzt Dich beim Auto fahren mit dem rechten Zeigefinger an der Schläfe,
ich behaupte beim vorbei fahren, Du hast mir den Vogel gezeigt.

Du bekommst eine Anzeige.

Ich bin klar im Vorteil da ich der Anzeiger bin.

Bezahlst Du die Strafe?
 
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:T



Schluss mit der Trollfütterung...
 
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:T



Schluss mit der Trollfütterung...

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