Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

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AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Hi Leute,
Der LKW hat den Schaden immer noch nicht gemeldet. Ich habe es jetzt einem Anwalt übergeben.




@Zetti_Zetti
Vielleicht gibt es da auch sowas wie Einfahren?! Anfangs, bevor sie richtig ausgedampft sind, sind sie doch noch recht weich.
Vielleicht hättest du Bremser erst warten sollen, bis sie härter werden, bevor du sie forderst.
Wobei... in einem anderen Threat habe ich ja gelesen, du fährst viel zu zaghaft &:

Eben, deshalb kanns ja fast nicht sein.
Hab an Michelin ne Anfrage geschrieben mit Bitte um Stellungnahme
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Hi Oli,

also erstmal mein Beileid und auch Bewunderung, daß du so ruhig geblieben bist. Hast du nicht im ersten Moment gedacht, du bist bei "Versteckte Kamera" oder sowas &:

Gruß Ralf q:
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Hi Oli,

also erstmal mein Beileid und auch Bewunderung, daß du so ruhig geblieben bist. Hast du nicht im ersten Moment gedacht, du bist bei "Versteckte Kamera" oder sowas &:

Gruß Ralf q:
das war die Rache für die BMW-Werbung :b
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Hallo Oli,

was machst für Sachen? Oje. Drücke die Daumen für pos. Ausgang.
Sehen wir Dich noch bei der Franken Tour? Alles Gute!
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Erstmal Vorweg: Es ist absolut unhöflich einen Thread für andere Themen wie Reifenprofil oder Frankentouren zu benutzen - schreibt Euch bitte PNs oder macht neue Threads auf b:

Zum eigentlichen Thema: Dumm gelaufen, mein Beileid. Die A-Säule in dem Bereich ist mit großer Wahrscheinlichkeit dermaßen hin, dass sie ausgetauscht werden muss. Das kann zusammen mit dem vorderen Schaden schon ein wirtschaftlicher Totalschaden werden.
Lass Dich deshalb mal gut von einem Gutachter beraten, welche Option für Dich besser ist.
Denn der Wertverlust, den Du bekommen wirst, entspricht zwar 10% der Schadenshöhe, aber das Auto bleibt ein krummer Unfallwagen ...

Das mit dem Leihwagen: Klar ist der zeitlich befristet, Du gibst ihn ab und bekommst ihn direkt für eine weitere Frist - solange bis der Schaden beglichen ist.
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Hi Oli,
also erstmal mein Beileid und auch Bewunderung, daß du so ruhig geblieben bist. Hast du nicht im ersten Moment gedacht, du bist bei "Versteckte Kamera" oder sowas &:
Gruß Ralf q:

Es war ja nur Schusseligkeit und keine Absicht. Die sind doch immer im Stress .... und wir sind zum Vergnügen über die Pässe geheizt. :M
Es ist ja nur ersetzbares Material. Wenn einer den Wagen mit dem Schlüssel verzieren würde, könnte ich hingegen nicht cool bleiben.

An die Kamera erinnert sich jeder, der nach dem Tanken vergisst zu bezahlen und praktisch schon vom Hof ist. Komischerweise mussten darauf aber erst alle BETEILIGTEN durch den Tankwart hingewiesen werden.

Grüße
Oliver
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Die A-Säule in dem Bereich ist mit großer Wahrscheinlichkeit dermaßen hin, dass sie ausgetauscht werden muss. Das kann zusammen mit dem vorderen Schaden schon ein wirtschaftlicher Totalschaden werden.

Der Quetscher ist sehr schön langsam ausgeführt worden. Das Material wurde nicht unter Zeitdruck gesetzt. Das Auto ist über schleifende Räder in die Zapfsäule befördert worden. An der A- Säule waren auf dem ersten Blick keine Verformungen. Und natürlich MUSS der Schaden ja begutachtet werden, bei dieser Höhe.
Freilich wäre es mir am liebsten, nen neuen (gebrauchten) Z4 zu ordern :b

Das mit dem Leihwagen: Klar ist der zeitlich befristet, Du gibst ihn ab und bekommst ihn direkt für eine weitere Frist - solange bis der Schaden beglichen ist.

Die Sache mit dem Leihwagen ist eine Gefühlssache. Mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlt die generische Versicherung am Ende auch diesen. Aber es bleibt ein Gefühl der Unsicherheit. Wäre bitter, wenn ich die Kiste auch noch bezahlen müsste. In Österreich z.B. gibt es keine Vorschrift zur Entschädigung für Nutzungsausfall - nur diejenige, dass ein Mietwagen bezahlt werden müsse. Möglicherweise gibt es noch andere überraschende Regelungen in der Alpenrepublik &:


Gilt eigentlich immer noch, dass man ein etwa gleichwertiges Auto geliehen bekommen muss? Welches wäre dann das Äquivalent zum 3.0i?


Grüße
O.
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Der Quetscher ist sehr schön langsam ausgeführt worden. Das Material wurde nicht unter Zeitdruck gesetzt. Das Auto ist über schleifende Räder in die Zapfsäule befördert worden. An der A- Säule waren auf dem ersten Blick keine Verformungen. Und natürlich MUSS der Schaden ja begutachtet werden, bei dieser Höhe.
Freilich wäre es mir am liebsten, nen neuen (gebrauchten) Z4 zu ordern :b



Die Sache mit dem Leihwagen ist eine Gefühlssache. Mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlt die generische Versicherung am Ende auch diesen. Aber es bleibt ein Gefühl der Unsicherheit. Wäre bitter, wenn ich die Kiste auch noch bezahlen müsste. In Österreich z.B. gibt es keine Vorschrift zur Entschädigung für Nutzungsausfall - nur diejenige, dass ein Mietwagen bezahlt werden müsse. Möglicherweise gibt es noch andere überraschende Regelungen in der Alpenrepublik &:


Gilt eigentlich immer noch, dass man ein etwa gleichwertiges Auto geliehen bekommen muss? Welches wäre dann das Äquivalent zum 3.0i?


Grüße
O.

Es spielt keine Rolle, was in Österreich praktiziert wird. Du kommst aus Deutschland und er aus Dänemark. Spielt also eher eine Rolle, wie dort verfahren wird.

Eigentlich ist es so, dass der Mietwagen eine Klasse niedriger sein muss (Zumindest in D), damit Du selbst auch Interesse an einer schnellen Reparatur Deines Wagens hast...
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Erstmal Vorweg: Es ist absolut unhöflich einen Thread für andere Themen wie Reifenprofil oder Frankentouren zu benutzen - schreibt Euch bitte PNs oder macht neue Threads auf b:

Zum eigentlichen Thema: Dumm gelaufen, mein Beileid. Die A-Säule in dem Bereich ist mit großer Wahrscheinlichkeit dermaßen hin, dass sie ausgetauscht werden muss. Das kann zusammen mit dem vorderen

Das mit dem Leihwagen: Klar ist der zeitlich befristet, Du gibst ihn ab und bekommst ihn direkt für eine weitere Frist - solange bis der Schaden beglichen ist.

Kann man eine A-Säule austauschen?? &:
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Es spielt keine Rolle, was in Österreich praktiziert wird. Du kommst aus Deutschland und er aus Dänemark. Spielt also eher eine Rolle, wie dort verfahren wird.

Nein, das ist falsch!

Das anwendbare Recht bestimmt sich nach dem Land, in dem der Unfall passiert ist ("Tatortprinzip"), hier also Österreich.

Grüße
Sascha
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Nein, das ist falsch!

Das anwendbare Recht bestimmt sich nach dem Land, in dem der Unfall passiert ist ("Tatortprinzip"), hier also Österreich.

Grüße
Sascha

Tatortprinzip :d:d:d Mach mal die Glotze aus :d:d Das glaube ich Dir nicht!
Der Versicherer aus Dänemark hat nicht wirklich Ahnung von den Gesetzen in Österreich und der Deutsche Versicherer auch nicht. Deswegen wird der Dänische Versicherer sagen, wie reguliert wird.
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Tatortprinzip :d:d:d Mach mal die Glotze aus :d:d Das glaube ich Dir nicht!

Schlag Du lieber mal ein Buch auf und lies!

Der Begriff des "Tatortprinzips" ist im IPR (Internationales Privatrecht) ein terminus technicus. Der Jurist kennt es auch unter [FONT=&quot]lex loci delicti commissi.[/FONT] :M

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Privatrecht

Und da es sich bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Schädigung eines Dritten um eine (vorsicht terminus technikus!) "unerlaubte Handlung" handelt, ist der Begrifft des Tatortprinzips sehr bildlich, wie ich finde.

Grüße
Sascha
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Schlag Du lieber mal ein Buch auf und lies!

Der Begriff des "Tatortprinzips" ist im IPR (Internationales Privatrecht) ein terminus technicus. Der Jurist kennt es auch unter [FONT=&quot]lex loci delicti commissi.[/FONT] :M

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Privatrecht

Und da es sich bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Schädigung eines Dritten um eine (vorsicht terminus technikus!) "unerlaubte Handlung" handelt, ist der Begrifft des Tatortprinzips sehr bildlich, wie ich finde.

Grüße
Sascha

Ne, sehe ich anders. Immer schön geschmeidig bleiben :wm
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

...
Der Jurist kennt es auch unter [FONT=&quot]lex loci delicti commissi.[/FONT] :M

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Privatrecht

Und da es sich bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Schädigung eines Dritten um eine (vorsicht terminus technikus!) "unerlaubte Handlung" handelt, ist der Begrifft des Tatortprinzips sehr bildlich, wie ich finde.

Grüße
Sascha

Als juristischer Laie sehe ich das genauso. :t

Wenn z. B. in Deutschland ein Amerikaner einen Belgier umbringt, dann kommt hier weder amerikanisches noch belgisches Recht zum Tragen, sondern deutsches. Und zwar genau wegen dem o. a. "lex loci delicti commissi". Und genau deshalb wird der Täter (reservatis reservandis :b ) auch nicht auf den elektrischen Stuhl kommen, sondern lebenslänglich hinter Gitter. :)

Analog dürfte es auch im vorliegenden Fall sein. Ein Däne schädigt einen Deutschen in Österreich. Im Zusammenhang mit dem Schadensersatz interessiert hier nicht die strafrechtliche, sondern die zivilrechtliche Seite. Und bei systematischer Betrachtung muss man sich die Frage stellen, warum überhaupt der Däne haften soll. Genau: Es handelt sich um Haftung aus "unerlaubter Handlung". Es ist nämlich nicht erlaubt, ein anderes Auto einfach in die Zapfsäule zu drücken :b . In Österreich ist das vermutlich genauso.

Was die dänische Versicherung meint, ist im Prinzip übrigens egal, denn die "unerlaubte Handlung" hat nicht die Versicherung, sondern der Fahrer begangen. Und deshalb haftet auch dieser, nicht jene. Dass die Versicherung meist wirtschaftlich potenter ist als ein Lkw-Fahrer, ist eine andere Sache. :M


Übrigens: In dem o. a. Artikel der Wikipedia steht u. a. "Man nennt das IPR auch Kollisionsrecht". Das finde ich im vorliegenden Fall absolut Spitze! :b :X


Ne, sehe ich anders. Immer schön geschmeidig bleiben :wm
Kann da nichts bedauerliches sehen :B

Sorry, das sehe ich als den - untauglichen - Versuch an, den eigenen Irrtum zu kaschieren. :a
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Hallo IZSH!

Natürlich kann man sein Wissen auch aus dem Fernsehen oder Bauch beziehen.
Ersteres trifft auf mich auch bei 95% des aktualiserten Wissens zu. Aber um dir mal ne Analogie aus´m Fernsehen zu bieten:

° Deutscher wird in Singapur mit Haschisch angetroffen --> Schläge mit dem Stock

° Deutscher Minderjähriger wird in Türkei wg. Vergewaltigungsvorwurf monatelang inhaftiert, es drohen 8 Jahre Haft (zusammen mit 30 anderen Gefangenen in einer Zelle...)

° Deutscher Frau droht in Singapur wg. Drogenhandels Todesstrafe

Das sind zwar strafrechtliche Tatbestände, doch du siehst schon am Strafmaß, dass da NICHT mit Deutschem Recht beurteilt wird. Alle diese Fälle wurden ausführlich im FERNSEHEN ausgerollt.

Grüße
Oliver
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Erstmal Vorweg: Es ist absolut unhöflich einen Thread für andere Themen wie Reifenprofil oder Frankentouren zu benutzen - schreibt Euch bitte PNs oder macht neue Threads auf b:

Ja genauso sehe ich das auch - oder schreibt am besten in den "Z4 Nachfolger Thread", da steht eh schon genug Müll drin :b

Gruß Ralf
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Verhandelt wird am Tatort und nach dem dort geltendem Recht.
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Und zum anwendbaren Recht sollten wir eine Umfrage starten. :s

Ich schließe mich dann T6666 an ... :B
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Hallo IZSH!

Natürlich kann man sein Wissen auch aus dem Fernsehen oder Bauch beziehen.
Ersteres trifft auf mich auch bei 95% des aktualiserten Wissens zu. Aber um dir mal ne Analogie aus´m Fernsehen zu bieten:

° Deutscher wird in Singapur mit Haschisch angetroffen --> Schläge mit dem Stock

° Deutscher Minderjähriger wird in Türkei wg. Vergewaltigungsvorwurf monatelang inhaftiert, es drohen 8 Jahre Haft (zusammen mit 30 anderen Gefangenen in einer Zelle...)

° Deutscher Frau droht in Singapur wg. Drogenhandels Todesstrafe

Das sind zwar strafrechtliche Tatbestände, doch du siehst schon am Strafmaß, dass da NICHT mit Deutschem Recht beurteilt wird. Alle diese Fälle wurden ausführlich im FERNSEHEN ausgerollt.

Grüße
Oliver

Hi, ich kann Deinen Standpunkt verstehen. Dein Beispiel 1 und 3 hinkt jedoch, da es keinen Geschädigten gibt und die Sache klar ist, weil ein Land selbst betroffen ist.

Habe heute aus Interesse beim Schadenzentrum der Allianz nachgefragt. Die sagten mir, dass ím vom mir beschriebenden Fall Dänische Recht gelten würde und dass die Dänische Versicherung das leisten muss, was sie auch bei einem Inlandsunfall leisten müsste... :O
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

Also ich bin zwar kein Jurist, aber normalerweise gilt das Versicherungsrecht des Landes, wo das Fahrzeug versichert ist. So hat es mir zumindest mein Rechtsanwalt erklärt, als uns letztes Jahr am Gardasee eine nette Italienerin beim Ausparken in die Seite gefahren ist und Fahrerflucht begangen hat.

In unserem Fall hat die italienische Versicherung weder Ausfallgeld für den Zeitraum der Reparatur, noch die Kosten eines Mietwagens übernommen. b:

Gruß Ralf q:
 
AW: Aus defektem Z4 wird MB B 1.8 CDi

äääh: Welche Nationalität hatte eigentlich der Zeuge :d:d:d

Bin schon gespannt, wenn uns Z4-Ei die Auflösung präsentiert. Bis dahin: immer schön geschmeidig bleiben. ;)

Gruß
Winni
 
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