komme gerade vom :) und bin etwas verwirrt.
Ich hatte bei ihm 4/2006 meinen Neuwagen gekauft und Bestandteil der Kaufpreisverhandlung war eine Anschlussgarantie (+ 1 Jahr).
In den Unterlagen entdeckte ich jetzt zufällig, dass Bedingung für diese Anschlussgarantie ein Vorführen des Fahrzeugs am Ablauf-Termin des eigentlichen Garantiezeitraums sei.
Ich hab den Wagen jetzt vorgeführt, alles ok, die ZusatzGarantie tritt aber erst ab heute in Kraft (eigentlich ja gut für mich), ich soll aber für jeden Schadenfall eine Eigenleistung von 100 Euro zahlen (??)
Auf meine Frage, ob das auch in der Ursprungsgarantie gegolte hätte, meinte er: Ja, das sei so.
Hab jetzt mal versucht, in den Unterlagen etwas darüber zu finden, fand aber nichts.
Weiß jemand Bescheid über diese 100 Euro Eigenbeteiligung?
Ich hatte bei ihm 4/2006 meinen Neuwagen gekauft und Bestandteil der Kaufpreisverhandlung war eine Anschlussgarantie (+ 1 Jahr).
In den Unterlagen entdeckte ich jetzt zufällig, dass Bedingung für diese Anschlussgarantie ein Vorführen des Fahrzeugs am Ablauf-Termin des eigentlichen Garantiezeitraums sei.
Ich hab den Wagen jetzt vorgeführt, alles ok, die ZusatzGarantie tritt aber erst ab heute in Kraft (eigentlich ja gut für mich), ich soll aber für jeden Schadenfall eine Eigenleistung von 100 Euro zahlen (??)
Auf meine Frage, ob das auch in der Ursprungsgarantie gegolte hätte, meinte er: Ja, das sei so.
Hab jetzt mal versucht, in den Unterlagen etwas darüber zu finden, fand aber nichts.
Weiß jemand Bescheid über diese 100 Euro Eigenbeteiligung?
