Ausfuhrkennzeichen/Deckungskarte, Kurzzeitkennzeichen?!?!

Michael_ZZZ

macht Rennlizenz
Registriert
5 Juli 2004
Hallo Leute,

vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus. &:

Habe meinen Z3 (höchstwahrscheinlich) nach Schweden verkauft. Der Käufer kommt die Tage mit dem Flugzeug und möchte den Zetti (auf eigenen Rädern) mitnehmen.

Soweit ich weiß, gilt ein Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland? Stimmt das?
Oder benötige ich ein Ausfuhrkennzeichen und eine Deckungskarte?
Was wäre dann aber, wenn er auf dem Weg einen Unfall baut?
Bei Ausfuhrkennzeichen muss der Wagen aber TüV haben, oder?

Danke vorab für Eure Hilfe!:t
 
AW: Ausfuhrkennzeichen/Deckungskarte, Kurzzeitkennzeichen?!?!

Moin,

endlich kann ich auch mal "Helfen"........Schweden ist in der EU und Du kannst problemlos ein Kurzeitkennzeichen machen.....Also der "Käufer" fährt mit Dir zum STVA Amt und bekommt über seinen Ausweiß eine Versicherungskarte und dann geht Ihr zum Amt rein und bekommt eine "rote" Karte mit der der Käufer dann nach Schweden fahren kann. Dein ZZZ wird somit auch gleichzeitig abgemeldet. (Meldung an die Versicherung und an das Finanzamt gehen automatisch von der Zulassungsstelle)

Der Rest ist nicht Dein Problem.....Der Käufer ist über die Versicherung Haftpflicht versichert falls etwas passiert.

Ich hoffe mal das so aus der "Erinnerung" richtig geschrieben zu haben....
 
AW: Ausfuhrkennzeichen/Deckungskarte, Kurzzeitkennzeichen?!?!

Dem was Jungerstar geschrieben hat, ist fast nichts hinzuzufügen. Nur noch ein kleiner Tip von mir. Privatverkäufe innerhalb Deutschlands sind von der Umsatzsteuer befreit. Zumindest bei Neuwagen (< 6 Monate seit Erstzulassung) ist jedoch die Umsatzsteuer im Bestimmungsland fällig. Diese Bestimmungen findest Du auf der homepage des Zoll. >click<
 
AW: Ausfuhrkennzeichen/Deckungskarte, Kurzzeitkennzeichen?!?!

Hallo,

es gibt für die Fahrt nach der abmeldung zwei Möglichkeiten. Einmal das Kurzzeitkennzeichen und zum anderen das Ausfuhrkennzeichen.

Zum Kurzzeitkennzeichen:
Dazu benötigst du deinen Personalausweis und eine spezielle Doppelkarte, diese bekommst du über deinen Versicherungsvertreter oder da wo es die Kennzeichen gibt. Ein Kurzzeitkennzeichen ist eigentlich für "dich" gedacht, denn die Versicherung verrechnet z.B. bei einer Zulassung innerhalb von sechs Wochen, die Gebühren so, als hättest du dein Auto fünf Tage früher zugelassen hast. Das Kurzzeitkennzeichen wird auch auf "dich" ausgestellt, das könnte bei Strafzettel und einem Unfall problematisch werden.
Kosten: ca. 20,- Euro für Landratsamtgebühren und Kennzeichen zzgl. Versicherung (ohne spätere Zulassung nochmals 75,- Euro)
Es ist auch nicht in allen EU-Ländern erlaubt. In frankreich ist es z.B. nicht zulässig (zumindest bei meiner Versicherung).

ZumAusfuhrkennzeichen:
Bei diesem Kennzeichen wird auf den Käufer das Fahrzeug zugelassen. Das kann für neun, 15 oder max. 30 Tage sein. Eine spezielle Versicherung kann z.B. bei dem Kennzeichenhersteller oder beim ADAC gekauft werden. Bei uns ist es so, dass das Fahrzeug und der Käufer zur Zulassung muss.
Kosten: ca. 150,- ... 200,- Euro, je nach Dauer.
Ein Ausfuhrkennzeichen wäre für den Verkäufer die beste und eigentlich auch die richtige Wahl, denn bei Problemen nach dem Verkauf ist das Fahrzeug auf den Käufer zugelassen.


Gruss, Michael



 
AW: Ausfuhrkennzeichen/Deckungskarte, Kurzzeitkennzeichen?!?!

Dem was Jungerstar geschrieben hat, ist fast nichts hinzuzufügen. Nur noch ein kleiner Tip von mir. Privatverkäufe innerhalb Deutschlands sind von der Umsatzsteuer befreit. Zumindest bei Neuwagen (< 6 Monate seit Erstzulassung) ist jedoch die Umsatzsteuer im Bestimmungsland fällig. Diese Bestimmungen findest Du auf der homepage des Zoll. >click<


Zoll ist aber nur das "Problem" für den Käufer und nicht das von Michael. Michael schrieb ja, dass der Käufer zu ihm kommt. :b
 
AW: Ausfuhrkennzeichen/Deckungskarte, Kurzzeitkennzeichen?!?!

Michael,

übrigens Glückwunsch oder Beileid zu Deinem geglückten Verkauf :t
 
AW: Ausfuhrkennzeichen/Deckungskarte, Kurzzeitkennzeichen?!?!

Hallo,


Zum Kurzzeitkennzeichen:
Dazu benötigst du deinen Personalausweis und eine spezielle Doppelkarte, diese bekommst du über deinen Versicherungsvertreter oder da wo es die Kennzeichen gibt. Ein Kurzzeitkennzeichen ist eigentlich für "dich" gedacht, denn die Versicherung verrechnet z.B. bei einer Zulassung innerhalb von sechs Wochen, die Gebühren so, als hättest du dein Auto fünf Tage früher zugelassen hast. Das Kurzzeitkennzeichen wird auch auf "dich" ausgestellt, das könnte bei Strafzettel und einem Unfall problematisch werden.
Kosten: ca. 20,- Euro für Landratsamtgebühren und Kennzeichen zzgl. Versicherung (ohne spätere Zulassung nochmals 75,- Euro)
Es ist auch nicht in allen EU-Ländern erlaubt. In frankreich ist es z.B. nicht zulässig (zumindest bei meiner Versicherung).

Stimmt so nicht. Das Kurzeitkennzeichen ist für Käufer und Verkäufer geeignet. Ich habe meinen Z3M letztes Jahr nach Frankreich verkauft. Habe als Service für den Käufer von meiner Versicherung, ausgestellt auf den Namen des KÄUFERS, eine Doppelkarte für das Kurzzeitkennzeichen geholt (kostet ca € 65). Man bekommt sie allerdings auch bei den Schilderanbietern bei der Zulassungsstelle. Damit mit dem Käufer zum Strassenverkehrsamt, Wagen abgemeldet und auf das Kuzzeitkennzeichen und Namen des Käufers angemeldet. Inkl. Schilder un der Versicherung hat der SPaß gut € 100 gekostet. Dadurch war ich kein Halter mehr und alles lief danach auf Risiko des Käufers.
Damit konnte der Käufer problemlos nach Frankreich fahren. Der Wagen ist allerdings nur haftpflichtversichert. Vollkasko gibt es bei Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nicht.
 
AW: Ausfuhrkennzeichen/Deckungskarte, Kurzzeitkennzeichen?!?!

...Vollkasko gibt es bei Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nicht.

Da muss ich dir jetzt wiedersprechen - ich habe immer Vollkasko drauf. Aber wie schon geschrieben, es gibt sicherlich immer Unterschieden bei den zahlreichen verschiedenen Versicherungen.

Gruss, Michael
 
AW: Ausfuhrkennzeichen/Deckungskarte, Kurzzeitkennzeichen?!?!

Zoll ist aber nur das "Problem" für den Käufer und nicht das von Michael. Michael schrieb ja, dass der Käufer zu ihm kommt. :b

Bei Privatverkauf eines KFZ > 6Mon. ist das korrekt, sobald aber MWSt. Ansprüche des Bestimmungslandes ins Spiel kommen, wirds auch für Privatpersonen kompliziert. Ich spreche da aus Erfahrung - also besser mal beim zuständigen Hauptzollamt nachfragen. Das kostet nichts.
 
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