Fragen zum Auto An/Verkauf

bigdomis

Fahrer
Registriert
10 September 2006
Hallo,

Mich würde mal interessieren wie es rechtlich/steuerlich aussieht wenn man im Jahr ab und an ein Auto ankauft und dieses dann weiterverkauft. Die Fahrzeuge werden nach dem Kauf abgemeldet und natürlich nicht mehr auf mich zugelassen. Gibt es da irgendwas das man bachten muss? Vielleicht irgendwelche Höchstgrenzen von Fahrzeugen die man im Jahr verkaufen darf bzw irgendwelche Höchstbeträge für ein Jahr?

Da ich das schon ab und zu gemacht habe wollte ich die Sache jetzt etwas vertiefen. ich habe in meinem Bekanntenkreis auch gute Mechaniker/Karosseriebauer, Stellplätze sind auch vorhanden. Von daher wäre das nebenbei schon eine ganz interessante Sache
 
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Hallo,

Stellplätze sind auch vorhanden. Von daher wäre das nebenbei schon eine ganz interessante Sache

Das sind schon alles starke Anhaltspunkte für "gewerblichen Handel" :s Die sogenannten "privaten Verkäufer" im WWW wollen auch auf diese Weise der Gewährleitung umgehen.
 
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Das sind schon alles starke Anhaltspunkte für "gewerblichen Handel" :s Die sogenannten "privaten Verkäufer" im WWW wollen auch auf diese Weise der Gewährleitung umgehen.

Die Frage ist wo fängt gewerblicher Handel an?. Da muss es doch irgenwelche Bestimmungen geben. Wenn man zb 4-5 Autos im Jahr verkauft kann man ja eigenlich nicht von einem gewerblichen Handel sprechen bzw kann man wohl nicht erwarten das man deshalb ein Gewerbe anmeldet:s
 
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indize für ein nebengewerbe sind:

-nachhaltigkeit
-gewinnorientiert ( wird bei dir wohl der fall sein)
-führst die arbeit selbstständig aus

ich würde aufpassen das du keine schwirigkeiten mit dem finanzamt bekommst
 
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Also normalerweise würde das Finanzamt doch gar nicht mitbekommen wenn man ein Auto bar ankauft, es natürlich nicht auf sich zulässt und es dann an eine andere Person verkauft. ( natürlich Barzahlung );)
 
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"Na... wolle wir uns ma janz doof stelle" (Zitat aus Feuerzangen-Bowle)

Ein Beispiel:
Du kaufst Dir nur 1 einzige Aktie zu 50 EUR. Innerhalb von 12 Monaten ist sie jedoch 1000 EUR wert und Du verkaufst sie selbstverständlich bei dieser Gewinnmarge. Somit hast Du 950 EUR "erwirtschaftet".

Da Du aber die Aktie vor Ablauf von 12 Monaten veräußert hast fällt Spekulationssteuer an. Ergo: Es ist egal wieviel Aktien Du hast. Es kommt auf den Erlös an. Hättest Du Verlust gemacht, könntest Du schließlich auch den Verlust geltend machen (wer steuerehrlich ist).

Und bei 5 Autos im Jahr sehe ich nicht unbedingt als Hobby an. Da steht bei Dir deutlich eines im Vordergrund..... "Gewinn".... und das ist für mich Handel der gewerblichen Art.

Meld doch trotzdem ein Nebengewerbe an (sofern Dein Arbeitgeber das billigt :s ), dass ermöglicht dann noch ganz andere Möglichkeit für Dich. Kläre das mal insgesamt aber lieber mit Deinem Steuerberater ab! (Kosten-Nutzen-"Rechnung").
 
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Also normalerweise würde das Finanzamt doch gar nicht mitbekommen wenn man ein Auto bar ankauft, es natürlich nicht auf sich zulässt und es dann an eine andere Person verkauft. ( natürlich Barzahlung );)

Du willst von uns Tipps zur Steuerhinterziehung. Nu hör mal langsam auf!

Klar bekommt das FA in den meisten Fällen nichts mit...... aber..... Die berühmten verärgerten Nachbarn, ein verärgerter Käufer, eine Ex-Freundin bzw. -Frau, Ex-Kollegen, Ex-Geschäftspartner sind Mitwisser und stellen Unsicherheitsfaktoren dar. Hat es schon zu genüge gegeben!

Nicht heute, nicht morgen bekommt das FA das nicht mit..... aber irgendwann vielleicht schon. Dann ist es aber zu spät und kann extrem kostspielig werden!
 
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Apropos.... les Dir mal Steuerbroschüren oder die Steuererklärungen mit ihren Erläuterungen durch.

Jeglich Einkommensarten (Zinserträge, Mieterträge, Versorgungsbezüge usw.) sind dem FA zu melden. Sei es aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet!

Z.B. sind nur Spielgewinne nicht zu versteuern, aber sehr wohl deren Erträge wie Zinsgewinne aus der Anlage des Gewinns!
 
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Also normalerweise würde das Finanzamt doch gar nicht mitbekommen wenn man ein Auto bar ankauft, es natürlich nicht auf sich zulässt und es dann an eine andere Person verkauft. ( natürlich Barzahlung );)

Hmmm, ich weiß net wie die Ämter zusammenarbeiten, aber der Verkäufer des Wagens wird früher oder später bei der Zulassungsstelle deinen Namen angeben als Käufer. Wenn dann kurzfristig aber ein Dritter den Wagen anmeldet dürfte das doch auffallen, vor allem wenn das öfter passiert ... zumindest wenn die Ämter inzwischen auch ein bisschen Technik einsetzen ^^
 
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Hmmm, ich weiß net wie die Ämter zusammenarbeiten, aber der Verkäufer des Wagens wird früher oder später bei der Zulassungsstelle deinen Namen angeben als Käufer. Wenn dann kurzfristig aber ein Dritter den Wagen anmeldet dürfte das doch auffallen, vor allem wenn das öfter passiert ... zumindest wenn die Ämter inzwischen auch ein bisschen Technik einsetzen ^^

An das habe ich auch schon gedacht, allerdings glaube ich nicht das die Ämter wirklich auf sowas achten. In den Zulassungstellen ist sehr viel los und es sitzt auch nicht immer der selbe Sachbearbeiter drann.

Wie dem auch sei, ich werde es dann wohl als Nebengewerbe anmelden wenn ich wirklich damit anfange
 
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Du willst von uns Tipps zur Steuerhinterziehung. Nu hör mal langsam auf!

Klar bekommt das FA in den meisten Fällen nichts mit...... aber..... Die berühmten verärgerten Nachbarn, ein verärgerter Käufer, eine Ex-Freundin bzw. -Frau, Ex-Kollegen, Ex-Geschäftspartner sind Mitwisser und stellen Unsicherheitsfaktoren dar. Hat es schon zu genüge gegeben!

Nicht heute, nicht morgen bekommt das FA das nicht mit..... aber irgendwann vielleicht schon. Dann ist es aber zu spät und kann extrem kostspielig werden!

Das war nur eine theoretische Frage was nicht bedeutet das ich das auch so machen würde.
Aber danke für deine Ausführungen, war natürlich klar das man sowas nicht ohne Gewerbeanmeldung machen kann;)
 
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Das war nur eine theoretische Frage was nicht bedeutet das ich das auch so machen würde.
Aber danke für deine Ausführungen, war natürlich klar das man sowas nicht ohne Gewerbeanmeldung machen kann;)

Das war mir auch klar. Nichts für ungut, falls es "harsch" zu verstehen war. War es jedoch nicht so gemeint.

Natürlich kann man soetwas ohne Gewerbeanmeldung machen. Nur die Konsequenzen sind auf Dauer nicht überschaubar &:
 
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Das war mir auch klar. Nichts für ungut, falls es "harsch" zu verstehen war. War es jedoch nicht so gemeint.

Natürlich kann man soetwas ohne Gewerbeanmeldung machen. Nur die Konsequenzen sind auf Dauer nicht überschaubar &:

War schon in Ordnung, kein Problem

Nochmal Danke:t
 
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