Garantie vom Händler

HOTWHEELS

Fahrer
Registriert
20 Juli 2008
hallo zusammen, hab ne kurze Frage:

Wenn ich von einem BMW-Händler 300km von mir nen Gebraucht-Wagen kaufe. Läuft die Garantie auf dem Händler oder auf BMW. Also kann ich auch falls nötig die Reperaturen bei meinem BMW-Händler in meiner Umgebung machen?&:

-Danke im vorraus-
 
AW: Garantie vom Händler

Öhm, also ich hab's noch nicht kapiert... &:

Wovon redet Ihr?

a) Von einer "BMW-Werksgarantie", die von der BMW-AG fahrzeugbezogen gewährt wird? Gibt es sowas denn?

b) Von einer Garantieerklärung, die der Verkäufer abgibt? Die wäre dann sehr wohl verkäuferbezogen und könnte nur gegen diesen geltend gemacht werden.

c) Von der gesetzlichen Sach- und Rechtsmängelhaftung? Die wäre dann ebenfalls verkäuferbezogen.
 
AW: Garantie vom Händler

Hmm,
mal ein paar Erfahrungswerte.

  • AFAIK existiert bei Neufahrzeugen (die über die offizielle Distribution verkauft werden??) so eine Art BMW Werksgarantie für 24 Monate.
    • Bei jeder BMW-Bude kann man in diesem Rahmen reparieren lassen, ohne eine Rechnung dafür zu bekommen.
    • ist zwar eigentlich erst mal gesetzliche Gewährleistung, aber die AG direkt zu "nutzen" ist deutlich bequemer (für alle)
  • Gesetzliche Gewährleistung wird im Kaufvertrag geregelt (bei Neufahrzeugen von BMW 24Mon, sonst in der Regel 12Mon).
    • solange man bei BMW gekauft hat und irgendwo bei BMW schrauben lässt, ist es in der Regel möglich, den Verkäufer und den Reparaturbetrieb zusammen zu bringen, so dass die Rechnung direkt an den Verkäufer geht.
    • da die Verkäufer dies ungern aus eigener Tasche bezahlen, packen sie einem meist eine EURO+ ins Paket, damit die das bezahlt. Das ist prima, aber die Abwicklung macht bitte der Verkäufer, denn dann bleibt er auf den nicht enthaltenen Leistungen sitzen und nicht der Halter/Fahrer.
  • Euro+ will in der Regel vor Reparatur verständigt werden, aber das machen zumindest die BMW-Buden selbst (wenn man's ihnen anschafft).
  • Garantie-Erklärungen von Händlern kenne ich bei BMW nicht.

Just my 0,5ct.

Grüßle
Chris
 
AW: Garantie vom Händler

hab gerade genau das problem:
3,5 jahre alter zetti hat noch die euro+garantie und ein problem (geht im leerlauf manchmal aus). der örtliche händler wollte für das fehlerauslesen 50,-€ haben, der etwas weiter sitzende verkäufer (auch bmw-händler) machts selbstverständlich kostenlos (hab den wagen ja erst vor 3 mon. gekauft)... termin ist da morgen.

gruß aussem kohlenpott

didi-joe
 
AW: Garantie vom Händler

Hallo,
wenn es ein Defekt ist,welches die Garantie abdeckt ist das kein Problem,dann kannst Du zu jedem BMW Händler fahren! Problematisch wirds wenn Du innerhalb eines Jahres ( 12 Monate Gewährleistung laut BGB) ein Defekt hast welcher nicht von der Garantie abgedeckt wird und somit in die Gewährleistung fällt! Dann musst Du bei dem Händler wo Du den Wagen gekauft hast den Mangel anzeigen und Ihm die Möglichkeit geben diesen auf seine Kosten zu beseitigen! D.h. Du musst zu Ihm fahren und gegenfalls das Auto dort lassen und die An- und Abreise sind Dein Problem!!
 
AW: Garantie vom Händler

Hallo,
wenn es ein Defekt ist,welches die Garantie abdeckt ist das kein Problem,dann kannst Du zu jedem BMW Händler fahren! Problematisch wirds wenn Du innerhalb eines Jahres ( 12 Monate Gewährleistung laut BGB) ein Defekt hast welcher nicht von der Garantie abgedeckt wird und somit in die Gewährleistung fällt! Dann musst Du bei dem Händler wo Du den Wagen gekauft hast den Mangel anzeigen und Ihm die Möglichkeit geben diesen auf seine Kosten zu beseitigen! D.h. Du musst zu Ihm fahren und gegenfalls das Auto dort lassen und die An- und Abreise sind Dein Problem!!

genau so hatte ich mir das auch gedacht. dann wollen wir ja mal hoffen dass alles heil bleibt...;)
 
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Ist dieses Euro+ das gleiche wie eine "einjährige erweiterte Gebrauchtwagengarantie"? Diese habe ich nämlich auf meinen gebrauchten Zetti bekommen. Dort ist wohl alles abgedeckt ausser Verschleissteile.
Ist halt die Frage was zu Verschleissteilen zählt und was nicht? Eigentlich unterliegt ja fast alles einem Verschleiß.
Der Händler war aber kein reiner BMW Händler (auch keine eigene Werkstatt), sondern hat nur Autos verkauft.
Wie geht man hier am besten vor wenn man Mängel entdeckt? Abwarten bis zur nächsten Inspektion und dort anzeigen?
Alter jetzt ca 3 Jahre und 47000km runter.
 
AW: Garantie vom Händler

Hallo,
wenn es ein Defekt ist,welches die Garantie abdeckt ist das kein Problem,dann kannst Du zu jedem BMW Händler fahren! Problematisch wirds wenn Du innerhalb eines Jahres ( 12 Monate Gewährleistung laut BGB) ein Defekt hast welcher nicht von der Garantie abgedeckt wird und somit in die Gewährleistung fällt! Dann musst Du bei dem Händler wo Du den Wagen gekauft hast den Mangel anzeigen und Ihm die Möglichkeit geben diesen auf seine Kosten zu beseitigen! D.h. Du musst zu Ihm fahren und gegenfalls das Auto dort lassen und die An- und Abreise sind Dein Problem!!

Der letzte Satz stimmt so nicht. Nacherfüllungsort ist grds. der Belegenheitsort der Sache! Leider wird dies in der Praxis häufig vergessen.
 
AW: Garantie vom Händler

Hallo Z4 Fahrer,
das war die Info die ich von meinem Rechtsanwalt erhalten habe??!! Da ich gerade ein Problem mit dem Auto habe, habe ich Ihn um Infos gebeten und diese Auskunft erhalten??!!
 
AW: Garantie vom Händler

Hallo Superossi,

danke für die nochmalige Nachfrage. Grudsätzlich ist es schon so, dass Ort der Nacherfüllung der Belegenheitsort der mangelhaften Sache im Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens ist. Dies ergibt sich aus § 269 I i.V.m. § 439 II BGB.

Hier hat es jedoch ein Urteil des OLG München gegeben (20.06.2007). In diesem heißt es lapidar:

"Im Einzelfall mögen Verkehrssitte und Treu und Glauben ein anderes Ergebnis fordern. Jedoch gerade bei der hier anstehenden Nachbesserung eines beim Händler gekauften Kraftfahrzeuges ist ... jedenfalls bei Erforderlichkeit umfangreicher Fehleruntersuchungen und Instandsetzungsmaßnahmen, die ersichtlich nur in einer Werkstatt vorgenommen werden können und kostenträchtig sind – wie es vorliegend der Fall ist –, regelmäßig der Betriebssitz des Händlers Leistungsort der Nacherfüllung"

Dein Anwalt hat also nicht Unrecht. Die Frage ist strittig und wird (wurde) von den Gerichten auch anders entschieden (z.B. OLG München, Urteil v. 12.10.2005 -ebenfalls PKW-Mangel).

Meines Wissens ist es bei BMW jedoch üblich, dem Kunden die Reparatur in einer für diesen nahegelegenen Filiale/NL zu ermöglichen. Die anfallenden Kosten werden dann zwischen Werkstatt und Verkäufer (gegen den ja der Anspruch besteht) "verrechnet". Dies hat bei mir immer auf Anhieb geklappt. Angesichts der relativ einheitlichen Preiskalkulation bei BMW hinsichtlich Arbeitszeit, Teile, etc. finde ich dies auch zumutbar.

Dennoch kursiert das Urteil überall im Web. Tut mir leid, dass ich dir keine eindeutigere Antwort geben kann.
 
AW: Garantie vom Händler

Fortsetzung von meinem Fall (siehe oben):
Der verkaufende Händler (grosse NL in Dortmund), der mir auch die Euro-Plus-Garantie gab, hat kostenlos die Fehlerauslese durchgeführt (und nichts gefunden). Auf Kosten des Hauses gab es in der Wartezeit Kaffee und Kuchen sowie die obligatorische Wagenwäsche.
Durch Tipps aus diesem Forum kamen wir gemeinsam auf ein Motor-Update (Zetti geht im Leerlauf aus), dazu nächsten Freitag neuer Termin und - da es länger dauert - gibt es kostenlos einen Leihwagen für den Tag.
Ich vermute, dass das freiwilliges Entgegenkommen ist, freue mich aber über so viel Service und Kundenfreundlichkeit. Ist natürlich immer besser als mit Druck und Rechtsanwalt, nur leider geht es in anderen Fällen manchmal wohl auch nicht anders.
@ hotwheels:
Viel Glück für deinen Fall, hoffe, alles wird gut (behoben ist mein techn. Problem ja auch noch nicht).
 
AW: Garantie vom Händler

Hallo,
wenn es ein Defekt ist,welches die Garantie abdeckt ist das kein Problem,dann kannst Du zu jedem BMW Händler fahren! Problematisch wirds wenn Du innerhalb eines Jahres ( 12 Monate Gewährleistung laut BGB) ein Defekt hast welcher nicht von der Garantie abgedeckt wird und somit in die Gewährleistung fällt! Dann musst Du bei dem Händler wo Du den Wagen gekauft hast den Mangel anzeigen und Ihm die Möglichkeit geben diesen auf seine Kosten zu beseitigen! D.h. Du musst zu Ihm fahren und gegenfalls das Auto dort lassen und die An- und Abreise sind Dein Problem!!


;xim moment hab ich dieses Problem auch,das Auto bei einem Händler gekauft der ca. 150km von mir entfernt ist,ein paar mal mit ihm Telefoniert,er wollte mich dann wenn er das mit seinem Vorgesetzten geklärt hat wieder anrufen,hat er aber nicht.
Dann hab ich ihm eMails mit Fotos geschickt,auch keine Antwort.
Dann hab ich nochmals nachfragen lassen von meinem BMW-Händler,er hat eine Schadensdiagnose durchgeführt und sie dem anderen Händler von dem ich das Auto habe Schriftlich mitgeteilt aber der sagte ihm dann per telefon das dieser Schaden nicht von seinem Autohaus übernommen wird.
Das wars.
b: von dem kauf ich bestimmt kein Auto mehr,ich hatte eigendlich vor im nächsten jahr das 1er Modell bei ihm zu kaufen aber das werde ich schön bleiben lassen.
 
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