Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Ist das eigentlich auch Rechtsüberholen?:

3 spurige AB. Links trödelt einer, schon mehrere Fahrzeuge dahinter, Mitte und rechts frei.
Auf dem rechten Fahrsteifen an allen vorbei.


Ja (mit Verlaub - extrem doofe Frage)

Na, ganz so doof finde ich meine Frage nun doch nicht. Im Wikipedia wird Überholen so definiert: .. das Vorbeibewegen an einem auf dem selben oder benachbarten Fahrstreifen in dieselben Richtung fahrenden anderen Fahrzeuges ... (http://de.wikipedia.org/wiki/Überholvorgang)
In dem von mir beschriebenen Fall sind die Fahrstreifen nicht „benachbart".
Daher die Frage.
Gruß
Ale
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Also ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht - der "Fall" ist doch eigentlich ganz klar!

Ich hatte mal nen ähnlichen Vorfall, wo ich von einem "Hilfssheriff" angezeigt und ein paar KM von der Rennleitung angehalten wurde:
Ich habe einfach alles abgestritten, denn der Andere war ganz alleine im Auto und hatte überhaupt keine Zeugen für seine Beschuldigungen - also konnte mir die Rennleitung auch nichts anhaben:w:M - Genauso würde ich es hier auch handhaben und mir den Anwalt usw...sparen!

Darüber hinaus wäre dann noch zu klären, ob der "Geschädigte" denn für seinen Anruf während der Fahrt bei der Rennleitung auch eine FREISPRECHEINRICHTUNG benutzt hat.....falls nicht, wären hier für Ihn 40,00 € + 1 Punkt fällig:s
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Na, ganz so doof finde ich meine Frage nun doch nicht. Im Wikipedia wird Überholen so definiert: .. das Vorbeibewegen an einem auf dem selben oder benachbarten Fahrstreifen in dieselben Richtung fahrenden anderen Fahrzeuges ... (http://de.wikipedia.org/wiki/Überholvorgang)
In dem von mir beschriebenen Fall sind die Fahrstreifen nicht „benachbart".
Daher die Frage.
Gruß
Ale
Hab auch eine doofe Frage.
In welchem Dokument wird das Überholen geregelt?
a) Wikipedia
b) Straßenverkehrsordnung
0900 - 80800 ... vom Handy dann 4 Euro der Anruf ...

Ich stimme für b) und dort heißt es ganz lapidar:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__5.html

(1) Es ist links zu überholen

... alles andere ist dann schlussendlich?
a) oben drüber überholen
b) untendrunterdurch unterholen
c) rechts überholen

... na?

Oder auf wikipedia-Art zur Definition von "benachbart":
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbar
"Außerhalb der Ortschaften kann der Umkreis auch bis zu 1 Kilometer sein." :d

... also auch wenn die Autobahn 1 km breit ist und sich dort 250 Fahrspuren nebeneinander befinden, darfst Du nicht schneller an dem Auto vorbeifahren, welches auf irgendeiner Fahrspur links von Dir rumfährt. :M
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Tja leider hast du da einen kleinen Fehler gemacht als du einfach so rechts überholt hast, wird schwer da rauszu kommen. Und diese "ich habe 2 Zeugen du nur einen" ist immer schwierig denn entscheident ist was bzw wem der Richter glaubt.

Die Lichthupe zu benutzen um anzuzeigen, dass man schneller unterwegs ist und überholen möchte ist völlig legitim (1 oder 2 mal nicht die ganze Zeit über und nicht zu dicht dabei auffahren eher von weiter weg)

Als kleiner Tip für die Zukunft : Kennzeichen des Fahrzeugs merken, rechts daneben fahren um sich den Fahrer zu merken siie Personenbeschreibung merken. und dann normal weiterfahren.
Dann Polizei anrufen oder hinfahren und den Fahrer anzeigen wegen der Sache mit dem Linksfahren.
(Bei Fragen dann das rechts daneben fahren begründen, dass man den Fahrer sehen wollte um eine Anzeige zu erstatten und um ihn bei einer möglichen Gerichtsverhandlung wiederzuerkennen)

Ach ja und ob der "nette" Herr bei dir mit oder ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hat ist für dich völlig egal, denn es hat nichts mit deinem Verstoß zu tun.
PS: da du ja die Personalien hast von deinem Anzeiger würd ich noch darauf bestehen, dass er ebenfalls eine Anzeige wegen Verstoß Rechtsfahrgebot bekommt.

Leider ist Linke Spur blockieren mit 20,-€ deutlich billiger als rechts zu überholen. Evtl kannst du eine Behinderung begründen dann wird ihn das 40€ und ein Punkt kosten.
 
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Die Lichthupe zu benutzen um anzuzeigen, dass man schneller unterwegs ist und überholen möchte ist völlig legitim (1 oder 2 mal nicht die ganze Zeit über und nicht zu dicht dabei auffahren eher von weiter weg)

So kenne ich es auch, Lichthupe geben ist erlaubt um auf sich aufmerksam zu machen, solange es nicht zehnmal ist in verbindung mit drängeln.

Als kleiner Tip für die Zukunft : Kennzeichen des Fahrzeugs merken, rechts daneben fahren um sich den Fahrer zu merken siie Personenbeschreibung merken. und dann normal weiterfahren.
Dann Polizei anrufen oder hinfahren und den Fahrer anzeigen wegen der Sache mit dem Linksfahren.
(Bei Fragen dann das rechts daneben fahren begründen, dass man den Fahrer sehen wollte um eine Anzeige zu erstatten und um ihn bei einer

Daneben her zu fahren ist meine ich auch noch kein überholen, somit doch eigentlich nicht verboten... solange ich nicht vorbeifahre...
soweit ich weiß ist es auch erlaubt (nach der aussage eines Polizisten) wenn man mit hoher geschwindigkeit von hinten kommt, die rechte spur ist frei und die linke blockiert, das ich auf die rechte ziehe und mich ohne gas zu geben ausrollen lasse.

Leider ist Linke Spur blockieren mit 20,-€ deutlich billiger als rechts zu überholen. Evtl kannst du eine Behinderung begründen dann wird ihn das 40€ und ein Punkt kosten.

richtig, eine frechheit, man kann nur rechts überholen, wenn rechts frei ist und wenn rechts frei ist, so hat keiner links zu fahren, somit ist linksfahren die wurzel von rechtsüberholern. bestraft man also linksschleicher stärker, das man diese minimiert, minimiert man automatisch die rechtüberholer,... dies politik wie sie momentan betrieben wird mit den strafen werde ich wohl nie verstehen...

Tja...
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

aso, bei soetwas immer mit sofortiger gegenanzeige reagieren...
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

aso, bei soetwas immer mit sofortiger gegenanzeige reagieren...

Genau das kann leider u. U. auch mal sehr falsch sein.

Auch wenn die Hilfsbereitschaft im Forum wirklich etwas Schönes ist: Nur der im Straßenverkehrsrecht erfahrene Rechtsanwalt kann hier die richtige Taktik empfehlen. Das gilt umso mehr, als dass es in derartigen Fällen fast immer diverse Möglichkeiten des weiteren Vorgehens gibt. Welche davon gut und welche schlecht sind, weiß eben (hoffentlich) der Spezialist.

Meine persönliche Priorität in solchen Fällen wäre übrigens:
1. Mich selbst zu schützen.
2. Dem linksschleichenden Anzeigenden möglichst viel Ärger bereiten.

Übrigens: So manch ein Rechtsanwalt möchte den ihm übertragenen Fall am liebsten mit dem kleinst möglichen Aufwand und für ihn gebührentechnisch optimal erledigen. Im Straßenverkehrsrecht dürfte dieses Vorgehen - weil man viele kleine Fälle hat, die fast immer nach dem RVG vergütet werden - weit verbreitet sein.
Für den Mandanten bedeutet das: Wer mit dem vom RA vorgeschlagenen Vorgehen nicht zufrieden ist: Nachhaken und mit dem RA auch die etwaig gewünschten Alternative eingehend besprechen - und sich haarklein begründen lassen, warum diese Alternativen nicht sinnvoll sein sollen. ;)

Viel Glück! :t
Jan
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Ich dachte auf Fahrbahnen mit mehren Fahrspuren darf auch durchaus rechts schneller gefahren werden, z.B. in der Stadt, wenn jemand auf der linken Spur ist und links abbiegen willl. Dann darf man ruhig rechts vorbei fahren. Rechts üÜberholen ist ja nur wenn man dafür von links nach rechts gewechselt hat um dann vorbei und wieder links rüber zu fahren. Es kann auch bei einem Stau oder sonst was auch rechts mal schneller gehen. Ich denke das ist legitim.
 
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Hab auch eine doofe Frage.
In welchem Dokument wird das Überholen geregelt?
a) Wikipedia
b) Straßenverkehrsordnung
0900 - 80800 ... vom Handy dann 4 Euro der Anruf ...

Ich stimme für b) und dort heißt es ganz lapidar:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__5.html

(1) Es ist links zu überholen

... alles andere ist dann schlussendlich?
a) oben drüber überholen
b) untendrunterdurch unterholen
c) rechts überholen

... na?

Oder auf wikipedia-Art zur Definition von "benachbart":
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbar
"Außerhalb der Ortschaften kann der Umkreis auch bis zu 1 Kilometer sein." :d

... also auch wenn die Autobahn 1 km breit ist und sich dort 250 Fahrspuren nebeneinander befinden, darfst Du nicht schneller an dem Auto vorbeifahren, welches auf irgendeiner Fahrspur links von Dir rumfährt. :M

Was soll diese Polemik? Geht's nicht sachlicher?
Gruß
Ale
 
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Rechts überholen ist erlaubt, wenn man:

- die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Überholvorgang nicht überschreitet (gilt immer) UND

1.) innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere markierte Fahrstreifen in die gleiche Richtung führen (dann ist es für Kfz bis 3,5t gestattet) ODER

2.) im Bereich von Ampeln ODER

3.) wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen ODER

4.) wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen angekündigt hat und sich entsprechend eingeordnet hat ODER

5.) am Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn (nicht jedoch am Verzögerungsstreifen) ODER

6.) bei Fahrzeugschlangen (Geschwindigkeitsunterschied darf 20 km/h nicht übersteigen) in gleicher Fahrtrichtung ODER

7.) im Bereich von Autobahnkreuzen wenn Richtungstafeln vorhanden sind ODER

8.) wenn es sich bei dem zu überholenden Fahrzeug um eine Straßenbahn handelt.

In Österreich nennt sich das dann häufig auch Vorbeibewegen und nicht überholen. :D
 
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Minimale Ergänzung

Rechts überholen ist erlaubt, wenn man:

- die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Überholvorgang nicht überschreitet (gilt immer) UND

1.) innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere markierte Fahrstreifen in die gleiche Richtung führen (dann ist es für Kfz bis 3,5t gestattet) ODER

2.) im Bereich von Ampeln ODER

3.) wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen ODER

4.) wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen angekündigt hat und sich entsprechend eingeordnet hat ODER

5.) am Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn (nicht jedoch am Verzögerungsstreifen) ODER (bei so genannten Blockstreifen und auch auf Bundes-/Schnellstraßen)

6.) bei Fahrzeugschlangen (Geschwindigkeitsunterschied darf 20 km/h nicht übersteigen und die eigene Geschwindigkeit darf 80 kmh nicht überschreiten) in gleicher Fahrtrichtung ODER

7.) im Bereich von Autobahnkreuzen wenn Richtungstafeln vorhanden sind ODER (bei so genannten Blockstreifen und auch auf Bundes-/Schnellstraßen)

8.) wenn es sich bei dem zu überholenden Fahrzeug um eine Straßenbahn handelt.

In Österreich nennt sich das dann häufig auch Vorbeibewegen und nicht überholen. :D

Danke für die Aufklärung!!!!
 
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gibt es Beweise?
hast Du was zugegeben?
Regel Nr. 1: Nie was zugeben, das sie Dir nicht 100% nachweisen können.

Und dann gilt es abzuwägen, was Dich weniger schmerzt:
Die 250 Teuro Selbstbeteiligung oder der ganze Aufwand mit ev. Folgen (Bussgeld, Punkte, Entzug).
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Fahr zu dem blöden Penner hin und hau' ihm paar aufs Maul und aus. Es gibt echt Vollidioten auf der Strasse.
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Fahr zu dem blöden Penner hin und hau' ihm paar aufs Maul und aus. Es gibt echt Vollidioten auf der Strasse.


BOH EY,ein ganz COOLER.:d:d:d

Na ich weiß nicht ob sich das lohnt.:a

Der Ärger der danach kommen kann ist bestimmt schwieriger.

Würde ich auch bei vielen gern tun aber auf den Ärger danach : KEIN BOCK.



Regel das mit deinem Anwalt,ist sicherer.:t:t:t:t
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Ach ist doch wahr... Man könnte sich auf den Strassen den ganzen langen Tag nur noch aufregen, was da alles seinen Kadaver meint fortbewegen zu müssen. Ich bin es echt leid. Bei uns in der Schweiz sind "die" aber noch viel mehr. :#
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

6.) bei Fahrzeugschlangen (Geschwindigkeitsunterschied darf 20 km/h nicht übersteigen) in gleicher Fahrtrichtung ODER

korrigiere mich, aber auf autobahnen gilt max. 60 km/h oder???

Nach der Rechtsprechung ist das Rechtsüberholen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen auch dann zulässig, wenn sich nicht auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben (BGH VRS 35 S. 141, OLG Hamm VRS 47 S. 216, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 54 S. 212).
Die Voraussetzungen sind hierfür folgende:

Auf dem linken Fahrstreifen stehender Verkehr oder eine Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h,

Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h,

Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei fließendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit nicht höherer Differenzgeschwindigkeit als 20 km/h (bis max. 80 km/h),

äußerste Vorsicht bei diesem Überholvorgang.

Quelle: Begr. zur StVO-ÄndVO vom 22.03.1988.


Edit: mein fehler hab gerade gesehen, bei dir steht geschwindigkeitsunterschied....
 
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Genau das kann leider u. U. auch mal sehr falsch sein.

Auch wenn die Hilfsbereitschaft im Forum wirklich etwas Schönes ist: Nur der im Straßenverkehrsrecht erfahrene Rechtsanwalt kann hier die richtige Taktik empfehlen. Das gilt umso mehr, als dass es in derartigen Fällen fast immer diverse Möglichkeiten des weiteren Vorgehens gibt. Welche davon gut und welche schlecht sind, weiß eben (hoffentlich) der Spezialist.

Meine persönliche Priorität in solchen Fällen wäre übrigens:
1. Mich selbst zu schützen.
2. Dem linksschleichenden Anzeigenden möglichst viel Ärger bereiten.

Übrigens: So manch ein Rechtsanwalt möchte den ihm übertragenen Fall am liebsten mit dem kleinst möglichen Aufwand und für ihn gebührentechnisch optimal erledigen. Im Straßenverkehrsrecht dürfte dieses Vorgehen - weil man viele kleine Fälle hat, die fast immer nach dem RVG vergütet werden - weit verbreitet sein.
Für den Mandanten bedeutet das: Wer mit dem vom RA vorgeschlagenen Vorgehen nicht zufrieden ist: Nachhaken und mit dem RA auch die etwaig gewünschten Alternative eingehend besprechen - und sich haarklein begründen lassen, warum diese Alternativen nicht sinnvoll sein sollen. ;)

Viel Glück! :t
Jan

mag sein, habe bislang aber gute erfahrungen damit gesammelt, bzw. meine kollegen. auch diverse fälle wo ein bekannter von mir angegriffen wurde und dann die polizei verständigte, der angreifer hat sofort gegenanzeige gestartet... fallen gelassen worden...
und es war keine kneipenprügelei, sondern ein kunde hat ihn angegriffen, obwohl er für den kunden gearbeitet hat und ihm sogar entgegengekommen ist, der ist aber aus unerfindlichen gründen ausgetickt... der ist auf das fahrzeug geklettert und wollte ihn da runter holen... also eindeutig eigentlich.
mag sein das es eigentlich nicht gut ist gegenanzeige zu erstatten, wie gesagt, nur meine persönlichen erfahrungen...
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Wieso? Den Linksspurpenner nimmt doch niemand in Schutz? &:

... na klaar gehört der angezeigt, er blockiert nicht nur den fließenden Verkehr, sondern gefährdet auch noch den nachfolgenden Verkehr, denn der erste bremst noch mäßig, der nächste stärker, der danach macht 'ne Vollbremsung und dahinter knallt es dann.
... und das nicht weil die Abstände nicht eingehalten wurden, sondern das geht auch mit eingehaltenen Abständen, da muss man nur jemand von der rechten Spur nochmal in die Abstände reinziehen und schon haste den Schlamassel.

Also was ist besser um solche Situationen zu vermeiden indem man eine freie nicht befahrene Fahrspur nutzt um diese Situation zu entschärfen?

"Flucht nach vorn" heißt der Zaubersatz - der funktioniert immer wieder. Denn wer bremst, hat grundsätzlich das Risiko jemanden im Kofferraum sitzen zu haben - wer jedoch ganz bewusst "ausweicht" schafft Freiräume für den nachfolgenden Verkehr.

"Ausweichen a'la Elchtest" und "rechts überholen" sind zwei unterschiedliche Situationen mit dem selben Endergebnis: Positionswechsel zweier Fahrzeuge derselben Spur ....
Genau! Sehr gut gekontert:d:t.
"Linksspurpenner" :d
Zum Gesamtthema: hatten wir hier doch schon öfter. Und immer wieder dieselben Argumentationslinien.
Der betroffene sollte zum Anwalt gehen, und das Recht so nutzen, wie es für ihn möglich ist. Das Gleiche nimmt sich ja sein "Vordermann" auch heraus.
Ich finde da also nichts verwerfliches daran, daher verstehe ich den Einwurf von "schwaba" nicht.
 
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Ach ist doch wahr... Man könnte sich auf den Strassen den ganzen langen Tag nur noch aufregen, was da alles seinen Kadaver meint fortbewegen zu müssen. Ich bin es echt leid. Bei uns in der Schweiz sind "die" aber noch viel mehr. :#


In den Kursen nach einem Sicherungsentzug wird genau das trainiert:

Wie bleibe ich cool?

Das ist das ganze Geheimnis! Cool zu bleiben! Egal ob es ein Schleicher,
Drängler oder sonst ein Chaot ist, der Dich bewusst oder unbewusst provoziert.

Alles Andere führt irgendwann zu teuren Folgen (Bussen, Schäden).

Ist sicher schwerer, wenn man noch jünger ist. Aber so ist es nun mal!
Versuch Deinen Dampf woanders abzulassen (nur ein freundlicher Tipp)! :w
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Um "cool bleiben" gehts hier überhaupt nicht. Hier gehts einzig und allein um die Tatsache, dass heutzutage jeder Penner glaubt, einem vorschreiben zu müssen wie man fährt. Dieses Oberlehrerpack gehört einfach weg von den Strassen. Das hängt alles zusammen mit dieser modernen "grünen" Verkehrspolitik, der Staat machts ja vor und zockt den Privatverkehr ab und schikaniert/diffamiert ihn wo's nur geht. Danach kommt die Presse und füllt zwei Wochen lang die Titelseite mit "Todesraser mit 135 auf der Autobahn unterwegs". Wen wunderts, dass 90% der unfähigen Autofahrer Paranoia bekommen und dann genau sowas passiert, wie eben ihm beim Rechtsüberholen.

Irgendwann reichts einfach mal. Schwer ist überhaupt nichts daran, sich beherrschen zu müssen wenns eben nötig ist. Aber genau dann, wenns nicht nötig ist, dann sollen genannte Stellen einfach das Maul halten und ihren lahmen Arsch auf der rechten Spur halten und andere fahren lassen.
Ps: Das geht ins genau gleiche Thema wie der "ich wurde geblitzt"-Fred im CH-Bereich.
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Wie wärs eigentlich in so einem Fall rechts neben ihn zu fahren und dann den Tempomaten exakt auf sein Tempo zu stellen und neben ihm herzufahren? Wenn dann irgendwann einer von hinten nachkommt, dann ist er nämlich in der Pflicht etwas zu tun :D
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

mag sein, habe bislang aber gute erfahrungen damit gesammelt, bzw. meine kollegen. auch diverse fälle wo ein bekannter von mir angegriffen wurde und dann die polizei verständigte, der angreifer hat sofort gegenanzeige gestartet... fallen gelassen worden...

Spricht das nicht gerade dafür, dass eine "Gegenanzeige" sinnlos ist? ;)

Ich bin grundsätzlich bei Dir: Würde mich Jemand aus meiner Sicht querulatorisch anzeigen, so würde ich ebenfalls nach Möglichkeiten suchen, ihm Ärger zu bereiten. Insbesondere wenn er sich rechtswidrig verhalten hat.

Bzgl. der Situation im Straßenverkehr raten aber m. E. viele Spezialisten grundsätzlich oder je nach Fall davon ab. Hintergrund dürfte zum Einen sein, dass eine "Gegenanzeige" auf manche Staatsanwälte und/oder Richter wie eine Verzweiflungstat eines (zu Recht?) Beschuldigten wirken könnte. In jedem Fall macht sie zusätzlich Arbeit, und das findet natürlich keinen Anklang. Der "Gegenanzeiger" ist grundsätzlich auch weniger glaubwürdig, als der zuerst Anzeigende.

Man sollte also wohl zumindest jeweils gut überlegen, ob und welche Chancen man sich mit einer "Gegenanzeige" ausreichnet. Ist man in einer besseren Beweissituation, dann kann das sicherlich Sinn machen - und dem anderen einigen Ärger ;). Es kann aber ggf. auch nach hinten losgehen.

Viele Grüße
Jan
 
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