AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?
[...] ist ja genauso Nötigung weil er mich mit Absicht behindert, oder nicht?
IM Zweifelsfall kommt die Frage, wer zuerst da war - und wenn Du erst zügig rechts aufgeschlossen bist und dann das Tempo dem links fahrenden angepasst hast, ist's wieder eindeutig

... dass sowas nur auf Video zu beweisen ist, klar - in freier Wildbahn verhält man sich ja so eh nicht - aber so mal rein theoretisch angenommen ..
Wenns nur in der Mitte ist, kann ich ja noch links überholen, aber ärgerlich ist es allemal wenn man zwei Fahrspuren kreuzen muss weil jemand meint die rechte Fahrspur wäre nur für LKW.
Wenn die linke Spur voll von Überholern ist und die mittlere Spur von jemandem befahren wird, der deutlich langsamer als die links fahrenden fährt und vor ihm sehr, sehr viel frei ist, dann verhalte ich mich ganz absichtlich entgegen der StVO und fahre mein Tempo weiter auf der rechten Spur an ihm vorbei.
... und gerade weil davor sehr, sehr viel frei ist muss ich den nächsten km auch nicht die Spur wechseln.
Falls in dieser Situation doch mal ein Videowagen hinter mir sein sollte, werde ich vor Ort und Stelle eine Anzeige gegen den Mittelspurpenner aufgeben, denn der Videobeweis ist ja dann vorhanden.
Und ich werde fragen ob ich den flüssig links fließenden Verkehr wirklich durch meine beiden doppelten Spurwechsel hätte stören "sollen" ... "müssen" ist klar - ich muss ja links überholen.
Es müsste Bußgelder analog zum Abstandsvergehen geben.
Beim Abstand kostet es bei 5/10 des halben Tachos und darunter ...
Beim Linksspurfahren müsste es Zeiten geben - 30 Sekunden ohne Überholvorgang links gefahren, 40 Sekunden, 50 Sekunden, 60 Sekunden ....
-> 40 Euro und 1 Punkt
... mit Behinderung des nachfolgenden Verkehrs nochmal einen Bonus drauf. (Behinderung = wenn sich eine Kolonne mit mehr als 4 Fahrzeugen bildet)
-> +10 Euro
... dann nochmal den "mit Gefährdung"-Aufschlag (Gefährdung dann, wenn der Linksspurpenner auf die Bremse tippt um den Hintermann auf Abstand zu halten)
-> +20 Euro +1 Punkt
Das Rechtsüberholen wird im gleichen Zuge auch teurer und Abstandssünden auch ... damit sollte es passen

... jedoch genauer beäugt ob die Abstandssünde und das Rechtsüberholen nicht aus der Behinderung oder gar Gefährdung des Linksspurpenners herrührt - denn einem Antippen der Bremse kann das Ausweichen und Rechtsüberholen folgen.
So wäre das mal fein ... und 30 Sekunden sind mehr als fair gewählt, das ist auf der Autobahn eine irrelange Zeit ...