sig57
macht Rennlizenz
- Registriert
- 22 März 2008
AW: 24 mm Spurverbreiterung nicht eingetragen bekommen
Hi,
das ist ja schon seit einigen Jahren "Geschichte".
Nach aktueller ( und seit einigen Jahren gültiger ) EU-Richtlinie muß die Reifenflanke in einem bestimmten Bereich von der Kotflügelflanke oder anzumontierenden Kotflügelverbreiterungen abgedeckt sein.
Der Winkel nach links und rechts gemessen von der senkrechten durch die Radnabe verlaufenden Achse ist mir jetzt nicht geläufig, bewegt sich aber um die 30 Grad.
So long
Geht es nicht darum lediglich die Lauffläche verdeckt zu haben?!
Hi,
das ist ja schon seit einigen Jahren "Geschichte".
Nach aktueller ( und seit einigen Jahren gültiger ) EU-Richtlinie muß die Reifenflanke in einem bestimmten Bereich von der Kotflügelflanke oder anzumontierenden Kotflügelverbreiterungen abgedeckt sein.
Der Winkel nach links und rechts gemessen von der senkrechten durch die Radnabe verlaufenden Achse ist mir jetzt nicht geläufig, bewegt sich aber um die 30 Grad.
So long
