3 Bremsleuchte verdunkeln

Registriert
2 August 2007
Ort
Nürnberg - Feucht
Hallo liebe Gemeinde!

Aufgrund der Tatsache das meine 3te Bremsleuchte gerissen ist würde ich mir gerne Ersatz holen und diese mit einer dunklen Tönungsfolie überziehen da sich das gut mit dem Schwarzen Lack kombinieren lässt. Jetzt meine Frage an die experten - könnte es da probleme mit der Rennleitung geben oder dem TÜV? Mein letzter Sachstand war das die 3te leuchte ähnlich wie die Seitenblinker nur Zusatz sind und daher auch gemäß StVO verändert werden können.

vielen dank für Themenbezogene Antworten
Flo
 
So weit ich weiß:
- ab 1998 ist eine dritte Bremsleuchte bei Neuwagen PFLICHT!
- selbst wenn sie keine Plicht wäre, müsste sie funktionieren wenn sie denn vorhanden ist (NSW hat auch nicht jedes Auto, aber wenn man sie hat müssen sie leider auch funktionieren)
- "Bauart geprüfte Teile" am Auto dürfen nicht verändert werden, darunter fällt auch die dritte Bremsleuchte
 
Sichtbar beim bremsen soll sie natürlich sein. Es gibt ja mittlerweile sogar sprays zum abdunkeln die sehr lichtdurchlässig sind. Aber ok dann weiß ich vorerst schonmal bescheid!
 
Meines Wissens nach darf an keiner Leuchte (auch nicht an der 3. Bremsleuchte) Veränderungen vorgenommen werden...

Nach der Folierung wäre der Zetti nicht mehr StVO tauglich!
was ist mit youngtimern, die im vorfeld keine dritte bremsleuchte haben?:rolleyes:
 
Sichtbar beim bremsen soll sie natürlich sein.
Richtig - und das auch bei sehr schlechten Sichtverhältnissen wie """", nebel und Dunkelheit ... und Kombination aller.

Es gibt ja mittlerweile sogar sprays zum abdunkeln die sehr lichtdurchlässig sind.
Ja, es gibt mittlerweile auch Spritsparmagnete und anderen Schrott - bisher ist es aber noch niemandem gelungen ein Spray so herzustellen, dass es in die eine Richtung lichtdurchlässiger ist als in die andere Richtung. Bei Folien ist das jedoch möglich, jedoch genauso wenig erlaubt.

Aber ok dann weiß ich vorerst schonmal bescheid!
Falls Du mal einen Auffahrunfall produzierst, sollte Deine erste Maßnahme sein die Rückleuchten des aneren Fahrzeugs zu prüfen. Sobald die dinger auch nur ansatzweise verändert wurden (lasiert oder foliert), sofort die Polizei rufen und die Jungs darauf hinweisen.

Und zack, biste nicht mehr für den Schaden am anderen Fahrzeug haftbar. Deinen eigenen Frontschaden könntest Du sogar auch noch bezahlt bekommen - einfach ausprobieren.

... was das für Dich heißt, wenn Dir jemand bei lasierten Rückleuchten ins Heck fährt, dürfte klar sein :w
Ob Tüv oder nicht Tüv ist dann keine wirkliche Frage mehr, wenn da richtig Geld im Raum steht.
 
...Falls Du mal einen Auffahrunfall produzierst, sollte Deine erste Maßnahme sein die Rückleuchten des aneren Fahrzeugs zu prüfen. Sobald die dinger auch nur ansatzweise verändert wurden (lasiert oder foliert), sofort die Polizei rufen und die Jungs darauf hinweisen.
...

:t

Das gilt auch - nur der Vollständigkeit halber - für eine etwaig defekte Rückleuchte. Wenn man sieht, mit welch unzureichender Beleuchtung viele Autos derzeit unterwegs sind, ist das ein brandaktuelles Thema.
 
Da du dich sicher vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs einschließlich der Beleuchtungsanlage überzeugst, kann ja nichts passieren. :) Wenn die Polizei dich doch erwischt, kommt jetzt allerdings erschwerend hinzu, dass du dein Wissen um die ganz besondere Anfälligkeit der Z4-Bremsleuchten für Risse öffentlich dokumentiert hast und man eine besondere Sorgfalt bei der technischen Überwachung erwarten muss. Das ist dann schon fahrlässig.;)
 
Solange die noch einwandfrei funktioniert stellt der Riss nur einen optischen Mangel da und ist ansonsten völlig problemlos.
 
Falls Du mal einen Auffahrunfall produzierst, sollte Deine erste Maßnahme sein die Rückleuchten des aneren Fahrzeugs zu prüfen. Sobald die dinger auch nur ansatzweise verändert wurden (lasiert oder foliert), sofort die Polizei rufen und die Jungs darauf hinweisen.

Und zack, biste nicht mehr für den Schaden am anderen Fahrzeug haftbar. Deinen eigenen Frontschaden könntest Du sogar auch noch bezahlt bekommen - einfach ausprobieren.
typisch deutsch
 
Von diesem sinnfreien Tuning halte ich auch nicht besonders viel. Interessant finde ich auch immer wieder die Anzahl der Autos, die mit Xenon Plagiaten unterwegs sind.
 
Du würdest in solch einem Fall direkt bezahlen? Schön, dass es sowas noch gibt :-)

Ich bin auch schon jemandem draufgefahren ... am Folgetag waren wir in der Werkstatt, haben gemeinsam den Auftrag schreiben lassen, den Festpreis festgelegt und ich hab ihm das Geld in die Hand gezählt - fertig.
 
ähhmmm! Versicherung?......genau dafür hat sie doch jeder.
 
ähhmmm! Hochstufung! ...... genau dafür vermeidet jeder eine Inanspruchnahme, wenn's möglich ist.
 
Es gibt zwar auch einen Rabattretter, dann darf man jedoch nicht mehr die Versicherung wechseln, da man dann hochgestuft wird.

Das von Jokin kann ich auf jeden Fall gut nachvollziehen. Würde Sie auch nur bei einem größeren Schaden ranziehen.
 
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