Natürlich bekommt er Garantie* - warum auch nicht.
Ihr werft nun schon wieder alles durcheinander.
1. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bei der er für eine bestimme Zeit eine Gewisse Funktion/Eigentschaft garantiert
2. Sie ist weder bei Unternehmern die die Ware im Rahmen Ihrer GEschäftstätigkeit kaufen noch bei Privatpersonen zwingend
Jetzt kommt das was ihr meint.
Und das ist die Gewährleistung oder auch Sachmangelhaftung.
Hierbei versichert der Verkäufer (nicht der Hersteller), das die Sache im Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln war. Bei Mängeln die Innerhalb der ersten 6 Monate auftreten wird angenommen, daß diese bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlagen. Danach kehrt sich die Beweislast um (der Käufer muss nachweisen, daß der Mangel schon im ZP der Übergabe vorlag). Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Sache zu laufen und gilt 2 Jahre. Und diese sowohl für Unternehmer wie auch Privatpersonen. Diese Regel ist jedoch teilweise dispositiv.
So kann bei gebrauchen Gegenständen vertragliche die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden, auch bei einem einseitig unternehmensbezogenen Geschäft.
Bei zweiseitig unternehmensbezogenen Geschäften (und das versucht man mit dem "Vekauf nicht an Privat" zu erreichen) kann die gesetzliche Gewährleistung gänzliche ausgeschlossen werden.
Bei fabrikneuen Sachen ist dieser Ausschluss keinesfalls wirksam.
Wird nichts vereinbar gilt der 1. Satz.
Ich hoffe das war verständlich.
Und daher bitte ab jetzt nicht mehr Gewährleistung und Garantie verwechseln - das sind zwei Paar ganz verschiedene Schuhe.
Ich könnte jetzt noch etwas zu den Folgen des Eintrittes des GEwährleistungsfalles schreiben aber das würde sich wahrscheinlich eh niemand mehr durchlesen

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