400000 unberechtigte Knöllchen

weikaz

macht Rennlizenz
Registriert
23 Juni 2013
Ort
Kerpen-Buir
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Wie findet Ihr das was die Stadt Köln veranstalltet hat. Sie stellt einen Blitzer auf, der über 60 Blitz aber keine 60er Schilder und Blitz so 400000 Autos. Sie weigert sich aber die eingenommene Kohle zurück zu zahlen, weil das Verfahren bei denen die gezahlt haben, abgeschlossen ist.
Das ist doch ein hervorragendes Geschäftsmodel für klamme Städte.
Ich finde das unmöglich und unmoralisch.
 
Wie findet Ihr das was die Stadt Köln veranstalltet hat. Sie stellt einen Blitzer auf, der über 60 Blitz aber keine 60er Schilder und Blitz so 400000 Autos. Sie weigert sich aber die eingenommene Kohle zurück zu zahlen, weil das Verfahren bei denen die gezahlt haben, abgeschlossen ist.
Das ist doch ein hervorragendes Geschäftsmodel für klamme Städte.
Ich finde das unmöglich und unmoralisch.

Die Gesetze sind so. Da hat die Stadt Köln nichts mit zu tun. Da müsstest Du dich bei denen beschweren, die die Gesetze so verabschiedet haben. (finde ich auch nicht gut, ist aber so)

Wenn ich Dich ein wenig "beruhigen" :d darf, dann lese z.B. bitte hier mal kurz Auszüge aus dem Gesetz der Gleichbehandlung und entscheide, ob Du, genau wie ich, dieses Gesetz für richtig hälts. &:
Aber nicht erschrecken. :B:+:wm oder wundern. 8-)


Ist hier lediglich ein Hinweis aúf die Gesetzeslage in einem ähnlichen Beispiel, wie das von Dir geschilderte Dilemma mit der Geschwindigkeitskontrolle in Köln. (Nur umgekehrt)

Ps.: meine Erkenntnis, du kannst wählen wen du willst, in solchen "Dingen" sind sich alle Parteien eing.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gesetze sind so. Da hat die Stadt Köln nichts mit zu tun. Da müsstest Du dich bei denen beschweren, die die Gesetze so verabschiedet haben. (finde ich auch nicht gut, ist aber so)

Wenn ich Dich ein wenig "beruhigen" :d darf, dann lese z.B. bitte hier mal kurz Auszüge aus dem Gesetz der Gleichbehandlung und entscheide, ob Du, genau wie ich, dieses Gesetz für richtig hälts. &:
Aber nicht erschrecken. :B:+:wm oder wundern. 8-)



Ist hier lediglich ein Hinweis aúf die Gesetzeslage in einem ähnlichen Beispiel, wie das von Dir geschilderte Dilemma mit der Geschwindigkeitskontrolle in Köln. (Nur umgekehrt)

Ps.: meine Erkenntnis, du kannst wählen wen du willst, in solchen "Dingen" sind sich alle Parteien eing.

Es gibt kein spezielles "Gleichbehandlungsgesetz" und der von Dir zitierte Wikipediaartikel beschreibt ja gerade die gegenteilige Situation, nämlich dass Du keinen Anspruch auf Gleichbehandlung hast, wenn Du Dich NICHT an die Regeln gehalten hast. Du hast sehr wohl einen Gleichbehandlungsanspruch, wenn Du Dich regelgerecht/gesetzeskonform verhältst, sprich, die unrechtmäßig erteilten Bußgeldbescheide wären ja angreifbar gewesen. Wenn der Betroffene das nun nicht gemacht hat, dann ist der Bußgeldbescheid trotzdem rechtskräftig geworden. Das hat dann allerdings nichts mit dem Grundsatz "Keine Gleichbehandlung im Unrecht" zu tun. Inwiefern die Stadt Köln überhaupt die Möglichkeit hätte, quasi aus Kulanz, die fehlerhaften Bescheide zurückzunehmen, kann ich auch nicht einschätzen, aber ein Punkt der Erwägungen wird sicher sein, dass es hier ja schon um einige Millionen geht, wie man lesen konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn es für die Betroffenen schmerzlich erscheinen mag, sollte man den Sachverhalt doch klarstellen:
1. Vor dem Blitzer lag eine Baustelle mit Geschwindigkeitsbegrenzung 60 km/h. Kurz nach dem Blitzer war ebenfalls Tempo 60. Die Stadt hatte allerdings vergessen, unmittelbar am Ende der Baustelle nochmals ein Tempo 60-Schild aufzustellen. Daher galt formell im Bereich des Blitzers Tempo 80.
2. Nachdem dieses von einem Gericht geklärt wurde, wurden die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen Bußgeldverfahren von der Stadt Köln eingestellt.
3. Die abgeschlossenen und damit rechtskräftigen Bußgeldverfahren (das heißt, die Verfahren, bei denen die Betroffenen z.B. "freiwillig“ schon gezahlt hatten) können nicht mehr rückabgewickelt werden, weil sie eben schon rechtskräftig abgeschlossen sind. Das liegt im Wesen von Bußgeldverfahren.
Es war nach meiner Beurteilung also nicht die Absicht der Stadt Köln, Autofahrer hereinzulegen, sondern man hat hier einen Fehler in der Beschilderung gemacht. Der Eingangsbeitrag unterstellt hingegen offenbar der Stadt Köln ein absichtliches Vorgehen und ein darauf basierendes Geschäftsmodell.
 
Es war nach meiner Beurteilung also nicht die Absicht der Stadt Köln, Autofahrer hereinzulegen, sondern man hat hier einen Fehler in der Beschilderung gemacht. Der Eingangsbeitrag unterstellt hingegen offenbar der Stadt Köln ein absichtliches Vorgehen und ein darauf basierendes Geschäftsmodell.
Diese Unterstellung ist aber auch mit einem ;) zu sehen. In diesem Fall unterstellt denke ich niemand der Stadt absichtliches Betrügen. Dennoch gibt es Fälle, selbst erlebt, wo dies genau so geschieht. Völlig ungeachtet von dem Vorsatz bin ich dennoch der Meinung, dass zu unrecht erworbenes Geld zurück gezahlt werden sollte. Wenn es der Verfahrensweg nicht hergibt, wird sich doch ein anderer Weg finden. So denn man es wirklich möchte. ;)
 
... Wenn es der Verfahrensweg nicht hergibt, wird sich doch ein anderer Weg finden. So denn man es wirklich möchte. ;)
Es gibt m. E. keinen solchen Weg, Axel. ;) Denn natürlich darf eine Stadt nicht einfach "freiwillig" Geld zurückzahlen, das sie eingenommen hat. Denn diese Rückzahlungen würden zu Lasten aller Bürger der Stadt gehen. Es gibt dafür schlicht keine Rechtsgrundlage, sondern würde, allenfalls, umgekehrt Ansprüche anderer Bürger gegen die Stadt auslösen. Im schlimmsten Fall könnte man auch an strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der betroffenen Personen denken, wenn die einfach Rückzahlungen anweisen.
 
Der gesunde Menschenverstand sollte einen solchen Spielraum eigentlich auch erwarten lassen. Leider folgt das Verwaltungsrecht diesem frommen Wunsch eher selten ... :confused:
 
Ob da wohl eher die Berichterstattung eine Rolle spielte? :D Immerhin scheint es wohl doch so zu sein, dass eine Rückzahlung zulässig ist ohne Rechtsnachteile für die Stadt bzw. die Bezirksregierung. Dabei unterstelle ich mal, dass die das vorher haben prüfen lassen. :whistle:
 
Ach, schau an: Ich hatte mich gefragt, wie Köln die Rückzahlung im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften hinbekommen möchte. Aber da scheint es tatsächlich etwas "Spezielles" zu geben (Hervorh. d. Brummm): :cautious:

http://www.stadt-koeln.de/politik-u...erlass-soll-im-blitzer-fall-angewendet-werden

"... Die Stadt Köln hat sich am heutigen Montag, 6. Februar 2017, mit der Bezirksregierung Köln darauf verständigt, in den Fällen der ungerechtfertigten Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit der Blitzeranlage auf der A 3 von der nur von der Bezirksregierung umsetzbaren Möglichkeit des nordrhein-westfälischen Gnadenerlasses aus dem Jahr 2002 Gebrauch zu machen. So kann in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das zu viel gezahlte Bußgeld erstattet werden kann ..."
 
Köln, ..Blitzer...???? Das waren bestimm die restlichen Anhänger von Franz Josef Antwerpes, die da ihr Unwesen getrieben haben....:D
 
Mein Arbeitskollege ist 4 Wochen zu Fuß gegangen. Die 4 Wochen gibt es nicht zurück, vllt das Bußgeld.
 
Zurück
Oben Unten