heyho
macht Rennlizenz
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Falsch, es wird derzeit geprüft bzw. vielleicht auch Anklage erhoben.Ob es lächerlich ist weiß ich nicht, auf jeden Fall ist es ein Straftatbestand.
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Falsch, es wird derzeit geprüft bzw. vielleicht auch Anklage erhoben.Ob es lächerlich ist weiß ich nicht, auf jeden Fall ist es ein Straftatbestand.
Lies doch einfach mal den vorletzten Satz dessen, was ich zitiert habe, noch einmal in Ruhe durch und denke darüber nach, dann beantwortet sich deine Frage von selbst.Das heißt also wenn ein Dacia Fahrer volle Pulle über die AB heizt Höchstgeschindigkeit um 170km/h ist das auch ein illegales Rennen...ich würde vorschlagen das halbe Forum sollte sich selbst anzeigen![]()
Auch hier gilt meine obige Antwort an Clemens.Darf ich dann auch nicht mehr unnötig 250 fahren?
Auch falsch. Der Straftatbestand ist vorhanden. Geprüft wird, ob der vorliegende Sachverhalt dessen Voraussetzungen erfüllt.Falsch, es wird derzeit geprüft bzw. vielleicht auch Anklage erhoben.
Richtig, jaAuch falsch. Der Straftatbestand ist vorhanden. Geprüft wird, ob der vorliegende Sachverhalt dessen Voraussetzungen erfüllt.
So ist es, er wollte dokumentieren, dass er die Geschwindigkeit erreichen kann, egal was um ihn herum außerhalb los war."Rennen gegen sich selbst"
Ich finde, das Problem für den Fahrer dürfte die Kamera werden, die installiert wurde, um die erzielte Geschwindigkeit zu dokumentieren.
Jedenfalls dann, wenn es darum geht einen Rekord aufzustellen.Ab wieviel muß man denn auf die Rennstrecke, ab 200, 250, 270 oder 320 km/h ?
Ich bitte dich... wie viele Menschen posten Fotos/Videos von Fahrten, auf jeden sie Höchstgeschwindigkeit fahren. Das reicht vom Polo GTI bis eben zum Bugatti Chiron."Rennen gegen sich selbst"
Ich finde, das Problem für den Fahrer dürfte die Kamera werden, die installiert wurde, um die erzielte Geschwindigkeit zu dokumentieren.
Natürlich. Anhand der Tachoanzeige lässt sich sehr wahrscheinlich gut ermitteln, ob und inwieweit der Fahrer Vollgas gefahren ist. Damit hat er dann m. E. ein ernstes Problem."Rennen gegen sich selbst"
Ich finde, das Problem für den Fahrer dürfte die Kamera werden, die installiert wurde, um die erzielte Geschwindigkeit zu dokumentieren.
Danke Jan!Es ist fast immer besser, den Gesetzestext zu lesen als eine Darstellung davon – weil die Darstellungen häufig unpräzise sind.
Absatz 1 Nr. 3 der Regelung umfasst in der Tat 3 Voraussetzungen, die sämtlich erfüllt werden müssen, wenn man sich gerne nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar machen möchte. Hinzu kommt, dass auch Absicht (Vorsatz) vorhanden sein muss. Also 4 Voraussetzungein, sozusagen.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr 1.
ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.
als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Achso ja
Da frage ich mich allerdings, wie man sich mit über 400 km/h bei dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten kann.… So wie ich es als juristischer Laie lese geht es doch wohl um die Frage, ob er sich bei seiner Fahrt grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten hat. Das eröffnet ja entsprechend Interpretationsspielraum.
Richtig, schließlich haben wir Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf der BAB. Wer sich (so weit) darüber hinaus begibt, haftet immer, zumindest mit Teilschuld, falls ein Unfall passiert.wie man sich mit über 400 km/h bei dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten kann.
Ich kenne mich in jedem Fall viel weniger aus als du, darf aber vielleicht trotzdem Vermutungen anstellen (letztlich geht es in der Diskussion ja auch darum):Da frage ich mich allerdings, wie man sich mit über 400 km/h bei dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten kann.Dazu hat Dieter ja eigentlich schon alles Wesentliche geschrieben.
Ich habe mit Strafrecht nicht viel am Hut, würde aber vermuten, dass das o.a. Tatbestandsmerkmal vorliegend ganz locker erfüllt ist.
Ja, das ist ja alles richtig, aber im vorliegenden Fall kam es ja zu keinem Schaden. Insofern dürfte es interessant sein, wie das gewertet werden könnte - vielleicht äußert sich Jan ja nochmal.
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Richtgeschwindigkeit – auf diesen Straßen gilt sie
Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 130 km/h. Wer sich nicht daran hält, haftet bei einem Unfall unter Umständen mit.www.adac.de
Was passiert bei Verstößen gegen die Richtgeschwindigkeit?
Das Nichteinhalten der Richtgeschwindigkeit stellt keine Ordnungswidrigkeit dar und zieht somit weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg nach sich – solange dadurch kein Verkehrsteilnehmer geschädigt wird. Die Missachtung der Richtgeschwindigkeit erhöht jedoch die Unfallgefahr.
Achtung: Sollte es zu einem Unfall kommen, kann eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einer Mithaftung in Höhe von mindestens 20 Prozent führen, wenn der durch verkehrswidriges Verhalten eines anderen Fahrers verursachte Crash bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre.
Leider fehlt mir gerade die Zeit. Kurz gesagt darf man den Begriff der Richtgeschwindigkeit und das Strafrecht nicht vermischen. Vorliegend ist ja in der Tat kein Unfall passiert.?.. vielleicht äußert sich Jan ja nochmal.