417 km/h auf der Autobahn

Das heißt also wenn ein Dacia Fahrer volle Pulle über die AB heizt Höchstgeschindigkeit um 170km/h ist das auch ein illegales Rennen...ich würde vorschlagen das halbe Forum sollte sich selbst anzeigen 😁
Lies doch einfach mal den vorletzten Satz dessen, was ich zitiert habe, noch einmal in Ruhe durch und denke darüber nach, dann beantwortet sich deine Frage von selbst.
 
Als juristischer Laie, im Gegensatz zu Jan, lese ich den erwähnten Satz so:

Der Straftatbestand tritt bei drei "und" Bedingungen ein, die voraus gesetzt werden, dass dann ein Rennen gegen sich selbst stattfindet und man höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen will. Auch der Versuch ist schon strafbar,

Screenshot 2022-01-24 212328.jpg
 
"Rennen gegen sich selbst"

Ich finde, das Problem für den Fahrer dürfte die Kamera werden, die installiert wurde, um die erzielte Geschwindigkeit zu dokumentieren.
 
Wenn man mit einem PKW einer x-beliebigen Marke mit 170 km/h über die BAB fährt und die Verkehrsverhältnisse es zulassen und die obigen 3 Bedingungen nicht erfüllt, begeht man auch kein Rennen gegen sich selbst, auch wenn dies die Höchstgeschwindigkeit dieses Fahrzeuges sein sollte.
 
Es ist fast immer besser, den Gesetzestext zu lesen als eine Darstellung davon – weil die Darstellungen häufig unpräzise sind.

Absatz 1 Nr. 3 der Regelung umfasst in der Tat 3 Voraussetzungen, die sämtlich erfüllt werden müssen, wenn man sich gerne nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar machen möchte. Hinzu kommt, dass auch Absicht (Vorsatz) vorhanden sein muss. Also 4 Voraussetzungein, sozusagen. ;)


Strafgesetzbuch (StGB)​

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen​

(1) Wer im Straßenverkehr 1.
ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.
als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
 
"Rennen gegen sich selbst"

Ich finde, das Problem für den Fahrer dürfte die Kamera werden, die installiert wurde, um die erzielte Geschwindigkeit zu dokumentieren.
So ist es, er wollte dokumentieren, dass er die Geschwindigkeit erreichen kann, egal was um ihn herum außerhalb los war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab wieviel muß man denn auf die Rennstrecke, ab 200, 250, 270 oder 320 km/h ?
Jedenfalls dann, wenn es darum geht einen Rekord aufzustellen.
ZB. ein Speedski-Fahrer fährt ja auch auf einer gesperrten Piste und Autohersteller machen ihre Highspeedtestfahrten auch unter idealen Bedingungen und mit einer professionellen Crew.
Alleine die Vorstellung, was ein Crash für mediale und politische Diskussionen ausgelöst hätte.
 
"Rennen gegen sich selbst"

Ich finde, das Problem für den Fahrer dürfte die Kamera werden, die installiert wurde, um die erzielte Geschwindigkeit zu dokumentieren.
Ich bitte dich... wie viele Menschen posten Fotos/Videos von Fahrten, auf jeden sie Höchstgeschwindigkeit fahren. Das reicht vom Polo GTI bis eben zum Bugatti Chiron.
 
"Rennen gegen sich selbst"
Ich finde, das Problem für den Fahrer dürfte die Kamera werden, die installiert wurde, um die erzielte Geschwindigkeit zu dokumentieren.
Natürlich. Anhand der Tachoanzeige lässt sich sehr wahrscheinlich gut ermitteln, ob und inwieweit der Fahrer Vollgas gefahren ist. Damit hat er dann m. E. ein ernstes Problem.
 
Es ist fast immer besser, den Gesetzestext zu lesen als eine Darstellung davon – weil die Darstellungen häufig unpräzise sind.

Absatz 1 Nr. 3 der Regelung umfasst in der Tat 3 Voraussetzungen, die sämtlich erfüllt werden müssen, wenn man sich gerne nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar machen möchte. Hinzu kommt, dass auch Absicht (Vorsatz) vorhanden sein muss. Also 4 Voraussetzungein, sozusagen. ;)


Strafgesetzbuch (StGB)​

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen​

(1) Wer im Straßenverkehr 1.
ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.
als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Danke Jan!

So wie ich es als juristischer Laie lese geht es doch wohl um die Frage, ob er sich bei seiner Fahrt grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten hat. Das eröffnet ja entsprechend Interpretationsspielraum.
 
… So wie ich es als juristischer Laie lese geht es doch wohl um die Frage, ob er sich bei seiner Fahrt grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten hat. Das eröffnet ja entsprechend Interpretationsspielraum.
Da frage ich mich allerdings, wie man sich mit über 400 km/h bei dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten kann. :unsure: Dazu hat Dieter ja eigentlich schon alles Wesentliche geschrieben.

Ich habe mit Strafrecht nicht viel am Hut, würde aber vermuten, dass das o.a. Tatbestandsmerkmal vorliegend ganz locker erfüllt ist. Wobei er immerhin (falls ich es richtig gesehen habe) nicht sehr dicht an den anderen Fahrzeugen vorbeigefahren ist, sondern immer Abstand war.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie man sich mit über 400 km/h bei dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten kann.
Richtig, schließlich haben wir Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf der BAB. Wer sich (so weit) darüber hinaus begibt, haftet immer, zumindest mit Teilschuld, falls ein Unfall passiert.
Freie Fahrt haben wir nicht, das wird immer gerne vergessen.
 
Da frage ich mich allerdings, wie man sich mit über 400 km/h bei dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten kann. :unsure: Dazu hat Dieter ja eigentlich schon alles Wesentliche geschrieben.

Ich habe mit Strafrecht nicht viel am Hut, würde aber vermuten, dass das o.a. Tatbestandsmerkmal vorliegend ganz locker erfüllt ist.
Ich kenne mich in jedem Fall viel weniger aus als du, darf aber vielleicht trotzdem Vermutungen anstellen (letztlich geht es in der Diskussion ja auch darum):

Verhält sich jemand grob verkehrswidrig und rücksichtslos, wenn er auf einem zu diesem Zeitpunkt extrem wenig befahrenen Autobahnabschnitt mit drei Fahrspuren für einen kurzen Moment 400km/h fährt? Aus dem Video geht ja offensichtlich hervor, dass zu diesem Zeitpunkt kaum Fahrzeuge unterwegs waren (manche gehörten übrigens zu seinem "Team"). Ich weiss nicht, ob es hier um Fragen einer realen oder theoretischen Gefährdung geht, zu real gefährlichen Situationen kam es jedenfalls nicht.
 

Info zum Thema Richtgeschwindigkeit


Was passiert bei Verstößen gegen die Richtgeschwindigkeit?​

Das Nichteinhalten der Richtgeschwindigkeit stellt keine Ordnungswidrigkeit dar und zieht somit weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg nach sich – solange dadurch kein Verkehrsteilnehmer geschädigt wird. Die Missachtung der Richtgeschwindigkeit erhöht jedoch die Unfallgefahr.

Achtung: Sollte es zu einem Unfall kommen, kann eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einer Mithaftung in Höhe von mindestens 20 Prozent führen, wenn der durch verkehrswidriges Verhalten eines anderen Fahrers verursachte Crash bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre.
 


Was passiert bei Verstößen gegen die Richtgeschwindigkeit?​

Das Nichteinhalten der Richtgeschwindigkeit stellt keine Ordnungswidrigkeit dar und zieht somit weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg nach sich – solange dadurch kein Verkehrsteilnehmer geschädigt wird. Die Missachtung der Richtgeschwindigkeit erhöht jedoch die Unfallgefahr.

Achtung: Sollte es zu einem Unfall kommen, kann eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einer Mithaftung in Höhe von mindestens 20 Prozent führen, wenn der durch verkehrswidriges Verhalten eines anderen Fahrers verursachte Crash bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre.
Ja, das ist ja alles richtig, aber im vorliegenden Fall kam es ja zu keinem Schaden. Insofern dürfte es interessant sein, wie das gewertet werden könnte - vielleicht äußert sich Jan ja nochmal.
 
Interessant.....und das in einem Forum wo der größte Prozentsatz Mitglieder kein Auto unter 200PS und Vmax mindestens 250 besitzt und zeitweise sicher auch nutzt. ;)


Wenn der Herr hier verknackt wird (und es wird ihn herzlich wenig jucken,der kann sich für den Zeitraum der Fahrerlaubnislosigkeit locker genug Chauffeursdienste leisten),stehen viele von uns ebenfalls mit einem Bein "im Knast",da auch 250+ in diesen "Rennen gegen sich selbst"-Paragraphen fallen.

DAS wird dann eine noch VIEL interessantere Diskussion landesweit auslösen.....

Ich persönlich würde hier eher fragen,warum ein Kfz mit solchen Leistungsdaten nötig ist wenn man es doch nirgends ausfahren kann?
Und nein,eine Rennstrecke hilft dabei auch nix.....die Kiste hat ja das VW-Testgelände benötigt,um auf Vmax zu kommen.....und das ist ziemlich einmalig auf der Welt,was die Größenordnung für so eine Geschwindigkeitsorgie angeht.


Greetz

Cap
 
?.. vielleicht äußert sich Jan ja nochmal.
Leider fehlt mir gerade die Zeit. Kurz gesagt darf man den Begriff der Richtgeschwindigkeit und das Strafrecht nicht vermischen. Vorliegend ist ja in der Tat kein Unfall passiert.

Wie gesagt: Er war extrem und viel zu schnell. Allerdings ist er augenscheinlich kontrolliert gefahren und nicht extrem dicht an anderen Autos vorbei. Beides könnte gegen grobe … Rücksichtslosigkeit sprechen. Allerdings ist er beim Überholen voll auf dem Gas geblieben. Also doch rücksichtslos im Sinne des Tatbestands? Ich weiß es nicht, halte es zumindest für möglich.
 
MM ganz klar, der Zweck der Fahrt war die Erreichung einer extremen Höchstgeschwindigkeit um dies medienwirksam publizieren zu können.
 
Zurück
Oben Unten