AW: Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?
Die Regelung in:
Deutschland
Als Oldtimer gelten in der
Bundesrepublik Deutschland ab 1. März 2007 generell mindestens 30 Jahre alte Kfz: laut §2 Nr. 22 der dann in Kraft tretenden Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die die bisherige StVZO ablöst. Damit läuft dann auch die rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.
Youngtimer: 07-Wechselkennzeichen
War bis
28. Februar 2007 für mindestens 20 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge möglich, zu erkennen an der roten 07er-Nummer (ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z. Z. pauschal pro Jahr für Kennzeichen nur für Motorräder 46,02 EUR und für 07er Kennzeichen für alle anderen Kfz 191,73 EUR.
Weiter gültig bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder für Youngtimer. Mit Beginn 2007 verlieren jedoch auch nicht unbedingt alle auf befristeten 07er-Kennzeichen eingetragene Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, diesen Status: Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz für bis zu dem Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.
Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO:
Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.
Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt, zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen. In vielen Städten und Kreisen ist es schwierig zu erhalten, was mit Bedenken wegen Missbrauchs gerechtfertigt wird. Jüngst aber (2004) sehen sich immer mehr Oldie-Liebhaber bei Ämtern grundsätzlich abgewiesen, wenn das Fahrzeug nicht bereits mindestens 30 Jahre alt ist oder zumindest einen gewissen Seltenheitswert hat. Hiergegen konnte aber erfolgreich Widerspruch eingelegt werden.
Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:
- Der Youngtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 20 Jahre sein.
- Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
- In den einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise) ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
- Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldies zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden dürfen.
- Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).
Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro Gebühr + 28 Euro für die Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale Jahressteuer. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.
Oldtimer H-Autokennzeichen [Bearbeiten]
In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am
H am Ende des
Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 12H), wobei das
H für
Historisches Fahrzeug steht. Das Fahrzeug muss mindestens dreißig Jahre alt sein. Alle Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden, sind auch von der
Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungskosten sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren „normalen“ Alltags-Fahrzeugs darauf hindeutet, dass der Oldie nur zum Vergnügen unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder durch alltägliche Verwendung abgenutzten Altfahrzeugen verweigern die technischen Prüfer oftmals den H-Status. Der Vorteil dieses Status liegt in einer pauschalen
Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom
Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines
Katalysators abhängt. Nach Angaben der
Bundesregierung waren im Dezember 2006 deutschlandweit 152.817 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgestattet.
alles ein Auszug aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer
dort also auch genauer nachzulesen!
