Abmahnung erfolgreich abgewehrt. Wie Kosten einfordern?

fr.jazbec

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Wie der Titel schon sagt,auf Grund der Gestaltung meiner Webseite habe ich eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten. Dies habe ich an einen Rechtsanwalt weitergeleitet welcher den abmahnenden e.V. aufforderte die Berechtigung zur Abmahnung nachzuweisen. Blitzschnell kam die Antwort,dass der e.V. auf sämtliche finanzielle Forderungen gegen mich verzichtet. Das legt meinerseits den Verdacht nahe,dass der e.V. in keinster Weise abmahnberechtigt ist und es sich somit um eine unberechtigte Abmahnung handelte. Durch das Einschalten des Anwalts sind mir aber Kosten in Höhe von ca.800€ entstanden die ich,sofern es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt,gerne von dem e.V. zurückerstattet haben möchte.
Kann mir einer der Juristen den besten Weg aufzeigen dies zu bewerkstelligen.
 
Ich habe das Gefühl,mit dem Verzicht auf die finanziellen Forderungen der Gegenseite ist für den die Sache erst mal vom Tisch. Natürlich könnte ich den Anwalt bitten sich der Forderung anzunehmen,ich würde mich aber sehr über unabhängige Stimmen zum Weg und den Erfolgsaussichten freuen um der Argumentationskatte des Anwalts,der ja auch eigene finanzielle Interessen vertritt,nicht hilflos ausgeliefert zu sein.
 
Meine Güte :rolleyes::

1. Kopie der Rechnung vom RA machen
2. Begleitschreiben verfassen und Frist zum Ausgleich der rechnung setzen
3. Briefumschlag zur Hand nehmen
4. Begleitschreiben und Kopie in den Umschlag tüten
5. Briefmarke drauf
6. Adresse des e. V. als Empfänger vermerken
7. Zum Briefkasten gehen
8. Brief einwerfen
9. Frist abwarten und auf dem Konto nachsehen, ob Geld kommt
10. Wenn Geld da, dann fertig, wenn nicht: Wieder zum RA
11. RA beauftragen, diese Kosten einzufordern

Es ist wirklich erschreckend, wie wenig lebensfähig hier so mancher User ist......!
 
Wie der Titel schon sagt,auf Grund der Gestaltung meiner Webseite habe ich eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten. Dies habe ich an einen Rechtsanwalt weitergeleitet welcher den abmahnenden e.V. aufforderte die Berechtigung zur Abmahnung nachzuweisen. Blitzschnell kam die Antwort,dass der e.V. auf sämtliche finanzielle Forderungen gegen mich verzichtet. Das legt meinerseits den Verdacht nahe,dass der e.V. in keinster Weise abmahnberechtigt ist und es sich somit um eine unberechtigte Abmahnung handelte. Durch das Einschalten des Anwalts sind mir aber Kosten in Höhe von ca.800€ entstanden die ich,sofern es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt,gerne von dem e.V. zurückerstattet haben möchte.
Kann mir einer der Juristen den besten Weg aufzeigen dies zu bewerkstelligen.

Wenn sich Dein Anwalt mit IT-Recht auskennt, müsste er Dir sagen können, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Du weißt ja nicht wessen Interessen dieser E.v. wahrnimmt (evt. seine eigenen)

Ich denke aber mal, dass Du die Website vor Einstellen ins Internet hast prüfen lassen, ob auch alles drin ist, keine Urheberrechte verletzt sind (man kopiere AGBs, Widerspruchsbelehrungen usw. von anderen Seiten und friemle diese für sich durch einfaches Einsetzen Deines Namens usw. um ....)

Wenn diese Abmahnung berechtigt ist, dann ist eine Unterlassungserklärung mit Androhung von Strafzahlungen normal .... unterschreiben, ändern und gut ist es.


Sollte das nicht berechtigt sein, dann so machen wie Wackel geschrieben hat ...
 
Ich habe exakt dieses Thema die Tage auch durch....zum Glück mit Erfolg:M Allerdings ging das in die andere Richtung:rolleyes:

Falls Du diesbezüglich ne gute Anwaltsadresse noch benötigen solltest, kannst mich gerne per PN anschreiben.
Und ich muss in dem Zusammenhang auch erwähnen, dass ich im Vorfeld telefonisch schon sehr gut beraten wurde,
bevor ich die entsprechenden Schritte eingeleitet hatte.:M

Also wenn Bedarf, bei mir melden.

Grüße Armin
 
Meine Güte :rolleyes::

1. Kopie der Rechnung vom RA machen
2. Begleitschreiben verfassen und Frist zum Ausgleich der rechnung setzen
3. Briefumschlag zur Hand nehmen
4. Begleitschreiben und Kopie in den Umschlag tüten
5. Briefmarke drauf
6. Adresse des e. V. als Empfänger vermerken
7. Zum Briefkasten gehen
8. Brief einwerfen
9. Frist abwarten und auf dem Konto nachsehen, ob Geld kommt
10. Wenn Geld da, dann fertig, wenn nicht: Wieder zum RA
11. RA beauftragen, diese Kosten einzufordern

Es ist wirklich erschreckend, wie wenig lebensfähig hier so mancher User ist......!
Diese Dinge sind mir völlig klar.
Es steht aber noch gar nicht fest ob der e.V. abmahnberechtigt ist oder nicht. Insofern müsste ich zumindest eine Frist einräumen die Abmahnberechtigung nachzureichen. Wenn der e.V. abmahnberechtigt wäre,wäre die Abmahnung auch durchaus Rechtens gewesen,daher bin ich mir über meine rechtliche Situation nicht völlig im klaren.
Ausserdem weiss ich nicht ob mich die blosse Tatsache,dass jemand der nicht abmahnberechtigt ist mich abmahnt mich dazu berechtigt die anfallenden Kosten einzufordern. Da lauern so viele Fallstricke,dass mich ein unbedachtes und,wie von dir vorgeschlagenes,naives Vorgehen in eine später schlechtere Verhandlungsposition bringen kann.
Derjenige mit dem ich mich dann anlegen würde ist ja selber Rechtsanwalt und Notar und ich glaube nicht wie du,dass er sich von einem derart einfachen Verfahren beeindrucken lassen würde. Dieser Glaube ist schlichtweg naiv und lebensfremd,insofern sind deine dummen Sprüche eher fehl am Platz.
Ich hatte halt die Hoffnung,dass ein Forumsuser schon mal in der gleichen Situation war oder beruflich damit zu tun hat,so dass er mir wichtige Tips zum Gelingen geben kann.
 
.....insofern sind deine dummen Sprüche eher fehl am Platz.

Nun, ich wüßte nicht, wo ich in diesem Zusammenhang "dumme Sprüche" gekloppt hätte. Ich habe vielmehr darauf hingewiesen, dass die Lebensfremdheit mancher User (in dem Falle von Dir) erschreckend ist. Das ist eine Tatsache!

Wenn Du Dir nicht sicher bist, was Du zu tun hast, frage einen Fachmann. In dem Falle, einen Fachanwalt für IT-Sachen. Da gibt es sogar hier im Forum einen ganz aktiven :w.

Ansonsten hat dieses Thema hier schlicht nix verloren und fordert gerade die "dummen Sprüche" heraus, da Juristen sich über Fachthemen eben in erster Linie nicht hier austauschen :w
 
Wenn sich Dein Anwalt mit IT-Recht auskennt, müsste er Dir sagen können, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Du weißt ja nicht wessen Interessen dieser E.v. wahrnimmt (evt. seine eigenen)

Ich denke aber mal, dass Du die Website vor Einstellen ins Internet hast prüfen lassen, ob auch alles drin ist, keine Urheberrechte verletzt sind (man kopiere AGBs, Widerspruchsbelehrungen usw. von anderen Seiten und friemle diese für sich durch einfaches Einsetzen Deines Namens usw. um ....)

Wenn diese Abmahnung berechtigt ist, dann ist eine Unterlassungserklärung mit Androhung von Strafzahlungen normal .... unterschreiben, ändern und gut ist es.


Sollte das nicht berechtigt sein, dann so machen wie Wackel geschrieben hat ...
Der e.V. wurde dem Anschein nach nur gegründet um derartige Abmahnungen zu verfassen und die Abmahngebühren zu kassieren,aber beweis das erst mal.
Die Abmahnung bezieht sich auch nicht auf die Verletzung von Urheberrechten sondern auf die Beschreibung meiner beruflichen Tätigkeit und den Weg des Zugangs zu meinen Leistungen. Hier wurde mir mangelnde Information vorgeworfen. Ich habe die fraglichen Stellen natürlich mittlerweile korrigieren lassen,muss meine Webseite aber nochmals gründlich prüfen lassen ob jetzt alles so in Ordnung ist.
Die Unterlassungserklärung so zu unterschreiben wäre wohl sehr nachteilhaft für mich gewesen,davon wurde mir vom Berufsverband nachdrücklich abgeraten.
 
Nun, ich wüßte nicht, wo ich in diesem Zusammenhang "dumme Sprüche" gekloppt hätte. Ich habe vielmehr darauf hingewiesen, dass die Lebensfremdheit mancher User (in dem Falle von Dir) erschreckend ist. Das ist eine Tatsache!
Sry,ich fände grade deine vorgeschlagene Vorgehensweise lebensfremd und nicht zielführend.
Hatte halt die Hoffnung auf sinnvolle Informationen aus UNABHÄNGIGER Quelle um mein weiteres Vorgehen zu perfektionieren aber man kann nicht immer gewinnen.
 
Meine Güte :rolleyes::
Es ist wirklich erschreckend, wie wenig lebensfähig hier so mancher User ist......!

was hat es mit "lebensfähig" zu tun, wenn jemand im café um unterstützung bei einer wie ich finde durchaus berechtigten frage bittet ?
eher traurig, dass du dich mit deiner überflüssigen und frechen antwort auch noch darüber lustig machst.

gruß
rolf
 
Diese Dinge sind mir völlig klar.
Es steht aber noch gar nicht fest ob der e.V. abmahnberechtigt ist oder nicht. Insofern müsste ich zumindest eine Frist einräumen die Abmahnberechtigung nachzureichen. Wenn der e.V. abmahnberechtigt wäre,wäre die Abmahnung auch durchaus Rechtens gewesen,daher bin ich mir über meine rechtliche Situation nicht völlig im klaren.
Ausserdem weiss ich nicht ob mich die blosse Tatsache,dass jemand der nicht abmahnberechtigt ist mich abmahnt mich dazu berechtigt die anfallenden Kosten einzufordern. Da lauern so viele Fallstricke,dass mich ein unbedachtes und,wie von dir vorgeschlagenes,naives Vorgehen in eine später schlechtere Verhandlungsposition bringen kann.
Derjenige mit dem ich mich dann anlegen würde ist ja selber Rechtsanwalt und Notar und ich glaube nicht wie du,dass er sich von einem derart einfachen Verfahren beeindrucken lassen würde. Dieser Glaube ist schlichtweg naiv und lebensfremd,insofern sind deine dummen Sprüche eher fehl am Platz.
Ich hatte halt die Hoffnung,dass ein Forumsuser schon mal in der gleichen Situation war oder beruflich damit zu tun hat,so dass er mir wichtige Tips zum Gelingen geben kann.

Hat Dich Dein Anwalt darüber nicht im Vornerein aufgeklärt (also wem er seine Kostennote aufdrückt, bzw. wer letztendlich dafür gerade zu stehen hat) ???

Ob der e.V. abmahnberechtigt ist, Abmahnung überhaupt rechtens ist wird ein Fachanwalt für IT klären (die mahnen nämlich auch ab und wissen was geht und was nicht) klären .... ich denke da ist man besser aufgehoben ...



.....
 
Der e.V. wurde dem Anschein nach nur gegründet um derartige Abmahnungen zu verfassen und die Abmahngebühren zu kassieren,aber beweis das erst mal.
Die Abmahnung bezieht sich auch nicht auf die Verletzung von Urheberrechten sondern auf die Beschreibung meiner beruflichen Tätigkeit und den Weg des Zugangs zu meinen Leistungen. Hier wurde mir mangelnde Information vorgeworfen. Ich habe die fraglichen Stellen natürlich mittlerweile korrigieren lassen,muss meine Webseite aber nochmals gründlich prüfen lassen ob jetzt alles so in Ordnung ist.
Die Unterlassungserklärung so zu unterschreiben wäre wohl sehr nachteilhaft für mich gewesen,davon wurde mir vom Berufsverband nachdrücklich abgeraten.

Rüdiger, dann geh bitte zu einem Anwalt der sowas auch vertritt, verlass Dich nicht auf Aussagen der Mas vom Berufsverband! Die müssen doch genau dafür Anwälte nennen können ... ;) ich würde das genau prüfen lassen!!!!
 
Ich kann nur mein Angebot nochmal wiederholen.....wenn Du einen richtig guten Anwalt brauchst, dann schick mir ne PN.
Es ist sicherlich ärgerlich für Dich, dass es so gelaufen ist, wie es nun mal ist.
Aber erwarte nicht, dass Du hier im Forum für umsonst die richtige Vorgehensweise erfahren wirst und musst nun eben auch eventuell gewisse Komentare anhören.

Glaube mir ich habe im letzten halben Jahr einige Sachen durch und wenn ich Eines gelernt habe, dann ist es sich wirklich kompetent und ausführlich beraten zu lassen.....alles andere ist Augenwischerei! Wenn Dir hier eventuell noch die falschen Ratschläge holst, willst dann das Forum verantwortlich machen?

Übrigens habe ich die Adresse meines Anwaltes auch von einem Forumsmitglied bekommen.....und dieser Anwalt ist auf IT-Recht spezialisiert.
Diese Kompetenz wirst Dir hier vom Ottonormalverbraucher nicht erwarten können.

Ich kann Deinen Frust und Deine Erregung zwar verstehen, aber geh bitte lieber planvoll vor und lass Deinen Unmut nicht noch an den Mitusern aus, die Deine Lage sicher nicht verursacht haben.

Grüße Armin
 
Hat Dich Dein Anwalt darüber nicht im Vornerein aufgeklärt (also wem er seine Kostennote aufdrückt, bzw. wer letztendlich dafür gerade zu stehen hat) ???

Ob der e.V. abmahnberechtigt ist, Abmahnung überhaupt rechtens ist wird ein Fachanwalt für IT klären (die mahnen nämlich auch ab und wissen was geht und was nicht) klären .... ich denke da ist man besser aufgehoben ...



.....
Wer die Kosten trägt war von Anfang an nicht klar,da ja noch gar nicht feststand ob der Verein abmahnberechtigt ist. Dies ist immer noch nicht zur Gänze geklärt. Da der Verein aber auf die Aufforderung zur abmahnlegitimierung sofort mit einem Forderungsverzicht reagiert hat liegt der Verdacht nahe,dass er nicht legitimiert ist.
Die Kosten des Rechtsanwalts ergeben sich aus dem Streitwert von 10000€ und sind somit festgelegt.
Meine Frau ist der Meinung nun wäre so ja alles in Ordnung und ich solle die Sache auf sich beruhen lassen,mich ärgert aber ein derartiges kriminelles Vorgehen,zumal ja garantiert auch andere davon betroffen sind.
 
Wer die Kosten trägt war von Anfang an nicht klar,da ja noch gar nicht feststand ob der Verein abmahnberechtigt ist. Dies ist immer noch nicht zur Gänze geklärt. Da der Verein aber auf die Aufforderung zur abmahnlegitimierung sofort mit einem Forderungsverzicht reagiert hat liegt der Verdacht nahe,dass er nicht legitimiert ist.
Die Kosten des Rechtsanwalts ergeben sich aus dem Streitwert von 10000€ und sind somit festgelegt.
Meine Frau ist der Meinung nun wäre so ja alles in Ordnung und ich solle die Sache auf sich beruhen lassen,mich ärgert aber ein derartiges kriminelles Vorgehen,zumal ja garantiert auch andere davon betroffen sind.

die können nur fordern, wenn bei denen ein Schaden eingetreten ist .... oder eben eine Unterlassungserklärung unterschrieben ist und Du trotzallem weitermachst.

Sowas aber bitte, bitte mit einem Fachanwalt klären! Sonst sind das alles nur Mutmaßungen und Glaskugelweisheiten die Du hier bekommst .... nimm M-Roadys Rat an .... kenne den Anwalt auch ;) ist wirklich keiner dieser Überheblichen ...." naaaa, dann werde ich mal .... watt hattu denn angestellt?" Typen.
 
PN-technisch haben wir uns ja nun schon "geeinigt";)

Was Du nun draus machst, bleibt Dir überlassen.....wünsche viel Erfolg:t

Grüße Armin
 
die können nur fordern, wenn bei denen ein Schaden eingetreten ist
Naja,die haben ja sofort eine Forderung für die Kosten der Abmahnung gestellt und wieso sollten sie auf diese verzichten wenn ihr Ansinnen legitim ist.
Noch mal zur Verdeutlichung: der Vorgang an sich ist völlig vom Tisch ohne jegliche weitere Forderungen an mich.
Es geht mir nur noch um die Frage ob ich die Kosten für meinen Anwalt einfordern kann und welche Druckmittel ich dabei gegebenenfalls zur Hand habe.
 
Mein Laienhaftes:

Du warst genötigt, anwaltliche Hilfe nur auf Grund "eines Abmahners" in Anspruch zu nehmen. Wären die nicht einfach an Dich herangetreten, hättest Du keine kostenverursachende Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Somit greift schon mal das "Verursacherprinzip".

Auf Grund des Schreibens Deines Anwaltes wird schriftlich von der Gegenseite - so lese ich es jedenfalls heraus, und wäre notwendig - auf jegliche Forderungen verzichtet. Das ist ein "Eingeständnis". Somit sind sie nach BGB nach meiner Einschätzung schadenersatzpflichtig geworden.

Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen, außer dass ich jetzt Deinen Anwalt nicht verstehe, dass er nicht anschließend automatisch seine Rechnung (Kostennote) an die "Verursacher" richtet. Er scheint seinen Weg des geringeren Widerstandes zu wählen, weil Du ihm entsprechend den Auftrag in Form der unterschriebenen Vollmacht gabst. Aber in der Vollmacht müsste ebenso stehen, dass er jegliche Kosten in Deinem "Auftrag" eintreiben darf &:

Welche Druckmittel Du hast? Was für einen Anwalt hast Du eigentlich beauftragt oder hast Du alles selber nach Rücksprache eines Anwaltes erledigt. Alles etwas zerhackstückelt und nebulös. Ich denke Deine Anwalt sollte das Ganze etwas selbst einschätzen können &:
 
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