Abmahnung erfolgreich abgewehrt. Wie Kosten einfordern?

Wozu gibt es gegen etwas Kleingeld, Rechtsschutz ?
Wenn du für jeden Abmahnung mit Rechtsanwalt agierst, den du bezahlen müsst dann viel Spaß .
Kostet im Monat 20-40 Euro , das muss in jeden Haushalt oder Firma drin sein .
Du kannst auch telefonische Fach Beratung Kriegen (kompotenten Anwalt) ohne was zu bezahlen.

Für 800 euro hatte dein Anwalt ,dir auch diese frage Antworten können
 
Wer ernstlich glaubt, über die Hotline einer Rechtsschutzversicherung hochwertige Rechtsberatung zu erhalten, bekommt genau das, was er verdient.

im wesentlichen trifft deine aussage zu.

es kommt aber natürlich immer darauf an, mit wem man spricht. insofern kann man auch bei der hotline eines rechtsschutzversicherers glück haben, wenn das gespräch mit einem guten fachanwalt geführt wird. man darf nicht vergessen, dass auch versicherer excellente fachleute vorhalten, die sich - aus welchen gründen auch immer - anstelle der selbständigkeit für ein angestelltenverhältnis mit den vorteilen der sozialleistungen eines konzerns entschieden haben.

umgekehrt muss ich aber auch des öfteren mit den kopf schütteln, wenn zum beispiel ein anwalt, der sich auf steuerrecht spezialisiert hat, einen mandanten vertritt, der sich wegen medizinrechtlicher probleme an ihn gewandt hat. so etwas ist in den meisten fällen von anfang an zum scheitern verurteilt.

wir leben in einer komplexen welt. daher ist im streitfall - wenn er sich denn nicht verhindern lässt - die wahl eines in seinem fachgebiet spezialisierten anwaltes schon einmal der erste richtige schritt.

viele grüße
rolf
 
Es wird grundsätzlich bei der Versicherung gleich gefragt worum es geht, dann wird mit der zuständige Anwalt verbunden.
 
Brumm


Für dich wäre am besten gleich , ein Richter auf anderem Ende der Leitung, das der dir gleich den Beschluss sagt.

Du bist echt wirklich ein i.....t
 
Du willst Ja so ein Anwalt haben ,der jede Sache schon vor der Gericht schon gewinnt

es zeichnet einen guten anwalt aus, wenn er es mit argumenten und dem ein oder anderen trick auch mal schafft, streitfälle außergerichtlich im sinne seines mandanten zu regeln.

im übrigen bedeutet recht haben nicht gleich recht bekommen. vor gericht kommt es nicht nur auf die argumente an, sondern auch auf den richter, den neutralen sachverständigen usw. - da hat es für kläger und beklagten schon so manche überraschung gegeben.

viele grüße
rolf
 
wir leben in einer komplexen welt. daher ist im streitfall - wenn er sich denn nicht verhindern lässt - die wahl eines in seinem fachgebiet spezialisierten anwaltes schon einmal der erste richtige schritt.

Das weiß mittlere Weile jede ,der einigermaße vernünftig denken kann.
 
es zeichnet einen guten anwalt aus, wenn er es mit argumenten und dem ein oder anderen trick auch mal schafft, streitfälle außergerichtlich im sinne seines mandanten zu regeln.

im übrigen bedeutet recht haben nicht gleich recht bekommen. vor gericht kommt es nicht nur auf die argumente an, sondern auch auf den richter, den neutralen sachverständigen usw. - da hat es für kläger und beklagten schon so manche überraschung gegeben.

viele grüße
rolf

Das Gespräch am Telefon ist , Nur Richtung gebend in erster Linie . Bevor ich mir tagelang Gedanken machen muss.
 
... man darf nicht vergessen, dass auch versicherer excellente fachleute vorhalten, die sich - aus welchen gründen auch immer - anstelle der selbständigkeit für ein angestelltenverhältnis mit den vorteilen der sozialleistungen eines konzerns entschieden haben.
...

Meine Behauptung geht dahin, Rolf, dass genau das so gut wie nicht vorkommt. Das hat wenig mit der Präferenz eines Angestelltenverhältnisses zu tun. Ich weiß schon sehr genau, wer so alles in der Rechtsabteilung einer Versicherung landet. Es gibt viele gute Juristen, die in Unternehmen angestellt sind. Nur eben nicht bei Versicherungen. Regeln bestätigende Ausnahmen einmal ausgenommen. ;)

Bei deiner zweiten Aussage stimme ich dir vollständig zu. Der Generalistenansatz ist regelmäßig zum Scheitern verurteilt, weil die Rechtsgebiete in Summe schlicht zu komplex sind, um sie alle - oder auch nur mehrere - vollständig zu beherrschen. Daher ist die Spezialisierung ja auch die Regel. Der Spezialist darf - und sollte - dann aber auch offen zugestehen, dass er nicht alles beherrscht. Idealer Weise kann er dann ja an einen entsprechend spezialisierten Kollegen verweisen.

Aber das ist freilich ein anderes Thema. :)
 
Das heißt , bevor ich tagelang hier im Forum 100 e nicht kompetente Antworten höre, kann ich auf meine frage innerhalb fünf Minuten am Telefon die Antwort Kriegen.

da hast Du allerdings Recht. Dem TE ist bereits geholfen worden :)
 
Wer ernstlich glaubt, über die Hotline einer Rechtsschutzversicherung hochwertige Rechtsberatung zu erhalten, bekommt genau das, was er verdient.
Die kompotenten Anwälte müssen sich halt mit Versicherungen im Fach Beratung über Wasser halten, die kompetenten machen Fachberatung und können von dem leben, was sie mal gelernt haben.:D
 
Kompetente Damen geben kompotente Anwälte insbesondere dann auf den Kompost, wenn die nicht potent sind. :D
 
Der nicht so kompetente Arzt empfielt in solchen Fällen Compo Sana zur Stärkung des Ego.
 
1.Wozu gibt es gegen etwas Kleingeld, Rechtsschutz ?
Wenn du für jeden Abmahnung mit Rechtsanwalt agierst, den du bezahlen müsst dann viel Spaß .
Kostet im Monat 20-40 Euro , das muss in jeden Haushalt oder Firma drin sein .
2.Du kannst auch telefonische Fach Beratung Kriegen (kompotenten Anwalt) ohne was zu bezahlen.

3.Für 800 euro hatte dein Anwalt ,dir auch diese frage Antworten können
1. Da ich selbstständig bin ist eine Rechtsschutzversicherung ungleich teurer als bei einer Privatperson. Aus diesem Grunde habe ich zu Beginn meiner Selbstständigkeit vor 20 Jahren eine solche nicht abgeschlossen. Ich könnte mich natürlich nochmals nach den personenbezogenen Konditionen erkundigen,allerdings glaube ich,dass ich in den 20 Jahren höhere Beiträge gezahlt hätte als die nun erfolgende Einmalzahlung von 800€(die ich ja auch noch gerne abwenden würde).;)
2. Eine telefonische Beratung hätte mich in diesem Fall nicht weitergebracht,da ich nicht wusste ob der e.V. abmahnberechtigt im Sinne von Paragraph 4 des UKlaG ist oder die Vorraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG nachweisen kann. Der erste Fall kann sicher ausgeschlossen werden,der Zweite vermutlich.
Eine telefonische Beratung hätte hier keine Klärung gebracht.
3. Auch mein Anwalt kann hier nicht die Frage nach einer Anspruchsberechtigung gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG beantworten. Dies kann der Verein nur selber beantworten und wenn er das nicht tut kann man zwar einiges vermuten,Sicherheit besteht aber nicht.

Es besteht bei mir aber durchaus ein Anspruch auf Kostenerstattung durch den Verein,falls dieser keine Anspruchsberechtigung nachweisen kann. Dies wurde durch ein Urteil des AG Bonn vom 29.04.2008,Az.2C525/07 bestätigt.
Aber wie oben schon richtig angeführt,Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Aus diesem Grund sind scheinbar logische,aber unreflektierte,Vorgehensweisen,wie von Wackel vorgeschlagen,eher nicht zielführend.;)
 
1. Da ich selbstständig bin ist eine Rechtsschutzversicherung ungleich teurer als bei einer Privatperson. Aus diesem Grunde habe ich zu Beginn meiner Selbstständigkeit vor 20 Jahren eine solche nicht abgeschlossen. Ich könnte mich natürlich nochmals nach den personenbezogenen Konditionen erkundigen,allerdings glaube ich,dass ich in den 20 Jahren höhere Beiträge gezahlt hätte als die nun erfolgende Einmalzahlung von 800€(die ich ja auch noch gerne abwenden würde).;)
2. Eine telefonische Beratung hätte mich in diesem Fall nicht weitergebracht,da ich nicht wusste ob der e.V. abmahnberechtigt im Sinne von Paragraph 4 des UKlaG ist oder die Vorraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG nachweisen kann. Der erste Fall kann sicher ausgeschlossen werden,der Zweite vermutlich.
Eine telefonische Beratung hätte hier keine Klärung gebracht.
3. Auch mein Anwalt kann hier nicht die Frage nach einer Anspruchsberechtigung gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG beantworten. Dies kann der Verein nur selber beantworten und wenn er das nicht tut kann man zwar einiges vermuten,Sicherheit besteht aber nicht.

Es besteht bei mir aber durchaus ein Anspruch auf Kostenerstattung durch den Verein,falls dieser keine Anspruchsberechtigung nachweisen kann. Dies wurde durch ein Urteil des AG Bonn vom 29.04.2008,Az.2C525/07 bestätigt.
Aber wie oben schon richtig angeführt,Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Aus diesem Grund sind scheinbar logische,aber unreflektierte,Vorgehensweisen,wie von Wackel vorgeschlagen,eher nicht zielführend.;)

Ich meine hattest du auch als selbständige eine Rechtsschutz gehabt, kostet auch nicht die Welt , mit bisschen selbst beteiligung, ab 30-40 Euro im Monat , diese kannst du auch voll vom Steuer absetzen und jetzt hättest du dich auf Couch zurrück gelegt und ganz entspannt die Sache verfolgt.

Mann muss immer voraus schauend denken, das hilft für die Zukunft.
 
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