Abzocke!

F-Type

macht Rennlizenz
Registriert
15 Januar 2002
Ort
Swisttal (Region Köln/Bonn)
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
mich würde mal interessieren, welchen preis euer händler für die überführung & zulassung eures coupé verlangt. mich hat ja fast der blitzschlag getroffen, denn meine NL will doch glatte 790 EUR b:
ich ärgere mich ziemlich über diese abzocke.

als ich vor 3 jahren den Z4 roadster gekauft hatte waren es bei diesem händler noch 700 EUR, bei dem händler, wo ich letztendlich gekauft hatte, 650 EUR.

eine ziemliche schweinerei diese preise :veryangry:

vor allen dingen wenn man bedenkt, dass man die geschenke (flasche sekt, schlüsselmäppchen, ordner, blumen für die :K , halbe tankfüllung) im endeffekt doch selbst bezahlt hat :+
 
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Die Überführungskosten sind doch nichts anderes als eine Art "Preiserhöhung"


Demnächst bei Aldi:

Milch 0,85€ plus 3Cent Überführungskosten :d
 
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Uuhhhiii, das ist ja teuer bei euch. Bei uns gehts noch, hier in der Schweiz heisst das ganze Ablieferungspauschale und kostet CHF 400.--, sind ungefähr 260 Euro. Darin enthalten ist unsere Autobahnvignette (CHF 40.--), dazu ein voller Tank, die Arbeit für das Umschreiben der Nummer, jaja und der Rest gehört dem Händler, um auch seine Marge etwas zu verbessern. Transport wird nirgends separat aufgeführt, scheint im Preis drin zu sein! Manchmal wird aber auch der Transport (vor allem unsere Autobahn-Schwerverkehrssteuer LKW-Maut) direkt auf den Kunden übertragen. Hier bei BMW aber nicht ausgewiesen. Beim Motorrad musste ich hierfür speziell CHF 80.-- bezahlen.

Aber verglichen wird ja immer der Nettopreis, der fällt, dafür kann man über solche Gebühren usw. die Marge wieder aufpolieren. Von irgend etwas müssen ja die Autohäuser auch leben und der Verkäufer will ja auch noch seine Verkaufsprovision.
 
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na für den preis kann man sich den wagen doch selber abholen und einen kurzurlaub mit dranhängen...oder ist eine selberabholen nicht möglich?

die flasche sekt und den rest kann man ja auch selbst besorgen.
 
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Ich muss in Frankfurt für meinen Z4 3.0si 870-€:-( hinlegen ist schon heftig, mein E46 hat 2001 noch 950-DM gekostet, hier liegen wohl die heimlichen Preiserhöhungen.
 
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Überführung ist ein verkappter Preisaufschlag, sonst nichts. Daher reine Verhandlungssache.
 
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Die :) scheinen sich hier im Rheinland irgendwie abgesprochen zu haben.
Mein Händler will 790 Euro haben und in den anderen Angeboten, die ich mir machen ließ, wurde auch 790 Euro angesetzt.

Aber auch bei mir ist das Wunschkennzeichen großzügigerweise da schon mit drin :d.
 
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Meine NL bei Frankfurt wollte ursprünglich 850€ wenn ich mich recht entsinne.
Kriege es jetzt durch Handeln für 550€.
Zulassungsdienst nach wie vor nochmal extra für 140€.

Ciao Jochen
 
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Bei mir kostete die Ablieferungspauschale in der Schweiz 360.- (225 EUR), voller Tank inklusive.

Grüsse
Ronny
 
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Überführung war im Preis drin - habe also quasi Abholpreis vereinbart. In der Rechnung wurden dann vom vereinbarten Preis rückwärts gerechnet und für die Überführung € 550,-- ausgewiesen.
 
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Moin moin

hier in HH sinds 600 Euro für die Überführung - auf die Bemerkung hin, daß ich das Ding aus den Staaten, wo es ja gebaut wird aber günstiger holen kann - erst betretenes Schweigen, dann der Verhandlungsansatz und immer noch - 600 Euronen - da ist hier in HH nix zu wollen...

Es sei denn wir fahren alle Anfang Juli in die Staaten und machen ne ausgedehnte Probefahrt, ich organisier dann ein paar Container ;) zum "rüberholen"....

Dann wär wenigstens der Liefertermin sicher :)

Frohes Warten!

Ben
 
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Ist Verhandlungssache. Habe noch nie bei meinem :)en für Wunschkennzeichen und Überführung bluten müssen.
 
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Ich bin der Meinung von Bumsbass und JensItzig.

Das lustigste ist, dass einem der :) auch dann die Überführung draufpacken will, wenn man einen Vorführer kauft (war zumindest bei Audi so). Ich hab darauf immer gesagt, dass ich das nicht zahlen will, weil das Auto, das ich haben will ja schon da ist.:s

Robert
 
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Hier in Essen zahleich 650€ inkl. Wunschkennzeichen und Zulassung. Ob der Tank voll sein wird weiss ich nicht, aber ich wünsche meinem :), dass er das macht, denn das ist für mich irgendwie selbstverständlich.
 
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Hab ich noch vergessen...:
Immerhin konnte ich meinem freundlichen abtrotzen, mir das Auto mit Winterreifen anstelle der Sommerreifen zu liefern. Da kann ich dann zumindest mit den 650€ leben. Grundsätzlich gebe ich Euch aber recht, das ist schon frech soviel Bares aufzurufen... immerhin kaufe ich etwas, dass der Verkäufer auch liefern muss....
 
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Z4fun schrieb:
Es sei denn wir fahren alle Anfang Juli in die Staaten und machen ne ausgedehnte Probefahrt, ich organisier dann ein paar Container ;) zum "rüberholen"....

Ob die Amis auch Überführungskosten extra zahlen???

Denke mal eher nein, scheint eine deutsch/europäische Sonderabzocke zu sein ;)

Läßt sich das überhaupt mit dem EU Recht vereinbaren?
Muß doch alles mit dem Endpreis ausgezeichnet werden!
Preise wie plus Mwst sind für Endkunden schon lange verboten.
 
AW: Abzocke!

Kinofan schrieb:
Ob die Amis auch Überführungskosten extra zahlen???

Denke mal eher nein, scheint eine deutsch/europäische Sonderabzocke zu sein ;)

Läßt sich das überhaupt mit dem EU Recht vereinbaren?
Muß doch alles mit dem Endpreis ausgezeichnet werden!
Preise wie plus Mwst sind für Endkunden schon lange verboten.
im endpreis müssen die überführungskosten enthalten sein. da gibt es ein urteil.

http://www.chemnitz.ihk24.de/CIHK24..._A_-_Z/Anhaengsel/KfzUeberfuehrungskosten.jsp
KfZ-Preis – „zzgl. Überführungskosten“ Nach einem Urteil des Landgerichtes Dresden verstößt die Preisangabe bei einer an Verbraucher gerichteten Werbung eines Autohauses mit dem Hinweis „zzgl. Überführungskosten“ gegen die Pflicht zur Endpreisangabe und zugleich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch dann, wenn die Möglichkeit der Selbstabholung im Werk besteht. Maßgeblich für diese Beurteilung sei, dass der durchschnittliche Autokäufer erwartet, dass ihm das Fahrzeug am Sitz des Vertragshändlers übergeben wird. Die Wettbewerbszentrale hatte den Verkäufer wegen der Werbung ohne betragsmäßige Angabe von Überführungskosten in Anspruch genommen.
Im Weiteren siehe Urteil v. 12.11.03, AZ 42 O 0477/03 EV.


Das OLG Hamm sah in der Nichtangabe der Überführungskosten in der Zeitungswerbung für Neuwagen einen Wettbewerbsverstoß und einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung. Bei Werbeangeboten des Verkaufs von Neuwagen bedarf es der gleichzeitigen Angabe sämtlicher Preisbestandteile eines einheitlichen Leistungsangebotes. Das gilt jedenfalls dann, wenn zwar auf anfallende Überführungskosten hingewiesen wird, aber der Leser nicht in der Lage ist, sich für Vergleichszwecke mit anderen Angeboten den Endpreis selbst auszurechnen. Im Weiteren siehe Urteil des OLG Hamm vom 24.11.2004, AZ: 4U137/04.
Auch das OLG Celle sah einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darin, dass der Händler die Überführungskosten nicht beziffert hatte, diese aber obligatorisch anfielen, da der Händler kein Angebot zur Abholung beim Hersteller gemacht hatte. Im Weiteren siehe Beschluss OLG Celle vom 14.12.2004, AZ: 13 U 187/04
 
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ablieferpauschale 0.- CHF}( war aber zuerst mit 450.- CHF angesetzt;x

ablieferpauschale hin oder her;( , ich will meinen ausgeliefert haben...so schnell wie möglich wie jeder in dem forum:t
 
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Andy S. schrieb:
im endpreis müssen die überführungskosten enthalten sein. da gibt es ein urteil.

http://www.chemnitz.ihk24.de/CIHK24/CIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.chemnitz.ihk24.de/CIHK24/CIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/Recht_von_A_-_Z/Anhaengsel/KfzUeberfuehrungskosten.jsp
KfZ-Preis – „zzgl. Überführungskosten“ Nach einem Urteil des Landgerichtes Dresden verstößt die Preisangabe bei einer an Verbraucher gerichteten Werbung eines Autohauses mit dem Hinweis „zzgl. Überführungskosten“ gegen die Pflicht zur Endpreisangabe und zugleich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch dann, wenn die Möglichkeit der Selbstabholung im Werk besteht. Maßgeblich für diese Beurteilung sei, dass der durchschnittliche Autokäufer erwartet, dass ihm das Fahrzeug am Sitz des Vertragshändlers übergeben wird. Die Wettbewerbszentrale hatte den Verkäufer wegen der Werbung ohne betragsmäßige Angabe von Überführungskosten in Anspruch genommen.
Im Weiteren siehe Urteil v. 12.11.03, AZ 42 O 0477/03 EV.


Das OLG Hamm sah in der Nichtangabe der Überführungskosten in der Zeitungswerbung für Neuwagen einen Wettbewerbsverstoß und einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung. Bei Werbeangeboten des Verkaufs von Neuwagen bedarf es der gleichzeitigen Angabe sämtlicher Preisbestandteile eines einheitlichen Leistungsangebotes. Das gilt jedenfalls dann, wenn zwar auf anfallende Überführungskosten hingewiesen wird, aber der Leser nicht in der Lage ist, sich für Vergleichszwecke mit anderen Angeboten den Endpreis selbst auszurechnen. Im Weiteren siehe Urteil des OLG Hamm vom 24.11.2004, AZ: 4U137/04.
Auch das OLG Celle sah einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darin, dass der Händler die Überführungskosten nicht beziffert hatte, diese aber obligatorisch anfielen, da der Händler kein Angebot zur Abholung beim Hersteller gemacht hatte. Im Weiteren siehe Beschluss OLG Celle vom 14.12.2004, AZ: 13 U 187/04

heißt das jetzt wenn bei mir im vertrag betrag 45.xxx€ brutto stehen dass da nix mehr drauf kommen darf?

gruß

tom
 
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