Zetti_Lilly
macht Rennlizenz
AW: ACHTUNG: Cliché (schreibt man das so?)
Na also! Sag ich doch... von weitem und nur kurz is gestattet!

Meenzer Bub schrieb:Die 240 waren nur ein Bsp.
Das "Rasen" hab ich extra in " " gesetzt, da Schnellfahren oft von den Moralisten, Grünen oder Richtern als Rasen ausgelegt wird
Korrektur zur Lichthupe:
Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.
Hier noch was interessantes zum Thema Lichthupe:
http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php
Gruß Thomas
Na also! Sag ich doch... von weitem und nur kurz is gestattet!




