Anspruch auf Leihwagen oder nicht

bigdomis

Fahrer
Registriert
10 September 2006
Hallo,

Habe einen Termin beim :) wegen erneuter Reperatur der Drosselklappe, im November 2008 wurde der Drosselklappenstutzen getauscht und jetzt ist er höchstwahrscheinlich wieder kaputt ( exakt die selben Symptome )

Auf die Reperatur ist ja ein Jahr Garantie und deshalb wollte ich fragen ob ich deshalb für die Zet der Reperatur Anspruch auf einen Leihwagen habe ?

Grüße
 
AW: Anspruch auf Leihwagen oder nicht

Hallo,

Habe einen Termin beim :) wegen erneuter Reperatur der Drosselklappe, im November 2008 wurde der Drosselklappenstutzen getauscht und jetzt ist er höchstwahrscheinlich wieder kaputt ( exakt die selben Symptome )

Auf die Reperatur ist ja ein Jahr Garantie und deshalb wollte ich fragen ob ich deshalb für die Zet der Reperatur Anspruch auf einen Leihwagen habe ?

Grüße

ich hatte dass selbe, also reperatur und gleicher defekt....

habe auch nach hinweis auf deren fehler keinen leihwagen bekommen....
jedoch wurde bei mir nicht neu getauscht.. sondern nachjustiert.

greez
 
AW: Anspruch auf Leihwagen oder nicht

Ok, danke dir. War es bei dir auch so das der Wagen beim anfahren plötzlich nicht weiterfährt und dann der Wagen von selber Gasstöße von sich gibt?
 
AW: Anspruch auf Leihwagen oder nicht

Ok, danke dir. War es bei dir auch so das der Wagen beim anfahren plötzlich nicht weiterfährt und dann der Wagen von selber Gasstöße von sich gibt?


ich habe mich etwas falsch ausgedrückt, ich hatte EINE reparatur und den gleichen Defekt der meiner REPERATUR...
nicht den gleichen Defekt den du hast...

sorry


greez
 
AW: Anspruch auf Leihwagen oder nicht

Schau mal in deine Unterlagen, ob da was von Mobilitätsgarantie drin steht.

Wenn ja, dann hast du einen Anspruch, wenn nicht, dann ist es ein freiwilliges Entgegenkommen des Händlers.
 
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