Anzeige wegen ausbremsen, drängeln etc. ?

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Die Fahrtenbuchauflage ist jedoch zeitlich begrenzt, im Regelfall werden es sechs Monate sein. Und um sich die Sinnlosigkeit oder besser die Stumpfheit dieses Schwertes zu verdeutlichen muss man sich nur klar machen, dass Fahrtenbücher auch aus Auto geklaut werden können...

Genau solche Umstände lassen mich nach einer kleinen Erregung durch andere Verkehrsteilnehmer immer wieder ganz schnell ruhig werden. Denn die Anzeigenerstattung ist nutzlos aufgewendete Zeit, wenn die Strafverfolgung des Fahrers mangels Identifizierung ausscheidet. Und sich nach einer mündlichen Verhandlung vom mutmaßlichen Täter vielleicht noch dumm angrinsen zu lassen, möchte ich mir lieber ersparen.

In meiner Jugend hätte ich das anders gesehen, aber das Leben lehrt einen. ;)

Wie Jokin schon schrieb, die Situationen entgleisen meist erst dann, wenn zwei sture Menschen mit Lehrergenen aufeinander prallen.
 
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Wie Jokin schon schrieb, die Situationen entgleisen meist erst dann, wenn zwei sture Menschen mit Lehrergenen aufeinander prallen.
In dem Punkt gebe ich Frank ja auch Recht. Ich habe nachgegeben und habe mich hinter ihm gehalten. Nur macht das das Verhalten des Anderen nicht ungefährlicher.
 
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Die Fahrtenbuchauflage ist jedoch zeitlich begrenzt, im Regelfall werden es sechs Monate sein. Und um sich die Sinnlosigkeit oder besser die Stumpfheit dieses Schwertes zu verdeutlichen muss man sich nur klar machen, dass Fahrtenbücher auch aus Auto geklaut werden können...

Ich denke schon, dass es seine Wirkung hat, wenn alle Mitarbeiter des Unternehmens ein Fahrtenbuch führen müssen. In diesem Fall war die "Kollektivstrafe" nunmal das bestmögliche Ergebnis. ;)

Genau solche Umstände lassen mich nach einer kleinen Erregung durch andere Verkehrsteilnehmer immer wieder ganz schnell ruhig werden. Denn die Anzeigenerstattung ist nutzlos aufgewendete Zeit, wenn die Strafverfolgung des Fahrers mangels Identifizierung ausscheidet. Und sich nach einer mündlichen Verhandlung vom mutmaßlichen Täter vielleicht noch dumm angrinsen zu lassen, möchte ich mir lieber ersparen.

Ohne Strafanzeigen propagieren zu wollen: Es kommt durchaus nicht selten zu unangenehmen Folgen für den Angezeigten. Und selbst wenn nicht: Er muss von da an aufpassen, denn die nächste Strafanzeige wird damit umso gefährlicher für ihn. :w

Natürlich hast du recht damit, dass man seine Zeit und Nerven in aller Regel besser investieren kann. :)


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Wie Jokin schon schrieb, die Situationen entgleisen meist erst dann, wenn zwei sture Menschen mit Lehrergenen aufeinander prallen.

Das ist in dieser Pauschalität aus meiner Sicht falsch, unfair und unangebracht. :s Gerade wenn man sich an die Verkehrsregeln hält, umsichtig und zurückhaltend fährt, wird man recht schnell "Opfer" rücksichtsloser Autofahrer. Diese "es sind doch irgendwie beide schuld"-Andeutungen - die man ja leider auch bei Delikten außerhalb des Straßenverkehrs immer wieder vernimmt - sind da schlicht unpassend.

Viele Grüße
Jan
 
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Das ist in dieser Pauschalität aus meiner Sicht falsch, unfair und unangebracht. Gerade wenn man sich an die Verkehrsregeln hält, umsichtig und zurückhaltend fährt, wird man recht schnell "Opfer" rücksichtsloser Autofahrer. Diese "es sind doch irgendwie beide schuld"-Andeutungen - die man ja leider auch bei Delikten außerhalb des Straßenverkehrs immer wieder vernimmt - sind da schlicht unpassend.

Das stimmt. Grade im Straßenverkehr wird man sehr schnell zum Opfer, sobald diverses Klientel "Schwäche" wittert. Mal ganz dreist die Vorfahrt klauen mit dem Gedanken "höhö der traut sich eh nicht mir reinzufahren", oder (wie ichs heut erlebt habe) einfach als Fußgänger 10 m vor der (für mich grünen) Ampel auf die Straße laufen und danach auch noch pöbeln, dass ich nicht anhalte, sondern unbeirrt im Schritttempo weiterrolle (natürlich bremsbereit).
 
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Ich denke schon, dass es seine Wirkung hat, wenn alle Mitarbeiter des Unternehmens ein Fahrtenbuch führen müssen. In diesem Fall war die "Kollektivstrafe" nunmal das bestmögliche Ergebnis.

Ich habe meine Anmerkungen ganz bewusst ohne Bezug zum konkret diskutierten Fall geschrieben.

Auch gibt der Sachverhalt meiner Meinung nach zu wenig her, um auf eine Kollektivstrafe für sämtliche Fahrer der Firma schließen zu können. Wer sagt uns denn, dass es nicht der "Firmeninhaber" selber war, der gefahren ist und es ihm herzlich egal ist, was seine Mitarbeiter von der Fahrentenbuchauflage halten. Mich persönlich würde eine Fahrtenbuchauflage für sechs Monate nicht scheren.

Ohne Strafanzeigen propagieren zu wollen: Es kommt durchaus nicht selten zu unangenehmen Folgen für den Angezeigten. Und selbst wenn nicht: Er muss von da an aufpassen, denn die nächste Strafanzeige wird damit umso gefährlicher für ihn.

Auch nur, wenn er identifiziert werden kann. Mein Aussage bezog sich auf die Anonymität des Fahrers.

Das ist in dieser Pauschalität aus meiner Sicht falsch, unfair und unangebracht. Gerade wenn man sich an die Verkehrsregeln hält, umsichtig und zurückhaltend fährt, wird man recht schnell "Opfer" rücksichtsloser Autofahrer. Diese "es sind doch irgendwie beide schuld"-Andeutungen - die man ja leider auch bei Delikten außerhalb des Straßenverkehrs immer wieder vernimmt - sind da schlicht unpassend.

Auch hier war, ohne Bezug zum Fall, nur die Rede von zwei sturen Menschen mit Lehrergenen, also einer konkreten Gruppe. Ich bin kein Freund von "selber-schuld" Argumenten.

Als sportlich orientierte Fahrer sollten wir doch alle etwas mehr Milde im Straßenverkehr walten lassen. Wer von uns kann schon behaupten immer alles richtig gemacht zu haben? Vielleicht wurde auch unser Verhalten schon von Dritten als gefährlich eingestuft, obwohl wir es anders empfanden.

Ich halte es wie Jokin und erspare mir ein Magengeschwür, weil ich Aufregungen aus dem Straßenverkehr selten mehr als 10 Minuten mit mir herumtrage.
 
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Auch nur, wenn er identifiziert werden kann. Mein Aussage bezog sich auf die Anonymität des Fahrers.

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Nein, eben nicht. Wenn der Halter des Wagens bereits wiederholt angezeigt wurde, wird er sich ggf. nicht damit herausreden können, nicht gefahren zu sein. Es braucht nicht immer eine einwandfreie Identifizierung.
 
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Nein, eben nicht. Wenn der Halter des Wagens bereits wiederholt angezeigt wurde, wird er sich ggf. nicht damit herausreden können, nicht gefahren zu sein. Es braucht nicht immer eine einwandfreie Identifizierung.

Da würde mich der konkrete Fall interessieren. Hast Du eine Fundstelle?
 
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Da würde mich der konkrete Fall interessieren. Hast Du eine Fundstelle?

Sei mir bitte nicht böse, aber ich werde mir nun sicherlich nicht die Zeit nehmen, um dich/euch mit konkreten Fundstellen und Zitaten zu versorgen.

Es sollte eigentlich allgemein nachvollziehbar sein, dass Rechtsprechung - kurz gesagt - in letzter Instanz eine Frage derjenigen Überzeugung ist, zu der das Gericht gelangt. Dem entspricht es, dass im Strafverfahren das Gericht im Ergebnis der Darstellung des Angeklagten entweder Glauben schenkt, oder aber nicht. Es ist lebensfremd zu glauben, dass sich der Halter eines Autos, der wegen eines Delikts bereits mehrfach angezeigt oder gar belangt wurde, einfach immer wieder mit der Behauptung herausreden könne, er sei gar nicht der Fahrer gewesen (und wolle aber auch nicht verraten, wer es gewesen sei). :s

Das Gleiche gilt für die Staatsanwaltschaft wenn es darum geht, ob ein Verfahren gegen Auflagen bzw. Geldbuße eingestellt wird.

Wer dennoch gerne glauben möchte, dass dass Leben so einfach sei, der möge das selbstredend gerne tun. :w

Grüße
Jan
 
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Sei mir bitte nicht böse, aber ich werde mir nun sicherlich nicht die Zeit nehmen, um dich/euch mit konkreten Fundstellen und Zitaten zu versorgen.

Es sollte eigentlich allgemein nachvollziehbar sein, dass Rechtsprechung - kurz gesagt - in letzter Instanz eine Frage derjenigen Überzeugung ist, zu der das Gericht gelangt. Dem entspricht es, dass im Strafverfahren das Gericht im Ergebnis der Darstellung des Angeklagten entweder Glauben schenkt, oder aber nicht. Es ist lebensfremd zu glauben, dass sich der Halter eines Autos, der wegen eines Delikts bereits mehrfach angezeigt oder gar belangt wurde, einfach immer wieder mit der Behauptung herausreden könne, er sei gar nicht der Fahrer gewesen (und wolle aber auch nicht verraten, wer es gewesen sei). :s

Das Gleiche gilt für die Staatsanwaltschaft wenn es darum geht, ob ein Verfahren gegen Auflagen bzw. Geldbuße eingestellt wird.

Wer dennoch gerne glauben möchte, dass dass Leben so einfach sei, der möge das selbstredend gerne tun. :w

Grüße
Jan

Jan, ich habe mir soeben die Mühe gemacht und unter den Stichworten "Fahrzeugführer", "Fahrzeughalter" und "Identifizierung" juris zu durchforsten. Erwartungsgemäß habe ich kein Urteil eines Strafgerichts gefunden, wo der Halter eines Fahrzeuges, ohne das er identifiziert worden wäre, verurteilt wurde.

Ich finde aber solche Urteile:

OLG Zweibrücken 1. Strafsenat, Beschluss vom 09.11.200 Az. 1 Ss 192/00:

Strafverfahren wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs: Anforderungen an die Identifizierung des schweigenden Kraftfahrzeughalters als Fahrer

Orientierungssatz

Wenn der Fahrer eine Kraftfahrzeuges (zum Zeitpunkt einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs) nicht sicher identifiziert werden kann, müssen zusätzliche Indizien vorliegen, die einen Rückschluss auf die Fahrereigenschaft des Halters erlauben bzw. eine Benutzung des Fahrzeuges durch andere Personen ausschließen. Verweigert der Halter die Einlassung zur Sache und damit auch für die für die Fahrereigenschaft indiziellen Umstände, so darf dies nicht gegen ihn verwendet werden.


Jedes andere Ergebnis wäre in einem Rechtsstaat auch verwunderlich. Ich glaube Dir gerne, dass es Richter an ländlichen Amtsgerichten geben mag, die in solchen Fällen zu einer anderen Überzeugung gelangen. Ich glaube aber auch, dass diese Richter schon mal ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung am Hals hatten.
 
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Danke für deine Mühe. Sicherlich wird dir aus dem Orientierungssatz deutlich, das genau das, was ich sagte, eben gerade nicht ausgeschlossen wird. :w

Was du nun im Umkehrschluss daraus machst, überlasse ich mal dir. ;)
 
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Danke für deine Mühe. Sicherlich wird dir aus dem Orientierungssatz deutlich, das genau das, was ich sagte, eben gerade nicht ausgeschlossen wird. :w

Was du nun im Umkehrschluss daraus machst, überlasse ich mal dir. ;)

Genau das, was du sagtest, darf allerdings nie in einem Straf-oder Bußgeldverfahren passieren. Wenn Vorstrafen oder ähnliches rechtlich verwertbare Indizien in einem konkreten Verfahren wären, hätte unser Rechtssystem ein grobes Verfassungsproblem. Eine Entscheidung, welche auf dieserlei "Feststellungen" beruhen sollte, wäre ein ganz klarer Berufungs-bzw.Revisionsgrund.

Zur Erinnerung: BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 31.08.1993 - 2 BvR 843/93 - NJW 1994, 847

" Daraus alleine, daß der Betroffene Halter eines Kraftfahrzeuges ist, darf beim Fehlen jedes weiteren Beweisanzeichens nicht gefolgert werden, er habe das Fahrzeug bei einer bestimmten Fahrt auch tatsächlich geführt"

PS: Vorstrafen sind kein Beweisanzeichen!!!
 
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Zur Erinnerung: BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 31.08.1993 - 2 BvR 843/93 - NJW 1994, 847

" Daraus alleine, daß der Betroffene Halter eines Kraftfahrzeuges ist, darf beim Fehlen jedes weiteren Beweisanzeichens nicht gefolgert werden, er habe das Fahrzeug bei einer bestimmten Fahrt auch tatsächlich geführt"

PS: Vorstrafen sind kein Beweisanzeichen!!!

Absolut richtig und hier reden wir von Vorstrafen, nicht von bloßem Strafanzeigen, die nie zu einer Verurteilung geführt haben.

Das Fehlen jeglicher Urteile zu diesem Themenkomplex (nicht zu identifizierender Fahrer und Verurteilung) sollte reichen darauf zu schließen, dass die Anforderungen an die "weiteren Beweiszeichen" sehr hoch sind.
 
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Hihi, ihr habts lustig in D
In Österreich ist der Halter des Fahrzeugs gernerell belangbar, ob er nun gefahren ist oder nicht ist irrelevant. Lediglich wenn er beweisen kann, daß jemand anders gefahren ist, trifft es den. Deshalb sind bei uns Radarstrafen auch möglich, wenn kein Fahrer ersichtlich ist (also von hinten geschossen werden).
 
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Absolut richtig und hier reden wir von Vorstrafen, nicht von bloßem Strafanzeigen, die nie zu einer Verurteilung geführt haben.

Das Fehlen jeglicher Urteile zu diesem Themenkomplex (nicht zu identifizierender Fahrer und Verurteilung) sollte reichen darauf zu schließen, dass die Anforderungen an die "weiteren Beweiszeichen" sehr hoch sind.

Doch nochmal schnell dazu, auch wenn mir wirklich die Zeit fehlt:

Beide Urteile widerlegen doch nicht, was ich geschrieben habe - das dürfte euch klar sein. Interessanter wäre es, die nebulösen Aussagen á la "Vorstrafen sind keine Beweisanzeichen" und "... Anforderungen sehr hoch" zu belegen.

Ohnehin ging es mir bei meiner Aussage aber nicht um Formaljuristerei, sondern um das reale Leben, und da weiß ich - wenn auch nur aus der Erfahrung von Kollegen - dass es auch mal so laufen kann, wie beschrieben. Gerade bei Straßenverkehrsdelikten kommt es mitunter schneller zu unangenehmen Rechtsfolgen, als man es sich vorstellen mag.

Sollte das nicht so sein und ich mich somit irren, soll es mir herzlich recht sein. Ich kenne mich mit diesen Dingen nicht aus, das überlasse ich gerne denjenigen, die sich notgedrungen beruflich mit Verkehrsdelikten beschäftigen müssen.

Grüße
Jan
 
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.... sondern um das reale Leben, und da weiß ich - wenn auch nur aus der Erfahrung von Kollegen - dass es auch mal so laufen kann, wie beschrieben.

Das ist nicht ausgeschlossen, da gebe ich dir Recht. Allerdings wäre das in dieser Form eben nicht korrekt. Aber "auf hoher See" gibt es ja bekanntlich eine ganze Menge Unwegbarkeiten bzw. Götter ;)
 
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Mein Vater hat wegen einer Anzeige eines "Hilfs-Sheriffs" mal 6 Mon. Fahrverbot bekommen wegen angeblicher Nötigung!!

Auch damals gab es keine Zeugen für diese Nötigung....es zählte lediglich die Aussage des angeblich Genötigten!

Ich finde so etwas unglaublich - damit kann man von einem Tag auf den anderen eine Existenz vernichten b: :j :g
 
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Doch nochmal schnell dazu, auch wenn mir wirklich die Zeit fehlt:

...

Sollte das nicht so sein und ich mich somit irren, soll es mir herzlich recht sein. Ich kenne mich mit diesen Dingen nicht aus, das überlasse ich gerne denjenigen, die sich notgedrungen beruflich mit Verkehrsdelikten beschäftigen müssen.

Grüße
Jan

Mir fehlt auch ständig Zeit und ich befasse mich beruflich auch nicht mit Verkehrsrecht, empfinde die obige, rot markierte Aussage aber als sehr unpassend.
 
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Letztendlich weicht ihr hier aber auch vom Thema ab. Wir sind uns ja wohl scheinbar alle einig, dass hier "Aussage gegen Aussage" noch lange kein Grund ist, dass der angezeigte auf jeden Fall unbestraft durchkommt. Es lohnt sich als in allen Fällen erstmal ne Anzeige, sofern der Geschädigte das für angemessen hält.

Soll er also doch erstmal anzeigen.

Den Spezialfall, dass der Beschuldigte ein Fahrer eines Firmenfahrzeugs ist (an dem ihr euch hier so festbeißt), kann man dann doch immernoch diskutieren, wenn sich herausstellen sollte, dass dem so ist. Klar, die Wahrscheinlichkeit dafür ist nicht soo gering, da viele Drängler zu der 250PS-Passat-TDI-Fraktion gehören, die selten in Privathand sind, aber das kann dann ja die Staatsanwaltschaft prüfen. Bis zu diesem Punkt kostet es den Anzeigenden nur einen einzigen Gang zur Polizei oder eine online-Annzeige, der Rest läuft erstmal automatisch.

Aber noch so nebenbei: selbst wenn dabei nur herauskommt, dass die Firma für die nächsten 6 Monate Fahtenbücher anlegen muss...dann wird bei der nächsten Anzeige in den nächsten 6 Monaten der Fahrer aber festgestellt werden können. D.h. entweder gibt es die nächsten 6 Monate ein paar Drängler weniger auf den Straßen oder aber diejenigen können dann belangt werden.
 
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P.S. nebenbei: klar, einige kleinere Unternehmen werden ihre Fahrer vielleicht verleugnen. Allerdings gibt es in vielen Firmen auch die Politik, dass die Fahrer zu ihren Fehlern stehen müssen. Also mein Bekannter mit Dienstwagen wird auf jeden Fall belangt, wenn er Scheiße baut, obwohl der Strafzettel erstmal im Sekretariat der Firma landet. Für ihn ist das sogar ne richtig peinliche Sache, weil er auch intern Stellung beziehen muss. Der ist daher sogar vorsichtige als sämtliche Privatfahrer in meinem Umfeld.
 
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Das ist bei uns auch so (> 10.000 Mitarbeiter). In allen Firmenfahrzeugen sind Fahrtenbücher zu führen. Wer es nicht tut, wird recht fix mit einer Abmahnung belohnt.

Wenn Tickets kommen, landen die im Sekretariat und wird dann den Mitarbeitern zur Bezahlung überreicht ... was passiert, wenn die Zahlung verschleppt wird, weiß ich nicht. Sowas will hier niemand riskieren :M

Neulich kursierte ein Zeitungsausschnitten in den Outlook-Postfächern von einem unserer Dienstwagen, der an einer Brücke vorbei in einem Bach gelandet ist ... eine größere Strafe kann ich mir nicht vorstellen :d
 
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Mir fehlt auch ständig Zeit und ich befasse mich beruflich auch nicht mit Verkehrsrecht, ...

Auch hier war, ohne Bezug zum Fall, nur die Rede von zwei sturen Menschen mit Lehrergenen,

...das überlasse ich gerne denjenigen, die sich notgedrungen beruflich mit Verkehrsdelikten beschäftigen müssen.

Sorry, aber damit stellst Du Dich m. E. auf die selbe Stufe, wie es der Oberlehrer tut b:.

Ach Kinders, immer diese Ausgrenzung von Berufsgruppen!

Erst waren es die Unter-, Mittel und Oberlehrer,
jetzt werden sogar schon die unedlen Volljuristen des Spezialgebietes "Verkehr" als Langweiler oder Gelangweilte diffamiert. :O

Früher haben Juristen wenigstens noch zusammengestanden, wenn sie die Beiträge von juristischen Laien auseinander pflückten. :X

Eine verkehrte Welt ist das! :w :d

Besinnt Euch lieber auf Eure gemeinsamen Werte: Wir sind doch alle Autofahrer! :M
Und Drängler, Beleidiger, Pubertierende, Rechtsüberholer, Nicht-Reinlasser, Benzin-Vergeuder, Tempolimit-Ignorierer und Schall-Emissionen-Erzeugende :X
 
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Zum eigentlichen Thema:

Als ich noch jung und schön war und mit meinem Krankenwagen lieber überholte als mit meinem 60PS Derby, ist mir ein Überholter unter Aufopferung des bestehenden Tempolimits gefolgt und hat mich so von hinten fotografiert, dass ich zwar nicht zu erkennen war, aber immerhin mein Kennzeichen und die Geschwindigkeit (er hat den Tacho mit ins Bild genommen). Dieses Bild hat er mit Bitte um Stellungnahme meinem Chef geschickt, der wiederum mich zur Rede stellte. Eine peinliche Angelegenheit.

Was will ich damit sagen?

Zumindest bei eiligen Firmen- Vertretern hat die "Meldung" des Fahrverhaltens Wirkung. Das muss sich gar nicht strafrechtlich auswirken- kann aber immerhin karrieremäßig seine Wirkung entfalten. "Im Zweifel immer für den Beklagenden!" heißt es ja. Wer macht sich schon die Mühe und die Ordnungswidrigkeit (wie im oben beschriebenen Fall zum Beispiel) und zeigt das Fehlverhalten einer unschuldigen Person an?

Kennt Ihr den Aufkleber auf vielen Firmen- Fahrzeugen: "Wie fahre ich? Rufen Sie an unter 0190 123456789!"
Das haben die mir zu verdanken! %:
Ist Dir einer mit so ´nem Aufkleber schon mal unangenehm aufgefallen?:idea:
 
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Kennt Ihr den Aufkleber auf vielen Firmen- Fahrzeugen: "Wie fahre ich? Rufen Sie an unter 0190 123456789!"
Die Idee finde ich sehr genial und hab mir mal überlegt ob ich einen Aufkleber mit meiner eigenen Nummer ans Auto kleben sollte &:

Ist Dir einer mit so ´nem Aufkleber schon mal unangenehm aufgefallen?:idea:
... vielleicht ruf mich ja jemand an :b
 
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