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streuner schrieb:Moin,
falls hier jemand Ahnung von der Materie hat:
ist es rechtens, wenn der Arbeitgeber den Jahresurlaub
im laufenden Jahr 2006 von z.B.: 30 auf 24 Tage kürzt?
CU
klabautermann1968 schrieb:Moin,
bei Auszubildenden kann man kürzen, wenn Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben.
24 Tage sind aber auch was wenig. 30 sind doch normal oder nicht??
Gruss Stefan
streuner schrieb:Moin,
falls hier jemand Ahnung von der Materie hat:
ist es rechtens, wenn der Arbeitgeber den Jahresurlaub
im laufenden Jahr 2006 von z.B.: 30 auf 24 Tage kürzt?
CU
Wie Tanja schon sagte, die Urlaubslänge ist Vertragsbestandteil und kann somit nicht einseitig geändert werden, auch nicht für alle Mitglieder einer Angestelltengruppe (z.B. einer gesamten Abteilung) auf einmal, da es individuelle Verträge sind.streuner schrieb:Moin,
falls hier jemand Ahnung von der Materie hat:
ist es rechtens, wenn der Arbeitgeber den Jahresurlaub
im laufenden Jahr 2006 von z.B.: 30 auf 24 Tage kürzt?
CU
BigFridge schrieb:Es ist durchaus vorstellbar, dass der Arbeitsvertrag nur auf die gesetzliche Regelung referenziert und die darüber hinaus gehenden Urlaubstage eine freiwillige Leistung des AG sind. Wenn der AG jeweils dann, wenn er diese freiwillige Leistung gewährt (z.B. sinnvollerweise zum Jahresbeginn), darauf hingewiesen hat, dass es eine freiwillige Leistung ist, kann er problemlos davon zurücktreten, d.h. diese Leistung nicht weiter gewähren. Ist aber alles Spekulation, Streuner muss mal klarstellen, worauf sich die 30 Tage Urlaub gründen.
silver zzzz schrieb:Das sehe ich nicht ganz so. Urlaub ist Urlaub. Basta.
Wenn Dir Dein Arbeitgeber freiwillig ein Weihnachtsgeld zahlt und jeweils darauf hinweist, dass es freiwillig ist und jederzeit eingestellt werden kann, dann ist für Dich zwar nach 10 Jahren Weihnachtsgeld Weihnachtsgeld, aber einen Anspruch hast Du noch lange nicht.silver zzzz schrieb:Das sehe ich nicht ganz so. Urlaub ist Urlaub. Basta.
Wenn Dein AG Euch jeweils einen halben Tag frei gibt, dann ist er nett. Wenn er dies tut und jeweils mitteilt, dass hieraus kein zukünftiger Anspruch erwächst, dann kann er das jederzeit zurückdrehen und Du musst dann eben Urlaub nehmen, richtig.silver zzzz schrieb:Wenn aber der Arbeitgeber sagt, daß künftig an Heiligabend und Silvester jeweils einen halbeb Tag gearbeitet wird, dann ist das so. Das sind die Öffnungszeiten bzw. Bürozeiten. Dann hat man zwar nicht mehr automatisch frei, kann aber immerhin sich dafür Urlaub nehmen.
ChrisNoDiesel schrieb:Och nö, denn es gibt da ja genügend verschiedene Arten der Freistellung, aber - wie Kühlschränkle schon sagte - die Frage kann man ohne Vertragsauszug nicht vernünftig beantworten.
Erholungsurlaub
freiwilliger Zusatzurlaub
Sonderurlaub
Freistellung
bla fasel![]()
Grüßle
Chris
BigFridge schrieb:Wenn Dir Dein Arbeitgeber freiwillig ein Weihnachtsgeld zahlt und jeweils darauf hinweist, dass es freiwillig ist und jederzeit eingestellt werden kann, dann ist für Dich zwar nach 10 Jahren Weihnachtsgeld Weihnachtsgeld, aber einen Anspruch hast Du noch lange nicht.
Wenn Dein AG Euch jeweils einen halben Tag frei gibt, dann ist er nett. Wenn er dies tut und jeweils mitteilt, dass hieraus kein zukünftiger Anspruch erwächst, dann kann er das jederzeit zurückdrehen und Du musst dann eben Urlaub nehmen, richtig.
Aber die Gewerkschaft hat zugestimmt.Nun, der Tarifvertrag ist ja quasi die Basis bzw. Bestandteil Deines Arbeitsvertrages. Da hast nur nicht Du verhandelt, sondern jemand anderes (d.h. die Gewerkschaft) für Dich. Eine weitere Möglichkeit ist die Betriebsvereinbarung.silver zzzz schrieb:Ja, ich bin in der glücklichen Lage noch W- und U-geld zu erhalten.![]()
Aber das ist auch nicht arbeitsvertraglich geregelt, sondern im Tarifvertrag. Zumindest bei mir.
BigFridge schrieb:Nun, der Tarifvertrag ist ja quasi die Basis bzw. Bestandteil Deines Arbeitsvertrages. Da hast nur nicht Du verhandelt, sondern jemand anderes (d.h. die Gewerkschaft) für Dich. Eine weitere Möglichkeit ist die Betriebsvereinbarung.
So, bei mir genannt. 
Kommt letztlich wohl auf's Gleiche raus, m.E. nur eine Frage des Sprachgebrauches.silver zzzz schrieb:Oder Dienstvereinbarung!![]()
So, bei mir genannt.
![]()
BigFridge schrieb:Kommt letztlich wohl auf's Gleiche raus, m.E. nur eine Frage des Sprachgebrauches.
Das ist im Grunde das, was ich meine. Ist nach meinem Gefühl so wie Betriebsrat / Personalrat, nur eine Frage des Sprachgebrauchs im jeweiligen System.silver zzzz schrieb:Nein, nicht Sprachgebrauch, sondern ob es ö.D. ist oder nicht.
Frank N. schrieb:ist aber nicht im SGB sondern im BUrlG geregelt.