Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

TinaM

Fahrer
Registriert
11 Mai 2006
Hallo,

im September 2006 war ich Opfer eines unverschuldeten Unfalls an dem ich heute noch "nage".

Nun habe ich ab heute psychologische Termine die regelmäßig wiederkehren.

Aufgrund der Hin- und Rückfahrt und der Sitzung gehen mir ca. 2,5 Stunden Arbeitszeit (pro Woche) flöten die ich in einer Woche nicht aufholen kann da wir keine Gleitzeit haben.

Habe ich eine Möglichkeit die fehlende Arbeitszeit von der gegenerischen Versicherung entschädigt zu bekommen bzw. den Verdienstausfall wenn ich mir die Sitzungen bescheinigen lasse?

Oder gibt's andere Möglichkeiten an die ich noch nicht gedacht habe?
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Hi Tina,

also das müsste eigentlich von der Versicherung zu bezahlen sein. Gab es ein Urteil?
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Hi Tina,

also das müsste eigentlich von der Versicherung zu bezahlen sein. Gab es ein Urteil?

Nein - es läuft alles außergerichtlich aber die Versicherung erkennt den Unfall bzw. den Schaden zu 100% an.

Meinen Anwalt bekomme ich heute leider nicht ans Telefon aber morgen werde ich ihn fragen.
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Ja sowas läuft unter Folgeschäden und so´n kram...

Sollte die gegnerische Versicherung zahlen und sowieso wenn sie es zu 100% anerkannt haben ;)
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Hallo,

im September 2006 war ich Opfer eines unverschuldeten Unfalls an dem ich heute noch "nage".

Nun habe ich ab heute psychologische Termine die regelmäßig wiederkehren.

Aufgrund der Hin- und Rückfahrt und der Sitzung gehen mir ca. 2,5 Stunden Arbeitszeit (pro Woche) flöten die ich in einer Woche nicht aufholen kann da wir keine Gleitzeit haben.

Habe ich eine Möglichkeit die fehlende Arbeitszeit von der gegenerischen Versicherung entschädigt zu bekommen bzw. den Verdienstausfall wenn ich mir die Sitzungen bescheinigen lasse?

Oder gibt's andere Möglichkeiten an die ich noch nicht gedacht habe?


Bei meinem letzten Unfall 2004 - unverschuldet - wollte ich auch den Verdienstausfall geltend machen für 2 Tage, weil ich aufgrund des Unfalls zusätzlichen Aufwand im Hinblick auf Leihwagen und so hatte und nicht arbeiten ging. Mein Anwalt hatte mir damals geraten, dieses nicht einzufordern. Der Verdienstausfall sei mit der 2-wöchigen Leihwagen-Pauschale abgegolten.

Bei dir kommen da aber gesundheitliche Aspekte zur Geltung. Daher kann ich mir schon vorstellen, dass die Kosten übernommen werden. Am Besten Anwalt fragen :t
Gruß
Ingo
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Habe ich eine Möglichkeit die fehlende Arbeitszeit von der gegenerischen Versicherung entschädigt zu bekommen bzw. den Verdienstausfall wenn ich mir die Sitzungen bescheinigen lasse?

Grundsätzlich ja. Die Berechnung gestaltet sich allerdings ein wenig schwierig.

Meinen Anwalt bekomme ich heute leider nicht ans Telefon aber morgen werde ich ihn fragen.

Na, na, wer wird denn da so ungeduldig sein? :d Montagsfragen sind sowieso unbeliebt ...
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Der Verdienstausfall sei mit der 2-wöchigen Leihwagen-Pauschale abgegolten.

Gruß
Ingo

Hoppala - was hat denn der Leihwagen mit dem Verdienst zu tun ? Es ist doch usus, dass man die 1-2 Tage nach einem "Unfall ohne Personenschaden" allerlei Kram erledigen muss. Den Verdienstausfall zahlt typischerweise die Versicherung.

"Leihwagenpauschale" ? Wenn du den "Nutzungsausfall" meinst, der hat noch weniger mit dem Verdienst zu tun.

Ich hatte selbst im Sep. 06 mit meinem Z3 einen unverschuldeten Unfall. Die Versicherung des Unfallgegners hat alles uebernommen - aber ich musste teilweise den Anwalt treten, damit diese Forderungen auch gestellt werden. Ansonsten haette ich natuerlich nix bekommen ....

Gruss,
Tom
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Grundsätzlich ja. Die Berechnung gestaltet sich allerdings ein wenig schwierig.

Hast du da eine Quelle ? Fuer das "grundsaetzlich ja".

Denn man kann ja auch argumentieren, dass ein typischer Arztbesuch - vgl. mit einer Zahnbehandlung - eben normalerweise nicht zur Arbeitszeit gemacht wird.Warum diese Sitzungen waehrend des Tages stattfinden MUESSEN erschliesst sich nicht unmittelbar. Denn die Nebenfolgen der Heilbehandlung (wie: Gips ist laestig, muss zum Arzt) sind ja im Schmerzensgeld subsummiert.

Gruss,
Tom
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Die Quelle ist § 252 BGB.

Schmerzensgeld dient dem Ersatz für den immateriellen Schaden. Das ist nicht vergleichbar mit dem Ersatz des materiellen Schadens, den der entgangene Verdienst darstellt. Mit dem Schmerzensgeld kann und soll der materielle Schaden nicht abgedeckt sein.

Die Lästigkeit (Zeitverlust etc.) ist mit dem Schmerzensgeld abgegolten. Das Loch in der Geldbörse muss aber gesondert gestopft werden.

Die Frage, wann man die Sitzungen abhält, ist m.E. erst eine Frage einer evtl. Schadensminderungspflicht. Es dürfte aber selten vorkommen, dass man regelmäßige Termine außerhalb der geregelten Arbeitszeiten wahrnehmen kann.
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Die Quelle ist § 252 BGB.

Schmerzensgeld dient dem Ersatz für den immateriellen Schaden. Das ist nicht vergleichbar mit dem Ersatz des materiellen Schadens, den der entgangene Verdienst darstellt. Mit dem Schmerzensgeld kann und soll der materielle Schaden nicht abgedeckt sein.

Die Schmerzensgeldforderung ruht zur Zeit noch bis alle Fragen z. B. von zwei weiteren OP's geklärt sind.

Die Lästigkeit (Zeitverlust etc.) ist mit dem Schmerzensgeld abgegolten. Das Loch in der Geldbörse muss aber gesondert gestopft werden.

Das ist grad noch meine Frage: wie denn? Mein Anwalt sagte mir, daß ich evtl. der Versicherung eine weitere Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zukommen lassen müsse. Die Frage ist aber immer noch die wie mein AG die fehlende Zeit ausgleicht? Die wollen eine Bescheinigung des Psychologen, daß es tatsächlich nötig ist, daß es sich tatsächlich um eine Folge des Unfalls handelt usw. Dürfen sie das überhaupt fordern (mit den Details) oder reicht die Bescheinigung, daß ich in Behandlung bin?
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Die Schmerzensgeldforderung ruht zur Zeit noch bis alle Fragen z. B. von zwei weiteren OP's geklärt sind.



Das ist grad noch meine Frage: wie denn? Mein Anwalt sagte mir, daß ich evtl. der Versicherung eine weitere Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zukommen lassen müsse. Die Frage ist aber immer noch die wie mein AG die fehlende Zeit ausgleicht? Die wollen eine Bescheinigung des Psychologen, daß es tatsächlich nötig ist, daß es sich tatsächlich um eine Folge des Unfalls handelt usw. Dürfen sie das überhaupt fordern (mit den Details) oder reicht die Bescheinigung, daß ich in Behandlung bin?


Hi Tina,

mit der Schweigepflichtentbindung kann Dein Arzt jegliche Diagnosen und Besuche deinerseits bei ihm bekanntgeben. Vielleicht kann er den Bericht mit Dir absprechen. :t
Meistens liegen diese Termine beim Psychologen immer vormittags. Das kann er Dir sicher bestätigen.
Wenn dieses aufgrund der Unfallursache nötig geworden ist, die Besuche, die Therapie, dann solltest Du auch nichts gegen weitere Gutachten haben.
Manchmal muß man sich durchleuchten lassen oder gläsern sein, wenn das der Gegner oder das Recht fordert. :# Wobei ich jetzt nicht weiß, was das Recht fordert.


Viel Glück und werde wieder gesund, das ist das WICHTIGSTE!!!!!
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Die Quelle ist § 252 BGB.

Die Lästigkeit (Zeitverlust etc.) ist mit dem Schmerzensgeld abgegolten. Das Loch in der Geldbörse muss aber gesondert gestopft werden.

Es dürfte aber selten vorkommen, dass man regelmäßige Termine außerhalb der geregelten Arbeitszeiten wahrnehmen kann.

Kann man - ist aber laestig .... :X

SCNR,
Tom
 
AW: Arbeitszeit-Entschädigung möglich?

Die Schmerzensgeldforderung ruht zur Zeit noch bis alle Fragen z. B. von zwei weiteren OP's geklärt sind.

Das ist grad noch meine Frage: wie denn? Mein Anwalt sagte mir, daß ich evtl. der Versicherung eine weitere Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zukommen lassen müsse. Die Frage ist aber immer noch die wie mein AG die fehlende Zeit ausgleicht? Die wollen eine Bescheinigung des Psychologen, daß es tatsächlich nötig ist, daß es sich tatsächlich um eine Folge des Unfalls handelt usw. Dürfen sie das überhaupt fordern (mit den Details) oder reicht die Bescheinigung, daß ich in Behandlung bin?

Ich versteh das immer noch nicht:

Wenn du stundenweise von der Arbeit weg bist, dann stellt dir doch der AG eine Bescheinigung aus, wieviel du deswegen nicht verdient hast (gibt es auch ,wenn man z.B. als Zeuge geladen wird).

Der Psycholog stellt eine Bescheinigung aus, dass du wegen des Unfalls in Behandlung bist.

Ende. Wozu Details - oder willst du deine Krankheiten in der Zentraldatei der Deutschen Verwicherungswirtschaft ablegen ?

Und beides mit Brief vom Anwalt und Zahltermin an die Versicherung. Ohne Termin kein Verzug - ohne Verzug kein Interesse der Versicherung, das Ding zu regeln. "Nicht entstandene Kosten" und Steuersatz sind - logo - vom Brutto abzuziehen.

Gruss,
Tom
 
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