Bigracer
Fahrer
- Registriert
- 20 August 2002
Wer kennt sich mit der Rechtlage aus?
Folgende Situation:
Ich bin im Begriff auf die Autobahne zu fahren.
Vor mir fährt ein anderes Fahrzeug. Dieser Wagen fährt gleich zu Beginn des Beschleunigungsstreifen mit 60 - 80 Km/h nach links auf den rechten Fahrstreifen.
Ich bleibe auf dem Beschleunigungsstreifen und beschleunige auf ca. 120 - 140 Km/h, wobei ich nun rechts an dem nach links gewechselten Fahrzeug vorbeifahre, und gehe am Ende des Beschleunigungsstreifens auf die rechte Spur der BAB.
Meiner Meinung nach ist das kein "Rechtsüberholen", sondern ein rechts Vorbeifahren und eine optimale Ausnutzung des Beschleunigungsstreifens (wofür er auch da ist).
Wie seht ihr eine solche Situation?
Kennt jemand die genaue Rechtslage hierzu?
Gruß Detlef
WOB
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Folgende Situation:
Ich bin im Begriff auf die Autobahne zu fahren.
Vor mir fährt ein anderes Fahrzeug. Dieser Wagen fährt gleich zu Beginn des Beschleunigungsstreifen mit 60 - 80 Km/h nach links auf den rechten Fahrstreifen.
Ich bleibe auf dem Beschleunigungsstreifen und beschleunige auf ca. 120 - 140 Km/h, wobei ich nun rechts an dem nach links gewechselten Fahrzeug vorbeifahre, und gehe am Ende des Beschleunigungsstreifens auf die rechte Spur der BAB.
Meiner Meinung nach ist das kein "Rechtsüberholen", sondern ein rechts Vorbeifahren und eine optimale Ausnutzung des Beschleunigungsstreifens (wofür er auch da ist).
Wie seht ihr eine solche Situation?
Kennt jemand die genaue Rechtslage hierzu?
Gruß Detlef
WOB

