Auffahrunfall... Möglicher Schaden?

Naja, wenn Du den "Unfall" gesehen hättest, dann würdest Du meine Gedanken definitiv nachvollziehen können. Mittlerweile bin ich an derselben Stelle nochmal vorbeigekommen und hab die Situation nochmal "nachgestellt", also etwa die Geschwindigkeit die ich bei dem Unfall hatte, da zeigt der Tacho nicht einmal die 10 km/h. Es geht sich mir auch eher um das Auftreten des Unfallgegners auf meine Kosten die Stoßstange z.B. zu erneuern, die ich nicht einmal berührt habe.

Eine neue Anhängerkupplung kostet btw etwa 380€, mit Einbau dann meinetwegen bis zu 1000€, aber niemals 3000...

An meinem Auto ist ja auch bis auf die Delle im Kennzeichen absolut nichts, und wenn man mal die Kräfte ausrechnet, die bei einem Aufprall mit etwa 10km/h auftreten, kann man auch einen ungebremsten Anhänger ziehen.
 
Ja, war doch klar, dass das Gutachten so hoch wird - aber nun gut, hab ja schon was dazu geschrieben gehabt wie ein Anwalt vermeidbar wäre.
 
Leider hat das ganze direkt am nächsten Morgen stattgefunden, daher hatte ich keine Möglichkeit.
 
... ich fahre oft im Anhängerbetrieb und krieche auch nicht jedesmal unter's Auto, um das Ding abzunehmen! Habe ja keine 5er Limo mehr, wo das auf Knopfdruck geht...

Der Knackpunkt ist wohl, wenn die abnehmbare AHK einen (größeren) Schaden verursacht hat als es ohne AHK der Fall gewesen wäre, guckst Du hier:
http://www.juraforum.de/forum/stras...nhaengekupplung-muss-abgenommen-werden-411068

Ungeachtet der juristischen Finessen finde ich es absolut inakzeptabel, wegen einer gerade im Moment mal nicht benutzten AHK eine "Mitschuld" aufgebrummt zu bekommen, wenn nir jemand drauffährt. Aber der gesunde Menschenverstand hilft ja leider nicht in diesen Dingen...

Grüße, Herbert
 
Herbert, ich hatte einen solchen Unfall. Es gibt keine Mitschuld/Teilschuld bzgl. erhöhtem Schadensumfang wenn eine abnehmbare AHK nicht abgenommen ist.
Wurde auch rechtlich geklärt, da der Auffahrende, (ich stand an einer roten Ampel, lustigerweise wurde es von einer Verkehrsüberwachungskamera gefilmt, als er, scharf sichtbar am Handy spielend, ohne Bremsreaktion auf mich gefahren ist) doch glatt zuerst behauptete, ich hätte zurückgesetzt und durch meine AHK einen solch hohen Schaden bei ihm verursacht.
 
Tja, einerseits gut zu wissen! Danke für den Hinweis, Chris!!! :) :-)

Anderseits: Kann man sich darauf im Einzelfall verlassen? Sicher nicht. Ich werde die Juristen nie verstehen... ;)
 
Okay - wenn die einzige Berührung der Fahrzeuge deine Stoßstange und seine Anhängerkupplung war sieht die Sache anders aus...
 
[...] Der Knackpunkt ist wohl, wenn die abnehmbare AHK einen (größeren) Schaden verursacht hat als es ohne AHK der Fall gewesen wäre, guckst Du hier:
http://www.juraforum.de/forum/stras...nhaengekupplung-muss-abgenommen-werden-411068

Ungeachtet der juristischen Finessen finde ich es absolut inakzeptabel, wegen einer gerade im Moment mal nicht benutzten AHK eine "Mitschuld" aufgebrummt zu bekommen, wenn nir jemand drauffährt. Aber der gesunde Menschenverstand hilft ja leider nicht in diesen Dingen...

Grüße, Herbert

Der Thread aus dem Juraforum bringt ja fast nur subjektive Interpretationen. Die einzige klare Aussage darin ist die, dass es nach Kenntnis der Rechtsabteilung des ADAC bisher kein Urteil gibt, das eine solche Mitschuld bejaht. (Ich vermute mal, dass diese Aussage des ADAC nicht gefälscht ist. :whistle:)

Also: Entspannung ist angesagt! :) :-)
 
Ist die AHK Bauartgenehmigt, dann ist es in jedem Fall egal, ob die Kupplungskopf verbaut ist oder nicht. Auch wenn das der einzige Berührungspunkt beim Unfall wäre.
Das Ding ist zugelassen ohne wenn und aber.
Kleine Einschränkung: sollte im Gutachten stehen, dass der Kopf bei Nichtgebrauch demontiert sein muss ...
Eine solche Bemerkung in einem Gutachten habe ich jedoch noch nie gelesen.
 
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