Aufkleber auf dem Nummernschild - Kennzeichenmissbrauch?

Thom

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6 Januar 2007
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Altdrossenfeld
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anderer Wagen
Hallo Leute,
man sieht ja öfter, dass Aufkleber, z.B. vom Lieblingsfußballverein auf den Kennzeichen aufgebracht sind.
Ist sowas strafbar? Kommt es vielleicht sogar darauf an, wo der Aufkleber sitzt, Blech vs. Plakette?

Hat da jemand schon einschlägige Erfahrungen? Ich würde das nämlich auch gerne machen :) :-)

Gruß,
Thomas
 
Also ich bin Jahrelang mit der HSV Raute auf dem Kennzeichen rumgefahren ... niemals hat mich die Polizei bzw. der TÜV bei der HU drauf angesprochen ...

Solange du keine Zahlen oder Buchstaben damit verdeckst ....
 
Ich würd es lassen. Letztlich ist man wohl dem Spielraum der Auslegung des Gesetzes ausgeliefert. Kennzeichen dürfen halt nicht verschmutzt, verändert etc werden. Von daher fährt die "Gefahr" immer mit, nach dem Motto wo kein Kläger -da kein Richter.

Und dass man nicht belangt wurde, ist kein stichhaltiges Argument. Es fahren auch einige ohne Eintragungen rum und es hat noch keiner was gesagt.

Abgesehen davon find ich die Bekennung zu einem Fussballverein, Sylt oder dergleichen im Kennzeichen blöd ( mal platt ausgedrückt).
 
Erlaubt ist es (in Österreich) definitiv nicht.
Und wenn es schon bei uns verboten ist, kann es in D ja schon gar nicht erlaubt sein :D
Deshalb würde ich es auch nicht machen.
 
Also ich bin Jahrelang mit der HSV Raute auf dem Kennzeichen rumgefahren ... niemals hat mich die Polizei bzw. der TÜV bei der HU drauf angesprochen ....
Die haben sich sicher gedacht ... der hat's schon schwer genug, den lassen wir mal in Ruhe;)

Sorry, aber bei der Steilvorlage mußte das einfach sein ...
 
Autokennzeichen sind amtliche Dokumente. Deshalb auch die Siegel und Stempel. Da gehören keine Aufkleber o.ä. drauf.
 
Viel kann einem da nicht passieren. Ordnungswidrigkeit, ca. 10 Euro.
Es gab mal das Märchen über die angebliche Dokumentenfälschung. Das ist aber Unfug. Wer hingegen eine rückblendende Folie oder so etwas auf dem Kennzeichen anbringt, der bekommt größere Probleme.

Zu beachten ist allerdings, dass auf einem BMW nur Aufkleber eines FCB oder - in begründeten Notfällen - des TSV 1860 geduldet werden :D

Tim
 
Viel kann einem da nicht passieren. Ordnungswidrigkeit, ca. 10 Euro.
Es gab mal das Märchen über die angebliche Dokumentenfälschung.
Das ist nämlich der Hintergrund meiner Frage. 10 Euro für ne ordnungswidrigkeit ist mir das allemal wert.
Zu beachten ist allerdings, dass auf einem BMW nur Aufkleber eines FCB oder - in begründeten Notfällen - des TSV 1860 geduldet werden :D
Momentan habe ich ja keinen BMW mehr, aber verschandeln will ich ja auch meinen VW nicht :thumbsdown:
Tim

Ich will das "Landeswappen" etwas auf meine Heimat anpassen. Natürlich wird das verboten sein, ist nur die Frage, ob das ein paar Euro kostet oder ob gleich das Auto stillgelegt wird.
Gruß,
Thomas
 
Achso. Das Landeswappen anpassen klingt schon nach etwas mehr als einem Fußballverein zu huldigen. Welche rechtlichen Folgen dsas hat, kann ich Dir leider nicht sagen...

Tim
 
Was treibt einen dazu das Kennzeichen mit irgendwelchen kitschigen Minibildchen zu verzieren... Sieht doch aus wie so n typisches ATU Tuning.

Wenn man irgendwelche Kleber drauf will, warum dann nicht einfach auf den Lack und gut ist.

Rechtliche Würdigung würde mich vollständigkeitshalber trotzdem interessieren ;)
 
Rechtliche Würdigung würde mich vollständigkeitshalber trotzdem interessieren ;)

tante stvo sagt:


“Kennzeichenmissbrauch”:
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, daß die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


ich hab bis jetzt ein mal ne owi über 10€ bekommen, aber theoretisch könnte die strafe auch anders aussehn. kennzeichen = urkunde -> urkunden ändern = verboten -> auch wenns nur ein kleiner aufkleber ist....
 
Dazu kann ich Euch folgendes sagen:

Ein Bekannter, der in der Mitte des Euro-Sternensymbols im blauen Feld auf dem Kennzeichen ein kleines VW-Emblem geklebt hatte, hat während seines Urlaubs in Italien richtig Ärger deshalb gehabt!
Näheres weiß ich nicht, soll ich mal fragen?
 
tante stvo sagt:





ich hab bis jetzt ein mal ne owi über 10€ bekommen, aber theoretisch könnte die strafe auch anders aussehn. kennzeichen = urkunde -> urkunden ändern = verboten -> auch wenns nur ein kleiner aufkleber ist....
Jein, denn es muss auch die "rechtswidrige Absicht" vorhanden sein. In der Regel ist hier gemeint, dass Du eben reflektierende Folien drüber ziehst oder das Kennzeichen anderweitig unkenntlich machst um einer klaren Identifizierung zu entgehen.

Tim
 
Die Frage ist einfach mit ja zu beantworten.

Begründung siehe die Markierung von Z on Speed

@ Snow: Das mit den 10,-€ find ich interessant, wo her nimmst du die Weisheit?

Kennzeichenmißbrauch ist ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit, da gibt es einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft (oder Amtsanwaltschaft wenn vorhanden) oder gar ein Gerichtsverfahren, sofern du mit dem Strafbefehl nicht konform gehst, da sind schnell mal 100,-€ drin und nach oben ist noch viel Spielraum (vor allem mit Verfahrenskosten etc.)
Es gibt aber einen OWi Tatbestand mit verdrecktem Kennzeichen der kostete mal um die 10,-€
Evtl. sieht nicht jeder Polizist es so streng, dass er gleich ne Veränderung unterstellt, wenn ein zusätzlicher Aufkleber auf dem Kennzeichen ist und die eigentliche Erkennbarkeit noch in vollem Umfang gegeben ist.
Aber:
Das Landeswappen zu verändern ist noch schlimmer, das wird dann ne Urkundenfälschung. Da das kein Aufkleber ist sondern ein "Siegel", was das Kennzeichen erst zu der Urkunde macht. Da wird kaum ein Polizist "kulant" sein
 
Die Frage ist einfach mit ja zu beantworten.

Begründung siehe die Markierung von Z on Speed

@ Snow: Das mit den 10,-€ find ich interessant, wo her nimmst du die Weisheit?

Kennzeichenmißbrauch ist ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit, da gibt es einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft (oder Amtsanwaltschaft wenn vorhanden) oder gar ein Gerichtsverfahren, sofern du mit dem Strafbefehl nicht konform gehst, da sind schnell mal 100,-€ drin und nach oben ist noch viel Spielraum (vor allem mit Verfahrenskosten etc.)
Es gibt aber einen OWi Tatbestand mit verdrecktem Kennzeichen der kostete mal um die 10,-€
Evtl. sieht nicht jeder Polizist es so streng, dass er gleich ne Veränderung unterstellt, wenn ein zusätzlicher Aufkleber auf dem Kennzeichen ist und die eigentliche Erkennbarkeit noch in vollem Umfang gegeben ist.
Aber:
Das Landeswappen zu verändern ist noch schlimmer, das wird dann ne Urkundenfälschung. Da das kein Aufkleber ist sondern ein "Siegel", was das Kennzeichen erst zu der Urkunde macht. Da wird kaum ein Polizist "kulant" sein


Ich bin kein Jurist - vielleicht findet sich hier jemand, der Nägel mit Köpfen machen kann. Aber ...

Bei meiner obigen Antwort wusste ich noch nicht, dass das Landeswappen verändert werden soll. daher: Es handelt sich nicht um einen Straftatbestand, da der Inhalt der Urkunde (Kennzeichen) nicht verändert wird und auch keine Täuschungsabsicht vorliegt (wie ich oben sagte "rechtswidrige Absicht"). Was bleibt, ist eine Ordungswidrigkeit im Sinne von §§ 24 StVG, 48 FZV in Verbindung mit § 10 FZV. Kurz gesagt: Du fährst im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Auto, bei dem die Kennzeichen nicht in ordnungsgemäßen Zustand sind. In der Regel bedeutet das eine Verwarnung von 10.-

Richtig ist allerdings, dass das Wappen zu verändern etwas anderes ist ...

Ende meiner "Weisheit".

Tim
 
Die Frage ist einfach mit ja zu beantworten.

Begründung siehe die Markierung von Z on Speed ...

Bevor im Brustton der Überzeugung noch weitere Halbwahrheiten verkündet werden: Wann in Anwendung der StVO eine Veränderung des Kennzeichens und damit - bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen - tatsächlich ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt, ist immer noch eine Frage, die sich nur anhand des jeweiligen Einzelfalles beantworten lässt, sicherlich aber nicht pauschal.

Ohnehin frage ich mich eher, warum diese "Diskussion" überhaupt benötigt wird: Jedes Auto bietet reichlich Platz, um völlig legal mehr oder minder putzige Aufkleber der Marke "Kevin on Board" oder die eigeneNeigung zu der Nordschleife, zu Sylt, zu dem heimischen Fußballverein oder zu allem zusammen zu dokumentieren, mithin es eigentlich keinen Anlass einer kreativen Veränderung des Kennzeichens gibt.

Wer seine kreative Ader gleichwohl auf diese Weise ausleben möchte, muss nun einmal mit einer gesteigerten Aufmerksamkeit der Ordnungshüter und womöglich auch mit Sanktionen unterschiedlichster Art rechnen. Da ist es eigentlich relativ müßig, diese vorab zu identifizieren, weil hierbei ohnehin unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen.
 
Wenn, dann gibt's sowieso nur die wirklich richtigen Autoaufkleber:

IMG_0645c.jpg


aufkleber18a.png

aufkleber22a.png

aufkleber9a.png
 
Bevor im Brustton der Überzeugung noch weitere Halbwahrheiten verkündet werden: Wann in Anwendung der StVO eine Veränderung des Kennzeichens und damit - bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen - tatsächlich ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt, ist immer noch eine Frage, die sich nur anhand des jeweiligen Einzelfalles beantworten lässt, sicherlich aber nicht pauschal.

Genau das nehme ich auch als Fazit mit! Es obliegt der individuellen Einschätzung der Polizei oder ggfls. des Richters inwieweit eine Veränderung des Kennzeichens vorliegt. Grundsätzlich lesbar ist es ja weiterhin.

Ohnehin frage ich mich eher, warum diese "Diskussion" überhaupt benötigt wird: Jedes Auto bietet reichlich Platz, um völlig legal mehr oder minder putzige Aufkleber der Marke "Kevin on Board" oder die eigeneNeigung zu der Nordschleife, zu Sylt, zu dem heimischen Fußballverein oder zu allem zusammen zu dokumentieren, mithin es eigentlich keinen Anlass einer kreativen Veränderung des Kennzeichens gibt.

Natürlich wird die Diskussion benötigt! Nicht nur das Auto selbst weckt beim ein oder anderen den Wunsch der Optimierung, sondern eben auch das Kennzeichen. Nicht jeder fährt gerne mit weiß-blauem Rautenmuster herum ;) Rot-weiß ist hier doch viel schöner, oder?

Wer seine kreative Ader gleichwohl auf diese Weise ausleben möchte, muss nun einmal mit einer gesteigerten Aufmerksamkeit der Ordnungshüter und womöglich auch mit Sanktionen unterschiedlichster Art rechnen. Da ist es eigentlich relativ müßig, diese vorab zu identifizieren, weil hierbei ohnehin unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen.
So wird das wohl sein. Aber eine Risikoabschätzung muss erlaubt sein.
Gruß,
Thomas
 
Jein, denn es muss auch die "rechtswidrige Absicht" vorhanden sein. In der Regel ist hier gemeint, dass Du eben reflektierende Folien drüber ziehst oder das Kennzeichen anderweitig unkenntlich machst um einer klaren Identifizierung zu entgehen.

Tim

ich hab mich da mal (nachdem ich abkassiert wurde) von nem verkehrsrechtsspezialisten aufklären lassen. der (und wohl 95% seiner kollegen) sieht die sache ganz anders und ist im gegensatz zu dir jurist ;) aber ich lass dir deinen glauben von der heilen welt :t
 
Manuel, das hat gar nicht mit heiler Welt zu tun und den Glauben daran habe ich schon lange verloren ;)
Vielleicht gehört "mein" Verkehrsrecht-Anwalt zu den 5%, aber - wie auch Jan erwähnte - geht es schon darum, dass mehr als nur ein Tatbestandsmerkmal erfüllt sein muss.

Wie dem auch sei: ich überlasse eine zuverlässige Klärung gerne den Fachleuten.

Tim
 
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