Bevor im Brustton der Überzeugung noch weitere Halbwahrheiten verkündet werden: Wann in Anwendung der StVO eine Veränderung des Kennzeichens und damit - bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen - tatsächlich ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt, ist immer noch eine Frage, die sich nur anhand des jeweiligen Einzelfalles beantworten lässt, sicherlich aber nicht pauschal.
Genau das nehme ich auch als Fazit mit! Es obliegt der individuellen Einschätzung der Polizei oder ggfls. des Richters inwieweit eine Veränderung des Kennzeichens vorliegt. Grundsätzlich lesbar ist es ja weiterhin.
Ohnehin frage ich mich eher, warum diese "Diskussion" überhaupt benötigt wird: Jedes Auto bietet reichlich Platz, um völlig legal mehr oder minder putzige Aufkleber der Marke "Kevin on Board" oder die eigeneNeigung zu der Nordschleife, zu Sylt, zu dem heimischen Fußballverein oder zu allem zusammen zu dokumentieren, mithin es eigentlich keinen Anlass einer kreativen Veränderung des Kennzeichens gibt.
Natürlich wird die Diskussion benötigt! Nicht nur das Auto selbst weckt beim ein oder anderen den Wunsch der Optimierung, sondern eben auch das Kennzeichen. Nicht jeder fährt gerne mit weiß-blauem Rautenmuster herum
Rot-weiß ist hier doch viel schöner, oder?
Wer seine kreative Ader gleichwohl auf diese Weise ausleben möchte, muss nun einmal mit einer gesteigerten Aufmerksamkeit der Ordnungshüter und womöglich auch mit Sanktionen unterschiedlichster Art rechnen. Da ist es eigentlich relativ müßig, diese vorab zu identifizieren, weil hierbei ohnehin unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen.
So wird das wohl sein. Aber eine Risikoabschätzung muss erlaubt sein.